Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit
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Freigeisterhaus -> Politik und Geschichte

#31: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 30.03.2017, 20:45
    —
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
....
Nicht nur das. Es ist auch eine Projektion.

Denn wie schon a.a.O geschrieben, ist der so genannte *islamische Antisemitismus* ein Export aus dem christlichen Abendland.....

Aber selber schuld, wenn sie ihn gekauft haben. Nun haben sie ihn auf jeden Fall an der Backe, und für den Fakt ist es ziemlich egal, wo er herkommt.


Das ist nicht egal, wo etwas herkommt.

Wie will ein Arzt eine Krankheit behandeln, wenn er nicht weiß, wo sie herkommt?


Genau, die Leute da unten haben doch bekanntlich überhaupt keine eigene Denkfähigkeit und können daher für die Ideen, die sie haben, überhaupt nicht verantwortlich gemacht werden! Unglaublich, dass fwo das nicht weiss! Mit den Augen rollen

Man muss den Leuten nicht die Eigenveranwortlichkeit absprechen, um bei einer Diskussion darüber, wo etwas herkommt (und das ist es, wenn spezifisch islamischen Ländern eine Neigung zu etwas attestiert wird --> "es kommt vom Islam"), eine alternative Antwort, wo etwas herkommt, zu geben.

#32: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: SkeptikerWohnort: 129 Goosebumpsville BeitragVerfasst am: 30.03.2017, 20:51
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
....
Nicht nur das. Es ist auch eine Projektion.

Denn wie schon a.a.O geschrieben, ist der so genannte *islamische Antisemitismus* ein Export aus dem christlichen Abendland.....

Aber selber schuld, wenn sie ihn gekauft haben. Nun haben sie ihn auf jeden Fall an der Backe, und für den Fakt ist es ziemlich egal, wo er herkommt.


Das ist nicht egal, wo etwas herkommt.

Wie will ein Arzt eine Krankheit behandeln, wenn er nicht weiß, wo sie herkommt?


Genau, die Leute da unten haben doch bekanntlich überhaupt keine eigene Denkfähigkeit und können daher für die Ideen, die sie haben, überhaupt nicht verantwortlich gemacht werden! Unglaublich, dass fwo das nicht weiss! Mit den Augen rollen

Man muss den Leuten nicht die Eigenveranwortlichkeit absprechen, um bei einer Diskussion darüber, wo etwas herkommt (und das ist es, wenn spezifisch islamischen Ländern eine Neigung zu etwas attestiert wird --> "es kommt vom Islam"), eine alternative Antwort, wo etwas herkommt, zu geben.


Genau, das eine schließt das andere nicht aus.

#33: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 30.03.2017, 21:11
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
und das ist es, wenn spezifisch islamischen Ländern eine Neigung zu etwas attestiert wird --> "es kommt vom Islam"

Das ist zu kurz. Der Punkt ist nicht, dass "das vom Islam kommt", sondern dass der Islam eine Rolle spielt. Skeptiker ist ja derjenige hier, der alles auf eine monokausale Erklärung zurückführen will, nicht ich.

#34: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 30.03.2017, 22:29
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Tarvoc hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
und das ist es, wenn spezifisch islamischen Ländern eine Neigung zu etwas attestiert wird --> "es kommt vom Islam"

Das ist zu kurz. Der Punkt ist nicht, dass "das vom Islam kommt", sondern dass der Islam eine Rolle spielt. Skeptiker ist ja derjenige hier, der alles auf eine monokausale Erklärung zurückführen will, nicht ich.



Wie kommt es eigentlich, dass Juden in islamischen Laendern bis vor historisch relativ kurzer Zeit allgemein ein im Vergleich zu europaeisch-christlichen Laendern relativ unbehelligtes Leben fuehren konnten? Gab es frueher einen ganz anderen Islam als heute? Oder koennte das nicht vor allem mit bestimmten relativ jungen politischen Ereignissen im Nahen Osten zu tun haben, die direkte Folge der schlimmsten Auswuechse des europaeischen Antisemitismus sind?

