Alle Jahre wieder: Das NPD Verbot
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Freigeisterhaus -> Politik und Geschichte

#61:  Autor: Hermann BeitragVerfasst am: 24.07.2007, 19:36
    —
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Hermann hat folgendes geschrieben:
Eine anerkannte legitimierte Partei deckt einen Bereich des Meinungsbildes der Gesellschaft ab,auch wenn das anderen Bereichen des Parteienspektrums nicht schmecken mag(was im umgedrehten Fall ebenso sein dürfte zwinkern )......was aber aufgrund der PC ein bedauerlicher Zug der "Demokraten" ist innerhalb der BRD,die nicht begreifen,das sie selbst Meinungszensur betreiben.
Ja.

tagesschau.de hat folgendes geschrieben:
der NPD-Landtagsabgeordnete Stefan Köster [...] der erst im März wegen Körperverletzung verurteilt worden war, weil er auf eine am Boden liegende Frau eingetreten hatte
Sie bedienen den tumben Prügelmob, der in seinem Leben nichts anderes fertigbringt, als gleichzeitig zu saufen und zu kotzen - und dabei gegebenenfalls es noch schafft, seinen Trainingsanzug sauberzuhalten.


Moin
interessant in dem Zusammenhang mit dem Tagesschau-Zitat ist die Hintergrund-Geschichte des Überfalls auf den Parteitag, der Grundlage für diesen Vorwurf/Urteil war. Habe die Sache mit Interesse verfolgt,Steinwürfe,also gezielte Körperverletzung wurde damals mittels PC negiert.
Aber gut,innerhalb eines PC-korrekten Forums würde ich eine objektive Beurteilung nicht erwarten.
Zu finden sind die Bilddokumente zu dem Vorfall aber allemal in den Archiven des ARD.
Sie bedienne ansonsten nichts, distanzieren sich von jedweder Ausschreitung( wie ebenso,SPD,Die Linke und Jusos auch zwinkern ) und individuelles Fehlverhalten gibt es quer durch die Parteien,selbst ein SPDler wurde letztens in Rostock mit einer Gaspistole angetroffen.
MFG
Hermann

#62:  Autor: zelig BeitragVerfasst am: 24.07.2007, 19:56
    —
Hermann hat folgendes geschrieben:
interessant in dem Zusammenhang mit dem Tagesschau-Zitat ist die Hintergrund-Geschichte des Überfalls auf den Parteitag, der Grundlage für diesen Vorwurf/Urteil war. Habe die Sache mit Interesse verfolgt,Steinwürfe,also gezielte Körperverletzung wurde damals mittels PC negiert.
Aber gut,innerhalb eines PC-korrekten Forums würde ich eine objektive Beurteilung nicht erwarten.
Zu finden sind die Bilddokumente zu dem Vorfall aber allemal in den Archiven des ARD.
Sie bedienne ansonsten nichts, distanzieren sich von jedweder Ausschreitung( wie ebenso,SPD,Die Linke und Jusos auch :wink: ) und individuelles Fehlverhalten gibt es quer durch die Parteien,selbst ein SPDler wurde letztens in Rostock mit einer Gaspistole angetroffen.
MFG
Hermann


Du bist doch hier gesperrt, Badner.

#63:  Autor: Hermann BeitragVerfasst am: 24.07.2007, 21:59
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zelig hat folgendes geschrieben:
Hermann hat folgendes geschrieben:
interessant in dem Zusammenhang mit dem Tagesschau-Zitat ist die Hintergrund-Geschichte des Überfalls auf den Parteitag, der Grundlage für diesen Vorwurf/Urteil war. Habe die Sache mit Interesse verfolgt,Steinwürfe,also gezielte Körperverletzung wurde damals mittels PC negiert.
Aber gut,innerhalb eines PC-korrekten Forums würde ich eine objektive Beurteilung nicht erwarten.
Zu finden sind die Bilddokumente zu dem Vorfall aber allemal in den Archiven des ARD.
Sie bedienne ansonsten nichts, distanzieren sich von jedweder Ausschreitung( wie ebenso,SPD,Die Linke und Jusos auch zwinkern ) und individuelles Fehlverhalten gibt es quer durch die Parteien,selbst ein SPDler wurde letztens in Rostock mit einer Gaspistole angetroffen.
MFG
Hermann


Du bist doch hier gesperrt, Badner.


