Kachelmann - der Prozess
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Freigeisterhaus -> Kultur und Gesellschaft

#31:  Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 06.09.2010, 23:12
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Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
York hat folgendes geschrieben:
Mal von der BILD zur BZ.


Das sind nicht 1 mm weiter.



Stimmt. Die sind beide parteiisch bis zum Gehtnichtmehr. Bei beiden Publikationen ist das Vorurteil laengst beschlossen und verkuendet.


Wie bescheuert muss man eigentlich sein um es merkwuerdig zu finden, wenn ein mutmassliches Vergewaltigungsopfer am Prozess gegen ihren mutmasslichen Vergewaltiger von Anfang an teilnimmt? Mit den Augen rollen

#32:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 06.09.2010, 23:15
    —
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Wie bescheuert muss man eigentlich sein um es merkwuerdig zu finden, wenn ein mutmassliches Vergewaltigungsopfer am Prozess gegen ihren mutmasslichen Vergewaltiger von Anfang an teilnimmt?



Verstehe ich jetzt nicht. Macht sie doch gar nicht ?!?

#33:  Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 06.09.2010, 23:21
    —
Noseman hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Wie bescheuert muss man eigentlich sein um es merkwuerdig zu finden, wenn ein mutmassliches Vergewaltigungsopfer am Prozess gegen ihren mutmasslichen Vergewaltiger von Anfang an teilnimmt?



Verstehe ich jetzt nicht. Macht sie doch gar nicht ?!?


So wie ich den Zeitungstext interpretiere wird moniert, dass sie den Kachelmann von Prozessbeginn an trifft, obwohl sie das Recht haette erst am 13.Tag zu ihren eigenen Aussage zu erscheinen.

Aber letztlich ist es egal wie rum das gemeint ist. Da gibt es eigentlich nix zu kritisieren. Letztlich ist es die Entscheidung der Frau ab wann und wie intensiv sie aus welchen Gruenden auch immer an der Verhandlung teilnimmt und man sollte darauf verzichten da irgendwas rein zu interpretieren um an ihrer Glaubwuerdigkeit zu kratzen.

Etwas unklar formuliert ist der Text natuerlich schon.

#34:  Autor: KikiWohnort: Ulm BeitragVerfasst am: 06.09.2010, 23:33
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beachbernie hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Wie bescheuert muss man eigentlich sein um es merkwuerdig zu finden, wenn ein mutmassliches Vergewaltigungsopfer am Prozess gegen ihren mutmasslichen Vergewaltiger von Anfang an teilnimmt?



Verstehe ich jetzt nicht. Macht sie doch gar nicht ?!?


So wie ich den Zeitungstext interpretiere wird moniert, dass sie den Kachelmann von Prozessbeginn an trifft, obwohl sie das Recht haette erst am 13.Tag zu ihren eigenen Aussage zu erscheinen.

Aber letztlich ist es egal wie rum das gemeint ist. Da gibt es eigentlich nix zu kritisieren. Letztlich ist es die Entscheidung der Frau ab wann und wie intensiv sie aus welchen Gruenden auch immer an der Verhandlung teilnimmt und man sollte darauf verzichten da irgendwas rein zu interpretieren um an ihrer Glaubwuerdigkeit zu kratzen.

Etwas unklar formuliert ist der Text natuerlich schon.


Muss man als Nebenkläger nicht anwesend sein? Ich mein, sie ist ja nicht nur Opfer, sondern hat auch Nebenkläger, das macht ihre Rolle doch anders.

#35:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 06.09.2010, 23:37
    —
Kiki hat folgendes geschrieben:


Muss man als Nebenkläger nicht anwesend sein?


Ich glaub, das muss man nicht mal als Angeklagter. Jedenfalls nicht prinzipiell. Man muss an dem Tag anwesend sein, wenn man geladen ist, um eine Aussage zu machen.

#36:  Autor: Loke BeitragVerfasst am: 06.09.2010, 23:37
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Kiki hat folgendes geschrieben:
Muss man als Nebenkläger nicht anwesend sein? Ich mein, sie ist ja nicht nur Opfer, sondern hat auch Nebenkläger, das macht ihre Rolle doch anders.

Nein. Hier erklärt Rechtsanwalt Jochen Fahlenkamp, dass sich die Nebenkläger auch durch einen Anwalt vertreten lassen können.