#35: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 31.03.2017, 10:24
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beachbernie hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
und das ist es, wenn spezifisch islamischen Ländern eine Neigung zu etwas attestiert wird --> "es kommt vom Islam"

Das ist zu kurz. Der Punkt ist nicht, dass "das vom Islam kommt", sondern dass der Islam eine Rolle spielt. Skeptiker ist ja derjenige hier, der alles auf eine monokausale Erklärung zurückführen will, nicht ich.



Wie kommt es eigentlich, dass Juden in islamischen Laendern bis vor historisch relativ kurzer Zeit allgemein ein im Vergleich zu europaeisch-christlichen Laendern relativ unbehelligtes Leben fuehren konnten? Gab es frueher einen ganz anderen Islam als heute? Oder koennte das nicht vor allem mit bestimmten relativ jungen politischen Ereignissen im Nahen Osten zu tun haben, die direkte Folge der schlimmsten Auswuechse des europaeischen Antisemitismus sind?

Nein. Der Salafismus ist nicht viel älter, aber älter.

Auf der anderen Seite ist der Islam wegen Denkern wie Averroes schon lange glorifiziert worden. Averroes steht nicht nur heute, er stand schon immer im Gegensatz zum orthodoxen Islam, der immer die Führung beanspruchte.

#36: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 31.03.2017, 14:36
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
Auf der anderen Seite ist der Islam wegen Denkern wie Averroes schon lange glorifiziert worden. Averroes steht nicht nur heute, er stand schon immer im Gegensatz zum orthodoxen Islam, der immer die Führung beanspruchte.

Ja. Muslimische theologische Rechtsgelehrte ab dem 11. Jahrhundert hatten es teilweise regelrecht darauf abgesehen, den philosophischen Diskurs komplett zu eliminieren. Erwähnenswert ist diesbezüglich z.B. die recht einflussreiche Schrift Tahafut al Falasifa von al-Ghazali, mit der u.A. auch politische Sanktionen gegen Philosophenschulen theologisch gerechtfertigt wurden. Das Tahafut und ähnliche Schriften können übrigens auch als einer der wichtigen Einflüsse gesehen werden, die dafür sorgten, dass der philosophische Diskurs sich in islamischen Ländern nicht zu einem modernen wissenschaftlichen Diskurs weiterentwickelte. Eine so weitgehende Behauptung wie die al-Ghazalis, dass es überhaupt keine Naturgesetze gäbe, sondern buchstäblich alles unmittelbar durch Allahs unergründliche Willensentscheidung geschehe, und man sich deshalb auch gar keine Gedanken darüber machen müsse (bzw. sogar dürfe, al-Ghazali bezeichnet Philosophen und Wissenschaftler als Häretiker), gab es meines Wissens im Christentum nicht. Oder zumindest nicht mit diesem Grad an Einfluss.

#37: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: wolle BeitragVerfasst am: 31.03.2017, 18:30
    —
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Eine so weitgehende Behauptung wie die al-Ghazalis, dass es überhaupt keine Naturgesetze gäbe, sondern buchstäblich alles unmittelbar durch Allahs unergründliche Willensentscheidung geschehe, und man sich deshalb auch gar keine Gedanken darüber machen müsse (bzw. sogar dürfe, al-Ghazali bezeichnet Philosophen und Wissenschaftler als Häretiker), gab es meines Wissens im Christentum nicht. Oder zumindest nicht mit diesem Grad an Einfluss.


https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_christlichen_H%C3%A4resien schrieb:
Zitat:
Der Valentinianismus ist eine Richtung der Gnosis, die ab dem 2. Jahrhundert in weiten Teilen des Römischen Imperiums Verbreitung fand. Die Lehre Valentinians besagt u. a., dass nicht Gott der Schöpfer der Welt ist, sondern die Entstehung der materiellen Welt das (unvollkommene) Werk der Sophia, eines weiblich gedachten Demiurgen ist. Ziel der menschlichen Seele sei die Befreiung aus der Welt der Materie, wozu in erster Linie nicht Glauben, sondern Wissen (Gnosis) vonnöten sei.



