diskordianerpapst hat folgendes geschrieben: | ||||
Spekulativ, aber ich vermute auch sowas: Routinemässige Nutzung von nur für Ausnahmesituationen vorgesehenen Betrieb. Dabei geht dann das Bewusstsein für die damit verbundenen Gefahren flöten. Die Handgriffe und Abläufe werden alltäglich. Ähnlich fatal wie regelmässig auftretende "Fehlalarme", die vielleicht sogar mit dieser Routine verbunden waren und deshalb ignoriert wurden. |
sehr gut hat folgendes geschrieben: | ||||||
Spekulativ, aber Vermutung in der Richtung hatte ich auch. |
sünnerklaas hat folgendes geschrieben: |
Man hat im Ost-West-Verkehr praktisch keine Möglichkeit, die Kapazitäten selbst mittelfristig zu erhöhen. |
sünnerklaas hat folgendes geschrieben: |
Auch ein interessantes Beispiel: der Eisenbahnunfall von Esslingen 1961. Auch da meinte man, den "Schuldigen" schnell gefunden zu haben. Die Ermittlungen und Gerichtsverhandlungen brachten dann haarsträubendes ans Tageslicht. |
sehr gut hat folgendes geschrieben: | ||
"Dabei verließ er sich vollständig auf den erteilten Abfahrauftrag, ohne weiter auf die Signale zu achten, insbesondere nahm er das Vorsignal für das Hauptsignal, das die Einfahrt in den eingleisigen Abschnitt sicherte, nicht wahr. In der nachträglichen Untersuchung wurde vermutet, dass das geschah, weil er aus reiner Gewohnheit fuhr und hier kein Vorsignal erwartete. So beschleunigte er viel zu schnell." |
Klaus-Peter hat folgendes geschrieben: | ||||
Wenn ich das lese, schlägt mein Bullshit-Detektor an. Da stimmt irgendwas nicht an der Wikipedia-Geschichte. Ich weiß nicht was, aber die Story riecht schlecht. Hat Sünnerklaas eine bessere Quelle? (So hörte es sich zumindest bei ihm an). |
sehr gut hat folgendes geschrieben: | ||
Oder wie im Flugverkehr mit immer grösserem Gerät vorhandene Slots nutzen, bei der Bahn zB mit Doppelstockzügen. Die DB soll selbst von 120 Doppelstock-Intercity-Zügen sprechen die sie sich anschaffen wollen. |
sünnerklaas hat folgendes geschrieben: |
Wenn das eine Rolle spielte, wäre die Frage interessant, wem das alles in oberen Hierarchien bekannt war... Auch ein interessantes Beispiel: der Eisenbahnunfall von Esslingen 1961. Auch da meinte man, den "Schuldigen" schnell gefunden zu haben. Die Ermittlungen und Gerichtsverhandlungen brachten dann haarsträubendes ans Tageslicht. |
sünnerklaas hat folgendes geschrieben: |
Vermutlich war der Fahrdienstleiter durch ein Online-Computerspiel auf seinem Smartphone abgelenkt.
Der Fahrdienstleiter sitzt inzwischen in Untersuchungshaft. |
Schlumpf hat folgendes geschrieben: | ||
Mitleid mit ihm ist da nicht mehr angebracht. Höchstens mit seiner Familie. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: |
Darf man kein Mitleid haben mit Leuten, die Scheiße gebaut haben? |
Schlumpf hat folgendes geschrieben: | ||
Wenn "Scheißebauer" nur sich selbst schaden, dann sicher. Aber hier geht es darum, dass er offensichtlich wegen Handyspielerei grob fahrlässig schuld ist an 12 Toten und vielen Verletzten und den Folgen für deren Familien. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||
Und warum schließt das Mitleid aus? |
Schlumpf hat folgendes geschrieben: |
Fehler wird es immer geben - trotz aller Automatisierung.
Auch Technik ist anfällig und wird mit der Zeit kaputt. Bei automatisch fahrenden Autos oder Zügen kann es zu Situationen kommen, bei denen automatische Steuerungen Unfälle nicht verhindern können. |
sünnerklaas hat folgendes geschrieben: |
Vermutlich wird hier der Gesetzgeber gefragt sein, die Nutzung von privaten Smartphones u.ä. während der Arbeit in bestimmten Tätigkeitsbereichen zu regulieren. |
sünnerklaas hat folgendes geschrieben: |
Als Arbeitgeber habe ich praktisch keinerlei rechtliche Handhabe, ihm die Nutzung eines privaten Mobiltelefons zu verbieten, weil mir als AG da primär erst einmal kein Schaden durch entsteht, dass er sein angeschaltetes Mobiltelefon bei sich trägt und es z.B. in den Pausen auch nutzt. |
Misterfritz hat folgendes geschrieben: | ||
du schmeisst hier einige dinge durcheinander: 1. ist nutzen etwas anderes, als sein smartphone angeschaltet mit sich rumzutragen. 2. kann der AG das private smartphone vom arbeitsplatz verbannen. will der AN das in den pausen nutzen, kann er es dann hervorholen (aus tasche oder so) und nach der pause wieder zurücktun. |
sünnerklaas hat folgendes geschrieben: |
Du kannst als AG das private Smartphone verdammen. Aber wie sieht es aus, wenn es zwischendurch grosse Phasen der Untätigkeit bei gleichzeitigter Anwesenheitspflicht gibt? Ich habe mich da als AG imer sehr schwer getan, so etwas zu verbieten. |
sehr gut hat folgendes geschrieben: | ||
Existieren solche Gesetze oder i.d.F. Arbeitsvorschriften nicht bereits? |
Critic hat folgendes geschrieben: | ||||
Tja, gute Frage. Dann natürlich auch: Wie will man das überwachen? Per "Totmannschaltung", analog zu der "Zwangsbremsung" im Zug? (So eine "panoptische", sprich verdeckte Überwachung zufällig ausgewählter Arbeitsplätze, kann man ja auch wieder kritisch sehen.) Dann gibt es natürlich analog zum Burnout (also quasi: krankhafte Erschöpfung infolge von zuviel Streß) auch den Boreout (also gewissermaßen krankhafte Langeweile). Könnte man Langeweile und damit die Tendenz zur Unaufmerksamkeit nicht durch veränderte Abläufe vermeiden - also etwa, daß es mehr "Bahnlotsen" gibt, der Einzelne weniger Zeit am Stück am Pult verbringt, es mehr ausgewiesene kurze Arbeitsunterbrechungen oder eine Anreicherung der Arbeit gibt? (Da könnte man natürlich auch wieder thematisieren, daß das auch neue Arbeitsplätze schaffen würde, was aber aus wirtschaftlichen Erwägungen vielleicht wieder nicht erwünscht ist, pipapo.) |
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