?
ein Argument?
wie zaehlen Steine/Flaschenwürfe? Jugendsünde oder versuchte Körperverletzung?
MFG
Herrmann

#64:  Autor: ForkeWohnort: Am Unterlauf der Elbe BeitragVerfasst am: 24.07.2007, 22:44
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Hermann hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Hermann hat folgendes geschrieben:
Eine anerkannte legitimierte Partei deckt einen Bereich des Meinungsbildes der Gesellschaft ab,auch wenn das anderen Bereichen des Parteienspektrums nicht schmecken mag(was im umgedrehten Fall ebenso sein dürfte zwinkern )......was aber aufgrund der PC ein bedauerlicher Zug der "Demokraten" ist innerhalb der BRD,die nicht begreifen,das sie selbst Meinungszensur betreiben.
Ja.

tagesschau.de hat folgendes geschrieben:
der NPD-Landtagsabgeordnete Stefan Köster [...] der erst im März wegen Körperverletzung verurteilt worden war, weil er auf eine am Boden liegende Frau eingetreten hatte
Sie bedienen den tumben Prügelmob, der in seinem Leben nichts anderes fertigbringt, als gleichzeitig zu saufen und zu kotzen - und dabei gegebenenfalls es noch schafft, seinen Trainingsanzug sauberzuhalten.


Moin
interessant in dem Zusammenhang mit dem Tagesschau-Zitat ist die Hintergrund-Geschichte des Überfalls auf den Parteitag, der Grundlage für diesen Vorwurf/Urteil war. Habe die Sache mit Interesse verfolgt,Steinwürfe,also gezielte Körperverletzung wurde damals mittels PC negiert.
Aber gut,innerhalb eines PC-korrekten Forums würde ich eine objektive Beurteilung nicht erwarten.
Zu finden sind die Bilddokumente zu dem Vorfall aber allemal in den Archiven des ARD.
Sie bedienne ansonsten nichts, distanzieren sich von jedweder Ausschreitung( wie ebenso,SPD,Die Linke und Jusos auch zwinkern ) und individuelles Fehlverhalten gibt es quer durch die Parteien,selbst ein SPDler wurde letztens in Rostock mit einer Gaspistole angetroffen.
MFG
Hermann


Soso. "Leider" ist das Treten eines am Boden liegenden Menschen immer etwas anderes als das angetroffen werden mit einer Gaspistole.
Und was hat ein NPD-Parteitag, bei der die NPD das Opfer ungerechtfertigter Gewalt gewesen sein soll(und ich schreibe das so, weil ich nur eine verwaschene Erinnerung daran habe, und offensichtlich auch zu faul bin, diese Bilddokumente in den Archiven des ARD zu suchen), mit der aktiven Gewaltausübung durch Teile der NPD, zumindest geduldet von der Mehrheit innerhalb der Partei, mit einem Parteienverbot aus eben jenen Gründen zu tun?
Nix. Jedenfalls nix was das Parteienverbot angeht, das andere allerdings hat was mit dem Grundsatz zu tun: Wie man in den Wald ruft, so schallt es heraus! und die Gegner der NPD sind offenbar nicht so wahllos wie die oben bereits erwähnte Teilmenge der NPD... und damit möchte ich nicht die Dummheit dieser Tat relativieren, nur die Perspektive etwas zurechtrücken.

#65:  Autor: Hermann BeitragVerfasst am: 25.07.2007, 09:20
    —
Forke hat folgendes geschrieben:
Hermann hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Hermann hat folgendes geschrieben:
Eine anerkannte legitimierte Partei deckt einen Bereich des Meinungsbildes der Gesellschaft ab,auch wenn das anderen Bereichen des Parteienspektrums nicht schmecken mag(was im umgedrehten Fall ebenso sein dürfte zwinkern )......was aber aufgrund der PC ein bedauerlicher Zug der "Demokraten" ist innerhalb der BRD,die nicht begreifen,das sie selbst Meinungszensur betreiben.
Ja.

tagesschau.de hat folgendes geschrieben:
der NPD-Landtagsabgeordnete Stefan Köster [...] der erst im März wegen Körperverletzung verurteilt worden war, weil er auf eine am Boden liegende Frau eingetreten hatte
Sie bedienen den tumben Prügelmob, der in seinem Leben nichts anderes fertigbringt, als gleichzeitig zu saufen und zu kotzen - und dabei gegebenenfalls es noch schafft, seinen Trainingsanzug sauberzuhalten.


Moin
interessant in dem Zusammenhang mit dem Tagesschau-Zitat ist die Hintergrund-Geschichte des Überfalls auf den Parteitag, der Grundlage für diesen Vorwurf/Urteil war. Habe die Sache mit Interesse verfolgt,Steinwürfe,also gezielte Körperverletzung wurde damals mittels PC negiert.
Aber gut,innerhalb eines PC-korrekten Forums würde ich eine objektive Beurteilung nicht erwarten.
Zu finden sind die Bilddokumente zu dem Vorfall aber allemal in den Archiven des ARD.
Sie bedienne ansonsten nichts, distanzieren sich von jedweder Ausschreitung( wie ebenso,SPD,Die Linke und Jusos auch zwinkern ) und individuelles Fehlverhalten gibt es quer durch die Parteien,selbst ein SPDler wurde letztens in Rostock mit einer Gaspistole angetroffen.
MFG
Hermann


