Sandra Dassler hat folgendes geschrieben: |
Das Diesterweg-Gymnasium in Wedding muss es dem Schüler ermöglichen, außerhalb der Unterrichtszeit in der Schule sein islamisches Gebet zu verrichten.
Der Gymnasiast hatte geltend gemacht, dass er nach seinem Glauben verpflichtet sei, fünfmal am Tag zu festgelegten Zeiten zu beten, darunter auch am Mittag und Nachmittag. Die Schulleitung hatte ihm das Beten in der Schule untersagt und sich dabei auf das Neutralitätsgebot staatlicher Einrichtungen berufen. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts folgte dieser Argumentation nicht. Sie gab dem Schüler recht, der sich auf die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit berufen könne. Zu diesem Grundrecht gehöre auch die Freiheit, seinen Glauben durch Beten zu bekunden. Die Schule habe nicht darlegen können, inwiefern dadurch ihr Bildungs- und Erziehungsauftrag beeinträchtigt werde, heißt es in der Urteilsbegründung. Auch müssten Lehrer oder Mitschüler dem Gebet nicht „unentziehbar ausgesetzt“ sein: „Schließlich könne die Schule dem Schüler durch entsprechende organisatorische Vorkehrungen ein ungestörtes Beten in einem für andere nicht ohne weiteres zugänglichen Bereich des Schulgeländes ermöglichen.“ Schulleiter reagierten bestürzt auf das Urteil. „Das Problem trat bei uns erstmals Mitte der 90er Jahre auf“, sagt der Leiter der Carl-von-Ossietzky-Oberschule in Kreuzberg, Gerhard Rähme: „Wir haben entsprechende Anträge immer abgelehnt.“ Zum einen sei es organisatorisch unmöglich mit dem Unterricht zu vereinbaren, weil die Gebetszeiten sich ständig ändern. Zum anderen müsse man dann Schülern anderer Religionen die gleichen Rechte einräumen. „Das ist eine Verletzung des Pluralitäts- und des Neutralitätsgebots der Schule“, sagte Rähme. Das findet auch der bildungspolitische Sprecher der Grünen im Abgeordnetenhaus, Özcan Mutlu: „Wenn das Urteil Bestand hat, wäre das ein gewaltiger Rückschritt für die Integration. Die Schule muss ein neutraler Ort bleiben“. Der Generalsekretär des Islamrates und stellvertretende Vorsitzende der Islamischen Föderation, Burhan Kesici, begrüßte hingegen das Urteil. Von der Bildungsverwaltung war bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme zu erhalten. Gegen das Urteil ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich. http://www.tagesspiegel.de/berlin/Schule-Gebetsraeume;art270,2492921 |
JurBlog.de hat folgendes geschrieben: |
Die dem Staat gebotene weltanschaulich-religiöse Neutralität ist ohnehin nicht als eine distanzierende, weltanschaulich-religiöse Bezüge strikt abweisende, sondern als eine offene und übergreifende Neutralität zu verstehen...
http://www.jurblog.de/2008/03/12/vg-berlin-schule-muss-muslimischem-schueler-gebet-in-der-schule-ermoeglichen/ |
Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben: |
Man sollte auch Altare installieren um dem fliegenden Spaghettimonster huldigen zu können.
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edderkopp hat folgendes geschrieben: |
Da sieht man mal wieder die Vorzuege des IPU (bbhhh). Ueber eine unsichtbare Statue ihr zu Ehren wuerde sich wohl niemand aufregen. |
Zitat: |
Die Schule habe nicht darlegen können, inwiefern dadurch ihr Bildungs- und Erziehungsauftrag beeinträchtigt werde, heißt es in der Urteilsbegründung. |
Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben: | ||
Klar, man muss doch einen Platz/Sockel dafür zur Verfügung stellen |
Chinasky hat folgendes geschrieben: | ||
Mich hat dieser Teil der Urteilsbegründung eigentlich überzeugt:
Wie würdet Ihr denn das Argument kontern, daß die Religionsfreiheit beinhalte, daß man seinen Glauben durch Gebete bekundet? |
Zitat: |
Schließlich könne die Schule dem Schüler durch entsprechende organisatorische Vorkehrungen ein ungestörtes Beten in einem für andere nicht ohne weiteres zugänglichen Bereich des Schulgeländes ermöglichen.“ |
Zitat: |
Die Schule frei von jeglicher Art weltanschaulicher Bekenntnisse zu machen. Entsprechend: Keine Kreuze in Klassenzimmern, kein konfessioneller Religionsunterricht usw. usf.. |
Chinasky hat folgendes geschrieben: | ||
Mich hat dieser Teil der Urteilsbegründung eigentlich überzeugt:
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Chinasky hat folgendes geschrieben: |
Ich sähe hier eigentlich nur eine Alternative: Die Schule frei von jeglicher Art weltanschaulicher Bekenntnisse zu machen. Entsprechend: Keine Kreuze in Klassenzimmern, kein konfessioneller Religionsunterricht usw. usf.. Ansonsten halte ich die Gleichbehandlung schon für eine wichtige Angelegenheit, und die Beispiele wie das Schächten der Schwester, das Aufstellen eines FSM-Altars oder einer Marienkapelle sind schlecht gewählt. |
Chinasky hat folgendes geschrieben: | ||
Mich hat dieser Teil der Urteilsbegründung eigentlich überzeugt:
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GermanHeretic hat folgendes geschrieben: |
Leute, das Gericht hat NICHT entschieden, daß ein Betraum eingeführt werden MUSS. Es hat entschieden, daß man nicht außerhalb des Unterrichts am Beten gehindert werden darf. Nur wenn der Schule das ÖFFENTLICHE Beten so auf den Sack geht, daß es privat gemacht werden muß, dann SOLLEN sie gefälligst einen separaten Raum dafür einrichten. |
Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben: |
Der eine braucht nur einen Teppich, ich brauche für mein Spaghettimostergebet halt einen Alter und Buddhisten eine Buddhastatue usw. usf. Wo soll das alles platziert werden? |
GermanHeretic hat folgendes geschrieben: |
Leute, das Gericht hat NICHT entschieden, daß ein Betraum eingeführt werden MUSS. Es hat entschieden, daß man nicht außerhalb des Unterrichts am Beten gehindert werden darf. Nur wenn der Schule das ÖFFENTLICHE Beten so auf den Sack geht, daß es privat gemacht werden muß, dann SOLLEN sie gefälligst einen separaten Raum dafür einrichten. |
Chinasky hat folgendes geschrieben: |
Es könnte sein, daß es zu Spötteleien seitens der weniger Frommen und dann zu gewalttätigen Eskalationen kommt. Hier muß dann auch die Schulleitung überlegen, wie sie mit solchen Eventualitäten umgeht. [...]
