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Freigeisterhaus -> DAU's Paradise

#1: Impressum Autor: Nergal BeitragVerfasst am: 18.11.2006, 20:22
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Ich will ein Impressum für eine Seite erstellen aber so dass mir nicht irgendeiner von diesen email harvestern die Adresse ausliest und ich mit Spam zugemüllt werde.

Nun habe ich daran gedacht (da Bilder als Impressum ja nicht ganz legal sein sollen) das Impressum durch eine externe CSS Datei als Conten über Pseudoelemente generieren zu lassen.

Ist so etwas legal?
Werden CSS dateien etwa auch von Suchmaschinen, harvestern usw. durchsucht?

#2:  Autor: stepWohnort: Germering BeitragVerfasst am: 18.11.2006, 20:24
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Stell doch die Adresse als gif rein.

#3:  Autor: ShadaikWohnort: MG BeitragVerfasst am: 18.11.2006, 20:29
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Wenn es barrierrefrei bleiben soll, setz ein leeres css-Codestück in die Adresse, so wie hier in der eMail-Adresse (das Javascript oben ignorieren, das ist was anderes für die Framset-Erhaltung):

http://www.sozialhumanismus.de/impress.html

harvester könne damit (noch) nicht umgehen.

#4:  Autor: Zoff BeitragVerfasst am: 18.11.2006, 21:01
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http://www.homepage-buttons.de/tools/email-adresse-verstecken.html

#5:  Autor: Nergal BeitragVerfasst am: 18.11.2006, 23:05
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Klingt gut, da die Dinger ja nicht in der Lage sind das ganze so auszulesen wie es beim Browser dargestellt wird müßten sie scheitern, allerdings würde ich dann als Harvesterprogrammierer Span Tags rausfiltern, scheint mittlerweile häufiger zu sein der Trick.
Am besten wäre wohl Die Adresse auf zwei externe Css aufzuteilen, aber irgendwann werden die verdammten Dinger auch in der lage sein alles wie auf dem Browser zu lesen oder vieleicht noch css Dateien durchsuchen Böse


Befreundete Juristen wissen auch nicht (anderes Gebiet) ob ich das nun problemlos darf, und alles wegen der Sehbehinderten zwinkern soll doch endlich jemand einen Browser bauen der ein gutes OCR hat...

#6:  Autor: Zoff BeitragVerfasst am: 18.11.2006, 23:13
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Wie kommst Du eigentlich darauf, dass Bilder nicht legal sein sollten?

#7:  Autor: Nergal BeitragVerfasst am: 18.11.2006, 23:18
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Na weil es dann nicht von allen gelesen werden kann!

#8:  Autor: Rasmus BeitragVerfasst am: 18.11.2006, 23:35
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zoff hat folgendes geschrieben:
Wie kommst Du eigentlich darauf, dass Bilder nicht legal sein sollten?


Teledienstgesetz, §6 hat folgendes geschrieben:
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
[...]
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post


Ein Bild erfordert technische Möglichkeiten, die normalerweise nicht notwendig sind, um eine Webseite benutzen zu können; Blinden z.B. ist es quasi nicht möglich, die Grafik auszuwerten. Insbesondere wenn das Bild bewusst und gezielt eingesetzt wurde, um das Nutzen der Information möglichst schwierig zu machen, sehe ich da guten Grund das als Verstoß gegen dieses Gesetz zu werten. Daß man das wegen Harvestern macht halte ich für egal, da man die Probleme der User billigend in Kauf nimmt.

#9:  Autor: Zoff BeitragVerfasst am: 18.11.2006, 23:51
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Rasmus hat folgendes geschrieben:
zoff hat folgendes geschrieben:
Wie kommst Du eigentlich darauf, dass Bilder nicht legal sein sollten?


Teledienstgesetz, §6 hat folgendes geschrieben:
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
[...]
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post


Ein Bild erfordert technische Möglichkeiten, die normalerweise nicht notwendig sind, um eine Webseite benutzen zu können; Blinden z.B. ist es quasi nicht möglich, die Grafik auszuwerten. Insbesondere wenn das Bild bewusst und gezielt eingesetzt wurde, um das Nutzen der Information möglichst schwierig zu machen, sehe ich da guten Grund das als Verstoß gegen dieses Gesetz zu werten. Daß man das wegen Harvestern macht halte ich für egal, da man die Probleme der User billigend in Kauf nimmt.


