Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland
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Freigeisterhaus -> Weltanschauungen und Religionen

#31: Frage: Wie hoch ist die Kirchensteuer für den Zahlenden? Autor: alex6 BeitragVerfasst am: 30.07.2010, 09:31
    —
Ich habe eine Frage an die (noch oder ehemals) Mitglieder: Wie hoch ist die Kirchen"steuer" für den Zahlenden? Ich habe mal etwas von 8% oder 9% gelesen, aber wovon? Brutto, netto, von der Lohnsteuer? Hat jemand mal ein Beispiel aus dem Leben? Danke.

#32: Re: Frage: Wie hoch ist die Kirchensteuer für den Zahlenden? Autor: AlchemistWohnort: Hamburg BeitragVerfasst am: 30.07.2010, 09:33
    —
alex6 hat folgendes geschrieben:
Ich habe eine Frage an die (noch oder ehemals) Mitglieder: Wie hoch ist die Kirchen"steuer" für den Zahlenden? Ich habe mal etwas von 8% oder 9% gelesen, aber wovon? Brutto, netto, von der Lohnsteuer? Hat jemand mal ein Beispiel aus dem Leben? Danke.


http://www.nettoeinkommen.de/kirche.htm

#33: Re: Frage: Wie hoch ist die Kirchensteuer für den Zahlenden? Autor: alex6 BeitragVerfasst am: 31.07.2010, 11:59
    —
Alchemist hat folgendes geschrieben:
http://www.nettoeinkommen.de/kirche.htm


Super, die einzige Zeile der Seite, die ich halbwegs verstehe ist diese:
Zitat:
Dies ist natürlich alles knapp erklärt und damit, wie bei knappen Erläuterungen bei uns in Deutschland üblich, nie ganz korrekt.


Die Frage anders formuliert: Nehmen wir z.B. an ein christliches Ehepaar, die beiden haben jeweils 4000 Eur brutto im Monat. Wieviel Kirchensteuer zahlen die? Oder von mir aus ein beliebgis anderes praktisches Beispiel. Kennt denn niemand Kirchen"steuer"zahler? Alle, die ich frage, sagen, sie seien ausgetreten :-(

#34: Angebot und Nachfrage statt Kirchensteuer Autor: alex6 BeitragVerfasst am: 31.07.2010, 12:14
    —
Ein ganz interessanter Artikel zur Kirchenfinanzierung:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33053/1.html
"Angebot und Nachfrage statt Kirchensteuer"

#35: Re: Frage: Wie hoch ist die Kirchensteuer für den Zahlenden? Autor: FuxingWohnort: Ankh Morpork BeitragVerfasst am: 31.07.2010, 12:56
    —
alex6 hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
http://www.nettoeinkommen.de/kirche.htm


Super, die einzige Zeile der Seite, die ich halbwegs verstehe ist diese:
Zitat:
Dies ist natürlich alles knapp erklärt und damit, wie bei knappen Erläuterungen bei uns in Deutschland üblich, nie ganz korrekt.


Die Frage anders formuliert: Nehmen wir z.B. an ein christliches Ehepaar, die beiden haben jeweils 4000 Eur brutto im Monat. Wieviel Kirchensteuer zahlen die? Oder von mir aus ein beliebgis anderes praktisches Beispiel. Kennt denn niemand Kirchen"steuer"zahler? Alle, die ich frage, sagen, sie seien ausgetreten Traurig


Hier kannst du online ausrechnen lassen, wie das im Öffentlichen Dienst aussieht:

Tarifrechner

Mit einem fiktiven Beispiel:

Beispiel

#36: Re: Frage: Wie hoch ist die Kirchensteuer für den Zahlenden? Autor: alex6 BeitragVerfasst am: 31.07.2010, 14:30
    —
Fuxing hat folgendes geschrieben:
Mit einem fiktiven Beispiel:

Beispiel


Super, genau sowas habe ich gesucht: Jemand in Steuerklasse I mit 3.015,31 € brutto zahlt in dem Beispiel 43,60 Kirchen"steuer". Das ist viel weniger als ich dachte... Kein Wunder, daß nicht viele Leute nur aus finanziellen Gründen die Kirchen verlassen.

