Zitat: |
Struck begründete seine wiederholte Forderung, die NPD zu verbieten, mit Erkenntnissen der Länderinnenminister, nach denen sich die rechtsextremistische Partei überwiegend aus öffentlichen Geldern finanziert. |
atheist666 hat folgendes geschrieben: | ||
Wollte eigentlich Schluß machen für heute, dann aber sah ich noch dies
Welcher Kommentar drängt sich hier Zwangsläufig einem auf, 3x darf geraten werden War übrigens seine einzige Begründung! |
Peter H. hat folgendes geschrieben: |
An das Potsdamer Abkommen ist in o.g. Fall zu erinnern. Alles weitere ergibt sich daraus! |
Zoff hat folgendes geschrieben: |
Eine Frage an die Juristen:
Wann wird die Justiz eigentlich aus eigenem Antrieb tätig, wenn es darum geht, verfassungsfeindliche Parteien zu verbieten? Wird sie das überhaupt? Oder müssen sich da immer erst Leute/Parteien finden, die eine Klage einreichen? |
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben: |
OK, Xamanoth, jetzt du. |
Zitat: |
§ 43
(1) Der Antrag auf Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig ist (Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes), kann von dem Bundestag, dem Bundesrat oder von der Bundesregierung gestellt werden. |
Zoff hat folgendes geschrieben: |
Das bedeutet also, die Staatsanwaltschaft würde von sich aus gar nicht tätig werden? |
Kival hat folgendes geschrieben: | ||
Laienverständnis: Nicht, um eine Partei zu verbieten. Ja. |
Zitat: |
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist auf dem Gebiet des Staatsschutzes die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Er übt gemäß § 142a Abs. 1 GVG das Amt des Staatsanwalts in schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen aus, die die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in besonderem Maße berühren. Die innere Sicherheit betreffen politisch motivierte Delikte, insbesondere terroristische Gewalttaten. Die äußere Sicherheit wird durch Landesverrat und Spionage beeinträchtigt. Zuständig ist der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof auch für die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch. (§ 120 Abs. 1 Nr. 8 GVG). |
Zitat: |
§ 120
(1) In Strafsachen sind die Oberlandesgerichte, in deren Bezirk die Landesregierungen ihren Sitz haben, für das Gebiet des Landes zuständig für die Verhandlung und Entscheidung im ersten Rechtszug 1. bei Friedensverrat in den Fällen des § 80 des Strafgesetzbuches, 2. bei Hochverrat (§§ 81 bis 83 des Strafgesetzbuches), 3. bei Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit (§§ 94 bis 100a des Strafgesetzbuches) sowie bei Straftaten nach § 52 Abs. 2 des Patentgesetzes, nach § 9 Abs. 2 des Gebrauchsmustergesetzes in Verbindung mit § 52 Abs. 2 des Patentgesetzes oder nach § 4 Abs. 4 des Halbleiterschutzgesetzes in Verbindung mit § 9 Abs. 2 des Gebrauchsmustergesetzes und § 52 Abs. 2 des Patentgesetzes, 4. bei einem Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten (§ 102 des Strafgesetzbuches), 5. bei einer Straftat gegen Verfassungsorgane in den Fällen der §§ 105, 106 des Strafgesetzbuches, 6. bei einer Zuwiderhandlung gegen das Vereinigungsverbot des § 129a, auch in Verbindung mit 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches, 7. bei Nichtanzeige von Straftaten nach § 138 des Strafgesetzbuches, wenn die Nichtanzeige eine Straftat betrifft, die zur Zuständigkeit der Oberlandesgerichte gehört und 8. bei Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch. |
Zoff hat folgendes geschrieben: | ||||
Hmm.. Da gibt es ja aber den Generalbundesanwalt, der unter anderem für Terrorismusbekämpfung zuständig ist. Zwischen Verfassungsfeindlichen Bestrebungen von Parteien und Terrorismus kann man sich die Grenzen ja recht fließend vorstellen. Wann wird der tätig? |
Xamanoth hat folgendes geschrieben: | ||
1. Wenn Straftaten drohen. Das hat mit dem Parteiverbot eher indirekt zu tun. |
Zitat: |
2. Ich bin grad gar nicht sicher, welche Institution über ein Parteiverbot entscheidet. Jedenfalls nicht die ordentlichen Gerichte, und schon gar nicht die Staatsanwaltschaft. |
Xamanoth hat folgendes geschrieben: |
2. Ich bin grad gar nicht sicher, welche Institution über ein Parteiverbot entscheidet. Jedenfalls nicht die ordentlichen Gerichte, und schon gar nicht die Staatsanwaltschaft. |
atheist666 hat folgendes geschrieben: | ||
Das darf jetzt nicht Dein Ernst sein, oder |
Xamanoth hat folgendes geschrieben: | ||||
Das ist keine Meinung, sondern eine Tatsachenfeststellung. Was stört dich daran? |
atheist666 hat folgendes geschrieben: | ||||||
Als Jurist und jemand mit Abi, muß man diese Frage auf Anhieb beantworten können. |
Evilbert hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Er konnte doch auf Anhieb antworten, dass er es nicht weiss. Das schaffen meist die Wenigsten richtig anzugeben. |
Conan hat folgendes geschrieben: |
Nuja, zu wissen, welche Einrichtung genau über einen Parteienverbot entscheidet, gehört nicht zum benötigten Allgemeinwissen, nicht einmal zum zu erwartenden Wissen. Wie oft passiert denn sowas mit einer in der Öffentlichkeit bekannten Partei? |
atheist666 hat folgendes geschrieben: | ||
Doch! Weil daas Letzte Verfahren erst ein paar Jahre zurückliegt! Außerdem ist er Jurist! |
Evilbert hat folgendes geschrieben: | ||||
Stimmt, daran sollte man sich erinnern. Aber nur an den Vorgang; die Verknüpfung hätte ich jetzt nicht so rasch hergestellt. Sei nicht so streng ! Sonst trau ich mich bald gar nix mehr zu posten! |
atheist666 hat folgendes geschrieben: |
Aber wie will den ein Jurist mal Verfassungsrichter werden, wenn er diese einfachen Dinge nnicht weiß |
Evilbert hat folgendes geschrieben: | ||
Hm, also wenn Du das so anführst: da würde ich doch Xamanoth gerade eine steile Karriere prognostizieren! |
atheist666 hat folgendes geschrieben: |
Aber wie will den ein Jurist mal Verfassungsrichter werden, wenn er diese einfachen Dinge nnicht weiß |
Mario Hahna hat folgendes geschrieben: |
Das war vielleicht eine Schande, angetrunken hatte ich übersehen, dass dies eine Brandstiftung darstellt |
Evilbert hat folgendes geschrieben: | ||
Stimmt, das ist in der Tat eine Schande. Nüchtern kann man sowas ja grad noch durchgehen lassen angesichts der Tatsache, dass es schon nach dem Auftritt des Sandmännchen geschah, aber so.. |
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