Kival hat folgendes geschrieben: | ||
Ja. |
Ilmor hat folgendes geschrieben: | ||||
Gibt es auch eine etwas längere Antwort? |
Ilmor hat folgendes geschrieben: | ||||
Gibt es auch eine etwas längere Antwort? |
Kival hat folgendes geschrieben: | ||
Ja. |
Noseman hat folgendes geschrieben: | ||||||
Guck bei Wikipedia unter Leumundszeuge. Der letzte Satz ist nach meiner Empirie allerdings Quatsch. |
Wikipedia hat folgendes geschrieben: |
Ein Leumundszeuge tritt vor einem Gericht, einer Behörde oder einer anderen maßgeblichen Stelle auf, um zur Person eines Verfahrensbeteiligten auszusagen und ein (zumeist positives) Zeugnis über dessen Leumund abzulegen. Durch die Bestätigung der Unbescholtenheit, der sozialen Wertschätzung, des guten Rufes oder des Ansehens der betroffenen Person soll in der Regel auf einen für diese günstigen Ausgang des Verfahrens hingewirkt werden |
Ilmor hat folgendes geschrieben: |
In diesem Fall scheint es mir aber nicht gerade um ein positives Zeugnis zu gehen. |
Noseman hat folgendes geschrieben: | ||
Dennoch macht es in dem Fall womöglich Sinn. Wenn jemand gleich mehrfache Dutzend Expartner hatte, die er oder auch sie verscheißert hat, scheint irgendwas faul, womöglich auch pathologisch zu sein. Und das könnte sich übrigens im Falle einer Verurteilung auch strafmildernd, also positiv auswirken. Jedenfalls dient es der Wahrheitsfindung. |
Ilmor hat folgendes geschrieben: | ||||
Hier geht es aber nich um Verscheißern, sondern um eine Vergewaltigung. Wie sollte das hier der Wahrheitsfindung dienen? |
Noseman hat folgendes geschrieben: |
Bei einer Vergewaltiguing steht Aussage gegen Aussage; Augenzuegen gibts da ja selten. Leumundszeugen sind dazu da, die Glaubwürdigkeit beurteilen zu können. |
Zitat: |
„Ja, er ist ein Schwein, und ich freue mich über jede einzelne Minute, die er einsitzt, bin ich doch der Meinung, selbst wenn er sie nicht vergewaltigt hat, hat er doch mit allen einen seelischen Missbrauch durchgeführt und sitzt zu Recht.“ |
Noseman hat folgendes geschrieben: | ||||||
Bei einer Vergewaltiguing steht Aussage gegen Aussage; Augenzuegen gibts da ja selten. Leumundszeugen sind dazu da, die Glaubwürdigkeit beurteilen zu können. |
Ilmor hat folgendes geschrieben: |
wenn man Bild glauben schenken darf |
Zitat: |
Da stellt sich doch die Frage, inwiefern solche Personen zu einer objektiven Beurteilung imstande sind. |
NWZ hat folgendes geschrieben: |
Ganderkesee: Schülerin entkräftet schweren Vorwurf
Aus Mangel an Beweisen sprach das Gericht den jungen Mann frei. Das Mädchen hatte seine Aussage im Prozess geändert. Mangelnde Beweise führten letztendlich zu einem Freispruch. Der Vorsitzende Richter stellte klar: „Das heißt nicht, dass die Hauptzeugin eine Falschaussage gemacht hat.“ Die 16-jährige Schülerin aus Ganderkesee hatte vor Gericht auf Nachfrage des Richters den vermeintlichen Tathergang noch einmal geschildert. Dabei stellte sie ihn jedoch anders dar, als in der polizeilichen Vernehmung. Die Schülerin schwächte ihren Vorwurf diesmal dahingehend ab, dass der Angeklagte an jenem Abend ihren Intimbereich zwar berührte, es aber nicht zum Äußersten gekommen sei. Diese Darstellung wäre im Falle einer Verurteilung von entscheidender Bedeutung für den Angeklagten gewesen. Unsittliches Berühren ist strafrechtlich ein Vergehen, vollzogener Geschlechtsverkehr hingegen ein Verbrechen. |
Zitat: |
