Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: |
Man sollte den Spieß umdrehen und den Spaß in der eigegen Wohnung haben -- zwar so, daß die Öffentlichkeit es mitkriegt.
Fenster auf, Punk-CD rein, ab geht die Post. |
Boludo hat folgendes geschrieben: |
Hat jetzt nichts mit Tanzen zu tun, geht aber in die selbe Richtung:
Darf man am Karfreitag in Baden Württemberg Grillen? |
HFRudolph hat folgendes geschrieben: |
„Karl Freitag“ wurde soeben zum weltanschaulichen Feiertag der Naturalisten Weltsichtgemeinschaft erhoben:
http://freenet-homepage.de/Naturalismus/Hedonismus.xhtml Wer Probleme bekommt, kann sich gerne auf eine Mitgliedschaft in dieser Gesellschaft berufen, die Beitrittsformalia können später geklärt werden, für einfache Mitglieder kein Mitgliedsbeitrag. |
HFRudolph hat folgendes geschrieben: |
In dem Falle auch keine Ordnungswidrigkeiten, wenn ich das richtig sehe. Die Christen „feiern“ ja auch ihren Gottesdienst. |
HFRudolph hat folgendes geschrieben: |
In dem Falle auch keine Ordnungswidrigkeiten, wenn ich das richtig sehe. Die Christen „feiern“ ja auch ihren Gottesdienst. Das Stören der Feier ist aber eine Straftat.
Dieser Prozess http://hpd.de/node/6785 vor dem Verwaltungsgericht ging nur verloren, weil das Gericht ausschließlich eine profane Feier ohne weltanschaulichen Charakter festgestellt hat. |
Yogosh hat folgendes geschrieben: |
Der Typ sieht mir nicht so aus, als wüsste er das aus eigener Erfahrung |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
Ich versuch mir gerade vorzustellen, daß "Gott" weint, wenn jemand tanzt. Da hätt er viel zu tun. Irgendeinen tanzt immer. |
Tassilo hat folgendes geschrieben: | ||
Warum glaubst Du denn, dass es so oft regnet? |
Zitat: |
Gericht bestätigt Verbot der "Heidenspaß-Party"
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat festgestellt, dass die Stadt München dem Bund für Geistesfreiheit, der als Vereinigung von Konfessionslosen für eine Trennung von Staat und Kirche eintritt, die Veranstaltung von "Heidenspaß-Partys" am Karfreitag 2007 untersagen durfte. Der bayerische Gesetzgeber habe angesichts der besonderen Bedeutung des Karfreitags zu Recht musikalische Darbietungen jeder Art in Räumen mit Schankbetrieb verboten, sagen die Richter. Die geplante Tanzveranstaltung habe vorrangig Unterhaltungszwecken dienen sollen und genieße daher weder den Schutz der verfassungsrechtlich garantierten Bekenntnis- noch der Versammlungsfreiheit. Die Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen (Aktenzeichen: 10 BV 08.1494).emj |
Mo07 hat folgendes geschrieben: |
Wie wärs eigentlich, wenn die Tanzenden die Musik nur über Kopfhörer hören würden? Die Musik könnte dann ja wirklich niemanden stören, weil ohne Kopfhörer nicht zu hören. |
Mo07 hat folgendes geschrieben: |
Wären dann die Tanzbewegungen ohne hörbare Musik ein Verstoß? Wenn ja, wären denn andererseits Gymnastikbewegungen ohne hörbare Musik erlaubt? |
Zitat: |
§ 8
(1) Am Karfreitag und am Totengedenktag (Sonntag vor dem 1. Advent) sind verboten: (...) 2. sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen; (...) |
Zitat: |
an Allerheiligen, am Allgemeinen Buß- und Bettag, Volkstrauertag, Totengedenktag und am 24. Dezember von 3 Uhr bis 24 Uhr, am Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag und am Ersten Weihnachtstag während des ganzen Tages |
Zitat: |
§ 11
Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sind an Allerheiligen, am Allgemeinen Buß- und Bettag, Volkstrauertag und Totengedenktag von 3 Uhr bis 24 Uhr, am Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag und am Ersten Weihnachtstag während des ganzen Tages verboten. |
Mo07 hat folgendes geschrieben: |
Logisch? Also logisch finde ich das alles nicht. Ideologisch ja, aber logisch? |
neinguar hat folgendes geschrieben: | ||
Es ging doch nur drum, in sich stimmig zu interpretieren, was da drinsteht. |
Poldi hat folgendes geschrieben: |
Also, bei uns is das ganz einfach gelöst, bei uns gibt es ein "Flüchtlingsboot", welches die Donau lang schippert, alle aufpickt, die morgen Party machen wollen und sie dann auf die österreichische Seite der Grenze bringt ...
Gleiches machen diverse Busunternehmer, die haben mit Clubs und Kneipen in Ösiland Verträge, die Wirte bezahlen sie dafür, daß sie die Leute in den diversen größeren Ortschaften einsammeln und zu ihnen zum feiern fahren ... So belebt das Feiertagsgesetz die bayerische Wirtschaft |
Mo07 hat folgendes geschrieben: | ||
In Österreich gibts kein solches Gesetz? |
Mo07 hat folgendes geschrieben: | ||
In Österreich gibts kein solches Gesetz? |
Rasmus hat folgendes geschrieben: | ||||
Wo und wann muss ich denn in München zusteigen? |
Poldi hat folgendes geschrieben: | ||||||
In München lohnt sich das doch nicht, da sind auch dieses Jahr wieder hunderte Veranstaltungen, die seltsamerweise NICHT verboten werden .... |
Rasmus hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Es würde sich aus Prinzip lohnen, nicht weil ich unbedingt weg will. Und ich hätte gedacht, dass die Klientel unter den Exil-Feiernden interessant sein könnte. |
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