Sterbehilfe
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Freigeisterhaus -> Kultur und Gesellschaft

#481:  Autor: OttavianiWohnort: Wien BeitragVerfasst am: 08.11.2015, 09:56
    —
und wiedermal trifft man in Karlsruhe die letzte Entscheidung
http://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/klage-sterbehilfe-gesetz

#482:  Autor: AhrimanWohnort: 89250 Senden BeitragVerfasst am: 08.11.2015, 13:07
    —
Allmählich habe ich den Eindruck, wir sollten den Bundstag abschaffen und stattdessen die Karlsruher Richter gleich die Gesetze machen lassen. Wäre wohl rationeller... Mit den Augen rollen zynisches Grinsen

#483:  Autor: OttavianiWohnort: Wien BeitragVerfasst am: 08.11.2015, 13:09
    —
aber nicht grundgesetz konform Sehr glücklich

#484:  Autor: diskordianerpapst BeitragVerfasst am: 13.11.2015, 13:56
    —
Ahriman hat folgendes geschrieben:
Allmählich habe ich den Eindruck, wir sollten den Bundstag abschaffen und stattdessen die Karlsruher Richter gleich die Gesetze machen lassen. Wäre wohl rationeller... Mit den Augen rollen zynisches Grinsen


Einige Politiker sehen das genau andersrum.
Anstatt verfassungskonforme Gesetze zu machen moppern sie rum man hätte ja gar keinen Spielraum
mehr und da müsse man dringend was dran ändern.
Manchmal habe ich den Eindruck das bestimmte Sachen sogar absichtlich gemacht werden:
1. Um langfristig genau diesen Eindruck zu erwecken und damit eine Notwendigkeit einer Einschränkung der Macht des BVG zu suggerieren.
2. Um von kaputten Gesetzen wenigstens so lange zu profitieren wie es braucht sie zu kippen.
Denn meistens gibts ja keine Rückabwicklung sondern nur eine auferlegte Frist Gesetze wieder zu
ändern. So kann man sich auch Staatseinnahmen oder sonstige Vorteile im Wahlkampf generieren.
Und alles vollkommen konsequenz- und risikolos.

#485:  Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 13.11.2015, 14:16
    —
diskordianerpapst hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:
Allmählich habe ich den Eindruck, wir sollten den Bundstag abschaffen und stattdessen die Karlsruher Richter gleich die Gesetze machen lassen. Wäre wohl rationeller... Mit den Augen rollen zynisches Grinsen


Einige Politiker sehen das genau andersrum.
Anstatt verfassungskonforme Gesetze zu machen moppern sie rum man hätte ja gar keinen Spielraum
mehr und da müsse man dringend was dran ändern.
Manchmal habe ich den Eindruck das bestimmte Sachen sogar absichtlich gemacht werden:
1. Um langfristig genau diesen Eindruck zu erwecken und damit eine Notwendigkeit einer Einschränkung der Macht des BVG zu suggerieren.
2. Um von kaputten Gesetzen wenigstens so lange zu profitieren wie es braucht sie zu kippen.
Denn meistens gibts ja keine Rückabwicklung sondern nur eine auferlegte Frist Gesetze wieder zu
ändern. So kann man sich auch Staatseinnahmen oder sonstige Vorteile im Wahlkampf generieren.
Und alles vollkommen konsequenz- und risikolos.

Exakt!

#486:  Autor: zelig BeitragVerfasst am: 02.03.2017, 21:07
    —
Zitat:
Schwer kranke Menschen können zukünftig Anspruch auf Medikamente zur schmerzlosen Selbsttötung haben. "In extremen Ausnahmesituationen" dürfe ihnen dies nicht verwehrt werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. (Az: 3 C 19.15)
[...]
Das Bundesverwaltungsgericht hob die vorangegangenen Urteile nun auf. Die Verweigerung eines Medikaments zur Selbsttötung sei hier rechtswidrig gewesen. Damit hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgericht für ähnlich gelagerte extreme Fälle einen bisher versperrten Weg eröffnet.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-in-leipzig-in-extremen-ausnahmesituationen-haben-deutsche-recht-auf-sterbehilfe-a-1137113.html