Das Faszinierende am Prozess gegen Jörg Kachelmann ist, dass einige besonders überraschende Details bisher nicht durch Zeugenaussagen an die Öffentlichkeit gelangten, sondern sich quasi durch die Hintertür Eintritt verschafften, in Gestalt nämlich von spröden, mit Paragraphen versetzten Anträgen. So auch an diesem „Tag vier“ im Mannheimer Landgericht: Im Befangenheitsantrag gegen einen der Gutachter ging völlig überraschend eine kleine Bombe hoch. Der junge, kämpferische Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge hielt dem von Kachelmanns Verteidigung beauftragten Rechtsmediziner Bernd Brinkmann nämlich vor, nicht unparteiisch gearbeitet zu haben. So weit, so unspektakulär. Doch nebenbei kam in der Begründung für diesen Befangenheitsantrag ein hochinteressantes Detail zutage: Die 37-jährige Radiomoderatorin Claudia D., die den Wetterman der Vergewaltigung bezichtigt, soll bereits ein Jahr vor der angeblichen Tat eine Art „Blaue-Flecken-Selbsttest“ an ihren Oberschenkeln durchgeführt und Fotos davon gemacht haben. |
York hat folgendes geschrieben: | ||
Der Prozess geht weiter. Ein interessantes Detail und Indiz wird bekannt:
http://www.welt.de/vermischtes/prominente/article9800844/Kachelmann-und-der-Blaue-Flecken-Selbsttest.html |
Ilmor hat folgendes geschrieben: |
Noch mal zum Thema Falschbeschuldigung
Also, wenn das keine Falschaussage ist, was ist dann überhaupt eine Falschaussage? |
Zitat: |
Dem 19-Jährigen wurde vorgeworfen, Mitte September 2009 seine Ex-Freundin in der Wohnung eines Bekannten im Intimbereich berührt zu haben, während diese schlief. |
Norm hat folgendes geschrieben: |
Erwartest du ernsthaft, dass die Ex-Freundin in dem Fall präzise aussagen kann was vorgefallen ist? Du weißt ja nicht, was sie bei der polizeilichen Vernehmung gesagt hat, welche Fragen jeweils gestellt wurden und warum sie die Aussage geändert hat. Möglicherweise hatte sie später mehr Informationen, Zeit über den Vorfall nachzudenken, mit dem Ex über den Vorfall zu reden. Die Tat selbst kann sie ja wohl höchstens teilweise unmittelbar selbst mitbekommen haben, womöglich in einem nur halbwachen Zustand. Du vorverurteilst hier auf Grundlage mangelnder Informationen und offensichtlich aufgrund des Geschlechts. |
Ilmor hat folgendes geschrieben: | ||
Also, ich denke schon, da es die Polizei interessiert hat, ob es nur zur Berührung oder zu mehr kam. Und wenn sie nicht genau gewusst hatte, was passiert ist, hätte sie es so sagen müssen, statt unhaltbare Vorwürfe zu erheben. |
Zitat: |
Übrigens würde ich das bei vertauschten Geschlechtern genauso verurteilen, nur leider habe ich keine Gelegenheit, meine Aufrichtigkeit zu bezeugen, da solche Vorwürfe fast nur in eine Richtung stattfinden. |
Norm hat folgendes geschrieben: | ||||
Du weißt nicht, was sie gesagt hat. Sie hat geschlafen, zumindest über einen Teil des Hergangs kann sie also ja wohl nur Vermutungen anstellen. Aber zu ziehst anscheinend nicht mal die Möglichkeit in Betracht, dass sie nicht gelogen hat, sondern z.B. nur ihre Einschätzung der Situation geändert hat. |
Norm hat folgendes geschrieben: | ||
Sorry, aber das kann ich dir nicht glauben. Ich gehe vielmehr davon aus, dass du bei vertauschten Geschlechtern das hier gar nicht erst gepostet hättest. |
Ilmor hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Ich kann nur Rückschlüsse aus den begrenzten Informationen ziehen, die mir zur verfügung stehen. Und ob sich ihre Einschätzung ändert oder direkt lügt, das ändert nichts an der Tatsache, das sie bei der Polizei eine Falschaussage getätigt hat.