#37:  Autor: KikiWohnort: Ulm BeitragVerfasst am: 06.09.2010, 23:44
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Ah ok, war nur so ne Vermutung. Ja dann... aber es ist als Nebenklägerin ihr gutes Recht da zu sein. Ich glaube die B-Medien wollen gerne alles in eine gewisse Richtung drehen.

#38:  Autor: Ilmor BeitragVerfasst am: 07.09.2010, 01:40
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York hat folgendes geschrieben:
Mal von der BILD zur BZ. Ein Eindruck vom ersten Prozess-Tag:


Was mich ankotzt, dass andauernd

Zitat:

SIE aber überzeugte den Staatsanwalt, ihre Version zu glauben. Obwohl er sie auch bei Lügen ertappte, bringt es seine Anklageschrift auf elf Seiten Vorwürfe. Kachelmann drohen bis zu 15 Jahre Haft.


und

Zitat:

ER scheint es mit der Wahrheit auch nicht genau genommen zu haben. Von bis zu neun Geliebten ist die Rede, die nichts voneinander wussten, von denen jede glaubte, die einzig Wahre zu sein.



gleichgesetzt wird, als ob es das gleiche wäre, seine Geliebte und die Polizei anzulügen.

#39:  Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 07.09.2010, 02:06
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Kiki hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Wie bescheuert muss man eigentlich sein um es merkwuerdig zu finden, wenn ein mutmassliches Vergewaltigungsopfer am Prozess gegen ihren mutmasslichen Vergewaltiger von Anfang an teilnimmt?



Verstehe ich jetzt nicht. Macht sie doch gar nicht ?!?


So wie ich den Zeitungstext interpretiere wird moniert, dass sie den Kachelmann von Prozessbeginn an trifft, obwohl sie das Recht haette erst am 13.Tag zu ihren eigenen Aussage zu erscheinen.

Aber letztlich ist es egal wie rum das gemeint ist. Da gibt es eigentlich nix zu kritisieren. Letztlich ist es die Entscheidung der Frau ab wann und wie intensiv sie aus welchen Gruenden auch immer an der Verhandlung teilnimmt und man sollte darauf verzichten da irgendwas rein zu interpretieren um an ihrer Glaubwuerdigkeit zu kratzen.

Etwas unklar formuliert ist der Text natuerlich schon.


Muss man als Nebenkläger nicht anwesend sein? Ich mein, sie ist ja nicht nur Opfer, sondern hat auch Nebenkläger, das macht ihre Rolle doch anders.



Man kann auch seinen Anwalt schicken. Bloss, wenn man selber aussagen soll muss man auch wirklich persoenlich erscheinen.

#40:  Autor: Ilmor BeitragVerfasst am: 07.09.2010, 21:28
    —
Wie Falschbeschuldigung in Deutschland geahndet wird:

express.de hat folgendes geschrieben:
Erst fremdgegangen, dann Liebhaber angezeigt

[...]

Wegen falscher Verdächtigung musste sich Andrea B. (Name geändert) deshalb Montag vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. „Sie wollte davon Ablenken, eine Affäre gehabt zu haben“, heißt es in der Anklage. Doch die Richterin zeigte sich gnädig. Weil B. nicht vorbestraft war, stellte sie das Verfahren ein.

#41:  Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 07.09.2010, 21:54
    —
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Wie Falschbeschuldigung in Deutschland geahndet wird:

express.de hat folgendes geschrieben:
Erst fremdgegangen, dann Liebhaber angezeigt

[...]

Wegen falscher Verdächtigung musste sich Andrea B. (Name geändert) deshalb Montag vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. „Sie wollte davon Ablenken, eine Affäre gehabt zu haben“, heißt es in der Anklage. Doch die Richterin zeigte sich gnädig. Weil B. nicht vorbestraft war, stellte sie das Verfahren ein.



Ich finde eine wissentliche Falschbeschuldigung sollte generell genauso hart bestraft werden wie das Strafmass fuer das Verbrechen, dessen man den anderen faelschlicherweise beschuldigt, vorsieht. Das waere nur gerecht.