#487:  Autor: NaastikaWohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen BeitragVerfasst am: 03.03.2017, 09:30
    —
zelig hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Schwer kranke Menschen können zukünftig Anspruch auf Medikamente zur schmerzlosen Selbsttötung haben. "In extremen Ausnahmesituationen" dürfe ihnen dies nicht verwehrt werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. (Az: 3 C 19.15)
[...]
Das Bundesverwaltungsgericht hob die vorangegangenen Urteile nun auf. Die Verweigerung eines Medikaments zur Selbsttötung sei hier rechtswidrig gewesen. Damit hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgericht für ähnlich gelagerte extreme Fälle einen bisher versperrten Weg eröffnet.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-in-leipzig-in-extremen-ausnahmesituationen-haben-deutsche-recht-auf-sterbehilfe-a-1137113.html



bravo

#488:  Autor: smallie BeitragVerfasst am: 05.03.2017, 20:51
    —
Bei sowas kommt meine misanthropische Ader hervor.

Die "freiheitlich-demokratische" Grundordnung. Nein, ohne mich. Unter "freiheitlich" stelle ich mir etwas anderes vor. Welchen praktischen Unterschied macht es, ob mir ein König, ein Diktator oder die demokratische Mehrheit vorschreiben will, wie ich zu leben und insbesondere, wie ich zu sterben habe. Die Lektion des zwanzigsten Jahrhunderts war, kein Mensch soll sich über einen anderen Menschen erheben. Nicht daß das ein besonders neue Lektion war.

Also schrieb man ins Grundgesetz, die Würde des Menschen sei unantastbar. Trotzdem schämen sich die Leute nicht, Würde von außen zuzuschreiben oder abzuerkennen. Sterbehilfe verletze die Würde des Menschen - ja verdammt, wer entscheidet darüber, was ich für mich und nur für mich persönlich als würdevoll ansehe? Die Antwort ist eindeutig (und eindeutig falsch): ich darf das nicht entscheiden, andere entscheiden das für mich.

Das mag ja demokratisch legitimiert sein, nur freiheitlich ist es nicht.

#489:  Autor: zelig BeitragVerfasst am: 05.03.2017, 21:19
    —
smallie hat folgendes geschrieben:
Bei sowas kommt meine misanthropische Ader hervor.

Die "freiheitlich-demokratische" Grundordnung. Nein, ohne mich. Unter "freiheitlich" stelle ich mir etwas anderes vor. Welchen praktischen Unterschied macht es, ob mir ein König, ein Diktator oder die demokratische Mehrheit vorschreiben will, wie ich zu leben und insbesondere, wie ich zu sterben habe. Die Lektion des zwanzigsten Jahrhunderts war, kein Mensch soll sich über einen anderen Menschen erheben. Nicht daß das ein besonders neue Lektion war.

Also schrieb man ins Grundgesetz, die Würde des Menschen sei unantastbar. Trotzdem schämen sich die Leute nicht, Würde von außen zuzuschreiben oder abzuerkennen. Sterbehilfe verletze die Würde des Menschen - ja verdammt, wer entscheidet darüber, was ich für mich und nur für mich persönlich als würdevoll ansehe? Die Antwort ist eindeutig (und eindeutig falsch): ich darf das nicht entscheiden, andere entscheiden das für mich.

Das mag ja demokratisch legitimiert sein, nur freiheitlich ist es nicht.


Hm, die Kritik an der Sterbehilfe, die von den entsprechenden Interessenensverbänden auch gleich gegen das BGH-Urteil gerichtet wurde, hängt sich ja an den Punkt, daß selbstbestimmtes Sterben durchaus statthaft sei, aber das Töten sei es nicht. Und es geht ja immer um das assistierte Sterben. Suizid ist nicht strafbar. Diese Logik muss man zumindest verstehen. Im Prinzip bin ich auch dieser Meinung. Aber, am Ende kann die starre Befolgung zu grausigen Ergebnissen führen. Ich sehe nicht ein, warum wir die unbarmherzige Einhaltung von Prinzipien über den Willen der leidenden Person im nachvollziehbaren Einzelfall stellen sollen. Selbst wenn sie auf Hilfe angewiesen ist.

