Schöngeist hat folgendes geschrieben: | ||
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Schöngeist hat folgendes geschrieben: | ||
Nach welchen Maßstäben denn dann? Welches Strafmaß hälst du z.B. für Mord für angemessen? Bitte jetzt nicht wieder mit Wiederholungsgefahr argumentieren. Angenommen es existiert keine Wiederholungsgefahr. Welches Strafmaß wäre für dich denkbar für Mord? |
Samson83 hat folgendes geschrieben: | ||||
Ich vertrete nicht das selbe Konzept wie Step. Ich halte das Schuldprinzip als "notwendige Fiktion" durchaus für sinnvoll. Und ich halte den gegenwärtigen Strafrahmen - sprich: 15 Jahre + X für sinnvoll. Ich bin allerdings für eine weitreichende Humanisierung des Strafvollzugs, sprich insbesondere bessere Haftbedingungen. Aber da Häftlinge kaum eine Lobby haben, wird sich das kaum ändern. In dieser Hinsicht sind Fälle wie Höneß wirklich ein Glücksfall. |
step hat folgendes geschrieben: |
Sag mal, liest Du überhaupt, was ich schreibe? So macht das keinen Sinn. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: |
Und ich halte den gegenwärtigen Strafrahmen - sprich: 15 Jahre + X für sinnvoll. Ich bin allerdings für eine weitreichende Humanisierung des Strafvollzugs, sprich insbesondere bessere Haftbedingungen. Aber da Häftlinge kaum eine Lobby haben, wird sich das kaum ändern. In dieser Hinsicht sind Fälle wie Höneß wirklich ein Glücksfall. |
Zumsel hat folgendes geschrieben: |
Eine Gefahr, die ich bei steps Modell sehe ist, dass mglw. faktisch das normierten Strafrecht, wie wir es im Wesentlichen kennen, durch reine Ermessensstrafen ersetzt wird, bei der die Qualität des Verteidigers und damit die finanzielle und soziale Lage des Straftäters) noch entscheidender wäre als heute. Eine wesentliche Errungenschaft des Rechtsstaat ist es, dass das Strafrecht für alle gleichermaßen gilt. Der Versuch, über strafrechtliche Maßnahmen ohne festen Rahmen individuell zu befinden, könnte in der Praxis vor allem die Elite begünstigen. |
Wolf hat folgendes geschrieben: | ||
Dass der Mörder nicht einfach so davon kommt. |
Schöngeist hat folgendes geschrieben: | ||
Kannst Du das mal an konkreten Beispielen festmachen? In welcher Hinsicht ist dir der aktuelle Strafvollzug in einer JVA zu "inhuman"? Welche Änderungen könntest Du dir konkret vorstellen? Ich würde mal so sagen: Wenn schon Knast, dann sollte das einen Strafcharakter haben und nicht den Charakter eines erweiterten Hotelaufenthalts oder einer Jugendherberge. |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||||
Das ist aber keine objektive Verbesserung sondern eine höchst subjektive. Die Angehörigen des Opfers fühlen sich besser, weil sie glauben, dass es dem Täter schlecht geht. Wie sich der Täter tatsächlich dabei fühlt, ist ja kaum relevant. Wenn der Täter ein halb verhungerter Obdachloser ist, der nur deshalb jemanden umgebracht hat, um sich für möglichst lange Zeit eine warme Unterkunft und regelmässige Mahlzeiten zu sichern, wo bleibt da die "Gerechtigkeit", die Genugtuung, wenn er für seine Tat genau das erhält, was er sich erhofft hat? |
Zumsel hat folgendes geschrieben: |
Ich denke nicht, dass es in erster Linie um "Genugtuung" für die Opfer geht, oder zumindest ist das nicht das einzige. Es ist wohl vielmehr der Wunsch nach einem Triumpf des "Richtigen" und einer Niederlage des "Falschen", der ja auch schon in solchen Alltagsfloskeln wie "das darf nicht ungestraft bleiben" zum Ausdruck. Wenn "die Natur", "Gott", "das Schicksal" etc. schon nichts für den Sieg der Moral tut, muss es eben der Mensch machen. Die "objektive Verbesserung" des Strafens bestünde dann also in der Stärkung des Moralischen Empfindens, das andernfalls womöglich droht, in Zynismus abzugleiten. |
step hat folgendes geschrieben: | ||
Nun ist aber das Zufüfgen von Leiden nicht unbedingt sofort als "Triumph des Guten" erkennbar. Und wenn es tatsächlich nicht um persönliche Genugtuung / Rache ginge, sondern um eine symbolische Niederlage des Schlechten, weil das Schicksal nun mal nicht gut ist, wäre es dann nicht konsequent, auch bei anderen "ungerechten" Schicksalsschlägen, z.B. früher Tod oder schlimme Krankheiten, diese zum symbolischen Ausgleich und zum Aufbegehren gegen das Schicksal auch Anderen zuzufügen? Da hätte man es dem Schicksal aber mal gezeigt! |
Zitat: |
Es diskutieren:
Joe Bausch, Gefängnisarzt in der Justizvollzugsanstalt Werl Dr. Ineke Pruin, Kriminologin, Universität Greifswald Prof. Dr. Rüdiger Wulf, Kriminologe, Referatsleiter Strafvollzugsgestaltung im Justizministerium Baden-Württemberg Gesprächsleitung: Eggert Blum |
Zumsel hat folgendes geschrieben: | ||||