Soso. "Leider" ist das Treten eines am Boden liegenden Menschen immer etwas anderes als das angetroffen werden mit einer Gaspistole.
Und was hat ein NPD-Parteitag, bei der die NPD das Opfer ungerechtfertigter Gewalt gewesen sein soll(und ich schreibe das so, weil ich nur eine verwaschene Erinnerung daran habe, und offensichtlich auch zu faul bin, diese Bilddokumente in den Archiven des ARD zu suchen), mit der aktiven Gewaltausübung durch Teile der NPD, zumindest geduldet von der Mehrheit innerhalb der Partei, mit einem Parteienverbot aus eben jenen Gründen zu tun?
Nix. Jedenfalls nix was das Parteienverbot angeht, das andere allerdings hat was mit dem Grundsatz zu tun: Wie man in den Wald ruft, so schallt es heraus! und die Gegner der NPD sind offenbar nicht so wahllos wie die oben bereits erwähnte Teilmenge der NPD... und damit möchte ich nicht die Dummheit dieser Tat relativieren, nur die Perspektive etwas zurechtrücken.


Moin Forke
aktive Gewaltausübung...hm,waere nett,Dokumente und Fakten(ausser der erwaehnten "Verurteilung" Kösters,die den Geschehenskontext in nichts wiedergibt) zur aktiven Gewaltanwendung von NPD-Kadern zu präsentieren. Im Gegenzug waere es nett, die Demonstrationen der NPD im letzten Jahr z.b zu reflektieren und zu analysieren, von wem dort regelmaessig die reale Gewaltanwendung gegen Sachen und Menschen ausging. Das hat durchaus nix mit "wie man in den Wald reinruft,so schallt es zurück" zu tun, sondern ist geduldete Gewalt der Zöglinge (schwarzer Block/Jusos/ Antifas) des linksbürgerlichen Spektrums...
daraus dann eine Überraschung zu zaubern und die Ablehnung von Teilen der Bevölkerung für dieses Antifa-Treiben und etwaige Wahlresonanz regelmaessig zum "Verbot"-Rufen zu nutzen,entbehrt nicht gewisser Ironie.
MFG
Hermann

#66: NPD nicht verboten Autor: Religionskritik-WiesbadenWohnort: Wiesbaden BeitragVerfasst am: 17.01.2017, 11:15
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Das zu erwartende Urteil: Verbotsantrag für NPD abgelehnt.

Selbst wenn es anders ausgegangen wäre.

Es gilt auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg zu berücksichtigen.

Zitat:
Ganz anders dagegen die Schwerpunkte des EGMR: Er setzt laut Wissenschaftlichem Dienst vor allem auf die Frage nach der "Verhältnismäßigkeit" von Parteienverboten. Wesentlich ist dabei laut einem EGMR-Urteil von 2003, ob eine Partei eine konkrete Bedrohung für den Staat darstellt und ihr Verbot ein "dringendes gesellschaftliche Bedürfnis" ist.

Die Beantwortung dieser Frage hat sich nach einem EGMR-Urteil von 2003 zum Verbot der türkischen islamistischen Wohlfahrtspartei (RP) an der realen unmittelbaren Gefahr zu messen und nicht an abstrakten Präventionsprüfungen: Die islamistische RP, die vor ihrem Verbot mit 67 Prozent der Wählerstimmen rechnen konnte, hatte laut EGMR "eine echte Chance, die politische Macht zu ergreifen" und danach die Grundsätze der türkischen Demokratie abzuschaffen. Deshalb durfte sie verboten werden.


http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/parteiverbot-npd-verbot-koennte-in-strassburg-scheitern-/7480344.html

in der Bundeszentrale für politische Bildung scheint (habe noch nicht alles durchgeklickt) dieser Hinweis zu fehlen, Mit den Augen rollen :

http://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/41462/npd-verbot

#67:  Autor: AdvocatusDiaboliWohnort: München BeitragVerfasst am: 17.01.2017, 16:19
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Zeit, die KPD wieder zu erlauben

#68:  Autor: BravopunkWohnort: Woanders BeitragVerfasst am: 17.01.2017, 16:38
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AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:
Zeit, die KPD wieder zu erlauben


Stimmt. Die ist in der politischen Landschaft genauso irrelevant. Hat auch keine Chancen auf absehbare Zeit die Macht zu übernehmen. Irgendwie komisch diese Begründung der Nichtverbietung. Am Kopf kratzen Ich dachte immer, dass Verfassungsfeindlichkeit für ein Verbot ausreichend wäre.

#69:  Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 17.01.2017, 16:52
    —
Bravopunk hat folgendes geschrieben:
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:
Zeit, die KPD wieder zu erlauben


Stimmt. Die ist in der politischen Landschaft genauso irrelevant. Hat auch keine Chancen auf absehbare Zeit die Macht zu übernehmen. Irgendwie komisch diese Begründung der Nichtverbietung. Am Kopf kratzen Ich dachte immer, dass Verfassungsfeindlichkeit für ein Verbot ausreichend wäre.

Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz. Im Übrigen setzt sich das BverfG nachdem was ich über die aktuelle Entscheidung gelesen habe, hierin ausdrücklich mit dem KPD-Verbot auseinander.

#70:  Autor: BravopunkWohnort: Woanders BeitragVerfasst am: 17.01.2017, 17:21
    —
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Bravopunk hat folgendes geschrieben:
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:
Zeit, die KPD wieder zu erlauben


Stimmt. Die ist in der politischen Landschaft genauso irrelevant. Hat auch keine Chancen auf absehbare Zeit die Macht zu übernehmen. Irgendwie komisch diese Begründung der Nichtverbietung. Am Kopf kratzen Ich dachte immer, dass Verfassungsfeindlichkeit für ein Verbot ausreichend wäre.

Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz. Im Übrigen setzt sich das BverfG nachdem was ich über die aktuelle Entscheidung gelesen habe, hierin ausdrücklich mit dem KPD-Verbot auseinander.


Gut. Gut. Chinesischer Reissack

Aber ich bitte dich. Würde ich mir das Geschwätz ersparen, würde ich ja andere der Chance berauben sich nützlich zu fühlen. Smilie Außerdem machte es mir gerade Freude ADs Ansatz mit etwas Geschwätz zu unterfüttern.

Ganz nebenbei, dass ich wirklich dachte, Dinge würden sich anders verhalten. Ich denk halt immer so Dinge...

#71:  Autor: AdvocatusDiaboliWohnort: München BeitragVerfasst am: 17.01.2017, 20:55
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Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Bravopunk hat folgendes geschrieben:
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:
Zeit, die KPD wieder zu erlauben


Stimmt. Die ist in der politischen Landschaft genauso irrelevant. Hat auch keine Chancen auf absehbare Zeit die Macht zu übernehmen. Irgendwie komisch diese Begründung der Nichtverbietung. Am Kopf kratzen Ich dachte immer, dass Verfassungsfeindlichkeit für ein Verbot ausreichend wäre.

Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz. Im Übrigen setzt sich das BverfG nachdem was ich über die aktuelle Entscheidung gelesen habe, hierin ausdrücklich mit dem KPD-Verbot auseinander.


Gut. Gut. Chinesischer Reissack

Aber ich bitte dich. Würde ich mir das Geschwätz ersparen, würde ich ja andere der Chance berauben sich nützlich zu fühlen. Smilie Außerdem machte es mir gerade Freude ADs Ansatz mit etwas Geschwätz zu unterfüttern.

Ganz nebenbei, dass ich wirklich dachte, Dinge würden sich anders verhalten. Ich denk halt immer so Dinge...


Ich freu mich über ein deutsches BVerfG das Nazis toleriert, Kommunisten aber delegitimiert. Das bestätigt meine Auffassung von den unseligen rechten Traditionen der deutschen Justiz.

#72:  Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 17.01.2017, 21:06
    —
Die kpd Entscheidung würde heute nicht mehr so ergehen

#73:  Autor: SkeptikerWohnort: 129 Goosebumpsville BeitragVerfasst am: 17.01.2017, 22:28
    —
Das Urteil konnte man wieder mal voraus sehen. Irgend ein Vorwand wurde wieder gesucht und gefunden, um die NPD vor einem Verbot zu retten. Für die KPD galt dagegen:

Zitat:
Eine Partei kann nach dem Gesagten auch dann verfassungswidrig im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG sein, wenn nach menschlichem Ermessen keine Aussicht darauf besteht, daß sie ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft werde verwirklichen können.

https://de.wikipedia.org/wiki/KPD-Verbot


Heute so, morgen so, wie's halt gerade passt.

Dabei ist die NPD gemäß der Verfassung eigentlich bereits verboten bzw. zu verbieten, und zwar aufgrund der alliierten Bestimmungen zur Befreiung von Faschismus und Militarismus und der weiter bestehenden Rechtskraft des Artikel 139 ...-

#74:  Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 17.01.2017, 22:32
    —
Hast Du die 1010 Rn. des Urteils bereits gelesen, Skeptiker? Ich werde das leider erst am Wochenende schaffen.

#75:  Autor: SkeptikerWohnort: 129 Goosebumpsville BeitragVerfasst am: 17.01.2017, 22:36
    —
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Hast Du die 1010 Rn. des Urteils bereits gelesen, Skeptiker? Ich werde das leider erst am Wochenende schaffen.


So was lese ich doch nicht. Die roten Roben kann man angesichts eines solchen Urteils ohnehin nicht für voll nehmen.

#76:  Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 17.01.2017, 22:51
    —
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Hast Du die 1010 Rn. des Urteils bereits gelesen, Skeptiker? Ich werde das leider erst am Wochenende schaffen.