Nun kann man überlegen, ob man einer zunehmenden Islamisierung zumindest einiger Schulen zuschauen möchte, oder ob man sich mal grundsätzlichere Gedanken über Religion in der Schule macht. [...] Hier kollidieren ohnehin unterschiedliche Rechtsgüter miteinander: Das Recht der Kinder auf Bildung und freie Persönlichkeitsentfaltung auf der einen, das Erziehungsrecht und die Religionsfreiheit der Eltern auf der anderen Seite. [...] Der Kulturkampf beginnt in der Bildungspolitik. |
GermanHeretic hat folgendes geschrieben: |
Nun, ich wäre ja glatt dafür, für Moslems ein weiteres gesetzliches Privileg einzurichten: Befreiung von der Schulpflicht. Schon hätten wir keine Probleme mehr mit Würstchen oder Schwimmunterricht an den Schulen. |
Zitat: |
Muslimische Beträume an staatlichen Schulen |
Tagesspiegel hat folgendes geschrieben: |
Gerade im Kopftuchstreit hat der Berliner Senat eine unaufgeregt-kluge Regelung gefunden: Er fordert Neutralität im Umgang mit religiösen Symbolen von den Angehörigen aller Konfessionen. Das hat in einem früher mal christlichen Land etwas Geschichtsvergessenes – aber nur so kann eine liberale, freie Gesellschaft funktionieren: Freiheit auch als Freiheit von der Belästigung durch religiöse Symbole.
... Aber wer eine öffentliche Schule besucht, sollte davon ausgehen, dass die Schule neutral ist. Sonst ist er auf der falschen Schule. http://www.tagesspiegel.de/meinung/kommentare/Betraeume;art141,2493652 |
taz hat folgendes geschrieben: |
Da ist sie wieder - die Kreuzzugsatmosphäre, die so oft die Debatte über das Zusammenleben von muslimischer Minderheit und sonst wie religiöser oder nicht religiöser Mehrheitsgesellschaft behindert.
... Wer aus dem Antrag eines 14-jährigen muslimischen Schülers auf ungestörte und nicht störende Religionsausübung das Schreckensbild entwirft, dass Schulstunden bald den islamischen Gebetszeiten zu folgen hätten, gießt ebenso Öl ins Feuer der Integrationsdebatte wie der, der in dem Beschluss einer Schule, Deutsch zur Umgangssprache zu machen, ein Verbot aller anderen Sprachen sieht. http://www.taz.de/regional/berlin/aktuell/artikel/1/kluger-kompromiss/?src=SE&cHash=9b9fca7125 |
taz hat folgendes geschrieben: |
SchulleiterInnen befürchten, dass daraus auch für andere Schulen die Pflicht zur Einrichtung eines muslimischen Gebetsraumes erwachsen könne. "Mit Entsetzen" habe er den Beschluss zur Kenntnis genommen, sagt Rainer Völkel, Leiter des Robert-Koch-Gymnasiums in Kreuzberg. 93 Prozent seiner SchülerInnen sind nichtdeutscher Herkunft, die meisten Muslime. "Wir haben ohnehin das Problem, dass Schüler, die während der Fastenzeit essen oder trinken, gemobbt werden", so Völkel.
http://www.taz.de/regional/berlin/aktuell/artikel/1/keiner-will-gebetsecken-fuer-schueler/?src=SE&cHash=94fe63b8ec |
Chinasky hat folgendes geschrieben: | ||
Als Gag lass ich das mal durchgehen. Ernstgemeint kann es nicht sein, denn hier würde es sich nicht um ein Privileg, sondern um eine Beschneidung der Rechte der Kinder handeln. |
AXO hat folgendes geschrieben: |
Die einzige Konsequenz aus solchen Forderungen sollte sein endlich auch den Religionsunterricht aus staatlichen Schulen zu verbannen, .... |
VT_340 hat folgendes geschrieben: |
Während der Fastenzeit weniger Hausaufgaben und Unterricht für Muslime, Gebetspausen während dem Unterricht [...] |
Zitat: |
..sei es organisatorisch unmöglich mit dem Unterricht zu vereinbaren, weil die Gebetszeiten sich ständig ändern |
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