step hat folgendes geschrieben: |
Zudem stellt der Bauer das Nahrungsmittel ja (meist) nicht innovativ her, sondern er reproduziert es selbst nur. |
sehr gut hat folgendes geschrieben: | ||
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step hat folgendes geschrieben: | ||||
Die allerwenigsten Landwirte würden - selbst wenn sie vertraglich ungebunden wären - gen-, dünge- oder nutzfahrzeugtechnische Innovationsforschung betreiben - allein schon aufgrund des dazu notwendigen Spezialisierungswissens. Klassische Züchtung vielleicht. |
step hat folgendes geschrieben: |
Das Urheberrecht bei Literatur, Musik, Film u.ä. kommt mE vor allem den Verlagen und nicht den Künstlern zugute. Ich bin dafür, hier ganz ohne Urheberrecht für private Nutzung auszukommen. Nur kommerzielle Nutzer des geistigen Erzeugnisses, z.B. Verlage, Zeitungen, Kinos, müßtem dem Autor weiterhin etwas zahlen. Der Autor lebt entweder freiberuflich von Aufträgen, Honoraren für Erstveröffentlichungen u.ä., oder er ist gleich angestellt bei einem Verlag. |
Shadaik hat folgendes geschrieben: |
Wenn die private Nutzung (was immer das sein soll) kostenlos ist, woher genau erhalten die Verlage dann das Geld, mit dem sie die Künstler bezahlen sollen? |
Shadaik hat folgendes geschrieben: |
Dein restliches Post geht von einer Art Arbeitnehmerverhältnis von Kreativen und Forschern aus - das aber besteht in der Regel nicht, der weitaus größte Teil dieser Leute sind in irgendeiner Form Freischaffende, bestenfalls mit befristeten Verträgen. Die Ausnahme sind die Mitarbeiter in den großen R&D-Abteilungen der Industrieunternehmen. Die aber werden auch nur so lange beschäftigt, wie sich mit ihren Entwicklungen Geld verdienen lässt. |
Shadaik hat folgendes geschrieben: |
Und das ist dann der Sinn des Patentrechts: Es soll dafür sorgen, dass sich Neu- und Weiterentwicklung wirtschaftlich lohnen und diese somit fördern. |
step hat folgendes geschrieben: | ||
Z.B. von Sponsoren. Natürlich können die Sponsoren auch gleich die Künstler selbst bezahlen, z.B. wenn diese schon bekannt sind. |
Zitat: | ||
Trotzdem sind sie mW der Großteil, jedenfalls bei den Forschern. |
Zitat: | ||
Moment mal, das hatte ich doch geschrieben. |
Shadaik hat folgendes geschrieben: |
Unseren Theatern und Opern geht es ja bekanntlich blendend, die brauchen nicht einen Cent vom Staat oder ähnliches. |
step hat folgendes geschrieben: | ||
Ja, hier ist der Staat der Sponsor. Die (normalen) Schauspieler und Musiker verdienen nur wenig am Urheberrecht (vielleicht wenn sie mal ne CD aufnehmen), aber hauptsächlich an ihrem subventionierten Gehalt. Es ist sogar so, daß die Urheberrechtsgebühren z.B. für Notenmaterial für kleinere Orchester einen erheblichen Ausgabeposten darstellen. Ich kenne Orchester, die zahlen deutlich mehr an die Gema als sie selbst Einnahmen darüber haben. Das Geld landet bei den Notenverlagen oder auch bei Erben von Komponisten. |
satsche hat folgendes geschrieben: |
Ein Diskussionsbeitrag eines „Realo-Piraten“
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/urheberrecht/urheberrecht-ich-bin-mitglied-der-gema-na-und-11806056.html |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||
Doch; habe ich. Zusammen haben wir fast 80 Bilder gemacht. Ich war so sehr mit meinen Text beschäftigt, dass ich glatt vergessen habe, ein paar Bilder hier dazu zu posten. Bilder mache ich nicht mit dem Tablet. das ist mir zu unhandlich. Die mache ich mit dem Smartphone. Das macht ganz passable Fotos. Schau mal: [ Dem folgen einige Privatfotos, von Kunstwerken aufgenommen von »vrolijke« ] . |
Zitat: |
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Fotos mit urheberrechtlich geschützten Werken Auch finden sich oftmals Bilder mit urheberrechtlich geschützten Gegenständen. Das können Handtaschen, Gemälde oder Designersofas sein. Hier gilt auch: Werden diese Gegenstände als „unwesentliches“ Beiwerk (§ 57 UrhG) abgelichtet und verwertet, verstoßen Sie nicht gegen das Urheberrecht. Wird ein solcher Gegenstand aber wieder so in den Vordergrund gestellt, dass er nicht bloß als unwesentliches Beiwerk zu betrachten ist, verstoßen sie gegen das Urheberrecht oder Schutzrechte anderer, die diesen vom Urheber eingeräumt wurden. Der Schutz des Urhebers ist weiter als der eines Markeninhabers. Hierbei kommt es nämlich nicht darauf an, dass Sie als Wettbewerber handeln. Es reicht schon für eine Verletzung aus, dass Sie das Fotomaterial nicht bloß zu privaten Zwecken nutzen. Nur eine wirklich private Nutzung – also für das Fotoalbum oder eine Dia-Show im Freundeskreis ist urheberrechtlich nicht zu beanstanden. . |
Zitat: |
Private könnten zum Beispiel versuchen, sich auf zulässigen Privatgebrauch zu stützen oder die Aktualitätsausnahme in Anspruch nehmen. Diese sagt, dass es gestattet ist, ohne Genehmigung urheberrechtlich geschützte Werke zu verwenden, wenn man über ein aktuelles Ereignis berichtet.
Bevor es soziale Medien gab, konnten sich eigentlich nur Medienhäuser auf diese Ausnahme stützen. Aber mit den heutigen technischen Möglichkeiten, ist jeder in der Lage, über aktuelle Ereignisse zu berichten. Wieso sollte sich dann nicht auch jeder auf die Aktualitätsausnahme berufen dürfen? |
Zitat: |
Als Leitschnur würde ich das kommerzielle Interesse nehmen. Lädt man etwas hoch, um damit direkt oder indirekt Geld zu verdienen, ist es eher nicht erlaubt. Ansonsten schon. |
Martin Mitchell hat folgendes geschrieben: |
Dieser Text ist nicht von mir irgendwo abgeschrieben worden, sondern ist von mir selbst formuliert worden; und jeder darf ihn überall ohne weitere Genehmigung und ohne jegliche Einschränkung gebürenfrei nutzen, weitergeben und weiterverbreiten. |
Zitat: |
„Jerusalema"-Tanz: Warner Music fordert von Polizei und Feuerwehr Geld für Lied-Nutzung Feuerwehrleute, Polizisten und Pflegerinnen in ganz Deutschland tanzten zu dem Song "Jerusalema" gegen den Corona-Frust an. Jetzt werden die Internet-Videos aber zu einem finanziellen Problem: Warner Music fordert nachträglich Lizenzgebühren für die Nutzung des Titels. Das NRW-Innenministerium hat nach FOCUS-Online-Informationen bereits gezahlt. Warner verteidigt sein Vorgehen. |
Grey hat folgendes geschrieben: | ||
Nein, danke. |
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