Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben: |
Wen darf man outen und wen nicht? |
sehr gut hat folgendes geschrieben: |
Bei bestimmten Dingen sollte man auch 100% sicher sein das Anschuldigungen zutreffen, ansonsten kann man Existenzen zerstören. |
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben: | ||
Aber die Tatsache, dass er schon mal rechtskräftig verurteilt wurde, dürfte man bekannt machen? Oder sollte man es sogar um andere zu warnen? |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||
Warum sollte man das? |
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben: | ||||||
Wegen vermuteter Rückfallgefahr? |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
Das kommt ganz drauf an.
Wenn es im privatem Umfeld geschied, geht es niemandem etwas an, was ich für Gesinnung, oder sonstige "Abweichungen" ich habe. Wenn sich jemand mit rechte Gesinnung z.B. in der SPD einschleichen würde, um dort zu infiltrieren, oder sonst was zu machen, gehört es, dass es bekannt gemacht wird. .... |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Dann mußte man ihn/ihr eingesperrt lassen. Alles andere ist widerlich. |
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Gestern in der Diskussion wurde die Meinung vertreten, dass man Straftäter outen dürfe. http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1889164&highlight=#1889164 Widersprochen hat m. E. keiner. |
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Gestern in der Diskussion wurde die Meinung vertreten, dass man Straftäter outen dürfe. http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1889164&highlight=#1889164 Widersprochen hat m. E. keiner. |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: | ||
|
Skeptiker hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||||||
Die Begründung war folgende:
|
Zitat: |
Straftäter finde ich darf man nur outen, wenn sie auch rechtskräftig verurteilt wurden und nicht aus Verdachtmomenten. Aber auch hier hat es für mich nicht speziell etwas mit Rechtsextremen zu tun. Man darf auch unpolitische Mörder, Betrüger oder Vergewaltiger outen. |
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben: |
In dieser Diskussion: http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=32445&start=540
geht es um das zwangsweise Outing eines Neonazis. |
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben: | ||
Ich wollte aber weg von diesem speziellen Fall und allgemein darüber diskutieren. Es ging mir um folgenden Abschnitt:
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1889164&highlight=#1889164
|
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Dann mußte man ihn/ihr eingesperrt lassen. Alles andere ist widerlich. |
Wolf hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Das Problem ist man hat keinen Einfluss darauf, ob er eingesperrt bleibt. Ich wüsste nicht, wie ich in einem solchen Fall reagieren würde. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
Wenn jemand seine Straße verbüßt hat, sollte man davon ausgehen, dass wieder integriert werden kann/sollte. |
Wolf hat folgendes geschrieben: | ||
Das klingt mir ein bisschen naiv. |
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: |
Nö, das steht m.W. in Übereinstimmung der Kriminalstatistik. Die überwiegende Mehrzahl der Straftäter geht einmal in den Knast und dann nie wieder. |
Wikipedia hat folgendes geschrieben: |
Einmal einschlägig straffällig gewordene Pädophile unterliegen allerdings einer hohen Rückfallgefahr. Internationale Studien haben ergeben, dass die Rückfallquote bei ihnen mit etwa 40 bis 50 Prozent etwa doppelt so hoch ist wie die durchschnittliche Quote für Sexualstraftäter von 22 Prozent. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Bei einem verurteilten Straftäter, der seine Strafe verbüßt hat, sollte erst einmal davon ausgegangen werden, dass diese Aktivitäten beendet sind. |
Wolf hat folgendes geschrieben: | ||
|
step hat folgendes geschrieben: |
Nehmen wir mal an, die Zahlen stimmen so. Ich bin ja generell ein Freund der Prävention und ein Feind der Strafe - ich stimme Dir also immerhin zu, daß Spezialprävention bei solchen Zahlen durchaus angebracht ist. Die Frage ist jedoch, wie sie stattfinden sollte. Bei einem Outing ruiniert man mglw. das Leben der unbkannten übrigen 50-60%, und ich wehre mich gegen die Deutung "macht nichts, trifft in jedem Fall den Richtigen". |
Zitat: |
Deswegen würde ich - falls obige Zahlen stimmen - das Dilemma auf andere Weise (irgendwas zwischen Überwachung und Therapie) angehen, die zwar für den einzelnen Straftäter auch nicht angenehm ist, aber immerhin keine komplette soziale Ächtung bedeutet. |
beefy hat folgendes geschrieben: |
Straftaten Outen ? - Muß sollte nicht sein.Nur wenn klar ist, daß er gerade weitere begeht...
|
Zitat: |
Politische Aktivitäten outen ? Aber bitte doch.....Und in vernünftiger Form |
sehr gut hat folgendes geschrieben: | ||
Wenn du jemanden outest solltest du bedenken das dieser noch in deinem Umfeld leben wird - ob ein Zusammenleben danach noch möglich sein wird? Bei bestimmten Dingen sollte man auch 100% sicher sein das Anschuldigungen zutreffen, ansonsten kann man Existenzen zerstören. Wer einmal mit "Kinderschänder" bezeichnet wurde kriegt das auch nicht mehr weg wenn er als unschuldig angesehen wurde. |
step hat folgendes geschrieben: |
Nehmen wir mal an, die Zahlen stimmen so. Ich bin ja generell ein Freund der Prävention und ein Feind der Strafe - ich stimme Dir also immerhin zu, daß Spezialprävention bei solchen Zahlen durchaus angebracht ist. Die Frage ist jedoch, wie sie stattfinden sollte. Bei einem Outing ruiniert man mglw. das Leben der unbkannten übrigen 50-60%, und ich wehre mich gegen die Deutung "macht nichts, trifft in jedem Fall den Richtigen". |
NoReply hat folgendes geschrieben: |
Ein Outen von verurteilten Kinderschändern innerhalb der Nachbarschaft ohne zu Gewalt gegen sie aufzurufen finde ich aber sollte legal sein. (Ob ich es auch moralisch finde ist schwierig) |
output generated using printer-friendly topic mod. Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde