Kival hat folgendes geschrieben: |
.....
Ich wollte gerade scheiben, dass das nicht stimme, da der Begriff Ente nicht passend ist, wenn es sich um eine absichtsvolle Irrefühung handelt, aber Wikipedia hat mich soweit berichtigt, dass ist angeblich durchau Teil der Bedeutung von "Zeitungsente"... diesen Gebrauch des Wortes kannte ich so bisher nicht. Allerdings würde ich es immer noch eher nicht als Ente bezeichnen, weil ja nicht die Zeitung die bewusste Täuschung vorangetrieben hat, sondern wahrsscheinlich derjenige, der die Informationen hat zukommen lassen. .... |
aztec hat folgendes geschrieben: |
Bitte erst den Scheiterhaufen anzünden wenn der Ketzer rechtskräftig abgeurteilt wurde. |
Miach hat folgendes geschrieben: | ||
Ich bin sicher, daß die Behörde da genau hinschauen wird, gewissenhaft recherchiert und dann auch Strafen verhängen wird. http://www.amnestypolizei.de/sites/default/files/imce/pfds/Polizeibericht-internet.pdf |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Aber genau das macht die Ente, wie ich sie kenne, aus, dass einfach Fehlinformationen gedruckt werden: Dabei ist es egal, ob diese Fehlinformation zufällig entstanden ist, oder mit Ziel lanciert wurde, sogar, ob sie aus der Zeitung oder von einer Quelle mit Absicht produziert wurde. Allerdings gibt es dann, wenn man weiß, wer und warum diese Fehlinformation erzeugt hat, evtl. noch eine präzisere Bezeichnung. Aber erstmal ist alles nur eine Ente. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
In dieser allgemeinen Bedeutung - "Falschmeldung, wodurch auch immer entstanden" - hatte ich "Ente" auch verstanden. |
Baldur hat folgendes geschrieben: |
"Ente" = NT = Not True (non testatum) |
Wikipedia hat folgendes geschrieben: |
Es deutet einiges darauf hin, dass diese Erklärung selbst eine Ente ist. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||
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Miach hat folgendes geschrieben: |
... |
Miach hat folgendes geschrieben: |
By the way: Es gibt schon verschiedene Schwergerade eines Schädel-Hirn-Traumas, das ist dir bewusst? |
aztec hat folgendes geschrieben: |
Miach, du fackelst hier einen Strohmann ab! Meine Position war, wir wissen (noch?) nicht genug über den Vorfall, keine Vorverurteilung! Im Zweifel für den Angeklagten! Ob jetzt einen Unwillen zur Aufklärung da ist, oder nicht, ist eine andere Diskussion. |
Baldur hat folgendes geschrieben: |
Mal eine überaus erfreuliche Nachricht. |
Miach hat folgendes geschrieben: |
"Willst Du auf´s Maul oder was?"
Eskalation einer Situation, in der Demoteilnehmer an ihrem Recht zur Teilnahme an einer angemeldeten Versammlung gehindert wurden. Zutiefst überforderter Typ, der nichts von Verhältnissmässigkeit der Mittel unmittelbaren Zwangs versteht. Polizeiübergriffe auf Thomas-Schulz-Gedenkkundgebung (28.03.2012) (ab 0:41min) http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=iZVDkyOWyhA#t=41sec |
Desperadox hat folgendes geschrieben: | ||
1.Man erkennt leider nicht wirklich, was los ist. 2.Ich verstehe nicht, warum bei dem Video die Kommentarfunktion deaktiviert ist. |
Zitat: |
"Als der Aufzug von der Dresdner Str. auf die Ritterstr. einbog wurde dieser von Miedersächsischen Polizeibeamten aufgehalten und gezielt angegriffen. Im Zuge dessen kam es zu verbalen und tätlichen Auseinandersetzungen zwischen den Berliner Zivilpolizisten und den Niedersächsischen Beamten. Die Berliner Beamten forderten die Kollegen aus Hannover lautstark auf die Demonstration weiterlaufen zu lassen und nannten mehrfach das im Vorfeld von Großeinsätzen vereinbarte Codewort. Dies schien die Beamten aus Niedersachsen wenig zu interessieren, sie drängten die Berliner Kollegen einfach aus dem Weg." |
Miach hat folgendes geschrieben: | ||
Märkische Zeitung:
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||
Was einem da so alles an Assoziationen hochkommt.... |
Sticky hat folgendes geschrieben: |
Dass du nur Strapse sehen willst, ist uns schon klar... |
Sticky hat folgendes geschrieben: | ||||||
Dass du nur Strapse sehen willst, ist uns schon klar... |
Miach hat folgendes geschrieben: | ||
Wem feucht im Schritt wird bei willkürlicher Anwendung staatlicher Gewalt dem ist eh nicht mehr zu helfen. |
Zitat: |
Blockupy in Frankfurt
Der Zustrom der Empörten wird größer Die Demonstrationen gegen den Kapitalismus in Frankfurt entwickeln sich zu Protesten für die Versammlungsfreiheit. Der Polizei ist das egal. (...) Am Donnerstag hat die Polizei zwei Reisebusse voller Demonstranten aus Hamburg und drei Busse aus Berlin bereits auf der Autobahn gestoppt und den Aktivisten Stadtverbote bis einschließlich Sonntag erteilt. Diese dürfen also auch nicht zur erlaubten Demo am Samstag anreisen. Auch in Zügen gab es vermehrt Kontrollen. Dafür sind am Donnerstag andere aus Frankfurt und Umgebung zu Kundgebungen gekommen: Rentner und Familien, Passanten und Bürgerliche. Sie haben ihr eigenes Anliegen: Sie empören sich über die Versammlungsverbote. Gegen diese hatte das Grundrechtskomitee für Donnerstag zu einer Demo aufgerufen. Doch auch diese wurde verboten, wegen angeblicher Nähe zu Blockupy. |
Desperadox hat folgendes geschrieben: |
2.Ich verstehe nicht, warum bei dem Video die Kommentarfunktion deaktiviert ist. |
Vektral Proximus hat folgendes geschrieben: |
Die Maßnahmen gegen den Jungen erscheinen mir unverhältnismäßig.
Sollten sie es aber wider erwarten doch sein, so hab en die anderen Anwesenden einen 113 hingelegt und die Zwangsanwendung gegen sie war auch rechtmäßig. |
StGB hat folgendes geschrieben: |
§ 113
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn 1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, um diese oder dieses bei der Tat zu verwenden, oder 2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt. (3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig. (4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. |
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