#42:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 07.09.2010, 21:56
    —
beachbernie hat folgendes geschrieben:



Ich finde eine wissentliche Falschbeschuldigung sollte generell genauso hart bestraft werden wie das Strafmass fuer das Verbrechen, dessen man den anderen faelschlicherweise beschuldigt, vorsieht. Das waere nur gerecht.


Das Talionsprinzip ist nicht gerecht. Punkt.

#43:  Autor: Ilmor BeitragVerfasst am: 07.09.2010, 22:25
    —
Noseman hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:



Ich finde eine wissentliche Falschbeschuldigung sollte generell genauso hart bestraft werden wie das Strafmass fuer das Verbrechen, dessen man den anderen faelschlicherweise beschuldigt, vorsieht. Das waere nur gerecht.


Das Talionsprinzip ist nicht gerecht. Punkt.


Also findest du es gerecht, das man mit einer Falschbeschuldigung, die eine Existenz zerstören kann, ungeschoren davonkommt?
Oder wünscht du dir eine Bestrafung unabhängig von der Art und Schwere der Falschbeschuldigung?

#44:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 07.09.2010, 22:28
    —
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:



Ich finde eine wissentliche Falschbeschuldigung sollte generell genauso hart bestraft werden wie das Strafmass fuer das Verbrechen, dessen man den anderen faelschlicherweise beschuldigt, vorsieht. Das waere nur gerecht.


Das Talionsprinzip ist nicht gerecht. Punkt.


Also findest du es gerecht, das man mit einer Falschbeschuldigung, die eine Existenz zerstören kann, ungeschoren davonkommt?
Oder wünscht du dir eine Bestrafung unabhängig von der Art und Schwere der Falschbeschuldigung?


Ich wünsche mir eine Einzelfallbetrachtung. Und zum Glück gibts die ja derzeit auch.

#45:  Autor: Ilmor BeitragVerfasst am: 07.09.2010, 22:55
    —
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:



Ich finde eine wissentliche Falschbeschuldigung sollte generell genauso hart bestraft werden wie das Strafmass fuer das Verbrechen, dessen man den anderen faelschlicherweise beschuldigt, vorsieht. Das waere nur gerecht.


Das Talionsprinzip ist nicht gerecht. Punkt.


Also findest du es gerecht, das man mit einer Falschbeschuldigung, die eine Existenz zerstören kann, ungeschoren davonkommt?
Oder wünscht du dir eine Bestrafung unabhängig von der Art und Schwere der Falschbeschuldigung?


Ich wünsche mir eine Einzelfallbetrachtung. Und zum Glück gibts die ja derzeit auch.


Die Einzelfallbetrachtung würde doch nicht verloren gehen, wenn man sich bei der Bestrafung am Strafmaß für das angebliche Verbrechen orientieren würde.

#46:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 07.09.2010, 22:59
    —
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Die Einzelfallbetrachtung würde doch nicht verloren gehen, wenn man sich bei der Bestrafung am Strafmaß für das angebliche Verbrechen orientieren würde.


Nicht zwangsläufig, das stimmt. Es würde aber das Augenmerk zu sehr drauf lenken.

#47:  Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 07.09.2010, 23:00
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Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:



Ich finde eine wissentliche Falschbeschuldigung sollte generell genauso hart bestraft werden wie das Strafmass fuer das Verbrechen, dessen man den anderen faelschlicherweise beschuldigt, vorsieht. Das waere nur gerecht.


Das Talionsprinzip ist nicht gerecht. Punkt.


Also findest du es gerecht, das man mit einer Falschbeschuldigung, die eine Existenz zerstören kann, ungeschoren davonkommt?
Oder wünscht du dir eine Bestrafung unabhängig von der Art und Schwere der Falschbeschuldigung?



Ich wünsche mir eine Einzelfallbetrachtung. Und zum Glück gibts die ja derzeit auch.


Die Einzelfallbetrachtung würde doch nicht verloren gehen, wenn man sich bei der Bestrafung am Strafmaß für das angebliche Verbrechen orientieren würde.



In jedem Strafgerichtsverfahren werden Einzelfaelle entschieden. Summarische Bestrafungen gibt es zum Glueck nicht mehr in Deutschland. Und klar wird bei jedem Urteil abgewogen ob es schuldmindernde oder Schuldverschaerfende Umstaende gibt, die es zu beruecksichtigen gilt. Deshalb gibt es zu jedem Delikt kein festes Strafmass, sondern meistens eine Mindest- und eine Hoechsstrafe und der Richter kann innerhalb dieses Rahmens sein Urteil faellen. Das waere natuerlich auch auf den Falschbeschuldiger anwendbar.