#37: Re: Frage: Wie hoch ist die Kirchensteuer für den Zahlenden? Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 31.07.2010, 14:49
    —
alex6 hat folgendes geschrieben:
Fuxing hat folgendes geschrieben:
Mit einem fiktiven Beispiel:

Beispiel


Super, genau sowas habe ich gesucht: Jemand in Steuerklasse I mit 3.015,31 € brutto zahlt in dem Beispiel 43,60 Kirchen"steuer". Das ist viel weniger als ich dachte... Kein Wunder, daß nicht viele Leute nur aus finanziellen Gründen die Kirchen verlassen.



Das wären netto bei einem alleinstehenden Wessi knapp 1900 €. Gemessen daran sind 43,60 doch schon ein bischen Geld, vor allem wenn man mal langfristig ausrechnet, wieviel Kohle und somit Lebenszeit man dafür abdrückt. Und wenn man nicht alleinstehend ist, sondern damit eine Familie durchbringen muß, dann tun unnötig rausgeschmissene 43,60 mE schon ziemlich weh.

#38:  Autor: StickyWohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur! BeitragVerfasst am: 04.08.2010, 16:14
    —
http://www.fr-online.de/frankfurt/gotteshaeuser-verschlingen-unsummen/-/1472798/4530162/-/index.html

#39:  Autor: HiobHolbach BeitragVerfasst am: 04.08.2010, 18:31
    —
"Das Geschäft mit der Nächstenliebe
Die kirchlichen Wohlfahrtsorganisationen sind längst Riesenunternehmen und der christliche Anspruch nur Fassade / Carsten Frerk"

http://www.fr-online.de/politik/doku---debatte/das-geschaeft-mit-der-naechstenliebe/-/1472608/2884876/-/item/0/-/index.html

Man kann und sollte dieses kirchliche Wohltätigkeitsgetue Etikettenschwindel nennen!

#40:  Autor: dAdAmaiWohnort: Bonn Bad Godesberg BeitragVerfasst am: 05.08.2010, 08:05
    —
Und dann gibt es noch diese Feinheit:

Zitat:
(...)
Ehepaare können dennoch zur Kasse gebeten werden. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. Von wenigen Gemeinden und Bistümern abgesehen, kann vom kirchensteuerpflichtigen Ehepartner das besondere Kirchgeld verlangt werden – auch wenn dieser aufgrund fehlender Einkünfte eigentlich keine Steuern zahlen muss. Das besondere Kirchgeld wird vom Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung festgesetzt. Auf Grundlage des gemeinsam zu versteuernden Einkommens wird ermittelt, wie hoch das besondere Kirchgeld ist, die dann in einem Gesamtjahresbetrag entrichtet werden muss.

Es ist derzeit schwierig das besondere Kirchgeld zu umgehen - vor allem wenn ein Kirchenaustritt nicht in Frage kommt. (...)

http://www.nupepa.de/thema/vereine/text-111782/


Die ekd listet alles fein säuberlich auf:
Zitat:
(...)
Das Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe wird von den evangelischen Landeskirchen, römisch-katholischen Diözesen und der altkatholischen Kirche in den folgenden Bundesländern erhoben: in Baden-Württemberg (nur ev.); Bayern (nur ev.); Berlin; Brandenburg; Bremen; Hamburg; Hessen (auch Freirel. Gemeinde Mainz u. Offenbach, jüd. Gemeinden Frankfurt, Bad Nauheim, Darmstadt, Fulda, Gießen Kassel, Offenbach); Mecklenburg-Vorpommern; Niedersachsen; Nordrhein-Westfalen (nur ev.); Rheinland-Pfalz (ev. und Bistum Limburg, Mainz, Speyer, Trier, Freireligiöse Gemeinde Mainz); Saarland (ev. und Bistum Speyer und Trier); Sachsen; Sachsen-Anhalt; Schleswig-Holstein; Thüringen

Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus folgender Tabelle:
siehe http://www.ekd.de/kirchenfinanzen/855.html


frontal21 zdf hat das Thema Kirchensteuer auch aufgegriffen:
http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/1/0,1872,1001633,00.html?dr=1

#41:  Autor: StickyWohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur! BeitragVerfasst am: 06.08.2010, 17:47
    —
Gläubige müssen bei Papst-Messen Eintritt zahlen!