Ich erinnere an die Fälle
Galileo Galilei
Johannes Kepler
Nikolaus Kopernikus

Auf dem Index_Librorum_Prohibitorum waren bis 1962
Immanuel Kant (wegen der Kritik der reinen Vernunft)
René Descartes (wegen sieben Werken)
Denis Diderot (wegen zweier Werke)
Voltaire (wegen fast allen seiner Werke)
Albertus Magnus
Francis Bacon
Simone de Beauvoir
Giordano Bruno
Johannes Calvin
Giacomo Casanova
Auguste Comte
Daniel Defoe
Alexandre Dumas der Ältere
Alexandre Dumas der Jüngere
Gustave Flaubert
Charles Fourier
Friedrich II. von Preußen
Heinrich Heine
Thomas Hobbes
Victor Hugo
David Hume
Martin Luther
Gotthold Ephraim Lessing
John Locke
Niccolò Machiavelli
John Stuart Mill
John Milton
Michel de Montaigne
Ovid
Blaise Pascal
Erasmus von Rotterdam
Marquis de Sade
Thomas Sagittarius
Jean-Paul Sartre
Baruch de Spinoza
Jonathan Swift
Émile Zola
verzeichnet, alles heute noch Geisteswissenschaftler von Rang, Einfluss und Namen.

Ein Teil der 6000 Namen von indizierten Geistesgrößen stehen hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Autoren,_deren_Werke_auf_dem_Index_Librorum_Prohibitorum_standen
Die katholische Kirche hat es nur wegen der Masse an Publikationen aufgegeben, die Liste fortzuführen.

#38:  Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 01.04.2017, 10:17
    —
Mit den Augen rollen Dass die katholische Kirche Philosophen und Wissenschaftler zensiert und verfolgt hat und auch immer noch eine Liste verbotener Bücher pflegt, wissen wir glaube ich alle. Das war nicht der Punkt hier.

Was die Erwähnung des Valentinismus hier soll, verstehe ich allerdings nicht so ganz.

#39: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: Malone BeitragVerfasst am: 01.04.2017, 20:40
    —
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
DonMartin hat folgendes geschrieben:
Mehr solcher Urteile, dann hätten AfD und Konsorten deutlich weniger Zulauf.

Das ist ziemlich sicher unrichtig. Der Islam ist nur der Aufhänger. Die gesellschaftlichen und politischen Ursachen für die Radikalisierung großer Bevölkerungsteile nach rechts liegen woanders. Hätte man nicht den Islam, würde man eben einen anderen Aufhänger finden oder im Zweifelsfalle auch erfinden.


Gewagte Hypothese.

#40: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: Malone BeitragVerfasst am: 01.04.2017, 20:47
    —
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Die islamischen davon neigen allerdings besonders zu Antisemitismus. Oder ist diese Feststellung jetzt rassistisch?

Die Feststellung ist zunächst mal, insbesondere von Deutschland aus gesehen, ungewöhnlich geschichtsvergessen.


Nicht nur das. Es ist auch eine Projektion.

Denn wie schon a.a.O geschrieben, ist der so genannte *islamische Antisemitismus* ein Export aus dem christlichen Abendland.

Man sollte hier also nicht einfach die Tatsachen unter den Teppich kehren. Ohne auf dem Boden der Tatsachen zu stehen, kann man weder vernünftig diskutieren noch philosophieren ...-


Hättest du die Güte, mir einen der anderen Orte zu verlinken. Ich bin auch so freundlich, auf den vermutlich frühesten Konflikt zwischen Muslimen und Juden hinzuweisen:

Zitat:
Wie die Banu Nadir besaßen die Banu Quraiza die landwirtschaftlich ergiebigsten Teile der Oase (vor allem Dattelpalmen) und hatten damit, aber auch durch Geldverleih, ihr Einkommen gesichert. Die Männer der Quraiza wurden im Jahre 627 auf Verordnung Saʿd ibn Muʿādhs und mit Zustimmung und unter der Aufsicht Mohammeds getötet; ihre Frauen und Kinder wurden in die Sklaverei verkauft.

