zoff hat folgendes geschrieben: |
Wie kommst Du eigentlich darauf, dass Bilder nicht legal sein sollten? |
Teledienstgesetz, §6 hat folgendes geschrieben: |
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
[...] 2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post |
Rasmus hat folgendes geschrieben: | ||||
Ein Bild erfordert technische Möglichkeiten, die normalerweise nicht notwendig sind, um eine Webseite benutzen zu können; Blinden z.B. ist es quasi nicht möglich, die Grafik auszuwerten. Insbesondere wenn das Bild bewusst und gezielt eingesetzt wurde, um das Nutzen der Information möglichst schwierig zu machen, sehe ich da guten Grund das als Verstoß gegen dieses Gesetz zu werten. Daß man das wegen Harvestern macht halte ich für egal, da man die Probleme der User billigend in Kauf nimmt. |
zoff hat folgendes geschrieben: |
Ob das von der Justiz auch so gesehen wird wäre interessant zu erfahren, rein Text basierte Browser benutzt doch kein Mensch mehr. |
Zitat: |
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass es Vorschriften darüber gibt, dass man Web-Seiten behinderten freundlich schreiben muss. |
Zitat: |
[EDIT]
Dem scheint auch nicht so zu sein, wie man hier nachlesen kann. |
GermanHeretic hat folgendes geschrieben: |
Laß die Email-Adresse doch einfach weg.
Ein Impressum muß eine ladbare (d.h. vor Gericht ladbare, im besonderen kein Postfach) Adresse enthalten. Sonst nichts. |
Teledienstgesetz, §6 hat folgendes geschrieben: |
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
[...] 2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post |
Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben: |
Also letztlich läuft es doch darauf hinaus, dass der Text maschinenlesbar sein muss, was natürlich auch bedeutet, dass er von Harvestern gelesen werden kann, oder? |
Zitat: |
(Übrigens hab ich neulich festgestellt, dass es zwar nicht verpflichtend, aber ausdrücklich erbeten ist, dass bestimmte E-Mail-Adressen für eine Domain erreichbar sind. Natürlich sind das auch die, an die standardmäßig $p@mm verschickt wird... ) |
Brahms hat folgendes geschrieben: |
Siehe "Hide My Address" (www.lab1.de/) |
Rasmus hat folgendes geschrieben: |
Ein Bild erfordert technische Möglichkeiten, die normalerweise nicht notwendig sind, um eine Webseite benutzen zu können; |
sehr gut hat folgendes geschrieben: | ||
Alter Thread, aktuelle Frage: ich habe bei einem Browser bei 2 grösseren Webseiten nur eine (fast) leere Webseite angezeigt bekommen, also auch keinen Link zu einem Impressum. Ich frage mich welche Voraussetzungen betreffs Browser darf ein (grösserer) Webseitenbetreiber an einen Nutzer stellen so das er seiner Impressum-Pflicht nachkommt? Beispiel: eine Startseite wird mit Java(script)/Flash angezeigt, dies hat der Nutzer aber nicht installiert oder deaktiviert. Auch der Link zum Impressum wird nicht angezeigt. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||||
Ohne da jetzt was genaues zu zu wissen, vermute ich mal, dass der Betreiber sich da auf soetwas wie den "Stand der Technik" berufen kann. Deine Bedenken, den zu benutzen, sind nicht sein Problem. Ich vermute, dass Du da einer relativ kleinen Minderheit angehörst. |
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