Stuttgarter Ordnungsamt: Mit Kirchenprivilegien gegen Antimilitaristen
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#1: Stuttgarter Ordnungsamt: Mit Kirchenprivilegien gegen Antimilitaristen Autor: Stuttgarter BeitragVerfasst am: 12.05.2011, 22:48
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Stuttgarter Ordnungsamt: Mit Kirchenprivilegien gegen Antimilitaristen

Zu Ostern sorgten dank des feiertäglichen Tanzverbotes die Sonn- und Feiertagsgesetze der Länder wiedereinmal für Schlagzeilen. Jetzt gibt es in Stuttgart einen besonders brisanten Fall der Nutzung dieses Kirchenprivilegiums: Das Ordnungsamt versucht eine Versammlung von Antimilitaristen mit einer besonders restriktiven Auslegung des Gesetzes zu unterbinden.

Im Zuge eines öffentlichen Gelöbnisses der Bundeswehr fand in der St. Eberhardtskirche in Stuttgart ein Militärgottesdienst statt. Um darauf aufmerksam zu machen besuchten wenige Tage davor eine handvoll Antimilitaristen die Kirche. Sie verhielten sich respektvoll und ließen zwei Gottesdienste ungestört über sich ergehen. Erst nach Ende der Gottesdienste trugen sie der Gemeinde ihr Anliegen vor, bis zum Militärgottesdienst in der Kirche verweilen zu wollen. Dennoch wurden sie daraufhin nach Bitten des zuständigen Prälats Michael Brock seitens der Polizei geräumt (Video: www.youtube.com/watch?v=q9jt_IN9YS4) und mit einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch und versuchter Nötigung bedacht.

Um auf die nun nahenden Gerichtsverfahren und das Verhalten der Kirche aufmerksam zu machen meldeten die Antimilitaristen für kommenden Sonntag eine Versammlung gegenüber der Kirche an, bei welcher sie die Kirchenbesucher darüber informieren wollen. Dies wurde vom Ordnungsamt allerdings untersagt. So schrieb die zuständige Sachbearbeiterin, Julia Hofbauer, dass laut §7 des Sonn- und Feiertagsgesetzes "Versammlungen unter freiem Himmel während der Hauptgottesdienstzeit nicht zulässig" seien. Allerdings steht im Gesetz weiter, dass dies nur zutrifft, falls die Versammlung dazu geeignet wäre die Gottesdienste unmittelbar zu stören.

Eine Reglementierung oder auch ein Verbot von lautverstärkenden Mitteln, eine durchaus übliche Maßnahme des Ordnungsamtes, würde hier also völlig ausreichen. Dennoch wurde die Versammlung insgesamt untersagt. Weshalb ein Informationsstand und das Verteilen von Flugblättern gegenüber einer Kirche dazu geeignet seien soll einen Gottesdienst zu stören bleibt schleierhaft. Dies stellt eine unverhältnissmäßige Beschneidung unserer demokratischen Grundrechte und eine deutlich zu restriktive Auslegung des ohnehin kritikwürdigen Sonn- und Feiertagsgesetzes dar.

Für Rückfragen steht das Ordnungsamt Stuttgart
Telefon: 0711-216 91927
E-Mail: sicherheit@stuttgart.de
Fax: 0711-216 2800

beziehungsweise die Diözese Rottenburg-Stuttgart
Telefon: 07472-1690
E-Mail: ordinariat@bo.drs.de
Fax: 07472-169561
sicher sehr gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen unter:
http://www.otkm.tk

Gerichtstermine:
Mittwoch, 18.Mai um 9 Uhr im Amtsgericht Stuttgart, Hauffstr. 5 (Haltestelle Neckartor)
Dienstag, 31. Mai um 9.30 Uhr im Amtsgericht Nürtingen, Neuffener Str. 28



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