vrolijke hat folgendes geschrieben: |
Wenn jemand nach ein Ende seines Leidens verlangt, soll man das Leiden ein Ende bereiten. Das hat weniger mit Sterben zu tun, als mit eine aufwendige Behandlung, seine Schmerzen zu nehmen.
Ältere leidende Menschen möchten niemand "zu Last" fallen, und möchten sich öfters daher "vom Acker machen". Wenn sie das wirklich wollen, müssen sie schon selber tätig werden. Und dies ist in 99,999% der Fälle immer möglich. |
Ahriman hat folgendes geschrieben: | ||
Vorausgesetzt, man hat die Mittel. sagte Wilhelm Busch. Die darf man ihm ja nicht geben, weil der Arzt das unvermeidbar "gewerbsmäßig" tun würde - und somit strafbar ist. Da steckt die hinterhältige Gemeinheit dieses Gesetzes. Denk mal darüber nach, warum grade bei Ärzten und Zahnärzten die Suicidrate so hoch ist. Die kommen problemlos an die notwendigen Narkoleptika und Morphine ran und sie wissen, wie man angenehm und schmerzlos sterben kann. Dem gewöhnlichen Menschen bleiben meist nur gewaltsame schmerzhafte und qualvolle Methoden wie Aderlaß, aufhängen oder ertrinken. |
Zitat: |
Man muss wissen, dass in Deutschland das Sterben zulassen oder Sterben lassen eine erlaubte Handlung darstellt. Dazu gehört beispielsweise auch, mit bestimmten Maßnahmen wie einer Blutwäsche nicht mehr zu beginnen, und auch das Ausschalten eines Beatmungsgerätes. |
Zitat: |
Dadurch, dass die Selbsttötung in Deutschland straffrei ist, ist es auch die Beihilfe zur Selbsttötung. Somit kann jeder Mensch in Deutschland einem anderen bei der Selbsttötung helfen, ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Wir Ärzte haben dabei allerdings ein anderes Problem, denn zehn von siebzehn Ärztekammern verbieten es, standesrechtlich bei der Beihilfe zur Selbsttötung mitzuwirken. Abgesehen davon ist aber in den letzten dreißig Jahren in Deutschland kein einziger Arzt wegen Beihilfe zur Selbsttötung mit standesrechtlichen Konsequenzen belegt worden.
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Ahriman hat folgendes geschrieben: | ||
Vorausgesetzt, man hat die Mittel. sagte Wilhelm Busch. Die darf man ihm ja nicht geben, weil der Arzt das unvermeidbar "gewerbsmäßig" tun würde - und somit strafbar ist. Da steckt die hinterhältige Gemeinheit dieses Gesetzes. Denk mal darüber nach, warum grade bei Ärzten und Zahnärzten die Suicidrate so hoch ist. Die kommen problemlos an die notwendigen Narkoleptika und Morphine ran und sie wissen, wie man angenehm und schmerzlos sterben kann. Dem gewöhnlichen Menschen bleiben meist nur gewaltsame schmerzhafte und qualvolle Methoden wie Aderlaß, aufhängen oder ertrinken. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
....
Deutschland hat eine ausreichend liberale Gesetzgebung was "Sterbehilfe" betrifft. Beihilfe ist nicht strafbar. Der letzter Akt muß man schon selber machen. Wer nicht mehr in der Lage ist, selbständig zu essen, braucht man nicht mehr zu ernähren. Schon stirbt er. Da ist nichts inhumanes drann. Das kann man nicht vergleichen, mit ein normal verdauender Mensch, der hunger bekommt wenn er nichts zu essen bekommt. Das "Sterben durch aktive Hilfe", achte ich als höchst inhuman. ... |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Da unterscheiden wir uns: ich nicht. Damit definierst Du einfach den schlechten Teil unserer Gesetzgebung weg. Kann man machen. Aber man sollte dann nicht schreiben: Deutschland hat eine ausreichend liberale Gesetzgebung was "Sterbehilfe" betrifft. sondern Für mich hat Deutschland eine ausreichend liberale Gesetzgebung was "Sterbehilfe" betrifft. Es gibt nämlich offensichtlich auch Leute, die das anders sehen. |
Naastika hat folgendes geschrieben: | ||||
Ja, es geht nicht um Zwang zum Sterben, sondern um Freiheit zum Streben für die, die es wollen (!!). Die eine jetzt gutartig verlaufende Erkrankung haben, die aber unberechenbar ist und es möglicherweiseirgendwannvielleicht ihnen unmöglich macht, selbstgestimmt aus dem Leben zu scheiden. Und die sich eben nicht selbst tothungern wollen. Sondern die Sicherheit verlangen (weil sie Bürger dieses Landes sind), wenn es ihnen soweit ist, eine Pille für schnellen (!) und schmerzlosen (!) Abgang zu erhalten. Ist das so schwierig zu begreifen?? |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||||
Ich verstehe eher nicht, wieso ich so schwer verständlich sein soll. Was davon, ist in Deutschland nicht möglich? Solange sie an an ein Strohalm saugen können, können sie es selbst in die Hand nehmen. Es geht mir hauptsächlich um die letzte selbstbestimmende Handlung. Wenn man dazu nicht in der Lage ist, sollte man es bleiben lassen. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
....