#490:  Autor: DonMartin BeitragVerfasst am: 05.03.2017, 21:50
    —
Ich denke, das Rumeiern in Sachen Sterbehilfe hat sehr viel damit zu tun, dass man sich auch 70 Jahre danach nicht von der Nazizeit freimachen möchte.
Man setzt Sterbehilfe=Euthanasie. Was die reilgiöse Rechte natürlich in schönster Niedertracht als Kampfbegriff nutzt:
Zitat:
kath.net/news/58741
Mechthild Löhr, Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben e.V. (CDL);
...
Es ist schockierend, dass sich nun staatliche Instanzen in Deutschland anmaßen, darüber zu entscheiden, ob sie ein menschliches Leben noch sinnvoll möglich oder wertvoll finden.
...
leibniz:
Denn eine Liberalisierung des Paragraphen 216 ist wegen der Euthanasieprogramme der Nazis bei uns nicht möglich.
...

Dabei wird mit konstanter Bosheit suggeriert, dass der Staat jetzt bettlägerige Opas gegen ihren Willen ins Jenseits befördert.

#491:  Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 05.03.2017, 21:56
    —
Ich denke, in Deutschland herrscht eine ziemlich liberale Sterbehilfepolitik.
Es scheitert höchstens mal daran, dass man keinen findet, der das richtige mittel besorgt.
Was im übrigen in Deutschland nicht strafbar ist.
Einzelne Ärztekammer drohen mit Maßnahmen. Meistens passiert aber nichts.

#492:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 06.03.2017, 11:47
    —
vrolijke hat folgendes geschrieben:
... Meistens passiert aber nichts.

Genau das ist die Entscheidungsgrundlage für einen Mediziner, nur formuliert der das positiv:
Manchmal passiert etwas. Man kann es auch so sagen, dass er mit einem Bein im Gefängnis steht, oder mindestens das Risiko der Arbeitslosigkeit eingeht.

Du magst das für eine liberale Sterbehilfepolitik halten, Ärzte so zu bedrohen, ich sehe das nicht so.

#493:  Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 06.03.2017, 12:34
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
... Meistens passiert aber nichts.

Genau das ist die Entscheidungsgrundlage für einen Mediziner, nur formuliert der das positiv:
Manchmal passiert etwas. Man kann es auch so sagen, dass er mit einem Bein im Gefängnis steht, oder mindestens das Risiko der Arbeitslosigkeit eingeht.

Du magst das für eine liberale Sterbehilfepolitik halten, Ärzte so zu bedrohen, ich sehe das nicht so.


Kokelores. Mit "meistens passiert nichts" meinte ich, seitens der Ärztekammer. Gefängnissmäßig ist es voll legal.
Informiere Dich.

#494:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 06.03.2017, 13:37
    —
vrolijke hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
... Meistens passiert aber nichts.

Genau das ist die Entscheidungsgrundlage für einen Mediziner, nur formuliert der das positiv:
Manchmal passiert etwas. Man kann es auch so sagen, dass er mit einem Bein im Gefängnis steht, oder mindestens das Risiko der Arbeitslosigkeit eingeht.

Du magst das für eine liberale Sterbehilfepolitik halten, Ärzte so zu bedrohen, ich sehe das nicht so.


Kokelores. Mit "meistens passiert nichts" meinte ich, seitens der Ärztekammer. Gefängnissmäßig ist es voll legal.
Informiere Dich.

Ich habe davon geschrieben, wie die Ärzte das empfinden. Ich habe ein drei im Freundeskreis. Die sind ganz gut informiert.

#495:  Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 06.03.2017, 14:11
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
... Meistens passiert aber nichts.