#41: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: Malone BeitragVerfasst am: 01.04.2017, 21:03
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Tarvoc hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Auf der anderen Seite ist der Islam wegen Denkern wie Averroes schon lange glorifiziert worden. Averroes steht nicht nur heute, er stand schon immer im Gegensatz zum orthodoxen Islam, der immer die Führung beanspruchte.

Ja. Muslimische theologische Rechtsgelehrte ab dem 11. Jahrhundert hatten es teilweise regelrecht darauf abgesehen, den philosophischen Diskurs komplett zu eliminieren. Erwähnenswert ist diesbezüglich z.B. die recht einflussreiche Schrift Tahafut al Falasifa von al-Ghazali, mit der u.A. auch politische Sanktionen gegen Philosophenschulen theologisch gerechtfertigt wurden. Das Tahafut und ähnliche Schriften können übrigens auch als einer der wichtigen Einflüsse gesehen werden, die dafür sorgten, dass der philosophische Diskurs sich in islamischen Ländern nicht zu einem modernen wissenschaftlichen Diskurs weiterentwickelte. Eine so weitgehende Behauptung wie die al-Ghazalis, dass es überhaupt keine Naturgesetze gäbe, sondern buchstäblich alles unmittelbar durch Allahs unergründliche Willensentscheidung geschehe, und man sich deshalb auch gar keine Gedanken darüber machen müsse (bzw. sogar dürfe, al-Ghazali bezeichnet Philosophen und Wissenschaftler als Häretiker), gab es meines Wissens im Christentum nicht. Oder zumindest nicht mit diesem Grad an Einfluss.


Immerhin hast du Ahnung von dem, was du schreibst. Nun gilt es nur noch, Zusammenhänge zu erkennen.

#42: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: Malone BeitragVerfasst am: 01.04.2017, 21:18
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beachbernie hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
und das ist es, wenn spezifisch islamischen Ländern eine Neigung zu etwas attestiert wird --> "es kommt vom Islam"

Das ist zu kurz. Der Punkt ist nicht, dass "das vom Islam kommt", sondern dass der Islam eine Rolle spielt. Skeptiker ist ja derjenige hier, der alles auf eine monokausale Erklärung zurückführen will, nicht ich.



Wie kommt es eigentlich, dass Juden in islamischen Laendern bis vor historisch relativ kurzer Zeit allgemein ein im Vergleich zu europaeisch-christlichen Laendern relativ unbehelligtes Leben fuehren konnten? Gab es frueher einen ganz anderen Islam als heute? Oder koennte das nicht vor allem mit bestimmten relativ jungen politischen Ereignissen im Nahen Osten zu tun haben, die direkte Folge der schlimmsten Auswuechse des europaeischen Antisemitismus sind?


Ist 1948 für dich jung?

Zitat:
Nach dem Palästinakrieg und der Gründung des Staates Israel im Jahre 1948 verschlechterten sich die Lebensbedingungen der Juden in diesen Ländern jedoch erheblich; in vielen Staaten kam es zu Bombenattentaten, wie dem Angriff auf die Menarscha-Synagoge, Pogromen wie das Pogrom von Tripolis 1948, Verhaftungen, Folter, Enteignungen und Massenausweisungen von Juden.


Das war vor dem Aufstieg der Wahhabiten und Salafisten. Und zuvor galt:
Zitat:

Juden in islamischen Ländern waren seit jeher nach dem Recht der Dhimma wie andere Nichtmuslime nur geduldet und geschützt.


Die gut hundert Jahre vorher waren die Kolonisatoren am Ruder in vielen islamischen Ländern. Aus der Zeit davor sei beispielhaft das Massaker von Granada erwähnt, das die Verklärung der muslimischen Besetzung der iberischen Halbinsel ein bisschen relativieren dürfte. Und ansonsten galt eben:

Zitat:
Juden in islamischen Ländern waren seit jeher nach dem Recht der Dhimma wie andere Nichtmuslime nur geduldet und geschützt.


Also Dhimmi-Steuer, Diskrimierung und Ausgrenzung von politischer Teilhabe. Man konnte die geschäftstüchtigen Juden halt gut melken.