Ich verstehe eher nicht, wieso ich so schwer verständlich sein soll. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
Was davon, ist in Deutschland nicht möglich?
Solange sie an an ein Strohalm saugen können, können sie es selbst in die Hand nehmen. Es geht mir hauptsächlich um die letzte selbstbestimmende Handlung. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
Wenn man dazu nicht in der Lage ist, sollte man es bleiben lassen. |
Naastika hat folgendes geschrieben: | ||
So, und WAS da mit dem Strohalm saugen? Sorry, ich gehe jetzt also in die Apotheke und sage: Hallo, ich habe den Syndrom XYZ und spüre eine massive Verschlechterung. Bitte geben Sir mir das bekannte Mittel *schnell.und.schmerzlos*, danke schön, da haben Sie die zehn.fünffzig.. Oder ich gehe zum Arzt und sage: Herr Doktor, Sie behandeln mich seit zwanzig Jahren wg. XYZ, jetzt habe ich keinen Lust mehr und mir die Sache genau überlegt. Bitte nun um Rezept für *schnell.und.schmerzlos*, danke schön, Sie hatten immer ein offenes Ohr für meine Sorgen. Und dann kann ich die letzte Flasche Chardonney öffnen und darin *schnell.und.schmerzlos* auflösen (ohne Strohhalm). So, vrolli, und weil es eben NICHT so abläuft, gibt es politischen Handlungsbedarf. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Darum genau dreht sich aber die Diskussion zum Thema Sterbehilfe, um die, von denen Du einfach sagst, sie sollen es bleiben lassen. Und dieser Satz sagt nicht mehr und nicht weniger, als dass Du an der eigentlich Diskussion überhaupt nicht interessiert bist. Ich frage mich, was Du überhaupt in diesem Thread treibst. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||
Sollche Unterstellungen kannst bitte bleiben lassen. Meine Antwort dazu steht in den Beitrag hier drüber. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
....
Ich möchte gerne tot sein. Das sollen andere für mich erledigen. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
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Darum genau dreht sich aber die Diskussion zum Thema Sterbehilfe, um die, von denen Du einfach sagst, sie sollen es bleiben lassen. Und dieser Satz sagt nicht mehr und nicht weniger, als dass Du an der eigentlich Diskussion überhaupt nicht interessiert bist. Ich frage mich, was Du überhaupt in diesem Thread treibst. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Na gut, sie ist zwar auch selbsbestimmend, aber Du meinst wahrscheinlich eher selbstbestimmt. Was Du auch unterschätzt, ist z.B. die Leistung des mit dem Strohhalm saugens. In der Intensivmedizin sind viele, auch welche, die noch einen klaren Kopf haben, dazu nicht mehr in der Lage. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
Wenn man dazu nicht in der Lage ist, sollte man es bleiben lassen. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
[...]
Solange sie an an ein Strohalm saugen können, können sie es selbst in die Hand nehmen. Es geht mir hauptsächlich um die letzte selbstbestimmende Handlung. Wenn man dazu nicht in der Lage ist, sollte man es bleiben lassen. |
schtonk hat folgendes geschrieben: | ||
Lass uns kurz über eine Situation nachdenken: Patient im KH -> Ans Bett gefesselt (i. übertrag. Sinne), irreversible Organschädigungen, intermittierende Beatmung, starker Tremor, absolut infauste Diagnose. Kann aber noch eigenständig trinken. Er möchte sterben, kann sich aber ohne Hilfe eines anderen (verschiedene Optionen sind denkbar) seinen letzten Wunsch nicht erfüllen. Nach deinen Worten soll er es bleiben lassen. Warum? |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
...