Genau das ist die Entscheidungsgrundlage für einen Mediziner, nur formuliert der das positiv:
Manchmal passiert etwas. Man kann es auch so sagen, dass er mit einem Bein im Gefängnis steht, oder mindestens das Risiko der Arbeitslosigkeit eingeht.

Du magst das für eine liberale Sterbehilfepolitik halten, Ärzte so zu bedrohen, ich sehe das nicht so.


Kokelores. Mit "meistens passiert nichts" meinte ich, seitens der Ärztekammer. Gefängnissmäßig ist es voll legal.
Informiere Dich.

Ich habe davon geschrieben, wie die Ärzte das empfinden. Ich habe ein drei im Freundeskreis. Die sind ganz gut informiert.


Es ist aber mitnichten "mit einem Bein im Gefängnis". Das ist eine Schutzbehauptung, um nicht tätig werden zu müssen.
Alles genauestens beschrieben in Leben bis zuletzt: Was wir für ein gutes Sterben tun können
Auch "wie gut" (gemeint ist: wie schlecht) Ärzte informiert sind.

#496:  Autor: NaastikaWohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen BeitragVerfasst am: 06.03.2017, 14:35
    —
Ich habe keine Familienangehörige/Freunde/Bekannte aus der Ärzteschaft, also niemanden, der/die mir "unter der Hand" ein Mittel zustecken könnte, falls ich eins bräuchte.

Das muss ich auch nicht. Ich bin Bürger dieses Landes, das als oberste Verpflichtung den Schutz des Würde eines jeden Menschens sich auferlegt hat.

Die Frage des Vorgehens nach der Entscheidung zum Freitod muss gesetzlich klar und nachvollziehbar für alle geregelt sein.
Notwendig wäre ein FreitodG mit AusführungsVO, das Voraussetzung regelt (zB. Prüfung der Ernsthaftigkeit des Patienenwilles, Übergabe entsprechender Mitteln ua.).

Ärztekammer sind Selbstverwaltungsorgane der Ärzteschaft, und haben keine staatlichen Gesetzgebungs- oder ausführende Komptenzen. Sie sind dafür vom Staatsvolk nicht legitimiert.

editH (oder nicht...) Wobei: Es ging nicht bloss um Patienten iSv Menschen unter dauerhafter, ärztlicher Behandlung, die Möglichkeit muss einem jedem nach seinem Wille offen stehen.

#497:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 06.03.2017, 15:20
    —
vrolijke hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
... Meistens passiert aber nichts.

Genau das ist die Entscheidungsgrundlage für einen Mediziner, nur formuliert der das positiv:
Manchmal passiert etwas. Man kann es auch so sagen, dass er mit einem Bein im Gefängnis steht, oder mindestens das Risiko der Arbeitslosigkeit eingeht.

Du magst das für eine liberale Sterbehilfepolitik halten, Ärzte so zu bedrohen, ich sehe das nicht so.


Kokelores. Mit "meistens passiert nichts" meinte ich, seitens der Ärztekammer. Gefängnissmäßig ist es voll legal.
Informiere Dich.

Ich habe davon geschrieben, wie die Ärzte das empfinden. Ich habe ein drei im Freundeskreis. Die sind ganz gut informiert.


Es ist aber mitnichten "mit einem Bein im Gefängnis". Das ist eine Schutzbehauptung, um nicht tätig werden zu müssen.
Alles genauestens beschrieben in Leben bis zuletzt: Was wir für ein gutes Sterben tun können
Auch "wie gut" (gemeint ist: wie schlecht) Ärzte informiert sind.

Das Thema dieses Buches ist Palliativmedizin und nicht Sterbehilfe. Letzteres wurde auch in keiner Besprechung erwähnt. Kannst Du mal zitieren, was er da schreibt?

#498:  Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 06.03.2017, 16:41
    —
fwo hat folgendes geschrieben:

Das Thema dieses Buches ist Palliativmedizin und nicht Sterbehilfe. Letzteres wurde auch in keiner Besprechung erwähnt. Kannst Du mal zitieren, was er da schreibt?