#42:  Autor: HiobHolbach BeitragVerfasst am: 09.08.2010, 08:18
    —
"Die Kirchen bewegen - ohne Caritas und Diakonie - ein Finanzvolumen von knapp 35 Milliarden Euro pro Jahr. Die Hälfte bezahlt der Steuerzahler, knapp zehn Milliarden die Mitglieder, sieben Milliarden stammen aus Zinsen, Erträgen, Mieten oder Pachten." (Carsten Frerk)
http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.ein-ueberblick-kirchensteuer:-gott-vergelt-s.432e1d23-7bca-4c37-a387-488552169cff.html

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/startseite/#/beitrag/video/1105366/FDP-Kritik-an-Kirchenfinanzen

#43:  Autor: Martha-Helene BeitragVerfasst am: 10.08.2010, 16:55
    —
Konkordatsänderung in Bayern?
Zitat:
In der Debatte um die staatlichen Gelder für die Kirchen geht der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller in die Offensive und will über neue Regelungen verhandeln.

evangelisch.de

#44:  Autor: HiobHolbach BeitragVerfasst am: 25.09.2010, 17:28
    —
Carsten Frerk über die "Ausgleichszahlungen" an die Kirchen:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1148022/Carsten-Frerk-im-Interview?bc=svp%3Bsv0&flash=off

#45:  Autor: HiobHolbach BeitragVerfasst am: 27.11.2010, 09:45
    —
WDR5-Interview mit Carsten Frerk am 26.11.2010 (25 min.):

http://www.diapod.de/cms/?p=9480

Laut Frerk gehen nur 4% der Kirchensteuer in Soziales, 60-80% bekommt das Kirchenpersonal. Kardinal Meisner erhält aus einem vom Land NRW bereitgestellten Topf das Gehalt eines Staatssekretärs: 10600 € pro Monat. Dafür darf er dann Schamane in Aktion , Atheisten diffamieren und Oblaten wandeln.

#46:  Autor: Lord SnowWohnort: Würzburg BeitragVerfasst am: 27.11.2010, 12:36
    —
Anlässlich zweier Beförderungen von deutschen Bischöfen zu Kardinälen, was bedeutet so was eigentlich für den Steuerzahler? Sowohl ein Bischof als auch rangniedere Kuttenträger werden doch vom Staat bezahlt, ein Bischof bekommt aber mehr als ein Dorfpfaffe. Bekommt jetzt der Marx aufgrund seiner Beförderung aber auch mehr vom Staat weil er jetzt zum Kardinal aufstieg (quasi so etwas wie eine höhere Gehaltsklasse)? Falls ja finde ich das scheiße!!

#47:  Autor: HiobHolbach BeitragVerfasst am: 06.12.2010, 07:10
    —
Gott ist gütig, Gott ist klasse,
aber leider knapp bei Kasse.
Hat kein Geld fürs Personal:
Pastor, Bischof, Kardinal.
Diese Jungs sind ziemlich teuer,
knapp wird da die Kirchensteuer.
Hilfe für das Sündikat
kommt deshalb von Vater Staat.
Der hilft gern beim guten Werk,
Näheres weiß Carsten Frerk.
(Aus der Reimbibel von W. Klosterhalfen)

Carsten Frerk
Violettbuch Kirchenfinanzen
Wie der Staat die Kirchen finanziert
Alibri Verlag, Aschaffenburg, 2010
www.alibri-buecher.de/product_info.php/info/p348_Carsten-Frerk--Violettbuch-Kirchenfinanzen.html

Herr Dr. Frerk spricht heute abend im ZAKK (Düsseldorf):
http://aufklaerungsdienst.wordpress.com/

#48:  Autor: HiobHolbach BeitragVerfasst am: 30.12.2010, 14:11
    —
Die Eckdaten von Frerks Violettuch hat freundlicherweise abacus in einem Video zusammengestellt:

http://www.youtube.com/watch?v=MnGCdluXWmk&feature=email

#49: Re: Frage: Wie hoch ist die Kirchensteuer für den Zahlenden? Autor: alex6 BeitragVerfasst am: 08.01.2011, 18:51
    —
alex6 hat folgendes geschrieben:
Ich habe eine Frage an die (noch oder ehemals) Mitglieder: Wie hoch ist die Kirchen"steuer" für den Zahlenden? Ich habe mal etwas von 8% oder 9% gelesen, aber wovon? Brutto, netto, von der Lohnsteuer? Hat jemand mal ein Beispiel aus dem Leben? Danke.


