Prügelattacke eines Polizisten bleibt ungesühnt
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Freigeisterhaus -> Politik und Geschichte

#1: Prügelattacke eines Polizisten bleibt ungesühnt Autor: jagy BeitragVerfasst am: 11.12.2007, 09:32
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http://www.tagesspiegel.de/berlin/Myfest-Polizeiattacke;art270,2436041

Zitat:
Nach der Prügelattacke eines Polizisten auf eine unbeteiligte Myfest-Besucherin am Abend des 1. Mai in Kreuzberg hat die Staatsanwaltschaft jetzt das Verfahren eingestellt. Ein Vorgesetzter hatte den Schlagstockeinsatz gegen Unbeteiligte erlaubt.

Zitat:
Nach Tagesspiegel-Informationen hatte ein Hundertschaftsführer der Bereitschaftspolizei den Einsatz von Reizgas und Tonfa – einem Schlagstock mit Quergriff – auch gegen „vermeintlich unbeteiligte Personen“ angeordnet. Ein Befehl, der gegen geltendes Recht verstößt.


Und warum musste die StA das einstellen? Weil der Polizist wegen seiens RiotGears nicht erkennbar war! Also bei uns in Baden gibts was ähnliches, da hat man aber schon lange was gelernt: Am Fasching tragen die organisierten Vereine mit Vollverkleidungen alle Nummern, damit eben sowa nicht passiert.

#2:  Autor: Niemand BeitragVerfasst am: 11.12.2007, 09:44
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Die Frage ist,weshalb gegen den Vorgesetzten,der den Schlagstockeinsatz gegen unbeteiligte Personen erlaubt hat, nicht schon längst ermittelt wird? Den A.... versohlen Den A.... versohlen

#3:  Autor: River Runs Red BeitragVerfasst am: 11.12.2007, 10:02
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Niemand hat folgendes geschrieben:
Die Frage ist,weshalb gegen den Vorgesetzten,der den Schlagstockeinsatz gegen unbeteiligte Personen erlaubt hat, nicht schon längst ermittelt wird? Den A.... versohlen Den A.... versohlen


Weil das hier Deutschland ist. Der Vorgesetzte hat ja niemanden verprügelt Mit den Augen rollen

#4:  Autor: Dr. BenchmarkWohnort: Bayern BeitragVerfasst am: 11.12.2007, 14:30
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Müßte ja dann auch umgekehrt funzen: Dem Bullen die Fresse polieren und dann behaupten, "mein Mann" hätte es mir erlaubt, oder?

#5:  Autor: CriticWohnort: Arena of Air BeitragVerfasst am: 12.12.2007, 00:19
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Vor allen Dingen: Was ist das auch für eine Begründung? Eigentlich sollte ja schon der gesunde Verstand sagen, daß man nicht auf Leute einknüppelt, die keine Gefahr darstellen, bloß im Weg stehen oder zur falschen Zeit am falschen Ort sind (oder hätte der Beamte auch auf seine Freundin oder Ehefrau eingeschlagen, wäre die zu dem Zeitpunkt da langgegangen?). Und schließlich sagen die gesetzlichen Vorschriften ebenfalls, daß ein rechtswidriger Befehl nicht ausgeführt werden muß (und nicht darf).



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