Gerne!
Bitteschön:

Zitat:
Man muss wissen, dass in Deutschland das Sterben zulassen oder Sterben lassen eine erlaubte Handlung darstellt. Dazu gehört beispielsweise auch, mit bestimmten Maßnahmen wie einer Blutwäsche nicht mehr zu beginnen, und auch das Ausschalten eines Beatmungsgerätes.


Zitat:
Dadurch, dass die Selbsttötung in Deutschland straffrei ist, ist es auch die Beihilfe zur Selbsttötung. Somit kann jeder Mensch in Deutschland einem anderen bei der Selbsttötung helfen, ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Wir Ärzte haben dabei allerdings ein anderes Problem, denn zehn von siebzehn Ärztekammern verbieten es, standesrechtlich bei der Beihilfe zur Selbsttötung mitzuwirken. Abgesehen davon ist aber in den letzten dreißig Jahren in Deutschland kein einziger Arzt wegen Beihilfe zur Selbsttötung mit standesrechtlichen Konsequenzen belegt worden.

Aber wie Du schon sagst, ist es ein buch über Paliativmedizin. Das Wissen darüber ist, wie er schreibt, nicht sehr verbreitet:
Zitat:
Gerne möchte ich zum Schluss noch einmal auf die Ergebnisse unserer wissenschaftlichen Untersuchungen sowie die eigene langjährige Erfahrung zurückkommen. Im Grunde genommen lässt es sich auf drei Kernaussagen kondensieren:Beihilfe zur Selbsttötung und Tötung auf Verlangen bei Palliativpatienten sind sicherlich nicht aus Gründen unzureichender Symptomlinderung notwendig.Sterbenskranke Menschen erfahren durch eine wirkungsvolle hospizlich-palliative Versorgung eine effektive Leidenslinderung und Suizidprävention.Das Wissen um die Möglichkeiten dieser palliativmedizinischen Versorgung ist weder bei den Fachleuten noch oder vielmehr schon gar nicht bei den medizinischen Laien (sprich: der Bevölkerung) ausreichend verbreitet.

Und versucht darüber Aufklärung zu bieten.
Zitat:
Ich mache mir weniger Sorgen um die Handvoll Menschen, die tatsächlich sterben möchten und denen ich nicht in gewünschter Weise helfen kann oder darf. Ich mache mir viel mehr Sorgen um die große Anzahl von Menschen, die leben wollen, aber sterben müssen, denen ich nicht helfen kann, weil wir uns nie kennenlernen werden. Über Sterbehilfe zu sprechen, ohne jedem Menschen wirksame Palliativversorgung anzubieten, ist in meinen Augen an Zynismus nicht zu überbieten.

#499:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 06.03.2017, 17:19
    —
vrolijke hat folgendes geschrieben:
....
Zitat:
Dadurch, dass die Selbsttötung in Deutschland straffrei ist, ist es auch die Beihilfe zur Selbsttötung. Somit kann jeder Mensch in Deutschland einem anderen bei der Selbsttötung helfen, ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Wir Ärzte haben dabei allerdings ein anderes Problem, denn zehn von siebzehn Ärztekammern verbieten es, standesrechtlich bei der Beihilfe zur Selbsttötung mitzuwirken. Abgesehen davon ist aber in den letzten dreißig Jahren in Deutschland kein einziger Arzt wegen Beihilfe zur Selbsttötung mit standesrechtlichen Konsequenzen belegt worden.

....

Genau an der Stelle liegt aber der Hase im Pfeffer: Wenn ich einen Patienten habe, der zwar noch zu eindeutigen Willensäußerungen aber nicht mehr zu körperlichen Handlungen fähig ist, ist er auch nicht mehr zur Selbsttötung fähig. Da sind wir dann bei der Tötung auf Verlangen, wenn man ihm hilft.

Wikipedia sagt dazu: "Diese ist weltweit nur in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und im US-Bundesstaat Oregon erlaubt."
Da steht man dann im Gefängnis tatsächlich im Gefängnis, und dann gibt es da noch einen grauen Übergangsbereich, über den man viel phantasieren kann.

