ric hat folgendes geschrieben: | ||
Das heißt, alles was ich für andere fordere, kann mich irgendwann mal auch treffen. Da ich nicht getötet werden möchte, ist die Lösung mit Lebenslang für mich "besser". |
Zebra hat folgendes geschrieben: |
... Soweit schon klar. Aber es geht ja bei der Festlegung des Strafmaßes nicht darum, was der unbescholtene Bürger nicht möchte bzw. befürchtet, sondern u.a. darum, wie man die Gesellschaft (also auch dich) vor weiteren solcher Straftaten (durch den selben Täter!) schützt. Und baumeln lassen zB erzielt diese Wirkung auf jeden Fall. |
narziss hat folgendes geschrieben: |
Ich kann mir vorstellen den Gedanken getötet zu werden besser zu finden als ewig vor mich hin zu gammeln. Angst vor dem Tod habe ich keine und es gibt auch humane Arten des Tötens. Jetzt im Moment würde ich wohl doch lieber lebenslänglich wählen, aber vielleicht sähe es nach 10 Jahren Knast anders aus. |
ric hat folgendes geschrieben: |
Du hast den selben Schutz durch Lebenslang. Und du hast die Sicherheit, daß ein Fehlurteil zumindest teilweise revidiert werden kann. |
Sermon hat folgendes geschrieben: | ||
Dann solltest Du aber ein Recht auf Freitod fordern und nicht einen staatlichen Toetungszwang per Gerichtsurteil. Und die Einfuehrung dieses Rechtes sollte an eine Verbesserung der Haftbedingungen gekoppelt sein, damit nicht durch systematische Verschaerfung von Not, die Bilanztoetung herbeiprovoziert wird. |
Sermon hat folgendes geschrieben: | ||
Dann solltest Du aber ein Recht auf Freitod fordern und nicht einen staatlichen Toetungszwang per Gerichtsurteil. Und die Einfuehrung dieses Rechtes sollte an eine Verbesserung der Haftbedingungen gekoppelt sein, damit nicht durch systematische Verschaerfung von Not, die Bilanztoetung herbeiprovoziert wird. |
Zebra hat folgendes geschrieben: | ||
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narziss hat folgendes geschrieben: |
Aber ich glaube, dass wir alle hier ein echtes "lebenslang" meinen. |
ric hat folgendes geschrieben: | ||
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ric hat folgendes geschrieben: | ||||
Es gibt ein Lebenslang + anschließende "Sicherheitsverwahrung". Meines Wissens nach wurde dieses Strafmaß zwar sehr selten ausgesprochen, möglich ist es aber. |
frajo hat folgendes geschrieben: | ||||
nein. das ist zu undifferenziert. dem achtzehnjährigen vatermörder, der zuvor mit seiner mutter jahre des martyriums unter einem alkoholkranken, gewalttätigen menschen gelitten hatte, wurden zwei jahre auf bewährung zugestanden. daran habe ich nichts zu kritisieren. |
frajo hat folgendes geschrieben: | ||||
nein. das ist zu undifferenziert. dem achtzehnjährigen vatermörder, der zuvor mit seiner mutter jahre des martyriums unter einem alkoholkranken, gewalttätigen menschen gelitten hatte, wurden zwei jahre auf bewährung zugestanden. daran habe ich nichts zu kritisieren. |
Peter Raulfs hat folgendes geschrieben: |
Ich denke, die Todestrafe ist allein schon deswegen abzulehnen, weil bei ihr nicht die Verhinderung von Straftaten und eine Besserung des Täters im Vordergrund steht, sondern das Üben von Vergeltung (und hier stand sicherlich mal wieder die Bibel Pate), oder man könnte auch ehrlicher Rache sagen. Das hiesige Recht definiert Rache jedoch als niederen Beweggrund. |
frajo hat folgendes geschrieben: | ||||
nein. das ist zu undifferenziert. dem achtzehnjährigen vatermörder, der zuvor mit seiner mutter jahre des martyriums unter einem alkoholkranken, gewalttätigen menschen gelitten hatte, wurden zwei jahre auf bewährung zugestanden. daran habe ich nichts zu kritisieren. |
Zebra hat folgendes geschrieben: |
Aber es geht ja bei der Festlegung des Strafmaßes nicht darum, was der unbescholtene Bürger nicht möchte bzw. befürchtet, sondern u.a. darum, wie man die Gesellschaft (also auch dich) vor weiteren solcher Straftaten (durch den selben Täter!) schützt. Und baumeln lassen zB erzielt diese Wirkung auf jeden Fall. |
Zebra hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Unter welcher Prämisse? |
ric hat folgendes geschrieben: | ||
Das heißt, alles was ich für andere fordere, kann mich irgendwann mal auch treffen. |
Zitat: |
Da ich nicht getötet werden möchte, ist die Lösung mit Lebenslang für mich "besser". |
Zitat: |
In einem Staat kann ich auf beide Seiten des Gefängnisses geraten.
Das heißt, alles was ich für andere fordere, kann mich irgendwann mal auch treffen. Da ich nicht getötet werden möchte, ist die Lösung mit Lebenslang für mich "besser |
Zebra hat folgendes geschrieben: | ||||
Soweit schon klar. Aber es geht ja bei der Festlegung des Strafmaßes nicht darum, was der unbescholtene Bürger nicht möchte bzw. befürchtet, sondern u.a. darum, wie man die Gesellschaft (also auch dich) vor weiteren solcher Straftaten (durch den selben Täter!) schützt. Und baumeln lassen zB erzielt diese Wirkung auf jeden Fall. |
Nergal hat folgendes geschrieben: |
Gegen die T. zu sein sollte nicht davon abhängen das die Möglichkeit besteht irgendwann selber Opfer dieser zu werden, das ist eine unsinnige Argumentation.
Uns wird nicht zwangsläufig alles betreffen und deshalb können wir nicht auf diese Weise argumentieren. |
Nergal hat folgendes geschrieben: |
Gegen die T. sollte man doch eher sein weil man Probleme einer Gesellschaft nicht aus dieser tilgen kann indem man Subjekte die Probleme bereiten, physisch vernichtet. |
Nergal hat folgendes geschrieben: |
Es soll auch keine Kostenrechnung betrieben werden wie:"Im Knast kostet er weniger als wenn wir ihn totspritzen!" |
Nergal hat folgendes geschrieben: |
Die T. ist keine Strafe sie ist Rache, Rache ist in ihren Extremformen ein Kreislauf ausgleichender Mordtaten und einer modernen Gesellschaft nicht würdig, Mord ist ein barbarischer Akt, und wenn er im Rahmen der Justiz mechanisiert wird ändert sich nichts daran eher wird es schlimmer. |
Sermon hat folgendes geschrieben: | ||
Dann solltest Du aber ein Recht auf Freitod fordern und nicht einen staatlichen Toetungszwang per Gerichtsurteil. Und die Einfuehrung dieses Rechtes sollte an eine Verbesserung der Haftbedingungen gekoppelt sein, damit nicht durch systematische Verschaerfung von Not, die Bilanztoetung herbeiprovoziert wird. |
frajo hat folgendes geschrieben: |
ja - es ist eine hinreichende maßnahme. |
Zitat: |
notwendig sind beide nicht. |
Nergal hat folgendes geschrieben: |
Dazu erkläre ich dann immer was Strafe eigentlich sein soll und das die T. keine Strafe ist. |
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