Outing
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Freigeisterhaus -> Sonstiges und Groteskes

#1: Outing Autor: Waschmaschine777 BeitragVerfasst am: 08.12.2013, 12:43
    —
In dieser Diskussion: http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=32445&start=540
geht es um das zwangsweise Outing eines Neonazis.
Die Argumente, die in ihr verwendet werden, erinnern mich an die Debatten um das Bekanntmachen von Kinderschändern und anderen Sexualverbrechern.
Wen darf man outen und wen nicht?

#2: Re: Outing Autor: sehr gut BeitragVerfasst am: 08.12.2013, 13:23
    —
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Wen darf man outen und wen nicht?

Wenn du jemanden outest solltest du bedenken das dieser noch in deinem Umfeld leben wird - ob ein Zusammenleben danach noch möglich sein wird?

Bei bestimmten Dingen sollte man auch 100% sicher sein das Anschuldigungen zutreffen, ansonsten kann man Existenzen zerstören. Wer einmal mit "Kinderschänder" bezeichnet wurde kriegt das auch nicht mehr weg wenn er als unschuldig angesehen wurde.

#3: Re: Outing Autor: Waschmaschine777 BeitragVerfasst am: 08.12.2013, 13:42
    —
sehr gut hat folgendes geschrieben:

Bei bestimmten Dingen sollte man auch 100% sicher sein das Anschuldigungen zutreffen, ansonsten kann man Existenzen zerstören.


Aber die Tatsache, dass er schon mal rechtskräftig verurteilt wurde, dürfte man bekannt machen? Oder sollte man es sogar um andere zu warnen?

#4:  Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 08.12.2013, 13:44
    —
Das kommt ganz drauf an.
Wenn es im privatem Umfeld geschied, geht es niemandem etwas an, was ich für Gesinnung, oder sonstige "Abweichungen" ich habe.

Wenn sich jemand mit rechte Gesinnung z.B. in der SPD einschleichen würde, um dort zu infiltrieren, oder sonst was zu machen, gehört es, dass es bekannt gemacht wird.

Mein Nachbar ist mein Nachbar. Sonst nichts.

Wenn er sich dort einmietet, mit der Absicht, die übrigen Mieter zu vergräulen, und zum Umzug zu bewegen, ist er nicht mehr ein "normaler" Nachbar.

Ich weiß nicht, ob es rüberkommt, wie ich es meine.

#5: Re: Outing Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 08.12.2013, 13:45
    —
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
sehr gut hat folgendes geschrieben:

Bei bestimmten Dingen sollte man auch 100% sicher sein das Anschuldigungen zutreffen, ansonsten kann man Existenzen zerstören.


Aber die Tatsache, dass er schon mal rechtskräftig verurteilt wurde, dürfte man bekannt machen? Oder sollte man es sogar um andere zu warnen?


Warum sollte man das?

#6: Re: Outing Autor: Waschmaschine777 BeitragVerfasst am: 08.12.2013, 13:50
    —
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
sehr gut hat folgendes geschrieben:

Bei bestimmten Dingen sollte man auch 100% sicher sein das Anschuldigungen zutreffen, ansonsten kann man Existenzen zerstören.


Aber die Tatsache, dass er schon mal rechtskräftig verurteilt wurde, dürfte man bekannt machen? Oder sollte man es sogar um andere zu warnen?


Warum sollte man das?


Wegen vermuteter Rückfallgefahr?

#7: Re: Outing Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 08.12.2013, 13:56
    —
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
sehr gut hat folgendes geschrieben:

Bei bestimmten Dingen sollte man auch 100% sicher sein das Anschuldigungen zutreffen, ansonsten kann man Existenzen zerstören.


Aber die Tatsache, dass er schon mal rechtskräftig verurteilt wurde, dürfte man bekannt machen? Oder sollte man es sogar um andere zu warnen?


Warum sollte man das?


Wegen vermuteter Rückfallgefahr?


Dann mußte man ihn/ihr eingesperrt lassen.
Alles andere ist widerlich.

#8:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 08.12.2013, 13:58
    —
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Das kommt ganz drauf an.
Wenn es im privatem Umfeld geschied, geht es niemandem etwas an, was ich für Gesinnung, oder sonstige "Abweichungen" ich habe.

