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ZEIT-ONLINE - DEUTSCHLAND - Datum 10.08.2012 - 16:22 Uhr ABGEORDNETEN-KORRUPTION Politiker, blamiert euch nicht länger Deutschland schafft es einfach nicht, das UN-Abkommen gegen Korruption zu ratifizieren. Das ist blamabel und sollte sich schleunigst ändern, kommentiert S. Klormann Im Abkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption hat sich die internationale Staatengemeinschaft verpflichtet, gegen korrupte Amtsträger vorzugehen und bei solchen Delikten international eng zusammenzuarbeiten. Neun Jahre ist das jetzt her. 160 Staaten haben damals zugestimmt. Man könnte meinen, dass dies auch in Deutschland eine Selbstverständlichkeit ist und die Bundesrepublik solch ein Abkommen konstruktiv, womöglich sogar federführend, unterstützt. Schließlich arbeitet man auch international zusammen, wenn es beispielsweise um die Korruption ausländischer Amtsträger geht. Auch könnte man annehmen, dass jeder Abgeordnete ein ganz persönliches Interesse daran hat, auf die Wähler glaubwürdig und transparent zu wirken. Doch die Bundesrepublik hat das UN-Abkommen bis zum heutigen Tag nur unterschrieben. Ratifiziert wurde es nie. Deutschland befindet sich, was die Korruptionsgesetzgebung angeht, auf einer Stufe mit Syrien, Saudi-Arabien und dem Sudan. In allen Parteien findet man Abgeordnete, die sich seit Jahren für eine Ratifizierung aussprechen. Drei Gesetzesentwürfe wurden von Linke, SPD und Grünen ins Parlament eingebracht, jeweils als diese Parteien in der Opposition waren. Die Entwürfe wurden diskutiert. Dann verschwand das Thema wieder von der Agenda und aus den Medien. In dieser Woche haben nun die Chefs führender deutscher Unternehmen gefordert, das UN-Abkommen endlich zu ratifizieren. Sie sehen ihre Glaubwürdigkeit im Ausland gefährdet. Und erneut haben Politiker aller Parteien den Vorstoß begrüßt und den Wirtschaftsbossen eilig Recht gegeben. Bislang nur Lippenbekenntnisse Sind das nur wieder Lippenbekenntnisse? Was sind die Gründe dafür, dass sich die Politik seit neun Jahren nicht auf ein Gesetz einigen kann? Abgeordnete aus Regierungskreisen argumentieren, es sei überaus schwierig, den Paragrafen 108e, der nur den Stimmenkauf unter Strafe stellt, an das von der UN geforderte, weitaus schärfer formulierte Anti-Korruptionsgesetz anzupassen. Denn in Deutschland gibt es sowohl Amts- als auch Mandatsträger mit unterschiedlichen Rechten. Diesen Unterschied macht das UN-Abkommen nicht. Folglich stellt es den deutschen Gesetzgeber vor Schwierigkeiten, die andere Länder nicht haben. Ein Entwurf müsste drin sein Aber ist der Verweis auf die Schwierigkeit des Falles Argument genug, um jegliche weitere Bemühung einzustellen? Es ist doch nicht das erste Mal, dass der Gesetzgeber vor das Problem gestellt wird, internationales in nationales Recht zu überführen. Man darf von der Regierung schon verlangen, dass sie zumindest einen ernsthaften Versuch wagt, einen Gesetzentwurf einzubringen, der dann auch Chancen auf eine Mehrheit im Parlament hat. Die Opposition steht schließlich zu Verhandlungen bereit. Andere Regierungsvertreter betonen, dass sie keinen Handlungsbedarf sehen. Sie verweisen auf ihr freies Mandat, dass sie durch Anti-Korruptionsgesetze nicht einschränken lassen wollen. Vermutlich hat der ein oder andere Abgeordnete auch Angst vor allzu umfassender Transparenz und fürchtet Verfahren und Verdächtigungen auf sich zukommen, die sich jetzt noch gar nicht absehen lassen. Wenn die Abgeordneten es schaffen würden, ein Gesetz mit klaren Regelungen zu formulieren, müssten sie sich davor jedoch nicht fürchten. Mit einem klaren Verhaltenskodex und transparenten Regeln kann es dann in Zukunft auch möglich sein zu unterscheiden, wann ein Essen oder ein Geschenk unter die "parlamentarischen Gepflogenheiten" fällt und wann es sich um einen Fall von Korruption handelt. |
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Bereits am 29. Juni verfassten die Konzernchefs auf Initiative der Internationalen Handelskammer (ICC) Deutschland den Brief, der an die Vorsitzenden aller derzeit im Bundestag vertretenen Fraktionen gerichtet war. |
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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer von abgeordnetenwatch.de,
über 9.000 Unterschriften gegen Abgeordnetenbestechung in weniger als 2 Wochen haben wir schon gesammelt. Denn die Bestechung von Abgeordneten ist in Deutschland anders als fast überall auf der Welt nicht strafbar. Der Protest zeigt Wirkung: mehr und mehr Koalitionsabgeordnete sprechen sich für eine Umsetzung der UN Konvention gegen Korruption aus. Darunter auch Bundestagspräsident Norbert Lammert oder der CDU Bundestagsabgeordnete Uwe Schummer. Zudem fordert jetzt auch der BDI eine schnelle Umsetzung der Konvention. Wir lassen nicht locker. Am 17. Oktober 2012 wird sich der Bundestag mit dem Thema Abgeordnetenbestechung befassen. Bis dahin wollten wir 10.000 Unterschriften sammeln, um sie dem Rechtsausschuss zu überreichen. Doch wir sind mutig und erhöhen unser Ziel: 15.000 Unterschriften bis zum 17.Oktober 2012. Sprechen Sie Ihre Freunde und Bekannten an und helfen Sie mit den Kreis der Unterstützer zu erweitern! Verbreiten Sie diesen Link: www.change.org/abgeordnetenbestechung |
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