Datenschutz in Betrieben
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Freigeisterhaus -> Kultur und Gesellschaft

#1: Datenschutz in Betrieben Autor: NordseekrabbeWohnort: Dresden BeitragVerfasst am: 15.01.2007, 20:31
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Bei uns, in unserem Betrieb, werden die Verdienstabrechnungen (Lohn, Briefumschlag mit Fenster) durch mehrere Hände geleitet, um dann meistens von anderen Beschäftigten dem jeweiligen Beschäftigten ausgehändigt zu werden.

Ist diese Praxis eigentlich vom Datenschutz her (immerhin stehen da ja Anschrift der Beschäftigten) rechtens?

#2: Re: Datenschutz in Betrieben Autor: PoldiWohnort: Bavarian Congo BeitragVerfasst am: 15.01.2007, 20:42
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Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Bei uns, in unserem Betrieb, werden die Verdienstabrechnungen (Lohn, Briefumschlag mit Fenster) durch mehrere Hände geleitet, um dann meistens von anderen Beschäftigten dem jeweiligen Beschäftigten ausgehändigt zu werden.

Ist diese Praxis eigentlich vom Datenschutz her (immerhin stehen da ja Anschrift der Beschäftigten) rechtens?


Kommt drauf an, was man durch das Fenster des Umschlags sieht Smilie

#3: Re: Datenschutz in Betrieben Autor: NordseekrabbeWohnort: Dresden BeitragVerfasst am: 15.01.2007, 20:45
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Poldi hat folgendes geschrieben:
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Bei uns, in unserem Betrieb, werden die Verdienstabrechnungen (Lohn, Briefumschlag mit Fenster) durch mehrere Hände geleitet, um dann meistens von anderen Beschäftigten dem jeweiligen Beschäftigten ausgehändigt zu werden.

Ist diese Praxis eigentlich vom Datenschutz her (immerhin stehen da ja Anschrift der Beschäftigten) rechtens?


Kommt drauf an, was man durch das Fenster des Umschlags sieht Smilie


Name und Anschrift (Straße, PLZ, Wohnort).

#4: Re: Datenschutz in Betrieben Autor: PoldiWohnort: Bavarian Congo BeitragVerfasst am: 15.01.2007, 20:49
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Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Bei uns, in unserem Betrieb, werden die Verdienstabrechnungen (Lohn, Briefumschlag mit Fenster) durch mehrere Hände geleitet, um dann meistens von anderen Beschäftigten dem jeweiligen Beschäftigten ausgehändigt zu werden.

Ist diese Praxis eigentlich vom Datenschutz her (immerhin stehen da ja Anschrift der Beschäftigten) rechtens?


Kommt drauf an, was man durch das Fenster des Umschlags sieht Smilie


Name und Anschrift (Straße, PLZ, Wohnort).

Na, warum sollte es dann ein Datenschutzproblem geben ?
Ohne Name und Anschrift bekommst du deine Abrechnung irgendwie schlecht, oder ? zwinkern
(Wäre dann ja auch ein "Datenschutzproblem" bei der Post, oder ? Cool )

Problematisch wär´s, wenn (mehr oder weniger) jeder sehen könnte, wieviel du verdienst, wie du versichert bist ect.pp., was halt alles auf der Abrechnung steht.

#5: Re: Datenschutz in Betrieben Autor: NordseekrabbeWohnort: Dresden BeitragVerfasst am: 15.01.2007, 20:55
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Poldi hat folgendes geschrieben:
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Bei uns, in unserem Betrieb, werden die Verdienstabrechnungen (Lohn, Briefumschlag mit Fenster) durch mehrere Hände geleitet, um dann meistens von anderen Beschäftigten dem jeweiligen Beschäftigten ausgehändigt zu werden.

Ist diese Praxis eigentlich vom Datenschutz her (immerhin stehen da ja Anschrift der Beschäftigten) rechtens?


Kommt drauf an, was man durch das Fenster des Umschlags sieht Smilie


Name und Anschrift (Straße, PLZ, Wohnort).

Na, warum sollte es dann ein Datenschutzproblem geben ?
Ohne Name und Anschrift bekommst du deine Abrechnung irgendwie schlecht, oder ? zwinkern


Richtig, aber muß dass im Betrieb durch tausend Hände gehen? Kann das nicht auch per Post geschehen - außerdem, was, wenn bei mir demnächst gegeben... ich ausserhäusig arbeiten werde? Mit den Augen rollen

#6:  Autor: Holly Blue BeitragVerfasst am: 15.01.2007, 21:28
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NSK, warum klärst du das nicht einfach mit eurer Personalabteilung? Wenn du demnächst nicht mehr im Betrieb deine Arbeit verrichtest, dann würde ich das vorher mit der Dame klären, die für die Abrechnungen zuständig ist. Sie sollen dir das einfach nach Hause schicken. zwinkern

#7: Re: Datenschutz in Betrieben Autor: Svea BeitragVerfasst am: 15.01.2007, 21:42
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Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Bei uns, in unserem Betrieb, werden die Verdienstabrechnungen (Lohn, Briefumschlag mit Fenster) durch mehrere Hände geleitet, um dann meistens von anderen Beschäftigten dem jeweiligen Beschäftigten ausgehändigt zu werden.