#48:  Autor: Lord SnowWohnort: Würzburg BeitragVerfasst am: 08.09.2010, 01:41
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Ilmor hat folgendes geschrieben:
York hat folgendes geschrieben:
Mal von der BILD zur BZ. Ein Eindruck vom ersten Prozess-Tag:


Was mich ankotzt, dass andauernd

Zitat:

SIE aber überzeugte den Staatsanwalt, ihre Version zu glauben. Obwohl er sie auch bei Lügen ertappte, bringt es seine Anklageschrift auf elf Seiten Vorwürfe. Kachelmann drohen bis zu 15 Jahre Haft.


und

Zitat:

ER scheint es mit der Wahrheit auch nicht genau genommen zu haben. Von bis zu neun Geliebten ist die Rede, die nichts voneinander wussten, von denen jede glaubte, die einzig Wahre zu sein.



gleichgesetzt wird, als ob es das gleiche wäre, seine Geliebte und die Polizei anzulügen.


Es sind nur 5 Jahre, 15 wären ein bißchen viel, viel mehr als die beiden Typen bekommen haben, die Dominik Brunner auf dem Gewissen haben. zwinkern

#49:  Autor: YorkWohnort: Republik Baden BeitragVerfasst am: 08.09.2010, 02:05
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Ilmor hat folgendes geschrieben:
Wie Falschbeschuldigung in Deutschland geahndet wird:

express.de hat folgendes geschrieben:
Erst fremdgegangen, dann Liebhaber angezeigt

[...]

Wegen falscher Verdächtigung musste sich Andrea B. (Name geändert) deshalb Montag vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. „Sie wollte davon Ablenken, eine Affäre gehabt zu haben“, heißt es in der Anklage. Doch die Richterin zeigte sich gnädig. Weil B. nicht vorbestraft war, stellte sie das Verfahren ein.


Seltsame Art von Gerechtigkeit ....

#50:  Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 08.09.2010, 06:45
    —
York hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Wie Falschbeschuldigung in Deutschland geahndet wird:

express.de hat folgendes geschrieben:
Erst fremdgegangen, dann Liebhaber angezeigt

[...]

Wegen falscher Verdächtigung musste sich Andrea B. (Name geändert) deshalb Montag vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. „Sie wollte davon Ablenken, eine Affäre gehabt zu haben“, heißt es in der Anklage. Doch die Richterin zeigte sich gnädig. Weil B. nicht vorbestraft war, stellte sie das Verfahren ein.


Seltsame Art von Gerechtigkeit ....



Yup!

Das ist sogar 'ne richtiggehende Aufforderung gleich den naechsten Liebhaber falsch zu denunzieren. Weil vorbestraft ist die jetzt immer noch nicht und kann in Zukunft sogar 'nen Praezedenzfall dafuer anfuehren um das naechste Verfahren auch gleich wieder eingestellt zu kriegen.

#51:  Autor: YorkWohnort: Republik Baden BeitragVerfasst am: 10.09.2010, 22:29
    —
Besonders professionell und neutral haben sich die Mannheimer Richter bisher aber nicht aufgeführt ....

Zitat:
Erste Schlappe für Jörg Kachelmann im Vergewaltigungsprozess: Seine Verteidiger sind mit ihren Befangenheitsanträgen gegen zwei Richter der Mannheimer Strafkammer gescheitert. Die Juristen seien professionell genug, um in diesem Verfahren neutral zu entscheiden, hieß es.


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,716895,00.html[/b]

#52:  Autor: WolfWohnort: Zuhause BeitragVerfasst am: 10.09.2010, 22:36
    —
SPON hat folgendes geschrieben:
"Der vernünftige Angeklagte muss nämlich davon ausgehen", begründen die Richter, die mit dem Antrag befasst waren, ihre Entscheidung, "dass der Richter aufgrund seiner Ausbildung und seiner Berufserfahrung grundsätzlich die Fähigkeit hat, sich von Befangenheit und dem in jedem öffentlichkeitswirksamen Verfahren entstehenden Druck frei zu halten, und zwar auch dann, wenn Berührungspunkte mit einem Verfahrensbeteiligten bestehen, die aus den Zufälligkeiten des menschlichen Zusammenlebens, nicht aber aus einem besonderen Näheverhältnis resultieren."