Ich antworte mir selbst, weil es mittlerweile eine Seite mit sehr schönen Beispielen gibt:
http://www.kirchenaustrittsjahr.de/node/56

Es wird deutlich, daß wenn man keine Kirchensteuer zahlt und die Hälfte des gesparten Betrages direkt für einen sozialen oder "mildtätigen" Zweck spendet, deutlich mehr Geld auch dort ankommt. Wenn dieser Zweck dann noch steuerbegünstigt ist, kommt noch mehr herum.

#50:  Autor: immanuela BeitragVerfasst am: 18.01.2011, 17:26
    —
Neues von der evangelischen Kirche im Kreis Herford:
Hier wurden in einer seit 1967 existierende schwarze Kasse 49,7 Millionen angehäuft, die in einer Mitteilung des Kirchenkreises als "Sondervermögen" bezeichnet werden.
Superintendent Michael Krause und das Landeskirchenamt machten den Fall erst jetzt nicht nur kirchenöffentlich, wohl weil die Medien kurz zuvor davon erfahren hatten (anonyme Strafanzeige vor einigen Wochen). Über Jahrzehnte wurden Aufsichtsgremien hinters Licht geführt.
Auch wenn von Kirchenseite festgestellt wird, niemand habe sich persönlich bereichert, und keiner sei geschädigt worden, ist ersteres nicht erwiesen, weil die Buchführung lückenhaft ist. Und zweiteres muss auch bezweifelt werden, da sich der Kirchenkreis Hf in den letzten Jahren so ganz klar ärmer gerechnet hat, als er ist, was dazu führte, dass für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mehr kommunales Geld gezahlt wurde.
Zusätzlich stellt sich die Frage, ob die hohen Zinsgewinn (10% pro Jahr!) allein mit sauberen Fonds und Aktienanlagen realisiert wurden.
(Quelle: NW, 18.+17.01.2011)

#51:  Autor: HiobHolbach BeitragVerfasst am: 24.01.2011, 12:45
    —
"Wenn's ums Geld geht, gibt es kein Pardon"
Reinhard Jellen 24.01.2011
Interview mit Carsten Frerk über die Kirchenfinanzen

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34054/1.html

#52:  Autor: Arno Gebauer BeitragVerfasst am: 24.01.2011, 16:00
    —
Hallo,

ich habe jetzt ein paar Mal das Buch von Carsten Frerk
mit dem Titel "Violettbuch Kirchenfinanzen" ( http://hpd.de/node/10633 )
verschenkt.
Ich muß wohl damit in meinem Bekanntenkreis eine Lawine
losgetreten haben!
Einige Bücher sind weitergereicht worden und mehrere
Kirchenaustritte sind bereits erfolgt bzw. stehen noch an.

Dieses Buch verändert die Gesellschaft !

Viele Grüße
Arno

#53:  Autor: Baldur BeitragVerfasst am: 29.01.2011, 22:39
    —
immanuela hat folgendes geschrieben:
Neues von der evangelischen Kirche im Kreis Herford:
Hier wurden in einer seit 1967 existierende schwarze Kasse 49,7 Millionen angehäuft, die in einer Mitteilung des Kirchenkreises als "Sondervermögen" bezeichnet werden.
Superintendent Michael Krause und das Landeskirchenamt machten den Fall erst jetzt nicht nur kirchenöffentlich, wohl weil die Medien kurz zuvor davon erfahren hatten (anonyme Strafanzeige vor einigen Wochen). Über Jahrzehnte wurden Aufsichtsgremien hinters Licht geführt.
Auch wenn von Kirchenseite festgestellt wird, niemand habe sich persönlich bereichert, und keiner sei geschädigt worden, ist ersteres nicht erwiesen, weil die Buchführung lückenhaft ist. Und zweiteres muss auch bezweifelt werden, da sich der Kirchenkreis Hf in den letzten Jahren so ganz klar ärmer gerechnet hat, als er ist, was dazu führte, dass für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mehr kommunales Geld gezahlt wurde.
Zusätzlich stellt sich die Frage, ob die hohen Zinsgewinn (10% pro Jahr!) allein mit sauberen Fonds und Aktienanlagen realisiert wurden.
(Quelle: NW, 18.+17.01.2011)


Herford
Synodenvorstand tritt wegen geheimer Kasse zurück


Zitat:
Fast 50 Millionen Euro aus undurchsichtiger Quelle: Der Vorstand der Kreissynode Herford ist nach dem Auftauchen einer geheimen Kasse geschlossen zurückgetreten. Nur der Superintendent, der die 1967 angelegte Kasse an die Öffentlichkeit brachte, bleibt im Amt.

