Alle Jahre wieder: Das NPD Verbot
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Freigeisterhaus -> Politik und Geschichte

#91:  Autor: DrBecks BeitragVerfasst am: 19.01.2017, 18:58
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Ich finde, die NPD gehört verboten, hohe Hürden hin oder her. Die Demokratie müsste gegenüber ihren Feinden viel wehrhafter sein. Man sieht doch in Polen, Ungarn etc. wo die Duldung von Rechtsextremen und -populisten hinführt.
Ein guter Kommentar zum Karlsruher Urteil findet sich auf https://langsames-denken.net, meinem neuen Lieblingsblog.

#92:  Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 19.01.2017, 22:16
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Ein Verbot der Polener Regierungspartei würde der EGMR ebenso kippen wie ein NPD-Verbot. Und das ist gut so.

Die Entscheidung zeigt übrigens, dass die hohen herren in Karlsruhe verstanden haben, dass über ihnen nicht nur der Himmel ist - was surreal ist, da ja gerade die Rechtsextremen die Abgabe von Souveränität an Europa geißeln.

Ich finde enttäuschend, dass die Zentralen Wertmaßstäbe des Urteils sehr knapp und vergleichsweise oberflächich abgehandelt werden (ca. Rn. 605 ff.).

Aber mit Peter Richter würde ich gerne mal ein Bier trinken gehen.

#93:  Autor: zelig BeitragVerfasst am: 20.01.2017, 08:00
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Habe mich nur oberflächlich über das Urteil informiert.
Das Bundesverfassungsgericht wertet nicht so sehr die Verbotswürdigkeit der Ziele der NPD. Die könnte sogar gegeben sein. Aber es sagt, daß die NPD aufgrund ihrer geringen Wirkung keine Gefahr darstellt.
Ferner, falls ich es richtig verstanden habe, weist es den Weg über das Parteienfinanzierungsgesetz. Der Gesetzgeber könne nach einer Möglichkeit suchen, die Alimentierung der Parteien zu differenzieren.

Das gefällt mir eigentlich nicht in dieser Kombination. Öffnet das doch den Weg zum Missbrauch in der politischen Auseinandersetzung.

#94:  Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 20.01.2017, 10:40
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zelig hat folgendes geschrieben:
Habe mich nur oberflächlich über das Urteil informiert.
Das Bundesverfassungsgericht wertet nicht so sehr die Verbotswürdigkeit der Ziele der NPD. Die könnte sogar gegeben sein. Aber es sagt, daß die NPD aufgrund ihrer geringen Wirkung keine Gefahr darstellt.
Ferner, falls ich es richtig verstanden habe, weist es den Weg über das Parteienfinanzierungsgesetz. Der Gesetzgeber könne nach einer Möglichkeit suchen, die Alimentierung der Parteien zu differenzieren.

Das gefällt mir eigentlich nicht in dieser Kombination. Öffnet das doch den Weg zum Missbrauch in der politischen Auseinandersetzung.

Ich bin auch der Ansicht, dass der Hinweis mit der Parteifinanzierung sinnfrei ist. Diese Änderung erfordert unstrittig eine Verfassungsänderung. Und wenn diese erfolgt ist, ist selbst das BverfG entsprechend gebunden. Interessant wäre die Frage, ob eine Verfassungsänderung möglich wäre, die die Hindernisse für Parteiverbote senkt.

#95:  Autor: WilsonWohnort: Swift Tuttle BeitragVerfasst am: 20.01.2017, 15:33
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Samson83 hat folgendes geschrieben:
Ein Verbot der Polener Regierungspartei würde der EGMR ebenso kippen wie ein NPD-Verbot. Und das ist gut so.

Die Entscheidung zeigt übrigens, dass die hohen herren in Karlsruhe verstanden haben, dass über ihnen nicht nur der Himmel ist - was surreal ist, da ja gerade die Rechtsextremen die Abgabe von Souveränität an Europa geißeln.

Ich finde enttäuschend, dass die Zentralen Wertmaßstäbe des Urteils sehr knapp und vergleichsweise oberflächich abgehandelt werden (ca. Rn. 605 ff.).

Aber mit Peter Richter würde ich gerne mal ein Bier trinken gehen.


würde ich auch mal.
Code:
https://www.facebook.com/udovoigt.npd/photos/pcb.1223967107658144/1223966860991502/?type=3&theater


und was bedeutet denn dieses: "natürlich deutsch"? das ließe ich mir dann erklären.

Link in Code umgewandelt. astarte

#96:  Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 20.01.2017, 15:47
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Da gäbe es spannendere Themen

#97:  Autor: WilsonWohnort: Swift Tuttle BeitragVerfasst am: 20.01.2017, 15:49
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Samson83 hat folgendes geschrieben:
Da gäbe es spannendere Themen


was mir auffällt, so über die jahre:
da ist absolut kein humor bei diesen rechten. das ist doch nicht normal.

#98:  Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 20.01.2017, 17:38
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Wa?



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