#500:  Autor: NaastikaWohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen BeitragVerfasst am: 06.03.2017, 18:26
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
Wenn ich einen Patienten habe, der zwar noch zu eindeutigen Willensäußerungen aber nicht mehr zu körperlichen Handlungen fähig ist, ist er auch nicht mehr zur Selbsttötung fähig. Da sind wir dann bei der Tötung auf Verlangen, wenn man ihm hilft.



Ja, und genau dieser Sachverhalt muss in unser aller Interesse geregelt werden.

#501:  Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 06.03.2017, 18:36
    —
Naastika hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Wenn ich einen Patienten habe, der zwar noch zu eindeutigen Willensäußerungen aber nicht mehr zu körperlichen Handlungen fähig ist, ist er auch nicht mehr zur Selbsttötung fähig. Da sind wir dann bei der Tötung auf Verlangen, wenn man ihm hilft.



Ja, und genau dieser Sachverhalt muss in unser aller Interesse geregelt werden.


Das ist, auf schwäbisch ausgedrückt, Hennevegelei.

Solange er noch selbständig trinken kann, kann man ihm ein glas reichen. Wenn er es nicht mehr kann, kann man die Maschine abstellen.
Ist beides passive Sterbehilfe und erlaubt.

#502:  Autor: NaastikaWohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen BeitragVerfasst am: 06.03.2017, 18:49
    —
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Naastika hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Wenn ich einen Patienten habe, der zwar noch zu eindeutigen Willensäußerungen aber nicht mehr zu körperlichen Handlungen fähig ist, ist er auch nicht mehr zur Selbsttötung fähig. Da sind wir dann bei der Tötung auf Verlangen, wenn man ihm hilft.



Ja, und genau dieser Sachverhalt muss in unser aller Interesse geregelt werden.


Das ist, auf schwäbisch ausgedrückt, Hennevegelei.

Solange er noch selbständig trinken kann, kann man ihm ein glas reichen. Wenn er es nicht mehr kann, kann man die Maschine abstellen.
Ist beides passive Sterbehilfe und erlaubt.


Den Schierlingsbecher an die Lippen führen, auf dass er tinke? zynisches Grinsen Was ist daran passiv?

Und: Woher den "Schierling", also das Gift, nehmen? Der Zugang zu Giften wäre zu regeln (siehe: VO zu FreitodG).
Den vollständig Bewegungsfähigen steht sonst eher die Grill-im-abgedichteten-Zimmer-Variante, also bliebe alles beim alten.. Mit den Augen rollen

#503:  Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 06.03.2017, 18:57
    —
Naastika hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Naastika hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Wenn ich einen Patienten habe, der zwar noch zu eindeutigen Willensäußerungen aber nicht mehr zu körperlichen Handlungen fähig ist, ist er auch nicht mehr zur Selbsttötung fähig. Da sind wir dann bei der Tötung auf Verlangen, wenn man ihm hilft.



Ja, und genau dieser Sachverhalt muss in unser aller Interesse geregelt werden.


Das ist, auf schwäbisch ausgedrückt, Hennevegelei.

Solange er noch selbständig trinken kann, kann man ihm ein glas reichen. Wenn er es nicht mehr kann, kann man die Maschine abstellen.
Ist beides passive Sterbehilfe und erlaubt.


Den Schierlingsbecher an die Lippen führen, auf dass er tinke? zynisches Grinsen Was ist daran passiv?

Solange er selber trinken kann, hat man ihn das Mittel nur besorgt. Mit Strohalm wäre man auf der sicherere Seite.

#504:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 06.03.2017, 19:09
    —
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Naastika hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Wenn ich einen Patienten habe, der zwar noch zu eindeutigen Willensäußerungen aber nicht mehr zu körperlichen Handlungen fähig ist, ist er auch nicht mehr zur Selbsttötung fähig. Da sind wir dann bei der Tötung auf Verlangen, wenn man ihm hilft.



Ja, und genau dieser Sachverhalt muss in unser aller Interesse geregelt werden.