#54:  Autor: dAdAmaiWohnort: Bonn Bad Godesberg BeitragVerfasst am: 31.01.2011, 00:10
    —
Zitat:

Stiftungsgesetz
für das Land Nordrhein-Westfalen
(StiftG NRW)

Vom 15. Februar 2005 (Fn 1)

[...]

5. Abschnitt
Kirchliche Stiftungen
und diesen gleichgestellte Stiftungen
§ 13 Begriffsbestimmung

§ 13
Begriffsbestimmung

(1) Kirchliche Stiftungen im Sinne dieses Gesetzes sind rechtsfähige Stiftungen des Bürgerlichen Rechts, die

a) von einer Kirche oder einer einer Kirche zuzuordnenden Einrichtung zur Wahrnehmung überwiegend kirchlicher, auch diakonischer oder karitativer Aufgaben errichtet sind und nach innerkirchlichen Regelungen der Aufsicht einer kirchlichen Stelle unterliegen oder

b) nach dem Willen der Stifterin oder des Stifters überwiegend kirchlichen, auch diakonischen oder karitativen Zwecken dienen und der Aufsicht einer kirchlichen Stelle unterliegen sollen.

(2) Den kirchlichen Stiftungen gleichgestellt sind bürgerlich-rechtliche Stiftungen, die

a) von einer öffentlich-rechtlichen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft zur Wahrnehmung ihrer religiösen oder weltanschaulichen Ziele errichtet sind und nach für diese verbindlichen Regelungen einer besonderen Stiftungsaufsicht unterliegen oder

b) nach dem Willen der Stifterin oder des Stifters den Zielen einer öffentlich-rechtlichen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft dienen und einer besonderen Stiftungsaufsicht nach Maßgabe der für diese Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft verbindlichen Regelungen unterliegen sollen.
§ 14 (Fn 3) Anzuwendende Vorschriften

§ 14 (Fn 3)
Anzuwendende Vorschriften

(1) Für kirchliche Stiftungen gelten die Bestimmungen diesesGesetzes, soweit sich nicht aus den Absätzen 2 bis 5 etwas anderes ergibt.

(2) Die Anerkennung als kirchliche Stiftung bedarf der Zustimmung der zuständigen kirchlichen Behörde.

(3) Für die Statusklärung in Zweifelsfällen gilt § 3 mit der Maßgabe, dass vor einer Entscheidung die Kirche zu hören ist.

(4) Die Eintragung kirchlicher Stiftungen in das Stiftungsverzeichnis (§ 12) erfolgt nur im Einvernehmen mit der jeweiligen Stiftung und der zuständigen kirchlichen Behörde.

(5) Die kirchlichen Stiftungen unterliegen kirchlicher Stiftungsaufsicht. Die Bestimmungen des 3. Abschnitts finden auf sie keine Anwendung. Den Kirchen obliegt es, Art und Umfang der erforderlichen Regelungen in eigener Verantwortlichkeit zu treffen. Maßnahmen nach § 87 BGB ergehen nur im Einvernehmen mit der zuständigen kirchlichen Behörde. Die hierzu erlassenen Bestimmungen in kirchlichen Stiftungsordnungen werden auch im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.

(6) Über eine Satzungsänderung gemäß § 5 Abs. 1 ist die zuständige kirchliche Behörde zu unterrichten. Eine Entscheidung gemäß § 5 Abs. 2 bedarf der Zustimmung der zuständigen kirchlichen Behörde.

(7) Die Absätze 1 bis 6 gelten für die den kirchlichen Stiftungen gleichgestellten Stiftungen entsprechend.

Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=1620050302115743036#det221295


Ist das nun eine Bevorzugung kirchlicher Stiftungen gegenüber privaten Stiftern?

Und wieviel Geld mag da wohl steuerbegünstigt "verschwinden"?

#55:  Autor: immanuela BeitragVerfasst am: 31.01.2011, 05:39
    —
dAdAmai hat folgendes geschrieben:
Zitat:

Stiftungsgesetz
für das Land Nordrhein-Westfalen
(StiftG NRW)

Vom 15. Februar 2005 (Fn 1)

[...]