Geschockt

#53:  Autor: Ilmor BeitragVerfasst am: 11.09.2010, 01:40
    —
Wolf hat folgendes geschrieben:
SPON hat folgendes geschrieben:
"Der vernünftige Angeklagte muss nämlich davon ausgehen", begründen die Richter, die mit dem Antrag befasst waren, ihre Entscheidung, "dass der Richter aufgrund seiner Ausbildung und seiner Berufserfahrung grundsätzlich die Fähigkeit hat, sich von Befangenheit und dem in jedem öffentlichkeitswirksamen Verfahren entstehenden Druck frei zu halten, und zwar auch dann, wenn Berührungspunkte mit einem Verfahrensbeteiligten bestehen, die aus den Zufälligkeiten des menschlichen Zusammenlebens, nicht aber aus einem besonderen Näheverhältnis resultieren."

Geschockt


Erbrechen
Also die Tatsache, das der Richter vom Opfer und nicht vom mutmaßlichem Opfer sprach und seine eindeutige Fehlentscheidung in Sache U-Haft wäre für mich Grund genug, ihn für befangen zu erklären und einen anderen Richter einzusetzen. Nebenbei hat er laut Spiegel Artikel auch keine vom Verteidiger beantragten Gutachter als Zeugen zugelassen, sondern nur die von der Staatsanwaltschaft.

#54:  Autor: YorkWohnort: Republik Baden BeitragVerfasst am: 11.09.2010, 02:29
    —
Wolf hat folgendes geschrieben:
SPON hat folgendes geschrieben:
"Der vernünftige Angeklagte muss nämlich davon ausgehen", begründen die Richter, die mit dem Antrag befasst waren, ihre Entscheidung, "dass der Richter aufgrund seiner Ausbildung und seiner Berufserfahrung grundsätzlich die Fähigkeit hat, sich von Befangenheit und dem in jedem öffentlichkeitswirksamen Verfahren entstehenden Druck frei zu halten, und zwar auch dann, wenn Berührungspunkte mit einem Verfahrensbeteiligten bestehen, die aus den Zufälligkeiten des menschlichen Zusammenlebens, nicht aber aus einem besonderen Näheverhältnis resultieren."

Geschockt


Für einen "vernünftigen" Angeklagten kann es damit eigentlich überhaupt keine befangenen Richter geben.

#55:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 11.09.2010, 09:59
    —
York hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
SPON hat folgendes geschrieben:
"Der vernünftige Angeklagte muss nämlich davon ausgehen", begründen die Richter, die mit dem Antrag befasst waren, ihre Entscheidung, "dass der Richter aufgrund seiner Ausbildung und seiner Berufserfahrung grundsätzlich die Fähigkeit hat, sich von Befangenheit und dem in jedem öffentlichkeitswirksamen Verfahren entstehenden Druck frei zu halten, und zwar auch dann, wenn Berührungspunkte mit einem Verfahrensbeteiligten bestehen, die aus den Zufälligkeiten des menschlichen Zusammenlebens, nicht aber aus einem besonderen Näheverhältnis resultieren."

Geschockt


Für einen "vernünftigen" Angeklagten kann es damit eigentlich überhaupt keine befangenen Richter geben.


Doch, aber nur bei einem "besonderen Näheverhältnis". Er reicht nicht aus, dass sie sich zufällig mal begegnet sein könnten :

tagesanzeiger.ch hat folgendes geschrieben:
Der Vater der Ex-Partnerin Kachelmanns war Vorsitzender des Turnvereins Schwetzingen, in dem einst auch seine Tochter Hürden lief. Der Klub bildet im Hand-ball eine Spielgemeinschaft mit dem TSV Oftersheim, in dessen Vorstand Richter Seidling wirkt. Die Krux: Der Vater der Anzeigeerstatterin war schon seit einem Jahrzehnt nicht mehr Vereinsvorsitzender, als die Klubs handballerisch zusammenspannten.

