Tanzverbot — gibt es Neuigkeiten?
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Freigeisterhaus -> Weltanschauungen und Religionen

#61:  Autor: HFRudolph BeitragVerfasst am: 09.04.2009, 12:57
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Musik geht auch, gehört eigentlich zu jeder weltanschaulichen Feier dazu, allerdings nicht zu laut. Zudem sollte auf depressiv-verstimmende Lieder wie „Gottes Tod“ von „Das ich“ verzichtet werden, dass könnte sogar eine Hedonismuslästerung sein.

Außerdem gehört es zum freundlichen Hedonismus dazu, den Christen nicht den Spaß am Traurigsein zu verderben. Jeder wie er mag.

#62:  Autor: GermanHeretic BeitragVerfasst am: 09.04.2009, 13:07
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Man sollte den Spieß umdrehen und den Spaß in der eigegen Wohnung haben -- zwar so, daß die Öffentlichkeit es mitkriegt.

Fenster auf, Punk-CD rein, ab geht die Post.

Ja, das könnte klappen, außer am jüdischen Neujahrsfest und Versöhnungstag, solltest Du in der Nähe einer Synagoge wohnen und dort ist gerade Gotetsdienst. (§9)

#63:  Autor: neinguar BeitragVerfasst am: 09.04.2009, 13:15
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Boludo hat folgendes geschrieben:
Hat jetzt nichts mit Tanzen zu tun, geht aber in die selbe Richtung:
Darf man am Karfreitag in Baden Württemberg Grillen?

Ja.

Treibjagden sind allerdings verboten, darauf sollte man vielleicht nochmal hinweisen.

Was noch wann verboten ist, kannst Du hier nachlesen: Feiertagsgesetz BW. Tanzverbot steht in § 10.

#64:  Autor: HFRudolph BeitragVerfasst am: 09.04.2009, 13:21
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Rituell-weltanschauliche Tänze sind aber kein Problem. Es bieten sich hier allerhand Vorbilder aus dem Indianischen an.

Zuletzt bearbeitet von HFRudolph am 09.04.2009, 14:31, insgesamt einmal bearbeitet

#65: Karl Freitag Autor: HFRudolph BeitragVerfasst am: 09.04.2009, 14:30
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„Karl Freitag“ wurde soeben zum weltanschaulichen Feiertag der Naturalisten Weltsichtgemeinschaft erhoben:
http://freenet-homepage.de/Naturalismus/Hedonismus.xhtml

Wer Probleme bekommt, kann sich gerne auf eine Mitgliedschaft in dieser Gesellschaft berufen, die Beitrittsformalia können später geklärt werden, für einfache Mitglieder kein Mitgliedsbeitrag.

#66: Re: Karl Freitag Autor: GermanHeretic BeitragVerfasst am: 09.04.2009, 14:38
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HFRudolph hat folgendes geschrieben:
„Karl Freitag“ wurde soeben zum weltanschaulichen Feiertag der Naturalisten Weltsichtgemeinschaft erhoben:
http://freenet-homepage.de/Naturalismus/Hedonismus.xhtml

Wer Probleme bekommt, kann sich gerne auf eine Mitgliedschaft in dieser Gesellschaft berufen, die Beitrittsformalia können später geklärt werden, für einfache Mitglieder kein Mitgliedsbeitrag.

Nett, aber Verletzungen der Feiertagsgesetze allein sind keine Straftaten sondern Ordnungswidrigkeiten.

#67:  Autor: HFRudolph BeitragVerfasst am: 09.04.2009, 15:04
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In dem Falle auch keine Ordnungswidrigkeiten, wenn ich das richtig sehe. Die Christen „feiern“ ja auch ihren Gottesdienst. Das Stören der Feier ist aber eine Straftat. zynisches Grinsen

Dieser Prozess http://hpd.de/node/6785 vor dem Verwaltungsgericht ging nur verloren, weil das Gericht ausschließlich eine profane Feier ohne weltanschaulichen Charakter festgestellt hat.

