Baldur hat folgendes geschrieben: |
Warum nicht auch in Deiner Fußgängerzone. Mach Dich stark für mehr Sicherheit auch in Deiner Stadt. |
Zitat: |
"Kontrollwahn", "wie am FKK-Strand": Quer durch alle Parteien schimpfen Politiker über die von der EU geplanten Ganzkörperscanner an Flughäfen. Die Kritiker fürchten einen Dammbruch - Großbritannien erwägt Medienberichten zufolge bereits, Nacktkameras auf Straßen einzusetzen. |
Spallo hat folgendes geschrieben: |
das dich nicht jeder hinz und kunz wachmann eines flughafens nackt sehen darf?
trotz das ich passionierter FKK´ler bin stört mich das |
Baldur hat folgendes geschrieben: |
Art. 1 GG wird erst relevant, wenn die entstandenen Bilder entsprechend missbraucht werden. Dies ist bei vielen anderen Daten, die bereits erhoben, gespeichert und (illegal) verbreitet werden doch nicht anders. Oder?
Wo liegt hier der Spezialfall im Hinblick auf Art. 1 GG? |
Hornochse hat folgendes geschrieben: | ||
In dem von dir verlinkten Artikel findet sich doch eine dahingehende Argumentation: Deine Intimsphäre ist unmittelbar betroffen, deine Menschenwürde somit angetastet. Würde es auf Freiwilligkeit beruhren, wie dein Saunabesuch, wäre es etwas anderes, doch dieser Umstand wird nicht gegeben sein. Zudem sollte die Missbrauchsgefahr nicht außer Acht gelassen werden, wenngleich sie u.U. keinen rechtlichen Einwand darstellen würde. Bedeutender ist in diesem Zusammenhang die Frage, ob der Einsatz solcher Scanner dem Verhältnismäßigkeitsprinzip (inbegriffen im Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG) gerecht wird. Ich sehe also gleich zwei Artikel des Grundgesetzes gefährdet. |
Baldur hat folgendes geschrieben: |
Mir fehlt aber die klare Abgrenzung bzw. Grenzüberschreitung gegenüber anderen Daten, und Eingriffen in die Intimsphäre bei denen diese Bedenken eben nicht bestehen.
Wie ist es denn mit dem Lauschangriff zB. Die Tonaufzeichnung muss unterbrochen werden, wenn über private (intime) Dinge gesprochen wird. Hört dann keiner mehr mit und der Staat darf sich erst beim nächsten Gespräch wieder einschalten. (Dies soll nur ein Beispiel sein für daten, die demgegenüber als weniger bedenklich eingestuft werden). Wie ist denn die Intimsphäre überhaupt definiert. Nur über bloße Nacktheit? Was ist mit Erhebung von DNA-Daten, Fingerabdrücken, Augenfarbe (Biometrie) usw.? |
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Die Intimsphäre wird in Deutschland durch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) geschützt. Dieses stützt sich auf Art. 2 Abs. 1 (Freie Entfaltung der Persönlichkeit) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (Schutz der Menschenwürde).[1][2] Im APR umfasst die Intimsphäre die innere Gedanken- und Gefühlswelt und den Sexualbereich. Außerdem werden Teile der Intimsphäre im Grundgesetz durch das Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit abgedeckt (siehe Artikel Grundrechte). Die Intimsphäre ist dem staatlichen Zugriff verschlossen. |
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Es wäre ein digitaler Überwachungsstaat, wie ihn die Welt noch nicht gesehen hat: Die britische Regierung will "Black Boxes" installieren, die jede E-Mail speichern, außerdem Daten zu jedem Telefonat und zu jeder Internet-Verbindung. Das gigantische System soll Milliarden kosten. |
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Es wäre ein digitaler Überwachungsstaat, wie ihn die Welt noch nicht gesehen hat: Die britische Regierung will "Black Boxes" installieren, die jede E-Mail speichern, außerdem Daten zu jedem Telefonat und zu jeder Internet-Verbindung. Das gigantische System soll Milliarden kosten. |
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Die Affäre bei der Telekom erreicht neue Dimensionen: Der Bonner Staatsanwaltschaft zufolge hat der Konzern auch einfache Betriebsräte bespitzelt, die nicht im Aufsichtsrat sitzen. Ursprünglich hatte die Telekom den illegalen Datenzugriff mit "Datenlecks" im Kontrollgremium begründet. |
Baldur hat folgendes geschrieben: |
KÜNSTLICHE INSEKTEN - US-Militär will Mini-Drohnen ausschwärmen lassen |
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Datenschützer schlagen Alarm: Der jüngste Fall von Datenklau bei der Berliner Landesbank, wo Zehntausende Kunden ausgespäht worden sind, stellt demnach alle bisherigen Fälle in den Schatten. Besonders wegen der Qualität der Daten. |
Spiegel Online hat folgendes geschrieben: |
Es bleibt umstritten - und kommt dennoch zum 1. Januar: Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat das BKA-Gesetz verabschiedet. Innenminister Schäuble sprach von einem großen Schritt im Kampf gegen den Terrorismus, die Opposition kritisiert die Regelungen scharf. |