Sollte mir je ein Prozess über den Weg laufen, wo ein Mann eine Frau verklagt, weil sie im Schlaf an seinem Schwanz rumgespielt hat, werde ich ihn umgehend in FGH posten. |
I.R hat folgendes geschrieben: |
Zählt im Schlaf abschneiden noch zum "rumspielen"? |
Alice Schwarzer hat folgendes geschrieben: |
"Sie hat ihren Mann entwaffnet. (…) Eine hat es getan. Jetzt könnte es jede tun. Der Damm ist gebrochen, Gewalt ist für Frauen kein Tabu mehr. Es kann zurückgeschlagen werden. Oder gestochen. Amerikanische Hausfrauen denken beim Anblick eines Küchenmessers nicht mehr nur ans Petersilie-Hacken. (…) Es bleibt den Opfern gar nichts anderes übrig, als selbst zu handeln. Und da muss ja Frauenfreude aufkommen, wenn eine zurückschlägt. Endlich!" |
Ilmor hat folgendes geschrieben: | ||||||
Ich kann nur Rückschlüsse aus den begrenzten Informationen ziehen, die mir zur verfügung stehen. Und ob sich ihre Einschätzung ändert oder direkt lügt, das ändert nichts an der Tatsache, das sie bei der Polizei eine Falschaussage getätigt hat. |
Zitat: | ||||
Sollte mir je ein Prozess über den Weg laufen, wo ein Mann eine Frau verklagt, weil sie im Schlaf an seinem Schwanz rumgespielt hat, werde ich ihn umgehend in FGH posten. |
Zitat: |
Simone war meist allein. Und wartete. In Simones Wohnung gab es nicht einmal eine Zahnbürste oder ein Kleidungsstück Kachelmanns, nichts, was darauf hindeutete, dass er demnächst oder später, ja ob er irgendwann einmal die Ehe mit der jungen Frau einzugehen gedachte. Sie verbrachten keines der vielen Weihnachtsfeste miteinander. Sie fuhren nicht zusammen in Urlaub, jedenfalls nicht so, wie sich die meisten Menschen einen gemeinsamen Urlaub oder gemeinsam verbrachte Freizeit vorstellen. Simone war meist allein. Und wartete. Wie kam das den Eltern vor? Fragten sie ihre Tochter nach diesem ungewöhnlichen Liebhaber, der ab und zu vorbeischaute und nach ein paar Stunden wieder spurlos verschwand? Von welchen Perspektiven sprach die Tochter? Äußerten die Eltern Misstrauen? Sie wohnten nebenan. Schließlich hatten sie ein gutes Verhältnis zu ihrer Tochter, man ging beieinander ein und aus. Oder begnügten sie sich damit, dass die Tochter glücklich zu sein schien in dem Wolkenkuckucksheim, das ihr der Angeklagte mehr als ein Jahrzehnt lang vorgaukelte? |
Ilmor hat folgendes geschrieben: | ||||
Zu diesem Fall noch ein Kommentar von feministischer Seite
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Norm hat folgendes geschrieben: | ||
Du weißt nicht, was sie gesagt hat. Sie hat geschlafen, zumindest über einen Teil des Hergangs kann sie also ja wohl nur Vermutungen anstellen. Aber zu ziehst anscheinend nicht mal die Möglichkeit in Betracht, dass sie nicht gelogen hat, sondern z.B. nur ihre Einschätzung der Situation geändert hat. |
Norm hat folgendes geschrieben: | ||
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Norm hat folgendes geschrieben: | ||||||
Du scheinst ja ein echter Fan von Frau Schwarzer zu sein, da du wohl der User bist, der am häufigsten ihre Artikel liest und zitierst. |
York hat folgendes geschrieben: | ||
Der Prozess geht weiter. Ein interessantes Detail und Indiz wird bekannt:
http://www.welt.de/vermischtes/prominente/article9800844/Kachelmann-und-der-Blaue-Flecken-Selbsttest.html |
Zitat: |
Bernd Brinkmann wurde 1991 zum Mitglied der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina Halle gewählt und war Präsident der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (1995 - 2001), der International Academy of Legal Medicine (1994 - 2000) und der International Society of Forensic Genetics (1990 - 1994).