Das ist, auf schwäbisch ausgedrückt, Hennevegelei.

Solange er noch selbständig trinken kann, kann man ihm ein glas reichen. Wenn er es nicht mehr kann, kann man die Maschine abstellen.
Ist beides passive Sterbehilfe und erlaubt.

Dafür, dass Du meinst, Medizinern schlechte Information unterstellen zu können, bist Du aber sehr schludrig im Umgang mit diesen Begriffen, die mal eben über die berufliche Zukunft eines Arztes entscheiden können.

Ich empfehle Dir, mal etwas genauer zu lesen.
Das Stichwort heißt Assistierter Suizid und ist in Deutschland dunkelgrau bis schwarz.

#505:  Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 06.03.2017, 19:13
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Naastika hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Wenn ich einen Patienten habe, der zwar noch zu eindeutigen Willensäußerungen aber nicht mehr zu körperlichen Handlungen fähig ist, ist er auch nicht mehr zur Selbsttötung fähig. Da sind wir dann bei der Tötung auf Verlangen, wenn man ihm hilft.



Ja, und genau dieser Sachverhalt muss in unser aller Interesse geregelt werden.


Das ist, auf schwäbisch ausgedrückt, Hennevegelei.

Solange er noch selbständig trinken kann, kann man ihm ein glas reichen. Wenn er es nicht mehr kann, kann man die Maschine abstellen.
Ist beides passive Sterbehilfe und erlaubt.

Dafür, dass Du meinst, Medizinern schlechte Information unterstellen zu können, bist Du aber sehr schludrig im Umgang mit diesen Begriffen, die mal eben über die berufliche Zukunft eines Arztes entscheiden können.

Ich empfehle Dir, mal etwas genauer zu lesen.
Das Stichwort heißt Assistierter Suizid und ist in Deutschland dunkelgrau bis schwarz.


Wie ich sagte:
Zitat:
Eine Selbsttötung liegt aber nur dann vor, wenn der Suizident den letzten Schritt noch selbst beherrscht, also die sogenannte Tatherrschaft über das Geschehen hat.

Wo habe ich was anderes gesagt?

#506:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 06.03.2017, 19:31
    —
vrolijke hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Naastika hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Wenn ich einen Patienten habe, der zwar noch zu eindeutigen Willensäußerungen aber nicht mehr zu körperlichen Handlungen fähig ist, ist er auch nicht mehr zur Selbsttötung fähig. Da sind wir dann bei der Tötung auf Verlangen, wenn man ihm hilft.



Ja, und genau dieser Sachverhalt muss in unser aller Interesse geregelt werden.


Das ist, auf schwäbisch ausgedrückt, Hennevegelei.

Solange er noch selbständig trinken kann, kann man ihm ein glas reichen. Wenn er es nicht mehr kann, kann man die Maschine abstellen.
Ist beides passive Sterbehilfe und erlaubt.

Dafür, dass Du meinst, Medizinern schlechte Information unterstellen zu können, bist Du aber sehr schludrig im Umgang mit diesen Begriffen, die mal eben über die berufliche Zukunft eines Arztes entscheiden können.

Ich empfehle Dir, mal etwas genauer zu lesen.
Das Stichwort heißt Assistierter Suizid und ist in Deutschland dunkelgrau bis schwarz.


Wie ich sagte:
Zitat:
Eine Selbsttötung liegt aber nur dann vor, wenn der Suizident den letzten Schritt noch selbst beherrscht, also die sogenannte Tatherrschaft über das Geschehen hat.

Wo habe ich was anderes gesagt?

Aber genau der Zustand, dass der Patient nicht mehr zur Selbsttötung in der Lage ist, aber sterben will, und zwar nicht durch Verdursten, indem man ihm die Flüssigkeitszufuhr als lebensverlängernde Maßnahme abstellt, was auch schon eine Interpretationsfrage ist, ist medizinischer Alltag, und keine "Hennevegelei".