Wenn er noch trinken kann, wie Du sagst, kann er doch das Mittel selbst einnehmen. ... |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Man merkt, dass Du noch nie mit Intensivfällen zu tun hattest. Trinken zu können bedeutet nicht zwangsläufig, noch selbst trinken zu können. Es bedeutet nur, dass Dein Körper Flüssigkeiten noch oral aufnimmt. In der Intensivpflege werden die Leute nicht nur zugespachtelt wie die Säuglinge, Du musst ihnen regelmäßig auch den Schnabelbecher zum Mund führen. Trotzdem können sie geistig noch absolut klar sein, auch wenn es in so einem Fall mühsam sein wird, sich mit ihnen zu verständigen. Ich habe aber auch schon mal eine Nacht mit einem Patienten erlebt, der körperlich so hilflos wie ein Säugling war, aber die ganze Nacht klar und deutlich erzählt hat und mich sofort zur Ordnung gerufen hat, wenn er merkte, dass ich unaufmerksam war. |
narr hat folgendes geschrieben: |
Ich sehe auch die Schwierigkeiten von Ärzten, dabei eine Rolle zu spielen. Dazu sollte auch keiner verpflichtet werden. Aber es gäbe genug Möglichkeiten die dieses Problem lösen könnten. Was wäre z.B. gegen den Beruf des Sterbebegleiters einzuwenden? Der zusammen mit dem Sterbewilligen den jeweils besten Weg findet? |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
...
Sie wurde optimal schmerztherapiert. Und das ist um ein vielfaches wichtiger..... |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
....
Es geht Dir letztendlich nur darum, dass es so leicht als möglich gemacht werden sollte. Warum sollte gerade den Selbsttötungsakt als superleicht gestaltet werden? .... |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||||
Wer sagt das? Du. Na und? Gibt es einen besonderen Grund dafür, dass Du das für andere bestimmen darfst?
Und warum nicht? Was geht es Dich an, solange es nicht Dein Suizid ist? |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||||
Ich habe das schon mal geschrieben hier: Es ist korrekt, dass es nicht meine Angelegenheit ist, ob jemand sein Leben für noch lebenswert hält. Du scheinst es nicht für möglich zu halten, dass es Zustände gibt, dass alte Leute sichselbst als "nicht zumutbar" für ihre Umgebung halten, und sichselbst tot für "mehr Wert" zu halten als lebendig. Dieses "nicht zumutbar" halten, ist mitnichten immer eine autonome Entscheidung. Und Druck heißt nicht immer: "Opa, wenn du nicht mehr da bist, würde es uns besser gehen". Sowas geschied viel subtiler. Es ist doch häufig so das ein "nicht mehr zurande kommen mit dem Leben", manche Leute in den tot treibt. Da kann man ruhig mal ansetzen, um dort mehr Abhilfe zu schaffen. U.A. mit Hilfe von Palliativmediziner. Das Ergebnis kann das gleiche sein. die Herangehensweise eine ganz andere. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
Du scheinst es nicht für möglich zu halten, dass es Zustände gibt, dass alte Leute sichselbst als "nicht zumutbar" für ihre Umgebung halten, und sichselbst tot für "mehr Wert" zu halten als lebendig. Dieses "nicht zumutbar" halten, ist mitnichten immer eine autonome Entscheidung. Und Druck heißt nicht immer: "Opa, wenn du nicht mehr da bist, würde es uns besser gehen". Sowas geschied viel subtiler. Es ist doch häufig so das ein "nicht mehr zurande kommen mit dem Leben", manche Leute in den tot treibt. Da kann man ruhig mal ansetzen, um dort mehr Abhilfe zu schaffen. U.A. mit Hilfe von Palliativmediziner. Das Ergebnis kann das gleiche sein. die Herangehensweise eine ganz andere. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||||
