spiegel.de hat folgendes geschrieben: |
Mit dieser Angabe auf dem Meldebogen hätten die Kläger ihren Willen, Mitglied der Gemeinde zu werden, ausreichend bekundet. Die Satzung der Frankfurter Gemeinde sieht vor, dass alle Personen jüdischen Glaubens mit einem Wohnsitz in der Bankenmetropole Mitglied werden, wenn sie nicht binnen drei Monaten ihren Austritt erklären.
... Das Paar solle die Hälfte der verlangten Synagogensteuer zahlen. Für ein knappes Jahr steht bei den Gutverdienern ein Betrag von rund 114.000 Euro zu Buche. |
katholisch.de hat folgendes geschrieben: |
Der Mitgliedschaft hatte das Paar sieben Monate nach dem Wohnortwechsel in einem Schreiben an die Jüdische Gemeinde formal widersprochen. Laut Gemeinde-Satzung war das zu spät, um von Anfang an rechtswirksam zu sein. |
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