DeHerg hat folgendes geschrieben: | ||
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Website für Regimegegner sieht sich vom BND verfolgt Meldung vorlesen und MP3-Download In einer Mitteilung auf seiner Website erklärt die anonyme Plattform für regierungskritische Veröffentlichungen, Wikileak, der Chef des deutschen Bundesnachrichtendienstes Ernst Uhrlau habe mit unmittelbaren rechtlichen Schritten gedroht, wenn die Website nicht ihre Artikel über den BND entferne. Uhrlau habe bereits die Rechtsabteilung des BND auf die Sache angesetzt. |
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Der Fall wurde durch einen Zufallsfund in einer Mülltone bekannt: Der Discounter Lidl hat die Krankheiten von Mitarbeitern laut SPIEGEL-ONLINE-Informationen in firmeninternen Unterlagen festgehalten - obwohl das arbeitsrechtlich bedenklich ist. Datenschützer reagieren empört. |
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Die amerikanische Bundespolizei FBI benutzt Schnüffelsoftware, um Erpressern, Terroristen und Hackern auf die Spur zu kommen. Jetzt ist ein Dokument veröffentlicht worden, aus dem hervorgeht, wie und vor allem wie oft die sogenannte Spyware zum Einsatz kommt. |
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Die Datenaffäre bei der Bahn weitet sich aus: Nach SPIEGEL-Informationen hat das Unternehmen neben E-Mails offenbar auch Festplatten der Mitarbeiter durchsuchen lassen. Die Schnüffler fahndeten zudem nach Kontakten zum Büro eines SPD-Abgeordneten. |
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: |
Dieses Land wird immer unangenehmer, eine Revolution immer nötiger. |
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90.000 belauschte Telefone und Brieföffnungsmaschinen in Postämtern: In bislang unbekanntem Ausmaß schnüffelten die West-Alliierten zwischen 1949 und 1968 die Bundesbürger aus - mit Hilfe deutscher Stellen. |
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Die Uni Kiel misstraut ihren Studenten und will's ganz genau wissen: Zwickt es nur im Knie, oder ist der Prüfling bettlägrig? Eine normales Attest reicht nicht - wer eine Prüfung versäumt, soll die Schweigepflicht seines Arztes aufheben. Studentenvertreter sind empört.
... Ganz ähnliche Formulare verteilen viele Universitäten und Hochschulen im ganzen Land, so beispielsweise die Fachhochschule Bingen, die Universität Freiburg und, in besonders scharfer Form, die TU Dortmund. Dort heißt es fettgedruckt: Dies bedeutet, dass ärztliche Bescheinigungen, die diesen! Anforderungen nicht genügen, nicht anerkannt werden dürfen!!! Die entsprechende Prüfung gilt dann als mit "nicht ausreichend" bewertet! [Ausrufezeichen wie im Original] |
Kival hat folgendes geschrieben: |
Das ist arbeitsrechtlich nicht erlaubt, wird also auch kaum für Studenten Bestand haben, wenn man juristisch dagegen vorgeht. Ich würde mich weigern. |
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Studenten sind vor Wissbegierde schlechter geschützt als Arbeitnehmer. Ob ein Student eine Prüfung schwänzt oder wirklich zu krank ist, ob ein Angestellter blaumacht oder mit schlimmen Beschwerden kämpft - solche Fragen müssten immer wieder von Gerichten geklärt werden, sagt Weichert. Er sieht ein gewisses Ungleichgewicht zwischen Arbeits- und Studentenleben. Denn im Angestelltenverhältnis regeln Dutzende von Vorschriften minutiös, was erlaubt ist und was nicht - es bleiben kaum Fragen offen.
Grundsätzlich sind Mitarbeiter verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit zu melden und durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Und natürlich dürfen sie keine Erkrankung vortäuschen. Der Arbeitgeber hat aber kein Recht, den genauen Grund der Arbeitsunfähigkeit zu erfahren - weder vom Angestellten noch vom Arzt, denn dessen Diagnose fällt unter die Verschwiegenheitspflicht. Abweichungen von dieser Grundregel gibt es nur in Sonderfällen unter engen Voraussetzungen. Bei Prüflingen ist das anders, eine Uni kann munter Fragen stellen. Interessant am aufgemotzten "Ärztlichen Attest" der Uni Kiel ist besonders das Kleingedruckte: Es reiche nicht aus, dass der Arzt Prüfungsunfähigkeit attestiere, steht dort. Weil der Student bei der Klärung mitwirken müsse, sei es notwendig, "erforderlichenfalls den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden". Der Prüfling könne die Einwilligung zwar verweigern, heißt es weiter. Dann aber könne eine Prüfung für "nicht ausreichend" erklärt werden. Der Hinweis zeigt dem Kandidaten für den Fall der Nichtzusammenarbeit gleich mal die Folterinstrumente: Nein sagen kann man immer - und durchfallen dann auch. "Ganz freiwillig ist das nicht", sagt dazu Datenschützer Weichert. |
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