Wenn sich jemand mit rechte Gesinnung z.B. in der SPD einschleichen würde, um dort zu infiltrieren, oder sonst was zu machen, gehört es, dass es bekannt gemacht wird.
....

Aus der Hinsicht ist ein Neonazi in einer Juraveranstaltung doch eigentlich ganz gut aufgehoben. Da kann er doch nur Demokratie lernen, das ist doch schon fast eine Rehamaßnahme. Warum ausgerechnet da outen?

fwo

#9: Re: Outing Autor: Waschmaschine777 BeitragVerfasst am: 08.12.2013, 14:03
    —
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
sehr gut hat folgendes geschrieben:

Bei bestimmten Dingen sollte man auch 100% sicher sein das Anschuldigungen zutreffen, ansonsten kann man Existenzen zerstören.


Aber die Tatsache, dass er schon mal rechtskräftig verurteilt wurde, dürfte man bekannt machen? Oder sollte man es sogar um andere zu warnen?


Warum sollte man das?


Wegen vermuteter Rückfallgefahr?


Dann mußte man ihn/ihr eingesperrt lassen.
Alles andere ist widerlich.


Gestern in der Diskussion wurde die Meinung vertreten, dass man Straftäter outen dürfe.
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1889164&highlight=#1889164
Widersprochen hat m. E. keiner.

#10:  Autor: stepWohnort: Germering BeitragVerfasst am: 08.12.2013, 14:14
    —
Ich finde es falsch, Andere zu outen, egal ob verurteilt, Nazi oder was auch immer.

Einzige mit spontan vorstellbare Ausnahme wäre, wenn ich wüßte, daß der jenige z.B. Anschläge plant, Kinder mißbraucht oder ähnliches, und ich mit einer Anzeige nichts ereiche.

#11: Re: Outing Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 08.12.2013, 14:18
    —
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
sehr gut hat folgendes geschrieben:

Bei bestimmten Dingen sollte man auch 100% sicher sein das Anschuldigungen zutreffen, ansonsten kann man Existenzen zerstören.


Aber die Tatsache, dass er schon mal rechtskräftig verurteilt wurde, dürfte man bekannt machen? Oder sollte man es sogar um andere zu warnen?


Warum sollte man das?


Wegen vermuteter Rückfallgefahr?


Dann mußte man ihn/ihr eingesperrt lassen.
Alles andere ist widerlich.


Gestern in der Diskussion wurde die Meinung vertreten, dass man Straftäter outen dürfe.
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1889164&highlight=#1889164
Widersprochen hat m. E. keiner.


Wenn Du einen entsprechenden Beitrag von mir findest, melde Dich bitte.

#12: Re: Outing Autor: SkeptikerWohnort: 129 Goosebumpsville BeitragVerfasst am: 08.12.2013, 14:19
    —
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
sehr gut hat folgendes geschrieben:

Bei bestimmten Dingen sollte man auch 100% sicher sein das Anschuldigungen zutreffen, ansonsten kann man Existenzen zerstören.


Aber die Tatsache, dass er schon mal rechtskräftig verurteilt wurde, dürfte man bekannt machen? Oder sollte man es sogar um andere zu warnen?


Warum sollte man das?


Wegen vermuteter Rückfallgefahr?


Dann mußte man ihn/ihr eingesperrt lassen.
Alles andere ist widerlich.


Gestern in der Diskussion wurde die Meinung vertreten, dass man Straftäter outen dürfe.
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1889164&highlight=#1889164
Widersprochen hat m. E. keiner.


Die Begründung war folgende:

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Das Outen von Brück wird häufig als Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht verurteilt. Brück war Bundestagskandidat der Partei “Die Rechten” und ist deren stellv. Landesvorsitzender. Er ist damit bewusst an die Öffentlichkeit getreten und die Schutzrechte seiner Privatsphäre gelten für seine damit verbundenen Aktivitäten nicht.

www.bo-alternativ.de/oldposts.php


Das heisst: Im Falle des Bochumer Neonazi-Studenten ist der Fall eindeutig.