5. Abschnitt
Kirchliche Stiftungen
und diesen gleichgestellte Stiftungen
§ 13 Begriffsbestimmung

§ 13
Begriffsbestimmung

(1) Kirchliche Stiftungen im Sinne dieses Gesetzes sind rechtsfähige Stiftungen des Bürgerlichen Rechts, die

a) von einer Kirche oder einer einer Kirche zuzuordnenden Einrichtung zur Wahrnehmung überwiegend kirchlicher, auch diakonischer oder karitativer Aufgaben errichtet sind und nach innerkirchlichen Regelungen der Aufsicht einer kirchlichen Stelle unterliegen oder

b) nach dem Willen der Stifterin oder des Stifters überwiegend kirchlichen, auch diakonischen oder karitativen Zwecken dienen und der Aufsicht einer kirchlichen Stelle unterliegen sollen.

(2) Den kirchlichen Stiftungen gleichgestellt sind bürgerlich-rechtliche Stiftungen, die

a) von einer öffentlich-rechtlichen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft zur Wahrnehmung ihrer religiösen oder weltanschaulichen Ziele errichtet sind und nach für diese verbindlichen Regelungen einer besonderen Stiftungsaufsicht unterliegen oder

b) nach dem Willen der Stifterin oder des Stifters den Zielen einer öffentlich-rechtlichen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft dienen und einer besonderen Stiftungsaufsicht nach Maßgabe der für diese Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft verbindlichen Regelungen unterliegen sollen.
§ 14 (Fn 3) Anzuwendende Vorschriften

§ 14 (Fn 3)
Anzuwendende Vorschriften

(1) Für kirchliche Stiftungen gelten die Bestimmungen diesesGesetzes, soweit sich nicht aus den Absätzen 2 bis 5 etwas anderes ergibt.

(2) Die Anerkennung als kirchliche Stiftung bedarf der Zustimmung der zuständigen kirchlichen Behörde.

(3) Für die Statusklärung in Zweifelsfällen gilt § 3 mit der Maßgabe, dass vor einer Entscheidung die Kirche zu hören ist.

(4) Die Eintragung kirchlicher Stiftungen in das Stiftungsverzeichnis (§ 12) erfolgt nur im Einvernehmen mit der jeweiligen Stiftung und der zuständigen kirchlichen Behörde.

(5) Die kirchlichen Stiftungen unterliegen kirchlicher Stiftungsaufsicht. Die Bestimmungen des 3. Abschnitts finden auf sie keine Anwendung. Den Kirchen obliegt es, Art und Umfang der erforderlichen Regelungen in eigener Verantwortlichkeit zu treffen. Maßnahmen nach § 87 BGB ergehen nur im Einvernehmen mit der zuständigen kirchlichen Behörde. Die hierzu erlassenen Bestimmungen in kirchlichen Stiftungsordnungen werden auch im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.

(6) Über eine Satzungsänderung gemäß § 5 Abs. 1 ist die zuständige kirchliche Behörde zu unterrichten. Eine Entscheidung gemäß § 5 Abs. 2 bedarf der Zustimmung der zuständigen kirchlichen Behörde.

(7) Die Absätze 1 bis 6 gelten für die den kirchlichen Stiftungen gleichgestellten Stiftungen entsprechend.

Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=1620050302115743036#det221295


Ist das nun eine Bevorzugung kirchlicher Stiftungen gegenüber privaten Stiftern?

Und wieviel Geld mag da wohl steuerbegünstigt "verschwinden"?


Aha, jetzt verstehe ich.
Die raffgierige ev. Kirche in Herford (die mit dem versteckten Kirchen "schatz" zwecks Steuergeldabzocke) war gerade schon wieder groß in der Zeitung - ein großes Erbe hat sie einfach anders verwurstet, als es im Testament festgelegt war: Ein Gebäude, dass vom Erblasser als neue Alten-Begegnungsstätte gedacht war, haben sie einfach verkauft, ein grosses Mietshaus, aus dessen Einnahmen die Begegnungsstätte finanziert werden sollte, ebenfalls - einen Teil der Einnahmen lassen sie einfach in eins ihrer schon bestehenden Altenheime woanders fliessen (schlau, da spart man sich das Betreiben eines weiteren und die Finanzierung eines alten) und der Rest der Einkünfte aus dem Erbe wanderte (oder sollte ich besser schreiben verschwand ?) in eine (!) Stiftung zwinkern , die man netterweise wenigstens nach dem vererbenden Ehepaar benannt hat, das letzteres so nie gewollt hätte. Leider wurde nun zu spät dagegen geklagt, in Teilen ist der Kram schon verjährt, keiner wird belangt, nichts rückgängig gemacht.