So was lese ich doch nicht. Die roten Roben kann man angesichts eines solchen Urteils ohnehin nicht für voll nehmen.

Das kannst du beurteilen, ohne die urteilsgründe und den Sachbericht zu kennen? Die 1010 Rn. sind 298 Seiten.

#77:  Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 17.01.2017, 22:58
    —
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Hast Du die 1010 Rn. des Urteils bereits gelesen, Skeptiker? Ich werde das leider erst am Wochenende schaffen.


So was lese ich doch nicht. Die roten Roben kann man angesichts eines solchen Urteils ohnehin nicht für voll nehmen.

Das kannst du beurteilen, ohne die urteilsgründe und den Sachbericht zu kennen?

Wie es allenthalben in den Nachrichten mitgeteilt wird, find ich es jedenfalls Bullshitt.
"Weil sie zu unbedeutend sind" find ich die möglichst schlechteste Begründung.

Den Dieb verfolgen wir nicht; der klaut nur 10-Euro-Scheine. Mit den Augen rollen

#78:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 17.01.2017, 23:11
    —
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Hast Du die 1010 Rn. des Urteils bereits gelesen, Skeptiker? Ich werde das leider erst am Wochenende schaffen.


So was lese ich doch nicht. Die roten Roben kann man angesichts eines solchen Urteils ohnehin nicht für voll nehmen.

Das kannst du beurteilen, ohne die urteilsgründe und den Sachbericht zu kennen?

Wie es allenthalben in den Nachrichten mitgeteilt wird, find ich es jedenfalls Bullshitt.
"Weil sie zu unbedeutend sind" find ich die möglichst schlechteste Begründung.

Den Dieb verfolgen wir nicht; der klaut nur 10-Euro-Scheine. Mit den Augen rollen

Ähhhh.
Da hat niemand was geklaut, weder 10 Euro noch 10 Cent. Es geht weder um klar definierbare Verbrechen noch Vergehen. Hier geht es um eine unschöne politische Einstellung, mithin um Meinungs- und Koalitionsfreiheit und das Recht bei der politischen Willensbildung mitzumischen, also um maßgebliche Grundrechte. Die Gefährdung, die die für diesen Staat darstellen, ist die einzige Begründung, die zählt - wenn Du nicht einen ganz anderen Staat haben willst. Dann aber solltest Du besser bei der NPD eintreten.

#79:  Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 17.01.2017, 23:23
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Hast Du die 1010 Rn. des Urteils bereits gelesen, Skeptiker? Ich werde das leider erst am Wochenende schaffen.


So was lese ich doch nicht. Die roten Roben kann man angesichts eines solchen Urteils ohnehin nicht für voll nehmen.

Das kannst du beurteilen, ohne die urteilsgründe und den Sachbericht zu kennen?

Wie es allenthalben in den Nachrichten mitgeteilt wird, find ich es jedenfalls Bullshitt.
"Weil sie zu unbedeutend sind" find ich die möglichst schlechteste Begründung.

Den Dieb verfolgen wir nicht; der klaut nur 10-Euro-Scheine. Mit den Augen rollen

Ähhhh.
Da hat niemand was geklaut, weder 10 Euro noch 10 Cent. Es geht weder um klar definierbare Verbrechen noch Vergehen. Hier geht es um eine unschöne politische Einstellung, mithin um Meinungs- und Koalitionsfreiheit und das Recht bei der politischen Willensbildung mitzumischen, also um maßgebliche Grundrechte. Die Gefährdung, die die für diesen Staat darstellen, ist die einzige Begründung, die zählt - wenn Du nicht einen ganz anderen Staat haben willst. Dann aber solltest Du besser bei der NPD eintreten.

Sorry, aber die Begründung: "weil sie zu unbedeutend sind" ist käse. Darum gehts mir.
Als Partei können sie theoretisch nach eine Wahl durchaus eine Gefährdung darstellen. Und dann ist es zu spät.

#80:  Autor: Kramer BeitragVerfasst am: 18.01.2017, 00:01
    —
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Sorry, aber die Begründung: "weil sie zu unbedeutend sind" ist käse. Darum gehts mir.


Zitat:
Hohe Hürden für ein Verbot

Das Grundgesetz macht es ganz bewusst sehr schwierig, eine politische Partei zu verbieten. Aus Sicht der Verfassung sind Parteien für die deutsche Demokratie und den demokratischen Prozess sehr wichtig. Sie werden deshalb privilegiert und besonders geschützt. Ein Verbot, das gravierende juristische und finanzielle Folgen hat, kann verfassungsrechtlich nur die absolute Ausnahme sein. Parteiverbote dürfen kein Mittel sein, um politische Gegner mundtot zu machen. Die hohen Hürden für ein Parteienverbot sind nicht zuletzt eine Reaktion auf die Erfahrungen der Nazizeit, in der missliebige Parteien vom Regime einfach verboten und aufgelöst wurden.