#43:  Autor: Malone BeitragVerfasst am: 01.04.2017, 21:38
    —
Ich will aber gar nicht in Abrede stellen, dass der Islam auch schon entspanntere Zeiten hatte, man betrachte den Iran und Afghanistan in den Siebzigern, wo sich eine Entwicklung dahingehend abzeichnete, den Islam nicht mehr allzu ernstzunehmen. Er hätte zu einem relativ unbedeutenden Hintergrundrauschen werden können wie das Christentum in vielen westlichen Staaten. Eine verklärte Version hätte sich etablieren können, die sich auf die - wiewohl zumeist abrogierten - friedlichen und toleranten Passagen des Korans gestützt hätte. Die wohlhabenden und einflussreichen Wahhabiten in Saudi-Arabien aber wussten die Ölbillionen für eine Verbreitung des radikalen Islams in aller Welt zu investieren: Moscheen mit Hasspredigern statt Universitäten mit aufklärenden Professoren. Aber: das wäre eben alles nicht möglich gewesen ohne die Grundlage des größtenteils feindseligen Korans und der blutgetränkten Lebensgeschichte des "perfekten Menschens" Mohammed. Anhand des Diamantsutras, des Neuen Testaments oder der Dianetik wären die jetzigen Verhältnisse wohl schwer vorstellbar.

#44: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 02.04.2017, 16:24
    —
Malone hat folgendes geschrieben:
Immerhin hast du Ahnung von dem, was du schreibst. Nun gilt es nur noch, Zusammenhänge zu erkennen.

Wenn du das sagst. Wenn wir auf dieser theoretisch-philosophischen Ebene bleiben, gibt es allerdings einige andere Aspekte, in denen das Christentum übler ist als der Islam.

#45: Philou 53 Autor: Gödelchen BeitragVerfasst am: 02.04.2017, 17:34
    —
Was ein Übel ist bestimmen zwei. Der der von dem Übel betroffen ist und der, der das Übel in die Welt bringt. Das Tolle daran ist, dass man dem älteren Übertäter in dem Fall die Zähne gezogen hat und der sich die Behandlung ohne Krawall seit Jahren angedeihen lässt.

#46: Re: Philou 53 Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 02.04.2017, 20:14
    —
Gödelchen hat folgendes geschrieben:
Das Tolle daran ist, dass man dem älteren Übertäter in dem Fall die Zähne gezogen hat und der sich die Behandlung ohne Krawall seit Jahren angedeihen lässt.

Aber u.A. auch nur, weil diese "Behandlung" für die Kirchen und ihre Interessen heute auch kaum noch ein echtes Problem darstellt, zumindest in Deutschland.

#47: Re: Philou 53 Autor: DonMartin BeitragVerfasst am: 02.04.2017, 21:30
    —
Gödelchen hat folgendes geschrieben:
Was ein Übel ist bestimmen zwei. Der der von dem Übel betroffen ist und der, der das Übel in die Welt bringt. Das Tolle daran ist, dass man dem älteren Übertäter in dem Fall die Zähne gezogen hat und der sich die Behandlung ohne Krawall seit Jahren angedeihen lässt.

So isses.

#48: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: Malone BeitragVerfasst am: 06.04.2017, 02:53
    —
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Malone hat folgendes geschrieben:
Immerhin hast du Ahnung von dem, was du schreibst. Nun gilt es nur noch, Zusammenhänge zu erkennen.

Wenn du das sagst. Wenn wir auf dieser theoretisch-philosophischen Ebene bleiben, gibt es allerdings einige andere Aspekte, in denen das Christentum übler ist als der Islam.


Ja, hast du schon angedeutet. Das sind aber in der Regel Aspekte, die einem hauptsächlich selbst schaden, mehr als der Gesellschaft. Und einen zweiten Punkt möchte ich zu Bedenken geben: vielleicht wurden die Auswirkungen des Christentums bislang gründlicher untersucht als die des Islams, demgegenüber "die Wissenschaft" offenbar ein Untersuchungstabu entwickelt hat? Um mal deiner vermuteten Andeutung zu folgen: Strenggläubige Muslime sagen häufig (ich weiß jetzt nicht, ob das geboten ist, aber man hört es oft aus Salafistenmunde), dass sie Mohammed mehr lieben als ihre Familie. Dagegen scheint das Gebot - richtig übersetzt - "Liebe deinen Nächsten als auch dich selbst" - doch relativ harmlos.