#68:  Autor: Ralf Rudolfy BeitragVerfasst am: 09.04.2009, 15:08
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HFRudolph hat folgendes geschrieben:
In dem Falle auch keine Ordnungswidrigkeiten, wenn ich das richtig sehe. Die Christen „feiern“ ja auch ihren Gottesdienst.

Ist dann aber mehr eine Trauerfeier.

#69:  Autor: GermanHeretic BeitragVerfasst am: 09.04.2009, 15:27
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HFRudolph hat folgendes geschrieben:
In dem Falle auch keine Ordnungswidrigkeiten, wenn ich das richtig sehe. Die Christen „feiern“ ja auch ihren Gottesdienst. Das Stören der Feier ist aber eine Straftat. zynisches Grinsen

Dieser Prozess http://hpd.de/node/6785 vor dem Verwaltungsgericht ging nur verloren, weil das Gericht ausschließlich eine profane Feier ohne weltanschaulichen Charakter festgestellt hat.

Verzeihung, ich habe mich auf der Seite verlesen. Ja, bei einer Störung der Feier kann durchaus §167 StGB greifen. Ich hatte Störung der Feiertagsruhe im Kopf.

#70:  Autor: YogoshWohnort: Berlin BeitragVerfasst am: 09.04.2009, 15:35
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Der Typ sieht mir nicht so aus, als wüsste er das aus eigener Erfahrung

#71:  Autor: Ralf Rudolfy BeitragVerfasst am: 09.04.2009, 15:44
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Yogosh hat folgendes geschrieben:
Der Typ sieht mir nicht so aus, als wüsste er das aus eigener Erfahrung

Wieso? Er verlörpert den Umkehrschluß doch perfekt.

#72:  Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 09.04.2009, 16:14
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Ich versuch mir gerade vorzustellen, daß "Gott" weint, wenn jemand tanzt. Da hätt er viel zu tun. Irgendeinen tanzt immer.

#73:  Autor: Tassilo BeitragVerfasst am: 09.04.2009, 17:56
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vrolijke hat folgendes geschrieben:
Ich versuch mir gerade vorzustellen, daß "Gott" weint, wenn jemand tanzt. Da hätt er viel zu tun. Irgendeinen tanzt immer.

Warum glaubst Du denn, dass es so oft regnet?

#74:  Autor: Mo. BeitragVerfasst am: 09.04.2009, 17:58
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Tassilo hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Ich versuch mir gerade vorzustellen, daß "Gott" weint, wenn jemand tanzt. Da hätt er viel zu tun. Irgendeinen tanzt immer.

Warum glaubst Du denn, dass es so oft regnet?
Hm, im Moment scheint hier grad niemand zu tanzen.

Brett vom Kopf nehmen Dann ist also doch was dran, an Regentänzen!

#75:  Autor: Tassilo BeitragVerfasst am: 09.04.2009, 18:21
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http://www.sueddeutsche.de/458381/136/2839575/Gericht-bestaetigt-Verbot-der-Heidenspass-Party.html

Zitat:
Gericht bestätigt Verbot der "Heidenspaß-Party"

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat festgestellt, dass die Stadt München dem Bund für Geistesfreiheit, der als Vereinigung von Konfessionslosen für eine Trennung von Staat und Kirche eintritt, die Veranstaltung von "Heidenspaß-Partys" am Karfreitag 2007 untersagen durfte. Der bayerische Gesetzgeber habe angesichts der besonderen Bedeutung des Karfreitags zu Recht musikalische Darbietungen jeder Art in Räumen mit Schankbetrieb verboten, sagen die Richter. Die geplante Tanzveranstaltung habe vorrangig Unterhaltungszwecken dienen sollen und genieße daher weder den Schutz der verfassungsrechtlich garantierten Bekenntnis- noch der Versammlungsfreiheit. Die Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen (Aktenzeichen: 10 BV 08.1494).emj

#76:  Autor: Mo. BeitragVerfasst am: 09.04.2009, 19:18
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Wie wärs eigentlich, wenn die Tanzenden die Musik nur über Kopfhörer hören würden? Die Musik könnte dann ja wirklich niemanden stören, weil ohne Kopfhörer nicht zu hören. Wären dann die Tanzbewegungen ohne hörbare Musik ein Verstoß? Wenn ja, wären denn andererseits Gymnastikbewegungen ohne hörbare Musik erlaubt?