#507:  Autor: schtonk BeitragVerfasst am: 07.03.2017, 00:12
    —
Ihr könntet vllt eine Einigung darüber erzielen, dass keine befriedigende Einigung in dieser Debatte zu erreichen ist - weder in einem Forum noch in der Praxis.

#508:  Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 07.03.2017, 11:28
    —
schtonk hat folgendes geschrieben:
Ihr könntet vllt eine Einigung darüber erzielen, dass keine befriedigende Einigung in dieser Debatte zu erreichen ist - weder in einem Forum noch in der Praxis.

Und diesen Beitrag trägt genau was zur Diskussion bei? Am Kopf kratzen

#509:  Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 07.03.2017, 11:30
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Naastika hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Wenn ich einen Patienten habe, der zwar noch zu eindeutigen Willensäußerungen aber nicht mehr zu körperlichen Handlungen fähig ist, ist er auch nicht mehr zur Selbsttötung fähig. Da sind wir dann bei der Tötung auf Verlangen, wenn man ihm hilft.



Ja, und genau dieser Sachverhalt muss in unser aller Interesse geregelt werden.


Das ist, auf schwäbisch ausgedrückt, Hennevegelei.

Solange er noch selbständig trinken kann, kann man ihm ein glas reichen. Wenn er es nicht mehr kann, kann man die Maschine abstellen.
Ist beides passive Sterbehilfe und erlaubt.

Dafür, dass Du meinst, Medizinern schlechte Information unterstellen zu können, bist Du aber sehr schludrig im Umgang mit diesen Begriffen, die mal eben über die berufliche Zukunft eines Arztes entscheiden können.

Ich empfehle Dir, mal etwas genauer zu lesen.
Das Stichwort heißt Assistierter Suizid und ist in Deutschland dunkelgrau bis schwarz.


Wie ich sagte:
Zitat:
Eine Selbsttötung liegt aber nur dann vor, wenn der Suizident den letzten Schritt noch selbst beherrscht, also die sogenannte Tatherrschaft über das Geschehen hat.

Wo habe ich was anderes gesagt?

Aber genau der Zustand, dass der Patient nicht mehr zur Selbsttötung in der Lage ist, aber sterben will, und zwar nicht durch Verdursten, indem man ihm die Flüssigkeitszufuhr als lebensverlängernde Maßnahme abstellt, was auch schon eine Interpretationsfrage ist, ist medizinischer Alltag, und keine "Hennevegelei".


Deutschland hat eine ausreichend liberale Gesetzgebung was "Sterbehilfe" betrifft.
Beihilfe ist nicht strafbar. Der letzter Akt muß man schon selber machen.
Wer nicht mehr in der Lage ist, selbständig zu essen, braucht man nicht mehr zu ernähren. Schon stirbt er. Da ist nichts inhumanes drann. Das kann man nicht vergleichen, mit ein normal verdauender Mensch, der hunger bekommt wenn er nichts zu essen bekommt.

Das "Sterben durch aktive Hilfe", achte ich als höchst inhuman.
Wenn jemand nach ein Ende seines Leidens verlangt, soll man das Leiden ein Ende bereiten. Das hat weniger mit Sterben zu tun, als mit eine aufwendige Behandlung, seine Schmerzen zu nehmen.
Ältere leidende Menschen möchten niemand "zu Last" fallen, und möchten sich öfters daher "vom Acker machen". Wenn sie das wirklich wollen, müssen sie schon selber tätig werden.
Und dies ist in 99,999% der Fälle immer möglich.

#510:  Autor: NaastikaWohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen BeitragVerfasst am: 07.03.2017, 11:44
    —
vrolijke hat folgendes geschrieben:
schtonk hat folgendes geschrieben:
Ihr könntet vllt eine Einigung darüber erzielen, dass keine befriedigende Einigung in dieser Debatte zu erreichen ist - weder in einem Forum noch in der Praxis.

Und diesen Beitrag trägt genau was zur Diskussion bei? Am Kopf kratzen


Eher nichts, mensch könnte darauf nur antworten: Und ihr wollt Freigeister sein??! Cool



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