Ob das von der Justiz auch so gesehen wird wäre interessant zu erfahren, rein Text basierte Browser benutzt doch kein Mensch mehr.
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass es Vorschriften darüber gibt, dass man Web-Seiten behinderten freundlich schreiben muss.

[EDIT]

Dem scheint auch nicht so zu sein, wie man hier nachlesen kann.

#10:  Autor: Rasmus BeitragVerfasst am: 19.11.2006, 00:15
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zoff hat folgendes geschrieben:
Ob das von der Justiz auch so gesehen wird wäre interessant zu erfahren, rein Text basierte Browser benutzt doch kein Mensch mehr.


Abgesehen von Blinden Usern reicht eine Sehbehinderung: Text kann ich mir unterschiedlich groß darstellen lassen - bei Bildern geht das auch nur bedingt. Wie das die Justiz sieht wird man leider erst erfahren, wenn die erste Klage wegen sowas vorliegt. Auch ISDN / ADSL ist nicht ganz so verbreitet, wie manch einer zu denken scheint, es gibt tatsächlich noch Modemuser; erschwerend hinzu kommt, daß kleine Geräte auf dem Vormarsch sind, und auch das Handy dazu einlädt ohne Bilder zu surfen. Sowohl wegen der Bildschirmgröße als auch wegen der Übertragungsgeschwindigkeit.

Zitat:
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass es Vorschriften darüber gibt, dass man Web-Seiten behinderten freundlich schreiben muss.


Diese speziellen Vorschriften kann man aber immerhin so interpretieren. Die sind ja dafür da, daß User möglichst einfach an die Daten kommen. und eine Grafik erfüllt diesen Zweck nunmal nicht. Das Behinderte Menschen da eher drunter leiden als nicht-behinderte ist unerheblich. Man könnte sich auch schlicht eine Abmahnung durch die Konkurrenz einfangen.

Zitat:
[EDIT]

Dem scheint auch nicht so zu sein, wie man hier nachlesen kann.


Nein, die BITV gilt nicht für alle Webseiten. Aber der Umkehrschluß ist halt nicht zwingend, die Frage ist demnach: Riskiert man, an einen Richter zu geraten, der die Gesetze so auslegt, daß vorsätzlich eingebaute technische Hürden dem Gesetz widersprechen. Und ich halte das für nicht unwahrscheinlich.

#11:  Autor: GermanHeretic BeitragVerfasst am: 19.11.2006, 00:34
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Laß die Email-Adresse doch einfach weg.
Ein Impressum muß eine ladbare (d.h. vor Gericht ladbare, im besonderen kein Postfach) Adresse enthalten. Sonst nichts.

#12:  Autor: Rasmus BeitragVerfasst am: 19.11.2006, 01:29
    —
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Laß die Email-Adresse doch einfach weg.
Ein Impressum muß eine ladbare (d.h. vor Gericht ladbare, im besonderen kein Postfach) Adresse enthalten. Sonst nichts.


Ach?

Teledienstgesetz, §6 hat folgendes geschrieben:
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
[...]
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post


Das liest sich bei mir anders...

#13:  Autor: Galaxisherrschers Katze BeitragVerfasst am: 20.11.2006, 01:15
    —
Also letztlich läuft es doch darauf hinaus, dass der Text maschinenlesbar sein muss, was natürlich auch bedeutet, dass er von Harvestern gelesen werden kann, oder?

(Übrigens hab ich neulich festgestellt, dass es zwar nicht verpflichtend, aber ausdrücklich erbeten ist, dass bestimmte E-Mail-Adressen für eine Domain erreichbar sind. Natürlich sind das auch die, an die standardmäßig $p@mm verschickt wird... Mit den Augen rollen )

#14:  Autor: Rasmus BeitragVerfasst am: 20.11.2006, 01:40
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Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
Also letztlich läuft es doch darauf hinaus, dass der Text maschinenlesbar sein muss, was natürlich auch bedeutet, dass er von Harvestern gelesen werden kann, oder?


Mehr oder weniuger, ja. Und ich denke mal, die Tendenz in Richtung "barrierefrei" ist auch gegeben, unabhängig von der aktzuellen Gesetzeslage.

Zitat:
(Übrigens hab ich neulich festgestellt, dass es zwar nicht verpflichtend, aber ausdrücklich erbeten ist, dass bestimmte E-Mail-Adressen für eine Domain erreichbar sind. Natürlich sind das auch die, an die standardmäßig $p@mm verschickt wird... Mit den Augen rollen )


Wer eine kleine bis mittelgroße Webseite betreibt tut gut daran, eine catch-all-Adresse einzurichten. Man läuft also nicht Gefahr, seinen Spam zu übersehen ...