Fragen über Fragen. Am Kopf kratzen

#77:  Autor: neinguar BeitragVerfasst am: 09.04.2009, 20:38
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Mo07 hat folgendes geschrieben:
Wie wärs eigentlich, wenn die Tanzenden die Musik nur über Kopfhörer hören würden? Die Musik könnte dann ja wirklich niemanden stören, weil ohne Kopfhörer nicht zu hören.


Das würde nach der Logik des Tanzverbots gar nichts ändern. Es geht nicht darum, ob irgendein Gläubiger irgendetwas hört oder sieht, sondern nur darum, dass es stattfindet.

Mo07 hat folgendes geschrieben:
Wären dann die Tanzbewegungen ohne hörbare Musik ein Verstoß? Wenn ja, wären denn andererseits Gymnastikbewegungen ohne hörbare Musik erlaubt?


Die wären sogar mit Musik erlaubt (d.h. prinzipiell erlaubt; sie fielen nicht unter das Tanzverbot, aber evt. unter andere Feiertagsregelungen, z.B. in BW evt. hierunter:

Zitat:
§ 8

(1) Am Karfreitag und am Totengedenktag (Sonntag vor dem 1. Advent) sind verboten:

(...)
2. sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen;
(...)


Was die Musik selbst angeht, wenn man sie in der Umgebung hören kann: Was eine Ruhestörung ist, könnte etwas strenger ausgelegt werden als an anderen Tagen.

#78:  Autor: Mo. BeitragVerfasst am: 09.04.2009, 20:59
    —
Musik ohne Tanz ist erlaubt.
Tanz ist auch ohne Musik verboten.
Gymnastik ist mit und ohne Musik erlaubt, sofern sie einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dient.
Tanz hingegen kann wohl weder mit noch ohne Musik einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dient.

So richtig?

#79:  Autor: neinguar BeitragVerfasst am: 09.04.2009, 21:39
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Hm....Ich habe das jetzt auch zum ersten Mal im Detail durchgelesen. Logisch dürfte es bei allen dreien eigentlich auf das gleiche rauslaufen, nur das Tanzverbot gilt an mehr Tagen.

Öffentliche Veranstaltungen, was auch immer: verboten, soweit sie nicht einem höreren Interesse blablabla dienen......: verboten am Karfreitag und Totensonntag.

Öffentliche Tanzunterhaltungen (und "Unterhaltung" dürfte gleichbedeutend sein mit: wenn es nicht einem höheren Interesse blablablub dient): Verboten
Zitat:
an Allerheiligen, am Allgemeinen Buß- und Bettag, Volkstrauertag, Totengedenktag und am 24. Dezember von 3 Uhr bis 24 Uhr, am Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag und am Ersten Weihnachtstag während des ganzen Tages


Eine Balletaufführung o.ä. geht also wohl. Es kann auch sein, dass Tanzunterhaltung Tanz für alle bedeutet (also alle können tanzen, es ist nicht nur eine Vorführung).

Und dann gibt's sogar noch ein Tanzverbot für bestimmte nichtöffentliche Veranstaltungen:

Zitat:
§ 11

Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sind an Allerheiligen, am Allgemeinen Buß- und Bettag, Volkstrauertag und Totengedenktag von 3 Uhr bis 24 Uhr, am Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag und am Ersten Weihnachtstag während des ganzen Tages verboten.


(Achtung, das ist Baden-Württemberg - hier nochmal der Link -, woanders kann es anders sein ).

#80:  Autor: Mo. BeitragVerfasst am: 09.04.2009, 21:47
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Logisch? Also logisch finde ich das alles nicht. Ideologisch ja, aber logisch? Am Kopf kratzen

#81:  Autor: neinguar BeitragVerfasst am: 09.04.2009, 21:59
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Mo07 hat folgendes geschrieben:
Logisch? Also logisch finde ich das alles nicht. Ideologisch ja, aber logisch? Am Kopf kratzen

Frage Es ging doch nur drum, in sich stimmig zu interpretieren, was da drinsteht.

