beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Ich kann das irgendwo nachvollziehen. Wer keinen Mitgliedsbeitrag zahlt, der sollte auch keine Serviceleistungen mehr in Anspruch nehmen koennen. Das ist bei anderen Vereinen doch genauso. Wenn ich beim ADAC austrete und keinen Mitgliedsbeitrag mehr zahle, dann habe ich auch keinen Anspruch mehr darauf, dass ein ADAC-Mtarbeiter kommt, wenn ich auf der Autobahn liegenbleibe und mir das fehlende Motoroel auffuellt. Warum soll das bei der letzten Oelung anders sein? |
Heike J hat folgendes geschrieben: |
Ich verstehe das Problem auch nicht.
Das staatliche Gericht kann doch nur über die staatlichen Konsequenzen urteilen, und dazu gehört nunmal nicht die Exkommunikation. |
Effô Tisetti hat folgendes geschrieben: | ||
Das hat es doch auch? So wie ich das verstehe, hat es doch nur festgestellt, dass der Staat die Beiträge von denjenigen einzieht, die als Kirchensteuerzahler gemeldet sind - nicht von denen, die "Mitglied" der Kirche sind. Denn wer als "Mitglied" der Kirchen geführt wird - ob nur mit oder auch ohne Erfüllung der Kirchsteuerverpflichtung - ist deren Sache. |
Zitat: |
dass der Staat die Beiträge von denjenigen einzieht, die als Kirchensteuerzahler gemeldet sind - nicht von denen, die "Mitglied" der Kirche sind. |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: | ||
Vielleicht, weil die Kirchen von sich behaupten, nicht bloß eine Service-Agentur zu sein? |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||
Naja....der ADAC gebaerdet sich manchmal auch eher wie eine Religionsgemeinschaft als wie ein Servicebetrieb. |
Effô Tisetti hat folgendes geschrieben: |
Hatte ich heute morgen auch gelesen. Hat es einen Grund, dass du ausgerechnet die IBKA-Erwähnung gesnippt hast? |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: | ||
Vielleicht, weil die Kirchen von sich behaupten, nicht bloß eine Service-Agentur zu sein? |
Heike J hat folgendes geschrieben: |
Ich habe jedenfalls Schwierigkeiten, eine Aufhebungsbestätigung für die Rechtsschutzversicherung meiner verstorbenen Mutter zu bekommen. |
Heike J hat folgendes geschrieben: | ||
Das müsste ja dann auch noch Auswirkungen auf den Beitritt zur Steuergemeinschaft haben. Mit der Taufe tritt man doch eigentlich nur der Glaubensgemeinschaft bei. Hier wäre dann eine Extra-Unterschrift zum Beitritt in die Körperschaft des öffentlichen Rechts fällig... |
Beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Ich kann das irgendwo nachvollziehen. Wer keinen Mitgliedsbeitrag zahlt, der sollte auch keine Serviceleistungen mehr in Anspruch nehmen koennen. Das ist bei anderen Vereinen doch genauso. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
.....
Wenn ich beim ADAC austrete und keinen Mitgliedsbeitrag mehr zahle, dann habe ich auch keinen Anspruch mehr darauf, dass ein ADAC-Mtarbeiter kommt, wenn ich auf der Autobahn liegenbleibe und mir das fehlende Motoroel auffuellt. Warum soll das bei der letzten Oelung anders sein? |
Effô Tisetti hat folgendes geschrieben: | ||||
Stimmt. Interessanter Aspekt... |
Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben: |
Wie jetzt? Fällt die Kirchensteuer jetzt oder nicht? Wann ist das klar? Verwirrt mich ein wenig der Thread |
Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben: |
Wie jetzt? Fällt die Kirchensteuer jetzt oder nicht? Wann ist das klar? Verwirrt mich ein wenig der Thread |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: |
Aber wenn es nach dem Buchstaben unserer Verfassung ginge, dürfte es die Einziehung der Kirchensteuer über die Finanzämter sowieso nicht geben. |
neinguar hat folgendes geschrieben: | ||
Meinst Du, weil die Buchstaben der Verfassung nur von dem Recht sprechen, Kirchensteuern zu erheben? |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: | ||||
|
Marcellinus hat folgendes geschrieben: |
Das Recht, Mitgliedsbeiträge zu erheben, kann Religionsvereinen wohl kaum abgesprochen werden. Der Punkt ist, das es sich um Steuern handelt. |
Art. 137 WRV (Weimarer Reichsverfassung) hat folgendes geschrieben: |
(6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben. |
Art. 140 GG hat folgendes geschrieben: |
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes. |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: |
Der Staat ermittelt das steuerpflichtige Einkommen der Kirchenmitglieder und daraus errechnet sich die Höhe der Kirchensteuer, die dann bei Angestellten und Arbeitern direkt vom Arbeitgeber abgeführt wird, der wenn ihm das nicht paßt, dazu auch gezungen werden kann. Bei allen anderen wird die Kirchensteuer zusammen mit allen anderen Steuern abgeführt, und im Notfall eingetrieben. |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: |
Das Problem ist, daß einerseits in unserer Verfassung von weltanschaulicher Neutralität des Staates gesprochen, die Trennung aber nicht wirklich vollzogen wird. |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: |
Es handelt sich bei den Kirchensteuern ja nicht nur um eine Dienstleistung des Staates, die er sich ja übrigens auch bezahlen läßt, sondern die Kirchen profitieren hier direkt von den hoheitlichen Befugnissen des Staates incl. der Steuerfahndung. |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: |
@neinguar
Was hast du denn für ein Problem? |
neinguar hat folgendes geschrieben: | ||
Es nervt, von Klugscheißern belehrt zu werden, die noch dazu keine Ahnung haben. |
Heike J hat folgendes geschrieben: |
http://debatte.welt.de/weblogs/4881/boess+in+berlin/149824/plant+deutschland+die+privatisierung+der+kirchen |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: |
@neinguar
Was hast du denn für ein Problem? |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||
Er ist bloss ein bisschen cholerisch veranlagt, aber ansonsten ganz nett.... |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||
Er ist bloss ein bisschen cholerisch veranlagt, aber ansonsten ganz nett.... |
harun ar-raschid hat folgendes geschrieben: |
...
"Ist die Kultussteuer ein Alternative zur Kirchensteuer? ... Aus unterschiedlichen Motiven wurde in jüngster Zeit etwa der Vorschlag gemacht, diejenigen Bürger die keine Kirchensteuer zahlen, zu einer Art Ausgleichszahlung in Höhe des Kirchensteuerbeitrags heranzuziehen, wie es die CSU-Bundestagsabgeordnete Renate Blank in einer parlamentarischen Anfrage formulierte." (Herderkorrespondenz 6/1996, vgl. http://www.kirchensteuern.de/Texte/KultussteuerAlsAlternative.htm ) Harun |
Zitat: |
So verständlich sich ein solcher Vorstoß auf den ersten Blick jedoch auch ausnimmt, eine wirkliche Lösung bietet er nicht. Im Finanzministerium bedeutete man der CSU-Parlamentarierin Blank zu Recht, "eine Steuerpflicht, die an den Austritt aus der Kirchengemeinde anknüpfte, wäre verfassungsrechtlich nicht möglich". |
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