Aber deine Eingangsfrage in allgemeiner Hinsicht zu beantworten, ist natürlich eine weiterführende Diskussion ...-


Zuletzt bearbeitet von Skeptiker am 08.12.2013, 14:24, insgesamt einmal bearbeitet

#13: Re: Outing Autor: Waschmaschine777 BeitragVerfasst am: 08.12.2013, 14:23
    —
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
sehr gut hat folgendes geschrieben:

Bei bestimmten Dingen sollte man auch 100% sicher sein das Anschuldigungen zutreffen, ansonsten kann man Existenzen zerstören.


Aber die Tatsache, dass er schon mal rechtskräftig verurteilt wurde, dürfte man bekannt machen? Oder sollte man es sogar um andere zu warnen?


Warum sollte man das?


Wegen vermuteter Rückfallgefahr?


Dann mußte man ihn/ihr eingesperrt lassen.
Alles andere ist widerlich.


Gestern in der Diskussion wurde die Meinung vertreten, dass man Straftäter outen dürfe.
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1889164&highlight=#1889164
Widersprochen hat m. E. keiner.


Die Begründung war folgende:

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Das Outen von Brück wird häufig als Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht verurteilt. Brück war Bundestagskandidat der Partei “Die Rechten” und ist deren stellv. Landesvorsitzender. Er ist damit bewusst an die Öffentlichkeit getreten und die Schutzrechte seiner Privatsphäre gelten für seine damit verbundenen Aktivitäten nicht.

www.bo-alternativ.de/oldposts.php


Ich wollte aber weg von diesem speziellen Fall und allgemein darüber diskutieren. Es ging mir um folgenden Abschnitt:
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1889164&highlight=#1889164


Zitat:
Straftäter finde ich darf man nur outen, wenn sie auch rechtskräftig verurteilt wurden und nicht aus Verdachtmomenten. Aber auch hier hat es für mich nicht speziell etwas mit Rechtsextremen zu tun. Man darf auch unpolitische Mörder, Betrüger oder Vergewaltiger outen.

#14: Re: Outing Autor: Ralf Rudolfy BeitragVerfasst am: 08.12.2013, 14:31
    —
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
In dieser Diskussion: http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=32445&start=540
geht es um das zwangsweise Outing eines Neonazis.

Wenn es sich bei dem Kerl um einen stadtbekannten Neonazi handelt, wozu ihn noch outen? Outen kann man Luete, die bisher bestimmte Eigenschaften erfolgreich verbergen konnten. Das trifft für aktive Neonazis wohlk weniger zu.

#15: Re: Outing Autor: SkeptikerWohnort: 129 Goosebumpsville BeitragVerfasst am: 08.12.2013, 14:33
    —
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Ich wollte aber weg von diesem speziellen Fall und allgemein darüber diskutieren. Es ging mir um folgenden Abschnitt:
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1889164&highlight=#1889164

Zitat:
Straftäter finde ich darf man nur outen, wenn sie auch rechtskräftig verurteilt wurden und nicht aus Verdachtmomenten. Aber auch hier hat es für mich nicht speziell etwas mit Rechtsextremen zu tun. Man darf auch unpolitische Mörder, Betrüger oder Vergewaltiger outen.


O.k.

Da es ja Straftaten von sehr unterschiedlicher Qualität gibt, würde ich denken, dass man es von der Art der Straftaten aufzäumen müsste. Diebstahl ist eine andere Qualität als beispielsweise Gewalttaten, Verleumdungen gegen Menschen oder Ausnutzung von Abhängigkeiten von Menschen (oder bewussten Tieren) aus niederen Beweggründen.

Ob die existierenden Gesetze hier gut genug formuliert sind, weiß ich nicht. Ich vermute aber, nein.

#16: Re: Outing Autor: WolfWohnort: Zuhause BeitragVerfasst am: 08.12.2013, 14:36
    —
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
sehr gut hat folgendes geschrieben:

Bei bestimmten Dingen sollte man auch 100% sicher sein das Anschuldigungen zutreffen, ansonsten kann man Existenzen zerstören.


Aber die Tatsache, dass er schon mal rechtskräftig verurteilt wurde, dürfte man bekannt machen? Oder sollte man es sogar um andere zu warnen?


Warum sollte man das?