Er ist Vorsitzender der Spurenkommission, die die GEDNAP-Ringversuche zur Qualitätssicherung in der Spurenkunde und forensischen Molekulargenetik organisiert. Auch im Bereich der Leichenschau und des Sektionswesens war und ist ihm die Etablierung nationaler und internationaler Standards ein großes Anliegen. Seine Forschungsschwerpunkte waren u. a. die Analyse von Blutspuren, der plötzliche Kindstod (SIDS), Histo-Morphologie des Ertrinkens, Nachweis des Erstickens. Bernd Brinkmann gründete 2009 das Institut für Forensische Genetik in Münster, das sich mit forensischen DNA-Analysen beschäftigt und die GEDNAP-Ringversuche durchführt. Bernd Brinkmann hat mehr als 550 wissenschaftliche Arbeiten veröffentlicht und ist z. B. zusammen mit Burkhard Madea Herausgeber des zweibändigen Lehrbuchs "Handbuch der gerichtlichen Medizin", Springer-Verlag, Berlin Heidelberg New York, 2003/2004. |
Ilmor hat folgendes geschrieben: | ||||
Das sie geschlafen hat, habe ich in meine Überlegungen mit einbezogen. Und blindem Autoritätsglauben stehe ich skeptisch gegenüber. |
Ilmor hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Oh ja, betreibt sie doch, wenn auch ungewollt, Lobbyarbeit für Männerrechtler. |
Norm hat folgendes geschrieben: |
Es geht nicht um Autoritätsglauben, sondern darum, dass der Richter wesentlich mehr Informationen hat als du. Und nein, du hast nicht einbezogen, das sie geschlafen hat, zeig mir doch mal wo du es einbezogen haben willst. Du hast schlicht ignoeriert, was ich dazu geschrieben habe, dass sie da sie geschlagen hat nur vermuten konnte was sich während sie geschlafen hat zugetragen hat, veränderte Aussagen über Vermutungen wohl kaum Falschaussagen sind und diese Möglichkeit die Änderung der Aussage ohne eine Falschcaussage zu sein, erklären könnte, was dich aber anscheiend kein bisschen interessiert. |
Zitat: |
Diese Darstellung wäre im Falle einer Verurteilung von entscheidender Bedeutung für den Angeklagten gewesen. |
Ilmor hat folgendes geschrieben: |
Ich habe den Umstand, das sie geschlafen hat, zur Kenntnis genommen, bin jedoch nicht weiter darauf eingegangen, da es im meinen Augen für die Situation nicht von entscheidender Bedeutung ist. |
Ilmor hat folgendes geschrieben: | ||
Und es war wohl etwas mehr als nur eine Vermutung. Wegen einer Vermutung wird zumindest in Deutschland niemand verurteilt.
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Artikel hat folgendes geschrieben: |
Unsittliches Berühren ist strafrechtlich ein Vergehen, vollzogener Geschlechtsverkehr hingegen ein Verbrechen. |
Norm hat folgendes geschrieben: | ||
Ob ein mutmaßliches Opfer während der Tat über das es aussagt geschlafen hat oder wach war, ist für dich also bzgl. der Beurteilung der Aussage nicht von eintscheidender Bedeutung. |
Norm hat folgendes geschrieben: |
Aber lassen wir das, hat keinen Sinn darüber mit dir zu diskutieren. |
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