#15:  Autor: Brahms BeitragVerfasst am: 20.11.2006, 06:31
    —
Siehe "Hide My Address" (www.lab1.de/)

#16:  Autor: Rasmus BeitragVerfasst am: 20.11.2006, 09:47
    —
Brahms hat folgendes geschrieben:
Siehe "Hide My Address" (www.lab1.de/)


Javascript dürften noch x-mal mehr User deaktiviert haben als Bilder.

#17:  Autor: sehr gut BeitragVerfasst am: 22.02.2017, 18:49
    —
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Ein Bild erfordert technische Möglichkeiten, die normalerweise nicht notwendig sind, um eine Webseite benutzen zu können;

Alter Thread, aktuelle Frage: ich habe bei einem Browser bei 2 grösseren Webseiten nur eine (fast) leere Webseite angezeigt bekommen, also auch keinen Link zu einem Impressum. Ich frage mich welche Voraussetzungen betreffs Browser darf ein (grösserer) Webseitenbetreiber an einen Nutzer stellen so das er seiner Impressum-Pflicht nachkommt?

Beispiel: eine Startseite wird mit Java(script)/Flash angezeigt, dies hat der Nutzer aber nicht installiert oder deaktiviert. Auch der Link zum Impressum wird nicht angezeigt.

#18:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 22.02.2017, 21:01
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sehr gut hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Ein Bild erfordert technische Möglichkeiten, die normalerweise nicht notwendig sind, um eine Webseite benutzen zu können;

Alter Thread, aktuelle Frage: ich habe bei einem Browser bei 2 grösseren Webseiten nur eine (fast) leere Webseite angezeigt bekommen, also auch keinen Link zu einem Impressum. Ich frage mich welche Voraussetzungen betreffs Browser darf ein (grösserer) Webseitenbetreiber an einen Nutzer stellen so das er seiner Impressum-Pflicht nachkommt?

Beispiel: eine Startseite wird mit Java(script)/Flash angezeigt, dies hat der Nutzer aber nicht installiert oder deaktiviert. Auch der Link zum Impressum wird nicht angezeigt.

Ohne da jetzt was genaues zu zu wissen, vermute ich mal, dass der Betreiber sich da auf soetwas wie den "Stand der Technik" berufen kann. Deine Bedenken, den zu benutzen, sind nicht sein Problem. Ich vermute, dass Du da einer relativ kleinen Minderheit angehörst.

#19:  Autor: sehr gut BeitragVerfasst am: 22.02.2017, 21:26
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fwo hat folgendes geschrieben:
sehr gut hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Ein Bild erfordert technische Möglichkeiten, die normalerweise nicht notwendig sind, um eine Webseite benutzen zu können;

Alter Thread, aktuelle Frage: ich habe bei einem Browser bei 2 grösseren Webseiten nur eine (fast) leere Webseite angezeigt bekommen, also auch keinen Link zu einem Impressum. Ich frage mich welche Voraussetzungen betreffs Browser darf ein (grösserer) Webseitenbetreiber an einen Nutzer stellen so das er seiner Impressum-Pflicht nachkommt?

Beispiel: eine Startseite wird mit Java(script)/Flash angezeigt, dies hat der Nutzer aber nicht installiert oder deaktiviert. Auch der Link zum Impressum wird nicht angezeigt.

Ohne da jetzt was genaues zu zu wissen, vermute ich mal, dass der Betreiber sich da auf soetwas wie den "Stand der Technik" berufen kann. Deine Bedenken, den zu benutzen, sind nicht sein Problem. Ich vermute, dass Du da einer relativ kleinen Minderheit angehörst.

Danke...

Ich sprach übrigens bei meinem Beispiel absichtlich nur von der Startseite (inkl Impressum-Link), nicht die ganzen möglichen anderen dort verlinkte Seiten.

Ich hatte den Beitrag auch erst geschrieben nachdem ich vor einer fast leeren Webseite(in den Top-5000 in D) eines Betriebes saß der zu 100% im Besitz der 'öffentlichen Hand' ist, nicht als ich eine Zeit vorher ähnliches bei einer Webseite(in Top 200 in D) einer Zeitschrift vorfand.



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