Das ist nicht nur die Rechtslage in Deutschland. Auch die europäische Menschenrechtskonvention schützt politische Parteien sehr weitgehend. In einem Präzedenzfall hat sich der europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2003 ebenfalls mit der Frage befasst, wann eine politische Partei verboten werden darf. Er hat betont, dass ein Parteiverbot nur ausnahmsweise in besonders schwerwiegenden Fällen denkbar ist. Es muss nachgewiesen werden, dass eine Partei eine unmittelbare Gefahr für die Demokratie bedeutet. Nur dann darf sie verboten und aufgelöst werden.

https://www.heise.de/tp/features/Staatlich-gepruefter-Rechtsextremismus-3599442.html

#81:  Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 18.01.2017, 00:07
    —
Kramer hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Sorry, aber die Begründung: "weil sie zu unbedeutend sind" ist käse. Darum gehts mir.


Zitat:
Hohe Hürden für ein Verbot

Das Grundgesetz macht es ganz bewusst sehr schwierig, eine politische Partei zu verbieten. Aus Sicht der Verfassung sind Parteien für die deutsche Demokratie und den demokratischen Prozess sehr wichtig. Sie werden deshalb privilegiert und besonders geschützt. Ein Verbot, das gravierende juristische und finanzielle Folgen hat, kann verfassungsrechtlich nur die absolute Ausnahme sein. Parteiverbote dürfen kein Mittel sein, um politische Gegner mundtot zu machen. Die hohen Hürden für ein Parteienverbot sind nicht zuletzt eine Reaktion auf die Erfahrungen der Nazizeit, in der missliebige Parteien vom Regime einfach verboten und aufgelöst wurden.

Das ist nicht nur die Rechtslage in Deutschland. Auch die europäische Menschenrechtskonvention schützt politische Parteien sehr weitgehend. In einem Präzedenzfall hat sich der europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2003 ebenfalls mit der Frage befasst, wann eine politische Partei verboten werden darf. Er hat betont, dass ein Parteiverbot nur ausnahmsweise in besonders schwerwiegenden Fällen denkbar ist. Es muss nachgewiesen werden, dass eine Partei eine unmittelbare Gefahr für die Demokratie bedeutet. Nur dann darf sie verboten und aufgelöst werden.

https://www.heise.de/tp/features/Staatlich-gepruefter-Rechtsextremismus-3599442.html


Muß man dann wohl akzeptieren.


#82:  Autor: Kramer BeitragVerfasst am: 18.01.2017, 00:22
    —
Ich sehe da keinen Grund zum Zähneknirschen. Wenn es eine aktuelle Gefahr für die Demokratie gibt, dann geht sie von der AfD, bzw. vom rechtsnationalen Flügel der AfD aus. Das Urteil hat eine Grundlage dafür geliefert, wann eine Partei verboten werden kann, wenn sie politischen Einfluss gewinnt. Das könnte für die AfD zum Verhängnis werden, wenn sie weiterhin am rechten Rand auf Stimmenfang geht.

#83:  Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 18.01.2017, 07:20
    —
Kramer hat folgendes geschrieben:
Ich sehe da keinen Grund zum Zähneknirschen. Wenn es eine aktuelle Gefahr für die Demokratie gibt, dann geht sie von der AfD, bzw. vom rechtsnationalen Flügel der AfD aus. Das Urteil hat eine Grundlage dafür geliefert, wann eine Partei verboten werden kann, wenn sie politischen Einfluss gewinnt. Das könnte für die AfD zum Verhängnis werden, wenn sie weiterhin am rechten Rand auf Stimmenfang geht.
Ich mag die AFD nicht. Aber siehst du selbst beim rechtesten Flügel hinreiche Belege für eine "aggressiv kämpferische" Haltung gegenüber der Verfassung? Erforerlich ist dies gegenüber dem System der Verfassung im Ganzen, nicht gegenüber einzelnen Bestimmungen. Grenzschußanlagen oder Merkel vor Gericht stellen oder eine Art neues Dreiklassenwahlrecht genügen hierfür keinesfalls.

#84:  Autor: Kramer BeitragVerfasst am: 18.01.2017, 13:43
    —
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Ich mag die AFD nicht. Aber siehst du selbst beim rechtesten Flügel hinreiche Belege für eine "aggressiv kämpferische" Haltung gegenüber der Verfassung? Erforerlich ist dies gegenüber dem System der Verfassung im Ganzen, nicht gegenüber einzelnen Bestimmungen. Grenzschußanlagen oder Merkel vor Gericht stellen oder eine Art neues Dreiklassenwahlrecht genügen hierfür keinesfalls.


Am rechten Rand der AfD gibt es genug Schnittmengen mit der NPD - auch personale. Und wenn jemand Menschen an der Grenze erschiessen oder die Kanzlerin wegen politischer Entscheidungen, die er nicht teilt, in den Knast stecken will, dann berührt das nicht nur einzelne Bestimmungen der Verfassung.