Wegen vermuteter Rückfallgefahr?


Dann mußte man ihn/ihr eingesperrt lassen.
Alles andere ist widerlich.

Das Problem ist man hat keinen Einfluss darauf, ob er eingesperrt bleibt.
Ich wüsste nicht, wie ich in einem solchen Fall reagieren würde.

#17: Re: Outing Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 08.12.2013, 14:52
    —
Wolf hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
sehr gut hat folgendes geschrieben:

Bei bestimmten Dingen sollte man auch 100% sicher sein das Anschuldigungen zutreffen, ansonsten kann man Existenzen zerstören.


Aber die Tatsache, dass er schon mal rechtskräftig verurteilt wurde, dürfte man bekannt machen? Oder sollte man es sogar um andere zu warnen?


Warum sollte man das?


Wegen vermuteter Rückfallgefahr?


Dann mußte man ihn/ihr eingesperrt lassen.
Alles andere ist widerlich.

Das Problem ist man hat keinen Einfluss darauf, ob er eingesperrt bleibt.
Ich wüsste nicht, wie ich in einem solchen Fall reagieren würde.


Wenn jemand seine Straße verbüßt hat, sollte man davon ausgehen, dass wieder integriert werden kann/sollte.
Alles andere führt beinah zwangsläufig zu eine "self-fulfilling prophecy".

#18: Re: Outing Autor: WolfWohnort: Zuhause BeitragVerfasst am: 08.12.2013, 14:59
    —
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Wenn jemand seine Straße verbüßt hat, sollte man davon ausgehen, dass wieder integriert werden kann/sollte.

Das klingt mir ein bisschen naiv.

#19: Re: Outing Autor: Ralf Rudolfy BeitragVerfasst am: 08.12.2013, 15:01
    —
Wolf hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Wenn jemand seine Straße verbüßt hat, sollte man davon ausgehen, dass wieder integriert werden kann/sollte.

Das klingt mir ein bisschen naiv.

Nö, das steht m.W. in Übereinstimmung der Kriminalstatistik. Die überwiegende Mehrzahl der Straftäter geht einmal in den Knast und dann nie wieder.

#20: Re: Outing Autor: WolfWohnort: Zuhause BeitragVerfasst am: 08.12.2013, 15:15
    —
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Nö, das steht m.W. in Übereinstimmung der Kriminalstatistik. Die überwiegende Mehrzahl der Straftäter geht einmal in den Knast und dann nie wieder.


Wikipedia hat folgendes geschrieben:
Einmal einschlägig straffällig gewordene Pädophile unterliegen allerdings einer hohen Rückfallgefahr. Internationale Studien haben ergeben, dass die Rückfallquote bei ihnen mit etwa 40 bis 50 Prozent etwa doppelt so hoch ist wie die durchschnittliche Quote für Sexualstraftäter von 22 Prozent.

http://de.wikipedia.org/wiki/P%C3%A4dophilie

#21:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 08.12.2013, 15:48
    —
Outings stehe ich eigentlich ziemlich skeptisch gegenüber.
Ausnähmefälle wären Leute, die mit ihren Aktivitäten entweder selbst in die Öffentlichkeit gehen (so wie im Neonazifall) oder aber ganz aktuell und nachweisbar noch Aktivitäten verfolgen, die von öffentlichem Interesse sind. Dann kann es legitim sein, im jeweiligen Umfeld zu outen.

Bei einem verurteilten Straftäter, der seine Strafe verbüßt hat, sollte erst einmal davon ausgegangen werden, dass diese Aktivitäten beendet sind.

#22:  Autor: WolfWohnort: Zuhause BeitragVerfasst am: 08.12.2013, 15:55
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Bei einem verurteilten Straftäter, der seine Strafe verbüßt hat, sollte erst einmal davon ausgegangen werden, dass diese Aktivitäten beendet sind.

Bei Rückfallquoten zwischen 40 und 50% finde ich nicht.