#82:  Autor: Mo. BeitragVerfasst am: 09.04.2009, 22:11
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neinguar hat folgendes geschrieben:
Mo07 hat folgendes geschrieben:
Logisch? Also logisch finde ich das alles nicht. Ideologisch ja, aber logisch? Am Kopf kratzen

Frage Es ging doch nur drum, in sich stimmig zu interpretieren, was da drinsteht.
Das weiß ich doch. Du kannst ja auch nichts für den Schwachsinn, der sich Gesetz schimpft. (kannst du doch nicht, oder? Geschockt ) Man kann wohl auch kaum erwarten, dass ein Gesetz, dass eine unlogische Weltanschauung schützen soll, irgendwas mit Logik zu tun hat. Schulterzucken

Zuletzt bearbeitet von Mo. am 09.04.2009, 22:31, insgesamt einmal bearbeitet

#83:  Autor: PoldiWohnort: Bavarian Congo BeitragVerfasst am: 09.04.2009, 22:21
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Also, bei uns is das ganz einfach gelöst, bei uns gibt es ein "Flüchtlingsboot", welches die Donau lang schippert, alle aufpickt, die morgen Party machen wollen und sie dann auf die österreichische Seite der Grenze bringt ...

Gleiches machen diverse Busunternehmer, die haben mit Clubs und Kneipen in Ösiland Verträge, die Wirte bezahlen sie dafür, daß sie die Leute in den diversen größeren Ortschaften einsammeln und zu ihnen zum feiern fahren ...

So belebt das Feiertagsgesetz die bayerische Wirtschaft zwinkern

#84:  Autor: Mo. BeitragVerfasst am: 09.04.2009, 22:34
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Poldi hat folgendes geschrieben:
Also, bei uns is das ganz einfach gelöst, bei uns gibt es ein "Flüchtlingsboot", welches die Donau lang schippert, alle aufpickt, die morgen Party machen wollen und sie dann auf die österreichische Seite der Grenze bringt ...

Gleiches machen diverse Busunternehmer, die haben mit Clubs und Kneipen in Ösiland Verträge, die Wirte bezahlen sie dafür, daß sie die Leute in den diversen größeren Ortschaften einsammeln und zu ihnen zum feiern fahren ...

So belebt das Feiertagsgesetz die bayerische Wirtschaft zwinkern
Und leert die Wirtschaften. Auf den Arm nehmen
In Österreich gibts kein solches Gesetz?

#85:  Autor: Rasmus BeitragVerfasst am: 09.04.2009, 22:36
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Mo07 hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Also, bei uns is das ganz einfach gelöst, bei uns gibt es ein "Flüchtlingsboot", welches die Donau lang schippert, alle aufpickt, die morgen Party machen wollen und sie dann auf die österreichische Seite der Grenze bringt ...

Gleiches machen diverse Busunternehmer, die haben mit Clubs und Kneipen in Ösiland Verträge, die Wirte bezahlen sie dafür, daß sie die Leute in den diversen größeren Ortschaften einsammeln und zu ihnen zum feiern fahren ...

So belebt das Feiertagsgesetz die bayerische Wirtschaft zwinkern
Und leert die Wirtschaften. Auf den Arm nehmen
In Österreich gibts kein solches Gesetz?


Wo und wann muss ich denn in München zusteigen?

#86:  Autor: PoldiWohnort: Bavarian Congo BeitragVerfasst am: 09.04.2009, 22:45
    —
Mo07 hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Also, bei uns is das ganz einfach gelöst, bei uns gibt es ein "Flüchtlingsboot", welches die Donau lang schippert, alle aufpickt, die morgen Party machen wollen und sie dann auf die österreichische Seite der Grenze bringt ...

Gleiches machen diverse Busunternehmer, die haben mit Clubs und Kneipen in Ösiland Verträge, die Wirte bezahlen sie dafür, daß sie die Leute in den diversen größeren Ortschaften einsammeln und zu ihnen zum feiern fahren ...

So belebt das Feiertagsgesetz die bayerische Wirtschaft zwinkern
Und leert die Wirtschaften. Auf den Arm nehmen
In Österreich gibts kein solches Gesetz?


Die Ösis sind, trotz aller Gerüchte, doch ned so blöd, wie man meinen könnte Cool

#87:  Autor: PoldiWohnort: Bavarian Congo BeitragVerfasst am: 09.04.2009, 22:50
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Rasmus hat folgendes geschrieben:
Mo07 hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Also, bei uns is das ganz einfach gelöst, bei uns gibt es ein "Flüchtlingsboot", welches die Donau lang schippert, alle aufpickt, die morgen Party machen wollen und sie dann auf die österreichische Seite der Grenze bringt ...

Gleiches machen diverse Busunternehmer, die haben mit Clubs und Kneipen in Ösiland Verträge, die Wirte bezahlen sie dafür, daß sie die Leute in den diversen größeren Ortschaften einsammeln und zu ihnen zum feiern fahren ...

So belebt das Feiertagsgesetz die bayerische Wirtschaft zwinkern
Und leert die Wirtschaften. Auf den Arm nehmen
In Österreich gibts kein solches Gesetz?


Wo und wann muss ich denn in München zusteigen?


In München lohnt sich das doch nicht, da sind auch dieses Jahr wieder hunderte Veranstaltungen, die seltsamerweise NICHT verboten werden ....

#88:  Autor: Rasmus BeitragVerfasst am: 09.04.2009, 22:54
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Poldi hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Mo07 hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Also, bei uns is das ganz einfach gelöst, bei uns gibt es ein "Flüchtlingsboot", welches die Donau lang schippert, alle aufpickt, die morgen Party machen wollen und sie dann auf die österreichische Seite der Grenze bringt ...

Gleiches machen diverse Busunternehmer, die haben mit Clubs und Kneipen in Ösiland Verträge, die Wirte bezahlen sie dafür, daß sie die Leute in den diversen größeren Ortschaften einsammeln und zu ihnen zum feiern fahren ...

So belebt das Feiertagsgesetz die bayerische Wirtschaft zwinkern
Und leert die Wirtschaften. Auf den Arm nehmen
In Österreich gibts kein solches Gesetz?


Wo und wann muss ich denn in München zusteigen?


In München lohnt sich das doch nicht, da sind auch dieses Jahr wieder hunderte Veranstaltungen, die seltsamerweise NICHT verboten werden ....


Es würde sich aus Prinzip lohnen, nicht weil ich unbedingt weg will. Und ich hätte gedacht, dass die Klientel unter den Exil-Feiernden interessant sein könnte.

#89:  Autor: PoldiWohnort: Bavarian Congo BeitragVerfasst am: 09.04.2009, 23:28
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Rasmus hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Mo07 hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Also, bei uns is das ganz einfach gelöst, bei uns gibt es ein "Flüchtlingsboot", welches die Donau lang schippert, alle aufpickt, die morgen Party machen wollen und sie dann auf die österreichische Seite der Grenze bringt ...

Gleiches machen diverse Busunternehmer, die haben mit Clubs und Kneipen in Ösiland Verträge, die Wirte bezahlen sie dafür, daß sie die Leute in den diversen größeren Ortschaften einsammeln und zu ihnen zum feiern fahren ...

So belebt das Feiertagsgesetz die bayerische Wirtschaft zwinkern
Und leert die Wirtschaften. Auf den Arm nehmen
In Österreich gibts kein solches Gesetz?


Wo und wann muss ich denn in München zusteigen?


In München lohnt sich das doch nicht, da sind auch dieses Jahr wieder hunderte Veranstaltungen, die seltsamerweise NICHT verboten werden ....


Es würde sich aus Prinzip lohnen, nicht weil ich unbedingt weg will. Und ich hätte gedacht, dass die Klientel unter den Exil-Feiernden interessant sein könnte.


Hmm, naja, in München haperts bei mir mit Verbindungen, um da sowas mit zu kriegen ...
Aber ich denk mal, für München wirds wohl auch ne "Party-Seite" im Netz geben, wo sowas besprochen wird ..

#90:  Autor: Tassilo BeitragVerfasst am: 10.04.2009, 12:41
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Auch Kartenspielen ist an Karfreitag verboten:

Watt-Turnier musste abgesagt werden



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