Ist diese Praxis eigentlich vom Datenschutz her (immerhin stehen da ja Anschrift der Beschäftigten) rechtens?


Kommt drauf an, was man durch das Fenster des Umschlags sieht Smilie


Name und Anschrift (Straße, PLZ, Wohnort).

Na, warum sollte es dann ein Datenschutzproblem geben ?
Ohne Name und Anschrift bekommst du deine Abrechnung irgendwie schlecht, oder ? zwinkern


Richtig, aber muß dass im Betrieb durch tausend Hände gehen? Kann das nicht auch per Post geschehen - außerdem, was, wenn bei mir demnächst gegeben... ich ausserhäusig arbeiten werde? Mit den Augen rollen



Ich kenn das auch nur so...aber ich glaub du musst dir keine sorgen machen...da müsste ja einer dann echt so dreist sein, und den Umschlag aufreißen..

#8: Re: Datenschutz in Betrieben Autor: PoldiWohnort: Bavarian Congo BeitragVerfasst am: 15.01.2007, 22:10
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Svea hat folgendes geschrieben:
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Bei uns, in unserem Betrieb, werden die Verdienstabrechnungen (Lohn, Briefumschlag mit Fenster) durch mehrere Hände geleitet, um dann meistens von anderen Beschäftigten dem jeweiligen Beschäftigten ausgehändigt zu werden.

Ist diese Praxis eigentlich vom Datenschutz her (immerhin stehen da ja Anschrift der Beschäftigten) rechtens?


Kommt drauf an, was man durch das Fenster des Umschlags sieht Smilie


Name und Anschrift (Straße, PLZ, Wohnort).

Na, warum sollte es dann ein Datenschutzproblem geben ?
Ohne Name und Anschrift bekommst du deine Abrechnung irgendwie schlecht, oder ? zwinkern


Richtig, aber muß dass im Betrieb durch tausend Hände gehen? Kann das nicht auch per Post geschehen - außerdem, was, wenn bei mir demnächst gegeben... ich ausserhäusig arbeiten werde? Mit den Augen rollen



Ich kenn das auch nur so...aber ich glaub du musst dir keine sorgen machen...da müsste ja einer dann echt so dreist sein, und den Umschlag aufreißen..


Bei uns kommt das Zeug auch per Hauspost und wir dann von unserem Mädchen für Alles an die Leute verteilt ...
Wir haben diese versiegelten Umschläge mit Perforation, und sobald die Perforation auch nur leicht angerissen ist, wenn die Abrechnungen Ausgehändogt werden, muß das Teil zur Personalabteilung und es gibt ne Untersuchung, eben wegen Datenschutz ...

#9:  Autor: schtonk BeitragVerfasst am: 23.05.2018, 21:29
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Angeregt durch einen Hinweis auf https://dsgvo-gesetz.de/themen/ aus dem Clubraum:

Nur wenige deutsche Unternehmen werden die neuen Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung, die ab dem 25. Mai 2018 angewendet werden müssen, zu diesem Zeitpunkt einhalten können.

Zitat:
Online-Marketing

Das Aus für ganze Geschäftszweige kann die DSGVO im Onlinemarketing bedeuten. Denn die Branche verdient ihr Geld im Netz vor allem mit personalisierter Werbung durch sogenannte Targetingstrategien.
...
„Danach sollen Cookies und die Erstellung von Nutzerprofilen nur mit vorheriger Einwilligung erlaubt sein“, erklärt Rebekka Weiß, Referentin für Datenschutz beim Branchenverband Bitkom. Eine einfache Einwilligung per einmaligem Mausklick, wie sie sich viele Webseiten zurzeit für Cookies einholen, genüge dabei nicht.

Finde ich in dem Punkt ok. Ich mag es nicht, wenn mein "Nutzerverhalten" ohne meine dezidierte Einwilligung transparent gemacht wird.

Zitat:
Fotografen

Eigentlich muss jede Person, die ein Fotograf ablichtet, ihre Zustimmung dazu geben. Nach dem Kunsturhebergesetz (KUG) galten aber bisher einige wichtige Ausnahmen für Presse- und Kunstwerke: Fängt der Fotograf zum Beispiel den Kölner Dom ein und ein Tourist ist zufällig mit auf dem Bild, gilt er lediglich als „Beiwerk“ – ein Einverständnis ist dann nicht nötig. Ähnliches galt bisher für Gruppenfotos von öffentlichen Veranstaltungen und Demonstrationen. Mit der DSGVO könnte das hinfällig sein. Könnte – denn auch hier ist die Rechtslage noch unklar.