#85:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 18.01.2017, 14:10
    —
Kramer hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Ich mag die AFD nicht. Aber siehst du selbst beim rechtesten Flügel hinreiche Belege für eine "aggressiv kämpferische" Haltung gegenüber der Verfassung? Erforerlich ist dies gegenüber dem System der Verfassung im Ganzen, nicht gegenüber einzelnen Bestimmungen. Grenzschußanlagen oder Merkel vor Gericht stellen oder eine Art neues Dreiklassenwahlrecht genügen hierfür keinesfalls.


Am rechten Rand der AfD gibt es genug Schnittmengen mit der NPD - auch personale. Und wenn jemand Menschen an der Grenze erschiessen oder die Kanzlerin wegen politischer Entscheidungen, die er nicht teilt, in den Knast stecken will, dann berührt das nicht nur einzelne Bestimmungen der Verfassung.

Das ist zwar richtig, aber partielle Differenzen zu unserer Verfassung haben auch Politiker anderer Parteien, je nach Rechtsauffassung sogar eine ganze Menge (nur als ein im fgh relativ unumstrittenes Beispiel: Denk an das "Beschneidungsgesetz"), und die machen damit sogar Gesetze. Aus derart abstrusen Rechtsauffassungen wie die, in die sich Storchens Trixie da verrannt hat, kannst Du noch keine Gefährdung für den Staat schnitzen, Bei Trixie schon deshalb nicht, weil sie ja meint, dass das durch die Verfassung und das Recht gedeckt sei - schon von da her zeigt sie keinen Umsturzwillen.

Du wirst auch die CSU und die CDU nicht loswerden, nur weil sich ab und an mal wieder jemand für die Todesstrafe stark macht. Wünsche, die Verfassung an bestimmten Teilen ein bisschen zu ändern, sind etwas Normales in der Politik und kein Alleinstellungsmerkmal von NPD oder AfD.

#86:  Autor: Kramer BeitragVerfasst am: 18.01.2017, 14:25
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Ich mag die AFD nicht. Aber siehst du selbst beim rechtesten Flügel hinreiche Belege für eine "aggressiv kämpferische" Haltung gegenüber der Verfassung? Erforerlich ist dies gegenüber dem System der Verfassung im Ganzen, nicht gegenüber einzelnen Bestimmungen. Grenzschußanlagen oder Merkel vor Gericht stellen oder eine Art neues Dreiklassenwahlrecht genügen hierfür keinesfalls.


Am rechten Rand der AfD gibt es genug Schnittmengen mit der NPD - auch personale. Und wenn jemand Menschen an der Grenze erschiessen oder die Kanzlerin wegen politischer Entscheidungen, die er nicht teilt, in den Knast stecken will, dann berührt das nicht nur einzelne Bestimmungen der Verfassung.

Das ist zwar richtig, aber partielle Differenzen zu unserer Verfassung haben auch Politiker anderer Parteien, je nach Rechtsauffassung sogar eine ganze Menge (nur als ein im fgh relativ unumstrittenes Beispiel: Denk an das "Beschneidungsgesetz"), und die machen damit sogar Gesetze. Aus derart abstrusen Rechtsauffassungen wie die, in die sich Storchens Trixie da verrannt hat, kannst Du noch keine Gefährdung für den Staat schnitzen, Bei Trixie schon deshalb nicht, weil sie ja meint, dass das durch die Verfassung und das Recht gedeckt sei - schon von da her zeigt sie keinen Umsturzwillen.

Du wirst auch die CSU und die CDU nicht loswerden, nur weil sich ab und an mal wieder jemand für die Todesstrafe stark macht. Wünsche, die Verfassung an bestimmten Teilen ein bisschen zu ändern, sind etwas Normales in der Politik und kein Alleinstellungsmerkmal von NPD oder AfD.


Ich habe irgendwie das Gefühl, dass Du da in meinen Beitrag etwas hinein liest, was gar nicht drin steht.

#87:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 18.01.2017, 14:48
    —
Kramer hat folgendes geschrieben:
...
Ich habe irgendwie das Gefühl, dass Du da in meinen Beitrag etwas hinein liest, was gar nicht drin steht.

Das kommt vielleicht durch meine Art, Beispiele zu wählen. Worauf ich rauswill, ist, dass die AfD zwar in der Lage ist, noch ganz andere Gefühle in uns zu wecken, sich aber im Prinzip gar nicht so sehr von etwa der CSU unterscheidet. Aber bei der CSU kämst Du nicht auf die Idee, sie durch das Verfassungsgericht aus dem Verkehr ziehen zu wollen (Ich unterstelle gerade, dass Du diese Partei nie wählen würdest).

Wenn wir uns etwas sehr wünschen, also mit viel Gefühl dabei sind, verfallen wir sehr leicht in eine Art Bedarfslogik - das passiert nicht nur der Trixie.

