Forumsregeln 2.3 hat folgendes geschrieben: |
2.3 Verbotenes Verhalten
Das Einstellen von Inhalten, die nach geltendem Recht ungesetzlich sind, einen Rechtsbruch beinhalten oder dazu zu einem Rechtsbruch auffordern, ist selbstverständlich verboten. Insbesondere sind das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Urheberrecht zu beachten: (a) bei der Verlinkung und Zitierung externer Inhalte dürfen die Rechte Dritter nicht verletzt werden, (b) persönliche Daten anderer Benutzer dürfen ohne deren Einverständnis nicht veröffentlicht werden. |
Zitat: |
Öffentliche Verharmlosung von Kriegsverbrechen künftig strafbar
Wer Völkermord oder Kriegsverbrechen öffentlich "gröblich" verharmlost[, billigt oder leugnet], dem drohen künftig bis zu drei Jahre Haft wegen Volksverhetzung. Eine entsprechende Ausweitung von § 130 StGB beschloss die Ampel am Donnerstagabend im Bundestag. https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/volksverhetzung-voelkermord-kriegsverbechen-groeblich-verharmlosen-billigen-leugnen-130-stgb-holocaust/ |
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