#49: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: astarte BeitragVerfasst am: 06.04.2017, 08:45
    —
Malone hat folgendes geschrieben:
Strenggläubige Muslime sagen häufig (ich weiß jetzt nicht, ob das geboten ist, aber man hört es oft aus Salafistenmunde), dass sie Mohammed mehr lieben als ihre Familie. Dagegen scheint das Gebot - richtig übersetzt - "Liebe deinen Nächsten als auch dich selbst" - doch relativ harmlos.

Nuja, mehr als die Familie lieben, klingt aber wiederum netter als, die Familie gering achten oder gar hassen.
Zitat:
Lukas 14,26
Vom Ernst der Nachfolge
25 Viele Menschen begleiteten ihn; da wandte er sich an sie und sagte: 26 Wenn jemand zu mir kommt und nicht Vater und Mutter, Frau und Kinder, Brüder und Schwestern, ja sogar sein Leben gering achtet, dann kann er nicht mein Jünger sein.

https://www.bibleserver.com/text/EU/Lukas14%2C26
"richtig" übersetzt vielleicht aber auch:
Zitat:
(Lk 14,26): "Wenn jemand zu mir kommt und hasst nicht seinen Vater, Mutter, Frau, Kinder, Brüder, Schwestern und dazu sich selbst, der kann nicht mein Jünger sein."

http://www.bibelkritik.ch/bibel/g15.htm

Und wenn man sich selber gering achten soll, relativiert dies ein Gebot: "Liebe den Nächsten, wie/als auch dich selbst", sich selbst gering gering achten, also auch den Nächsten gering achten. Schulterzucken

#50: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 06.04.2017, 08:51
    —
Malone hat folgendes geschrieben:
Das sind aber in der Regel Aspekte, die einem hauptsächlich selbst schaden, mehr als der Gesellschaft.

Da besteht noch nicht mal ein Gegensatz. Wenn eine Religion eine bestimmte Form von Subjektivität erzeugt, dann betrifft das sehr wohl die gesamte Gesellschaft.

Malone hat folgendes geschrieben:
Und einen zweiten Punkt möchte ich zu Bedenken geben: vielleicht wurden die Auswirkungen des Christentums bislang gründlicher untersucht als die des Islams, demgegenüber "die Wissenschaft" offenbar ein Untersuchungstabu entwickelt hat?

Ich hab' das Christentum in der Tat gründlicher studiert als den Islam, aber nicht aufgrund irgendwelcher Tabus, sondern weil es mich mehr betrifft. Das heißt halt nicht, dass ich keine Vergleiche ziehen könnte.

Malone hat folgendes geschrieben:
Strenggläubige Muslime sagen häufig (ich weiß jetzt nicht, ob das geboten ist, aber man hört es oft aus Salafistenmunde), dass sie Mohammed mehr lieben als ihre Familie.

25 Es ging aber viel Volks mit ihm; und er wandte sich und sprach zu ihnen: 26 So jemand zu mir kommt und haßt nicht seinen Vater, Mutter, Weib, Kinder, Brüder, Schwestern, auch dazu sein eigen Leben, der kann nicht mein Jünger sein.

Lukas 14, 25-26.

Im Übrigen ist nicht ganz klar, wo da das Problem sein soll. Jedenfalls nicht per se.
In einer patriarchalen Gesellschaft wie denen des Nahen Ostens zur Zeit Jesu und auch Mohammeds stellt die Aufforderung, sich von der eigenen Familie zumindest emotional zu distanzieren, ein zumindest potentiell emanzipatorisches Moment dar. Bedenkt man, wie oft von Islamgegnern die engen Familienbande etwa unter arabischen Muslimen problematisiert werden, die mit ihrer Isolierung gegen die Umwelt die Integration erschweren, sehe ich nicht, was an einer in größerem Maße gegen die Familie gerichteten Haltung grundsätzlich zu kritisieren sein soll.