#23:  Autor: TelliamedWohnort: Wanderer zwischen den Welten BeitragVerfasst am: 08.12.2013, 15:57
    —
Wenn man schon über ein "Outing" etwas allgemeiner nachdenkt, ruft wohl eher derjenige meine Verwunderung hervor, der das Bedürfnis verspürt, etwas vermutlich Neues über jemanden in eine bestimmte Öffentlichkeit zu bringen, wo dieser Umstand bisher noch nicht bekannt war. Kann man jetzt überhaupt von dem konkreten Fall absehen?
Wenn ein bisher noch nicht entdeckter Straftäter (Kinderschänder, Vergewaltiger u. ä.) unterwegs ist, wird man ja eher schleunigst die Polizei einschalten; wenn die Straftat bereits in der Vergangenheit geschehen war, was würde man mit einem Öffentlich-Machen vor welchem Publikum bezwecken?

Im diskutierten Fall des Neonazis ging es um die politische Aktion einer Antifa-Gruppe, die auf eine ganz bestimmte Öffentlichkeit, ein Auditorium mit Jurastudenten, zielte, was doch wieder eine andersgeartete Situation darstellen dürfte, gleich wie man ihren Sinn und ihre Durchführung bewertet.

Ich überlege, ob ich selbst einmal in eine Situation gekommen war, in der ein "Outing" angebracht gewesen wäre, und komme - für beide erlebte Gesellschaftsordnungen - nur zu einem negativen Ergebnis. Ich hätte eher als andere von irgendeinem Umstand Kenntnis haben müssen, der dann öffentlich bekanntgemacht werden müsste? - mir fehlt die Phantasie für eine solche Situation.
Bin ich da zu fixiert auf die Staatsgewalt und Justiz, bei denen ein Vorlauf an ausreichender Sachkenntnis vorauszusetzen wäre?
Gibt es aber vielleicht auch einen Typ Mensch, der bei einem öffentlichen "Outing" eines anderen so ein schauriges Kribbeln verspürt? (der negativ bewertete "Denunziant" geht ja eher heimlich vor)

#24:  Autor: beefyWohnort: Land der abgehärteten Seelen BeitragVerfasst am: 08.12.2013, 16:09
    —
Straftaten Outen ? - Muß sollte nicht sein.Nur wenn klar ist, daß er gerade weitere begeht...
Politische Aktivitäten outen ? Aber bitte doch.....Und in vernünftiger Form

#25:  Autor: stepWohnort: Germering BeitragVerfasst am: 08.12.2013, 17:02
    —
Wolf hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Bei einem verurteilten Straftäter, der seine Strafe verbüßt hat, sollte erst einmal davon ausgegangen werden, dass diese Aktivitäten beendet sind.
Bei Rückfallquoten zwischen 40 und 50% finde ich nicht.

Nehmen wir mal an, die Zahlen stimmen so. Ich bin ja generell ein Freund der Prävention und ein Feind der Strafe - ich stimme Dir also immerhin zu, daß Spezialprävention bei solchen Zahlen durchaus angebracht ist. Die Frage ist jedoch, wie sie stattfinden sollte. Bei einem Outing ruiniert man mglw. das Leben der unbkannten übrigen 50-60%, und ich wehre mich gegen die Deutung "macht nichts, trifft in jedem Fall den Richtigen".

Deswegen würde ich - falls obige Zahlen stimmen - das Dilemma auf andere Weise (irgendwas zwischen Überwachung und Therapie) angehen, die zwar für den einzelnen Straftäter auch nicht angenehm ist, aber immerhin keine komplette soziale Ächtung bedeutet.

#26:  Autor: WolfWohnort: Zuhause BeitragVerfasst am: 08.12.2013, 17:22
    —
step hat folgendes geschrieben:

Nehmen wir mal an, die Zahlen stimmen so. Ich bin ja generell ein Freund der Prävention und ein Feind der Strafe - ich stimme Dir also immerhin zu, daß Spezialprävention bei solchen Zahlen durchaus angebracht ist. Die Frage ist jedoch, wie sie stattfinden sollte. Bei einem Outing ruiniert man mglw. das Leben der unbkannten übrigen 50-60%, und ich wehre mich gegen die Deutung "macht nichts, trifft in jedem Fall den Richtigen".

Ich bin sicher kein Freund des Outings. (Und ein entschiedener Feind des Internetprangers.)
Aber ich habe Verständnis für die Eltern, die sich um ihre Kinder Sorgen und die nicht viel mehr Möglichkeiten als Wegziehen, Outen oder Nichtstun haben.
Zitat:
Deswegen würde ich - falls obige Zahlen stimmen - das Dilemma auf andere Weise (irgendwas zwischen Überwachung und Therapie) angehen, die zwar für den einzelnen Straftäter auch nicht angenehm ist, aber immerhin keine komplette soziale Ächtung bedeutet.

Therapien haben bisher wenig Erfolg gebracht, 24/7 Überwachung ist kaum realisierbar.
Ich halte Sicherheitsverwahrung oder freiwillige, überwachte chemische Kastration für angebrachter.

#27:  Autor: WolfWohnort: Zuhause BeitragVerfasst am: 08.12.2013, 17:36
    —
beefy hat folgendes geschrieben:
Straftaten Outen ? - Muß sollte nicht sein.Nur wenn klar ist, daß er gerade weitere begeht...
Bei hohen Rückfallquoten und schweren Verbrechen (also kein Diebstahl und der Gleichen) finde ich es verständlich.
Zitat:

Politische Aktivitäten outen ? Aber bitte doch.....Und in vernünftiger Form

Sollte man einen bayrischen Beamten, der beruflich unauffällig ist, als Sympathisanten der
Linken oder DKP outen?

#28: Re: Outing Autor: NoReply BeitragVerfasst am: 08.12.2013, 19:07
    —
sehr gut hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Wen darf man outen und wen nicht?

Wenn du jemanden outest solltest du bedenken das dieser noch in deinem Umfeld leben wird - ob ein Zusammenleben danach noch möglich sein wird?

Bei bestimmten Dingen sollte man auch 100% sicher sein das Anschuldigungen zutreffen, ansonsten kann man Existenzen zerstören. Wer einmal mit "Kinderschänder" bezeichnet wurde kriegt das auch nicht mehr weg wenn er als unschuldig angesehen wurde.


Dem stimme ich zu. Als abschreckendes Beispiel dieser beinahe Lynchmord in Emden letzten Jahres:
http://www.welt.de/vermischtes/article106394394/Lasst-uns-das-Schwein-tothauen.html
(Wobei es natürlich auch nicht besser gewesen wäre, wenn er wirklich der Täter gewesen wäre)

Ein Outen von verurteilten Kinderschändern innerhalb der Nachbarschaft ohne zu Gewalt gegen sie aufzurufen finde ich aber sollte legal sein. (Ob ich es auch moralisch finde ist schwierig)

Das Outen von Kinderschändern wie es in den USA häufig geschieht mit Bildern, Anschrift und Telefonnummer im Internet finde ich hingegen sollte illegal sein.

#29:  Autor: NoReply BeitragVerfasst am: 08.12.2013, 19:23
    —
step hat folgendes geschrieben:
Nehmen wir mal an, die Zahlen stimmen so. Ich bin ja generell ein Freund der Prävention und ein Feind der Strafe - ich stimme Dir also immerhin zu, daß Spezialprävention bei solchen Zahlen durchaus angebracht ist. Die Frage ist jedoch, wie sie stattfinden sollte. Bei einem Outing ruiniert man mglw. das Leben der unbkannten übrigen 50-60%, und ich wehre mich gegen die Deutung "macht nichts, trifft in jedem Fall den Richtigen".


Sicherlich ruiniert man teilweise das Leben solcher Menschen. Hat man aber bei Türck, Kachelmann oder Wulff auch. Und hier waren es sogar nur Verdächtige und nichtmal verurteilte Straftäter. Was soll man rechtlich gegen solche Outings machen? Mir fällt nichts ein.

#30: Re: Outing Autor: sehr gut BeitragVerfasst am: 08.12.2013, 19:24
    —
NoReply hat folgendes geschrieben:
Ein Outen von verurteilten Kinderschändern innerhalb der Nachbarschaft ohne zu Gewalt gegen sie aufzurufen finde ich aber sollte legal sein. (Ob ich es auch moralisch finde ist schwierig)

Ob der 'Geoutete' danach friedlich mit dir umgeht nachdem du ihm das weitere wohnen an diesem Ort praktisch unmöglich machst ist auch noch eine Frage...



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