#88:  Autor: Kramer BeitragVerfasst am: 18.01.2017, 15:17
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
Worauf ich rauswill, ist, dass die AfD zwar in der Lage ist, noch ganz andere Gefühle in uns zu wecken, sich aber im Prinzip gar nicht so sehr von etwa der CSU unterscheidet.


Der Bürgermeister meiner Stadt ist ein importierter CSU-Politiker. Der war noch vor Merkel ein Fürsprecher der Willkommenskultur. Fiel mir gerade so ein.

Aber egal... natürlich gibt es Schnittmengen zwischen der CSU und der AfD. Aber während die CSU eine etablierte Partei mit einem recht klaren bürgerlich-konservativen Profil ist, kann man noch gar nicht sagen, wo die AfD hinsteuert. Von einer bundesweiten Alternative zur CSU rechts von der CDU bis zum Sammelbecken für Ex-NPDler ist da noch alles drin.

#89:  Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 18.01.2017, 16:46
    —
Kramer hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Worauf ich rauswill, ist, dass die AfD zwar in der Lage ist, noch ganz andere Gefühle in uns zu wecken, sich aber im Prinzip gar nicht so sehr von etwa der CSU unterscheidet.


Der Bürgermeister meiner Stadt ist ein importierter CSU-Politiker. Der war noch vor Merkel ein Fürsprecher der Willkommenskultur. Fiel mir gerade so ein.

Aber egal... natürlich gibt es Schnittmengen zwischen der CSU und der AfD. Aber während die CSU eine etablierte Partei mit einem recht klaren bürgerlich-konservativen Profil ist, kann man noch gar nicht sagen, wo die AfD hinsteuert. Von einer bundesweiten Alternative zur CSU rechts von der CDU bis zum Sammelbecken für Ex-NPDler ist da noch alles drin.

Die neue Rede von Herrn Höcke ist allerdings wieder ein herrliches Schmankerl, das deiner letztgeäußerten These an Absurdität nimmt.

#90:  Autor: SkeptikerWohnort: 129 Goosebumpsville BeitragVerfasst am: 19.01.2017, 08:04
    —
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Sorry, aber die Begründung: "weil sie zu unbedeutend sind" ist käse. Darum gehts mir.


Zitat:
Hohe Hürden für ein Verbot

Das Grundgesetz macht es ganz bewusst sehr schwierig, eine politische Partei zu verbieten. Aus Sicht der Verfassung sind Parteien für die deutsche Demokratie und den demokratischen Prozess sehr wichtig. Sie werden deshalb privilegiert und besonders geschützt. Ein Verbot, das gravierende juristische und finanzielle Folgen hat, kann verfassungsrechtlich nur die absolute Ausnahme sein. Parteiverbote dürfen kein Mittel sein, um politische Gegner mundtot zu machen. Die hohen Hürden für ein Parteienverbot sind nicht zuletzt eine Reaktion auf die Erfahrungen der Nazizeit, in der missliebige Parteien vom Regime einfach verboten und aufgelöst wurden.

Das ist nicht nur die Rechtslage in Deutschland. Auch die europäische Menschenrechtskonvention schützt politische Parteien sehr weitgehend. In einem Präzedenzfall hat sich der europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2003 ebenfalls mit der Frage befasst, wann eine politische Partei verboten werden darf. Er hat betont, dass ein Parteiverbot nur ausnahmsweise in besonders schwerwiegenden Fällen denkbar ist. Es muss nachgewiesen werden, dass eine Partei eine unmittelbare Gefahr für die Demokratie bedeutet. Nur dann darf sie verboten und aufgelöst werden.

https://www.heise.de/tp/features/Staatlich-gepruefter-Rechtsextremismus-3599442.html


Muß man dann wohl akzeptieren.


Nein, das muss man nicht einfach akzeptieren. Eine solche Ausnahme ist schließlich bei der NPD gegeben und das hätten die Richter auch so begründen können.

Das Gleich gilt für dir Gefährdung der Menschenrechte durch neofaschistische Organisationen - nicht nur der NPD, deren Gefährlichkeit sich im Übrigen nicht allein durch ihre parlamentarische Wirkung zeigt, sondern z.B. durch ihre Verbindungen zur AfD und anderen europäischen Rechtsparteien sowie natürlich in ihren feindseligen Aktivitäten gegen Einwanderer und andere Gruppen der Bevölkerung.

Im übrigen wäre es schön, wenn man von einer Demokratie sprechen könnte; denn die Verhältnisse sind ja nicht so, dass die Menschen Mitbestimmung in allen wichtigen Bereichen dieser Gesellschaft haben. Somit ist die angesprochene "Gefährdung der Demokratie" eine etwas lächerliche Formulierung, die ausdrückt, wie gering der inhaltliche Anspruch an den Demokratie ist. Aber das nur nebenbei ...-



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