Malone hat folgendes geschrieben:
Dagegen scheint das Gebot - richtig übersetzt - "Liebe deinen Nächsten als auch dich selbst" - doch relativ harmlos.

Dafür hätte ich doch gerne eine Quelle. Die Tatsache dass "Liebe" im damaligen Kontext etwas recht grundsätzlich anderes bedeutete als heute (nämlich eine Art zu handeln und nicht ein Gefühl), macht mir diese Übersetzung nicht gerade plausibel.

#51:  Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 06.04.2017, 09:56
    —
Jede Menge Bibelkenner unterwegs hier. Mir kam auch sofort Lukas 14,26 in den Sinn.

#52: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: NaastikaWohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen BeitragVerfasst am: 06.04.2017, 11:59
    —
Tarvoc hat folgendes geschrieben:

Im Übrigen ist nicht ganz klar, wo da das Problem sein soll. Jedenfalls nicht per se.
In einer patriarchalen Gesellschaft wie denen des Nahen Ostens zur Zeit Jesu und auch Mohammeds stellt die Aufforderung, sich von der eigenen Familie zumindest emotional zu distanzieren, ein zumindest potentiell emanzipatorisches Moment dar.



Potenziell?
Eher vom Regen in die Traufe, also vom Diktat der Familie unter Diktat Gottes. Schon der emotionelle Druck dürfte eher zunehmen....

#53:  Autor: Zoff BeitragVerfasst am: 06.04.2017, 14:01
    —
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/egmr-weist-klage-gegen-kirchensteuer-fuer-konfessionslose-zurueck-14960090.html

#54:  Autor: Easy FlamingoWohnort: zwischen gestern und morgen BeitragVerfasst am: 06.04.2017, 14:31
    —
Zoff hat folgendes geschrieben:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/egmr-weist-klage-gegen-kirchensteuer-fuer-konfessionslose-zurueck-14960090.html


Na, dann sollen Verheiratete doch beide aus der Kirche austreten. Vielleicht überlegt sich der Staat das dann nochmal, ob er das weiter so handhaben möchte.

#55: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 06.04.2017, 17:14
    —
Naastika hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:

Im Übrigen ist nicht ganz klar, wo da das Problem sein soll. Jedenfalls nicht per se.
In einer patriarchalen Gesellschaft wie denen des Nahen Ostens zur Zeit Jesu und auch Mohammeds stellt die Aufforderung, sich von der eigenen Familie zumindest emotional zu distanzieren, ein zumindest potentiell emanzipatorisches Moment dar.



Potenziell?
Eher vom Regen in die Traufe, also vom Diktat der Familie unter Diktat Gottes. Schon der emotionelle Druck dürfte eher zunehmen....


Der emotionale Druck dürfte auch bei einem säkularen "Defooing" deutlich zunehmen. Das heißt aber nicht, dass das kein emanzipierender Schritt sein kann.

#56:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 06.04.2017, 18:45
    —
Zoff hat folgendes geschrieben:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/egmr-weist-klage-gegen-kirchensteuer-fuer-konfessionslose-zurueck-14960090.html

Es stimmt ja einfach nicht, dass der oder die Konfessionslose dann Kirchensteuer zahlt. Die zahlt der Kirchenangehörige, nämlich von dem Einkommen, dass ihm durch die gemeinsame steuerliche Veranlagung zugerechnet wird.

Auf diese gemeinsame steuerliche Veranlagung können die Eheleute doch mW verzichten, wenn sie die Kirchensteuer vermeiden wollen. Dann zahlen sie nicht mehr gemeinsam Einkommensteuer (und das Kirchenmitglied in Bezug darauf für seinen Anteil Kirchensteuer), sondern nur noch der verdienende Partner zahlt Einkommensteuer (und, wenn konfessionslos, keine Kirchensteuer), und der nichtverdienende Partner zahlt eh keine Einkommensteuer (und somit auch keine Kirchensteuer).

Oder irre ich mich? So verstehe ich jedenfalls den Artikel (was die Steuermechanik angeht, nicht die Schlussfolgerung).