Ich habe das schon mal geschrieben hier: Es ist korrekt, dass es nicht meine Angelegenheit ist, ob jemand sein Leben für noch lebenswert hält. Du scheinst es nicht für möglich zu halten, dass es Zustände gibt, dass alte Leute sichselbst als "nicht zumutbar" für ihre Umgebung halten, und sichselbst tot für "mehr Wert" zu halten als lebendig. Dieses "nicht zumutbar" halten, ist mitnichten immer eine autonome Entscheidung. Und Druck heißt nicht immer: "Opa, wenn du nicht mehr da bist, würde es uns besser gehen". Sowas geschied viel subtiler. Es ist doch häufig so das ein "nicht mehr zurande kommen mit dem Leben", manche Leute in den tot treibt. Da kann man ruhig mal ansetzen, um dort mehr Abhilfe zu schaffen. U.A. mit Hilfe von Palliativmediziner. Das Ergebnis kann das gleiche sein. die Herangehensweise eine ganz andere. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||
Wenn er noch trinken kann, wie Du sagst, kann er doch das Mittel selbst einnehmen. Das Problem ist doch nur, dass man nicht so leicht jemand findet, der ein mittel besorgt. Daran sollte man was ändern. Aber die Bedenken, die Ärzte äußern. So mit "ein Bein im Knasst" und so, stimmen einfach nicht. Das sind m.E. Schutzbehauptungen, nicht tätig werden zu müssen. |
schtonk hat folgendes geschrieben: | ||||||
Selbst einnehmen ist so leicht gesagt. Erst mal haben. Lassen wir den Arzt mal beiseite. Ein/e Angehörige/r könnte ein Medikament mitbringen. Aber schon das ist doch aktive Hilfe, oder nicht? Wenn nicht: Gut, man legt ihm das auf den Nachttisch. Nun kann er sich trotzdem nicht weiterhelfen, er hat den Tremor. Also muss ihm jemand die Packung öffnen und das Mittel aus dem Blister drücken, ggfs in Wasser auflösen oder zumindest Wasser einschenken, damit er es runterspülen kann. Das sind Akte der aktiven Unterstützung, das 'Saugen am Strohhalm' spielt im Vgl dazu eine untergeordnete Rolle. Nach deiner Vorgabe wäre das abzulehnen, was ich jedoch für falsch halte. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||
Alles erlaubte Handlungen. |
narr hat folgendes geschrieben: | ||||
Aktive Sterbehilfe Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar. Gilt als Totschlag - § 212 StGB, und geht man ein bis zehn Jahre in den Knast. Bei Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB, sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsentzug) gelten nur mildernde Umstände. Beihilfe zur Selbsttötung Die Beihilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid) ist trickie. Führt der Sterbewillige seinen Tod selber herbei, kann der Helfer evt. Straffrei ausgehen - aber: Unterstützer können wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB, bis zu einem Jahr Freiheitsentzug) belangt werden, Ärzte dürfen gar nicht, siehe Standesrecht zur 'Geschäftsmäßigkeit'. Dann gibt es noch das Betäubungsmittelgesetz, das Herstellung, Ein- und Ausfuhr oder in Verkehrbringung von Betäubungsmitteln (§ 29, bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) verbietet. Bei der Indirekten Sterbehilfe wird z.Z. unter Medizinern diskutiert, ob eine korrekt durchgeführte palliativmedizinische Betreuung überhaupt zu einer Lebensverkürzung führt. Das heisst, dass die auch wackelt. Also so lapidar zu sagen 'alles erlaubte Handlungen' ist falsch |
Zitat: |
„Beihilfe“ zur Selbsttötung bedeutet die Selbsttötung mit Hilfe einer Person, die ein Mittel (meist ein Medikament) zur Selbsttötung bereitstellt. Eine Selbsttötung liegt aber nur dann vor, wenn der Suizident den letzten Schritt noch selbst beherrscht, also die sogenannte Tatherrschaft über das Geschehen hat. Sofern die andere Person die letzte todbringende Handlung vornimmt, ist kein Suizid mehr gegeben, sondern es liegt eine Tötungshandlung vor. Die Beihilfe zum Suizid, beispielsweise das Besorgen oder Bereitstellen tödlich wirkender Medikamente, ist in Deutschland mangels Vorliegens einer fremden, rechtswidrigen Haupttat nicht strafbar (Prinzip der limitierten Akzessorietät). |
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