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Zumsel hat folgendes geschrieben: |
"Das Schicksal" selbst, "Gott" usw. müssten in so einem Fall vielmehr bestraft werden. Irgendeinen anderen Menschen zu bestrafen, wäre kausal nicht logisch. |
Zumsel hat folgendes geschrieben: |
Es ist vielleicht, wie ich oben ja schon mal mutmaßte, der Wunsch nach einer Art moralischer Folgerichtigkeit. |
step hat folgendes geschrieben: |
Hmm ... aber die Verbrechen doch auch nicht (abgesehen davon, daß sonst ja Prävention wieder die Lösung wäre). Oder meinst Du ein symbolisches Aufbegehren gegen den Ort der Handlungsentscheidung (das Gehirn des Täters)? Also sozusagen eine Art Voodoo. |
step hat folgendes geschrieben: |
Richtig, nur sehe ich da kaum einen Unterschied zum Verbrechen - außer man glaubt an Letztverusrachung / Freien Willen. |
step hat folgendes geschrieben: |
Die überzeugendste Erklärung außer Rachegelüsten, die ich bisher gelesen habe, war die Idee mit dem nachträglichen Handel. Also daß man durch eine gemeinschädliche Tat eine Schuldverpflichtung eingeht, und in Fällen ohne Rückzahlungsmöglichkeit ersatzweise andere Interessen des "Schuldners", z.B. Freizügigkeit, körperliche Unversehrtheit usw. schädigt. |
Zumsel hat folgendes geschrieben: |
Doch, nämlich in denen des Täters. Der Täter unterliegt moralischen Ansprüchen, Vieren, die eine Krankheit hervorrufen, eher nicht. |
Zumsel hat folgendes geschrieben: | ||
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Zumsel hat folgendes geschrieben: | ||
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Schöngeist hat folgendes geschrieben: |
Die Sache ist doch relativ einfach: Entweder der Staat sorgt durch angemessene Bestrafung von Straftätern für Gerechtigkeit oder die Menschen nehmen die Bestrafung zum Zweck der Gerechtigkeit eben selbst in die Hand.
Würde man die Logik von steps wirklich umsetzen, würde die Leute sich eben eigenhändig rächen und für Gerechtigkeit sorgen, wenn der Staat auf Strafen um der Gerechtigkeit Willen verzichtet. Ganz einfach. |
Schöngeist hat folgendes geschrieben: |
Ich würde mal so sagen: Wenn schon Knast, dann sollte das einen Strafcharakter haben und nicht den Charakter eines erweiterten Hotelaufenthalts oder einer Jugendherberge. |
Schöngeist hat folgendes geschrieben: |
Kannst Du das mal an konkreten Beispielen festmachen? In welcher Hinsicht ist dir der aktuelle Strafvollzug in einer JVA zu "inhuman"? Welche Änderungen könntest Du dir konkret vorstellen? |
Samson83 hat folgendes geschrieben: |
Ich halte das Schuldprinzip als "notwendige Fiktion" durchaus für sinnvoll.
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Samson83 hat folgendes geschrieben: |
Morden ist nach weitestdenkbarer Auslegung vorsätzliches töten gegen das Gesetz. Dementsprechend mordet ein Soldat mit rechtmäßigem Befehl nicht. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||
Vielleicht fuer einen Rechtsverdreher wie Dich. Um einen Mord zu verurteilen brauche ich kein Gesetz. Genausowenig wie ich eine Rechtsgrundlage dafuer brauche einem Menschen in einer Notlage zu helfen. Der Begriff "Mord" existiert nicht nur im Gesetzbuch. |
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben: | ||||
Die Juristen sollten als Stand die Klappe halten. Die folgen jedem Gesetz, das „legal“ zustandekommt. Man sei an Filbinger erinnert: „Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein.“ So sind zahlreiche furchtbare Juristen nach 1945 unbehelligt geblieben. |
Gödelchen hat folgendes geschrieben: | ||||||
der Post zeigt Ahnungslosigkeit. Dein zitierter Satz vom Filbinger ist richtig und rechtstaatlich gesicherter Grundsatz. Warum einige Nazi- Juristen davon gekommen sind, kannst bei Herrn Bauer erkunden und an dem mangelnden politischen Willen damals denen ans Zeug zugehen, wenn sie Recht im Nazi-Ungeist verbogen haben. |
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben: | ||||
Die Juristen sollten als Stand die Klappe halten. Die folgen jedem Gesetz, das „legal“ zustandekommt. Man sei an Filbinger erinnert: „Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein.“ So sind zahlreiche furchtbare Juristen nach 1945 unbehelligt geblieben. |
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben: |
Denn Rechtsstaatlichkeit ohne demokratische Kontrolle ist niemals gerecht. |
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Dein Post zeigt, dass du ein Faschist bist. Denn die Nürnberger Gesetze waren Unrecht. Da können sich Juristen und deren furchtbaren Freunde noch so verbiegen und sich auf Rechtstaatlichkeit berufen. Denn Rechtsstaatlichkeit ohne demokratische Kontrolle ist niemals gerecht. |
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