#57:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 06.04.2017, 20:55
    —
Hier im Thread wure ja u.a. dieses Interview (mit zugehörigem Buch und Reportagen) diskutiert:

http://www.bento.de/politik/moscheen-in-deutschland-was-constantin-schreiber-auf-predigten-hoert-1269353/#refsponi
http://www.n-tv.de/politik/So-sind-Moscheen-keine-Orte-der-Integration-article19771393.html

Dazu ein etwas anderer Blickwinkel:

https://www.heise.de/tp/features/Moscheen-Der-Klischeereport-3674334.html

#58:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 08.04.2017, 12:22
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Hier im Thread wure ja u.a. dieses Interview (mit zugehörigem Buch und Reportagen) diskutiert:

http://www.bento.de/politik/moscheen-in-deutschland-was-constantin-schreiber-auf-predigten-hoert-1269353/#refsponi
http://www.n-tv.de/politik/So-sind-Moscheen-keine-Orte-der-Integration-article19771393.html

Dazu ein etwas anderer Blickwinkel:

https://www.heise.de/tp/features/Moscheen-Der-Klischeereport-3674334.html

Wobei dieser andere Blickwinkel auch etwas getrübt scheint, wenn ich folgenden Satz auf der 2. Seite lese:
Zitat:
Stattdessen überlässt es Schreiber dem Freiburger Islamwissenschaftler Abdel-Hakim Ourghi, der bisher eher durch seine islamkritischen Thesen als durch seine Tunesien-Expertise aufgefallen ist, Mourous Glaubwürdigkeit zu bewerten.

Ourghi ist nicht nur im Nachbarland aufgewachsen und hat dort studiert, er hat auch wegen seiner aktuellen Arbeit über die Ibaditen zusätzlichen Kontakt Tunesien. Man kann also davon ausgehen, dass Ourghi sehr genau weiß, wovon er spricht, zumal er selbst Muslim ist und als solcher auch noch Professor an einer deutschen Hochschule.

Ich lese diesen Satz so, dass da jemand mit dem Inhalt der Darstellung nicht einverstanden ist und verzweifelt versucht, sie in Misskredit zu bringen.

#59:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 08.04.2017, 18:51
    —
Nun, die Aussage Ourghis "Wir haben es hier mit einem Gelehrten zu tun, der sagt nicht, was er denkt. Der sagt, das was die Zuhörer hören möchten." ist mir aber auch zu dünn. So ist das bloße Behauptung, mit der jemand wider seine eigenen Aussagen in Misskredit gebracht wird. Diese Behauptung wäre aber irgendwie zu belegen (durch andere AUssagen an anderer Stelle zB), sonst kann man mit der Methode jedem alles nachsagen.

#60:  Autor: AlexJWohnort: Köln BeitragVerfasst am: 09.04.2017, 18:46
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Zoff hat folgendes geschrieben:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/egmr-weist-klage-gegen-kirchensteuer-fuer-konfessionslose-zurueck-14960090.html

Es stimmt ja einfach nicht, dass der oder die Konfessionslose dann Kirchensteuer zahlt. Die zahlt der Kirchenangehörige, nämlich von dem Einkommen, dass ihm durch die gemeinsame steuerliche Veranlagung zugerechnet wird.

Auf diese gemeinsame steuerliche Veranlagung können die Eheleute doch mW verzichten, wenn sie die Kirchensteuer vermeiden wollen. Dann zahlen sie nicht mehr gemeinsam Einkommensteuer (und das Kirchenmitglied in Bezug darauf für seinen Anteil Kirchensteuer), sondern nur noch der verdienende Partner zahlt Einkommensteuer (und, wenn konfessionslos, keine Kirchensteuer), und der nichtverdienende Partner zahlt eh keine Einkommensteuer (und somit auch keine Kirchensteuer).

Oder irre ich mich? So verstehe ich jedenfalls den Artikel (was die Steuermechanik angeht, nicht die Schlussfolgerung).


Die Kirchensteuer/Das Kirchengeld funktioniert so aber nicht. