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Staatsanwälte und Richter, Politiker und Hinterbliebene aus ganz Deutschland schauten auf den Prozess. Denn bislang war den Fahrern eines tödlichen Autorennens vor Gericht meist fahrlässige Tötung vorgeworfen worden. Schon die Anklage wegen Mordes war ein Präzedenzfall. Das Urteil ist eine Sensation.
Der Vorsitzende Richter Ralph Ehestädt hatte den gesamten Prozess ruhig und sachlich geführt. Und ebenso ruhig und sachlich trägt er an diesem Vormittag sein Urteil vor. Mehr als eine Stunde lang begründet er Punkt für Punkt, warum das Gericht die beiden Männer zu lebenslanger Haft verurteilt. Die zentrale Frage, um die es dabei geht, lautet: Kann man den beiden Angeklagten eine vorsätzliche Tötung des Opfers unterstellen, oder handelten sie bei ihrem Rennen nur fahrlässig? [...] Hätten die Angeklagten den Gedanken "Es wird schon nichts passieren" gehabt, läge eine Fahrlässigkeit vor. Geht man vom Gedanken "Und wenn schon" aus, handelt es sich um Vorsatz. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||
http://www.zeit.de/mobilitaet/2017-02/autorennen-mord-urteil-berlin-raser Ich gehe davon aus, daß das Urteil in der Revision so keinen Bestand haben wird. Aber ich finde es sehr befriedigend, wenn Rasern nun zumindest gezeigt wird, worum es sich handelt, wenn sie aus Lust das Leben Unbeteiligter gefährden oder zerstören. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: |
Ich nicht. Dolus eventualis |
schtonk hat folgendes geschrieben: |
Das Prinzip dolus eventualis leitete den Richter beim Urteilsspruch tatsächlich, soweit ich das übers Autoradio mitbekommen habe. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||
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Bei bewusster Fahrlässigkeit sagt sich der Täter: „Es wird schon nichts passieren.“ Bei Eventualvorsatz sagt er sich dagegen: „Ich hoffe zwar, dass nichts passiert, falls aber doch, so geschieht es eben.“ |
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(...) PS nach Alter vergeben. Bis 18 = 35 PS, zwischen 18 - 20 = 45 PS, zwischen 20 - 25 = 55 PS, zwischen 25 - 30 = 70 PS zwischen 30 - 67 = ∞ PS ab 67 geht es dann wieder in noch zu wählenden Schritten in Richtung kleiner 35 PS. Smilie Klar ist diese PS Idee abgekupfert auch von der Idee beim Motorradfahren. Da fängt man ja auch mit kleineren Maschinen an - ehe man die großen Monster fahren darf, wobei die dann auch noch extra Prüfungen machen müssen. |
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TV-Quoten
ZDF fährt mit "Fast & Furious 6" bei den Jungen vor Das ZDF hat mit seinem Montagsfilm "Fast & Furious 6" gestern vor allem bei den jüngeren Zuschauern gepunktet und erzielte in der werberelevanten Zielgruppe einen zweistelligen Marktanteil. (...) Insgesamt schalteten 1,87 Millionen Zuschauer "Fast & Furious 6" ein, der damit einen Marktanteil von 10,9 Prozent erzielte. In der Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen erzielte der Actionfilm mit dem 2013 verstorbenen Paul Walker mit 770.000 Zuschauern ebenfalls einen guten Marktanteil von 11,6 Prozent. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Ich denke es gibt Dinge, die sind so grob fahrlaessig, dass sie einer mit Vorsatz ausgfuehrten Tat gleichzusetzen sind.
Wer z.B. Pflastersteine von einer Bruecke blind auf eine stark befahrene Autobahn wirft, der begeht keine "fahrlaessige Toetung", wenn deshalb Menschen zu Tode kommen, sondern der ist ein Moerder, weil er damit rechnen muss, auch wenn er behauptet gehofft zu haben, dass keiner seiner Steine trifft. |
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Die illegalen Autorenner spielen fuer mich in der gleichen Liga. Auch die muessen damit rechnen, dass sie mit ihrer verbotenen Handlung Menschenleben zerstoeren. Schliesslich ist dies nicht der erste Vorfall dieser Art.
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sünnerklaas hat folgendes geschrieben: | ||||
Da hat es schon lebenslänglich gegeben.
Einem Steinwerfer kann man zurecht unterstellen, dass er töten WILL. Er "arbeitet" heimtückisch und aus der Deckung heraus. Der ist also eher mit Amri zu vergleichen, wie der Teilnehmer an einem illiegalen Autorennen. Ansonsten: Wenn man betrunken Auto fährt und einen Unfall mit Toten baut, sind zwei bis drei Jahre Haft schon seit längerem normal. Bei den rasenden Geschäftsleuten ist es so, dass die meist in der Regel Bewährung bekommen, weil es noch andere gibt, die an dem Unfall eine Mitverantwortung tragen. Bei einschlafenden LKW-Fahrern, die deswegen Unfälle bauen, wird in der Regel heute automatisch auch gegen deren Chefs und deren Disponenten ermittelt. Ebenso, wenn der LKW schwere technische Mängel hat. Ich glaube kaum, dass das Urteil in der Revision Bestand haben wird. Es wird mit ziemlicher Sicherheit eine Haftstrafe ohne Bewährung geben - allerdings wird wohl das Strafmaß deutlich reduziert werden. Lebenslänglich wird da nicht zu halten sein. |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: | ||||||
Mal abgesehen von dem, was die nächste Instanz entscheidet: diese Typen spielen einfach mit dem Leben und Wohlergehen anderer Menschen. Mich würde mal interessieren, was dazu so zu sagen haben. Oder haben die nur geschwiegen? |
sünnerklaas hat folgendes geschrieben: |
...Allerdings habe ich das Gefühl, dass die eher ein Fall für die Unterbringung in der Psychiatrie sind. |
sünnerklaas hat folgendes geschrieben: |
Einem Steinwerfer kann man zurecht unterstellen, dass er töten WILL. Er "arbeitet" heimtückisch und aus der Deckung heraus. Der ist also eher mit Amri zu vergleichen, wie der Teilnehmer an einem illiegalen Autorennen. |
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Bei der bewussten Fahrlässigkeit kennt der Täter zwar die Gefahr, er vertraut aber (ernsthaft) darauf, dass nichts passieren wird. Beim Eventualvorsatz nimmt der Täter die Verwirklichung der Gefahr in Kauf. Anders gesagt: Bei bewusster Fahrlässigkeit sagt sich der Täter: „Es wird schon nichts passieren.“ Bei Eventualvorsatz sagt er sich dagegen: „Ich hoffe zwar, dass nichts passiert, falls aber doch, so geschieht es eben.“ Die Abgrenzung ist schwierig. |
zelig hat folgendes geschrieben: |
Mit diesem Urteil haben wir es aus meiner Sicht mit einer lang schon überfälligen bundesrepublikanischen Korrektur zu tun. Für Tötungen mit dem Kraftwagen gab es immer Nachlässe. Es wäre eine positive Entwicklung, wenn man endlich das deutliche Signal aussendet, daß der Fahrer prinzipiell die volle Verantwortung für die kinetische Energie seines Fahrzeugs zu tragen hat. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||
Ich glaube, die Motivlage bei Steinewerfern ist nicht so eindeutig. Vielleicht will jemand nur ein spektakuläres Ereignis provozieren oder etwas Riskantes tun. Einen Unfall verursachen, mit Verletzten. Deswegen finde ich den Vergleich eigentlich passend. Bei beiden ist der Bedingte Vorsatz gegeben, der sich von der Fahrlässigkeit abgrenzt. |
DonMartin hat folgendes geschrieben: | ||||
Kleiner Unterschied: der Raser riskiert zumindest theoretisch auch seinen eigenen Kragen, der Steinewerfer riskiert überhaupt nichts. |
sünnerklaas hat folgendes geschrieben: | ||
Er trägt die volle Verantwortung. Trotzdem ist der Mordvorwurf aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt. Es muss bei der strafrechtlichen Bewertung einen Abstand zu Leuten geben, die z.B. mit Tötungsvorsatz in eine Menschenmenge fahren. |
Alchemist hat folgendes geschrieben: |
Sehe ich auch so.
Die Begründung für Mord fand ich nicht nachvollziehbar |
Alchemist hat folgendes geschrieben: | ||||
Sehe ich auch so. Die Begründung für Mord fand ich nicht nachvollziehbar |
jdf hat folgendes geschrieben: | ||
Ich fand die Begründung eigentlich recht sinnig. Es ist durchaus nachvollziehbar einen bedingten Vorsatz zu sehen, ebenso wie das gemeingefährliche Mittel. Für den Unfallfahrer ist mE die Sache klar. Überrascht war ich, dass der zweite Fahrer zum Mittäter wurde. |
Alchemist hat folgendes geschrieben: | ||||
Kannst du mir das mal erläutern, oder jemand anderer hier. Dachte Mord wäre eine Tat, die zum Ziel hat jemanden umzubringen. Das kann man von einem Autorennen doch aber nicht behaupten. |
Alchemist hat folgendes geschrieben: | ||||
Kannst du mir das mal erläutern, oder jemand anderer hier. Dachte Mord wäre eine Tat, die zum Ziel hat jemanden umzubringen. Das kann man von einem Autorennen doch aber nicht behaupten. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
Was ich nicht verstehe, dass der zweiter Fahrer ebenfalls Lebenslänglich bekommen hat. Wenn zwei ein Tankstelle überfallen, und beide schießen auf den Tankwart, wird doch nur der als Mörder verurteilt, der die tödlichen Schüssen abgefeuert hat. Oder irre ich mich da? |
Critic hat folgendes geschrieben: | ||||||
Während andererseits als Fahrlässigkeit auch bezeichnet wird, wenn man eigentlich hätte wissen können, daß es so ausgehen könnte. Die Unfallfahrer hätten als Autonarren (oder -idioten?!) aber wohl kaum "in Kauf genommen", wenn ein Unfall geschieht -- und wenn nur deshalb, daß bei dem Tempo die eigene Karre nur noch Schrottwert haben könnte. Ich glaube insofern eher, diese Typen waren dumm und haben eben nicht nachgedacht. (Wobei: Andererseits gehen aber die weitaus meisten, die eine Straftat begehen, eben davon aus, daß alles gutgeht und sie nicht erwischt werden - (oder denken sie gar nicht darüber nach, ob sie erwischt werden könnten? Da zu differenzieren...)?! Ob eine empfindlichere Strafandrohung da hilft?) |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||||
Wurde hier schon mal erklärt: Dolus eventualis. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||||
Wurde hier schon mal erklärt: Dolus eventualis. Was ich nicht verstehe, dass der zweiter Fahrer ebenfalls Lebenslänglich bekommen hat. Wenn zwei ein Tankstelle überfallen, und beide schießen auf den Tankwart, wird doch nur der als Mörder verurteilt, der die tödlichen Schüssen abgefeuert hat. Oder irre ich mich da? |
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