#56:  Autor: Ilmor BeitragVerfasst am: 11.09.2010, 10:51
    —
Heike J hat folgendes geschrieben:


Doch, aber nur bei einem "besonderen Näheverhältnis". Er reicht nicht aus, dass sie sich zufällig mal begegnet sein könnten :

tagesanzeiger.ch hat folgendes geschrieben:
Der Vater der Ex-Partnerin Kachelmanns war Vorsitzender des Turnvereins Schwetzingen, in dem einst auch seine Tochter Hürden lief. Der Klub bildet im Hand-ball eine Spielgemeinschaft mit dem TSV Oftersheim, in dessen Vorstand Richter Seidling wirkt. Die Krux: Der Vater der Anzeigeerstatterin war schon seit einem Jahrzehnt nicht mehr Vereinsvorsitzender, als die Klubs handballerisch zusammenspannten.


Ich Zitiere mal Wikipedia:


Wikipedia hat folgendes geschrieben:
Einzelfälle begründeter Ablehnung

Besorgnis der Befangenheit wird im Regelfall anzunehmen sein bei enger persönlicher, insbesondere freundschaftlicher, Beziehung des Richters zu einer Partei;


Konnte wohl nicht nachgewiesen werden


Wikipedia hat folgendes geschrieben:
bei Interessenwahrnehmung des Richters für eine Partei, etwa durch Erteilung von Rat oder Empfehlungen;


Nicht das ich wüsste


Wikipedia hat folgendes geschrieben:
bei Ungleichbehandlung der Parteien, wenn etwa die Anträge einer Partei mit einem anderen Maßstab gemessen werden als die Anträge der anderen Partei;


Check. Die Gutachter der Verteidigung werden nicht als Zeugen vorgeladen


Wikipedia hat folgendes geschrieben:
bei unsachlichen, abfälligen, beleidigenden oder höhnischen Äußerungen des Richters über eine Partei;


Nicht das ich wüsste


Wikipedia hat folgendes geschrieben:
bei Äußerungen des Richters, die auf Voreingenommenheit schließen lassen (etwa wenn der Richter schon vor durchgeführter Beweisaufnahme sich auf ein bestimmtes Ergebnis festgelegt hat);


Check. Er hat von Opfer und nicht von mutmaßlichem Opfer gesprochen


Wikipedia hat folgendes geschrieben:
bei willkürlicher Benachteiligung einer Partei; bei groben, insbesondere gehäuften, Verfahrensfehlern; bei Untätigkeit und Hinauszögern einer Entscheidung.


Check. Seine U-Haft Entscheidung, die von der höheren Instanz grob gerügt wurde.

#57:  Autor: Ilmor BeitragVerfasst am: 13.09.2010, 17:50
    —

RP hat folgendes geschrieben:
Kachelmann-Anwälte kritisieren Gericht

Mannheim (RPO). Im Prozess gegen den TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann hat die Verteidigung am Montag die Prozessführung der Strafkammer des Landgerichts Mannheim scharf kritisiert. Anwalt Reinhard Birkenstock beanstandete, dass das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer erst am Ende des Prozesses gehört werden soll und beantragte, sie als erste Zeugin zu hören.

#58:  Autor: Ilmor BeitragVerfasst am: 19.09.2010, 18:38
    —
Was mich zum Thema Kachelmann-Prozess interessieren würde:
Ist es eigentlich normal, dass man Zeugen vors Gericht lädt, die mit dem mutmaßlichem Verbrechen nichts zu tun haben und lediglich ihre Einschätzungen über den Mutmaßlichen Täter abgeben sollen?

#59:  Autor: Norm BeitragVerfasst am: 19.09.2010, 18:40
    —
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Was mich zum Thema Kachelmann-Prozess interessieren würde:
Ist es eigentlich normal, dass man Zeugen vors Gericht lädt, die mit dem mutmaßlichem Verbrechen nichts zu tun haben und lediglich ihre Einschätzungen über den Mutmaßlichen Täter abgeben sollen?
nur bei Männern zynisches Grinsen

#60:  Autor: Kival BeitragVerfasst am: 19.09.2010, 18:41
    —
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Was mich zum Thema Kachelmann-Prozess interessieren würde:
Ist es eigentlich normal, dass man Zeugen vors Gericht lädt, die mit dem mutmaßlichem Verbrechen nichts zu tun haben und lediglich ihre Einschätzungen über den Mutmaßlichen Täter abgeben sollen?


Ja.



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