Edit: Hier noch einmal genauer:
http://www.nw-news.de/owl/4209236_Herforder_Kirchenvermoegen_waechst_weiter.html?em_cnt_page=2

#56:  Autor: dAdAmaiWohnort: Bonn Bad Godesberg BeitragVerfasst am: 04.04.2011, 14:02
    —
Zitat:
Finanzrechtler: Spende keine Alternative zum Kirchensteuersystem

Münster (epd). Der Finanzrechtler Michael Droege sieht zum Kirchensteuersystem keine überzeugende Alternative. Das Kirchensteuerrecht zeichne sich durch eine hohe Stabilität aus, sagte Droege am Donnerstag in Münster. Seine verfassungsrechtlichen Fundamente seien seit Jahrzehnten abgesichert, sagte der Osnabrücker Wissenschaftler. Die Einziehung der Kirchensteuer durch den Staat steht nach Auffassung von Droege nicht im Widerspruch zum Neutralitätsgebot des Staates.

(...)Oberkirchenrat Georg Immel das derzeitige System. Zwar erlebten die Kirche einen drastischen Einnahmenrückgang durch den demografischen Wandel. Ohne die Unterstützung durch Kirchensteuer zahlende Mitglieder lasse sich die kirchliche Arbeit im bisherigen Umfang nicht aufrecht erhalten, erklärte er.

01. April 2011

Quelle: http://ekd.de/aktuell_presse/news_2011_04_01_1_kirchensteuersystem.html


Ich fürchte, das ist kein Aprilscherz ...

#57:  Autor: Lord SnowWohnort: Würzburg BeitragVerfasst am: 04.04.2011, 16:46
    —
Diese Mär wird doch mit penetranter Regelmäßigkeit hinausposaunt! Erbrechen

#58:  Autor: KomodoWohnort: 2Fort BeitragVerfasst am: 04.04.2011, 19:26
    —
Buhu. Die Kirchen könnten sich also selber nicht tragen, wenn der Staat nicht Geldeintreiber für diese Vereine spielt? Wenn das stimmt, kann man dazu nur sagen: Na und? Wenn die Kirchen über ihrem Niveau leben, ist das deren Problem.

#59:  Autor: Arno Gebauer BeitragVerfasst am: 04.04.2011, 20:17
    —
Hallo,

ca. 8.500.000.000 m² Wald-, Acker-, Bauland- und Wasserfläche befinden sich im
Kirchenbesitz! Die Flächen sind vermietet, verpachtet mit Erbbauzins, usw.

Alle Einnahmen sind für die Kirchen als Körperschaft des öffentlichen Rechtes steuerfrei !

Daneben besitzen die Kirchen eine Unmenge an Immobilien und über diese
wieder steuerfreie Mieteinnahmen!

Usw., usw., usw.. ....................usw..

Die Trennung von Staat und Kirche ist für diese Gesellschaft überlebenswichtig!

Viele Grüße
Arno

#60:  Autor: rowdy BeitragVerfasst am: 01.05.2011, 21:21
    —
Arno Gebauer hat folgendes geschrieben:
Hallo,

ca. 8.500.000.000 m² Wald-, Acker-, Bauland- und Wasserfläche befinden sich im
Kirchenbesitz! Die Flächen sind vermietet, verpachtet mit Erbbauzins, usw.

Alle Einnahmen sind für die Kirchen als Körperschaft des öffentlichen Rechtes steuerfrei !

Daneben besitzen die Kirchen eine Unmenge an Immobilien und über diese
wieder steuerfreie Mieteinnahmen!

Usw., usw., usw.. ....................usw..

Die Trennung von Staat und Kirche ist für diese Gesellschaft überlebenswichtig!

Viele Grüße
Arno


Das ist falsch. Es gelten da die gleichen Regeln, die auch für einen gemeinnützigen Verein mit vermögensverwaltender Fruchtziehung gelten.



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