Hier fühle ich mich als Hobbyfotograf angesprochen, das Thema wird auch in diversen Foto-Foren diskutiert.
In diesem Punkt nicht ok, weil schlecht durchdacht bzw nachlässig formuliert. Das Kunsturhebergesetz (KUG) sollte mE Vorrang haben.

Zitat:
Vereine

Panik herrscht gerade auch bei vielen Vereinen. Denn die DSGVO gilt für sie ebenso wie für jedes Unternehmen – nur war das vielen lange nicht bewusst. 600.000 eingetragene Vereine und schätzungsweise zwei Millionen nicht eingetragene seien betroffen(...)
...
Seit Mitte 2017 habe sich ihr Team intensiv mit der DSGVO auseinandergesetzt, sie selbst habe das drei intensive Monate Arbeit gekostet. Eine der größten Herausforderung sei dabei die Bestellung eines unabhängigen Datenschutzbeauftragten gewesen, wie die DSGVO es für alle Organisationen fordert, bei denen mehr als zehn Personen mit Datenaufnahme oder -verwaltung beschäftigt sind.

Es ist schon gut, dass man auch Vereine für Datenschutz sensibilisiert. Ob man ihnen auf diesem Wege ihre Arbeit erschweren muss, ist eine andere Frage.

Zitat:
Banken

Einkommen, Beschäftigung, Schulden – Banken verwalten extrem sensible Daten.
...
Für Kunden ändere sich vor allem eins: die Transparenz werde erhöht.

Das ist auf jeden Fall zu begrüßen.


Summa summarum siehts so aus, als sei die DSGVO zumindest partiell schlecht durchdacht, dass aber viele Betroffene es versäumt haben, sich rechtzeitig Gedanken darüber zu machen, welche Konsequenzen sie für sie hat.

#10:  Autor: sponorWohnort: München BeitragVerfasst am: 24.05.2018, 10:11
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Da verlinke ich hier auch mal den Podcast dazu: https://klabautercast.de/folge-154-datenschutz/
Management Summary (für Vereine, Foren, Blogs etc.): Keine Panik!

Kleine Einschränkung: Es sei denn vielleicht, man hat auch vorher schon gegen alle Bestimmungen verstoßen.

Und Geschäftsmodelle, die auf dem hemmungslosen Tracken von Nutzern basieren, haben eh einen schnellen Tod verdient.
(Nebenbei: Ich habe es auf meiner Seite probiert – man muss gar nicht Google Analytics einbinden! Webseiten funktionieren trotzdem!! Irre, nicht?!)

#11:  Autor: sponorWohnort: München BeitragVerfasst am: 24.05.2018, 10:15
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schtonk hat folgendes geschrieben:
...
Summa summarum siehts so aus, als sei die DSGVO zumindest partiell schlecht durchdacht, dass aber viele Betroffene es versäumt haben, sich rechtzeitig Gedanken darüber zu machen, welche Konsequenzen sie für sie hat.

Waren halt auch erst ZWEI JAHRE, seit denen die DSGVO schon gilt.

#12: Die DG.... und das Forum Autor: Religionskritik-WiesbadenWohnort: Wiesbaden BeitragVerfasst am: 24.05.2018, 12:18
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Weil ich gerade den Beitrag von Narr zu atheisten.org las,

mal grundsätzliche Fragen:

a) Sind Forenbetreiber nicht sogar verpflichtet,
den Avataren zuordbare IP-Adressen zu sammeln,
damit diese dann eventuell strafrechtlich verfolgt werden können,

b) oder aus Forensicht,
um zu vermeiden,
das Trolle und andere sich nach Sperrung mit neuem Namen anmelden.

Als Forennutzer interessiert mich nur,
dass die zordbaren IP - Adressen und Namen vielleicht an getrennten, sicheren Orten verwahrt werden - und der Zugriff von Außen nicht gewährleistet ist.

a) denke ich mir aus den Diskussionen um strafrechtlich gepostetes auf Facebook und Co,
und
b) denke ich mir aus einer Forenhygiene heraus - die ja hier auch praktiziert wird.

#13:  Autor: schtonk BeitragVerfasst am: 24.05.2018, 18:07
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sponor hat folgendes geschrieben:
schtonk hat folgendes geschrieben:
...
Summa summarum siehts so aus, als sei die DSGVO zumindest partiell schlecht durchdacht, dass aber viele Betroffene es versäumt haben, sich rechtzeitig Gedanken darüber zu machen, welche Konsequenzen sie für sie hat.

Waren halt auch erst ZWEI JAHRE, seit denen die DSGVO schon gilt.

Stimmt, Zeit genug war da.



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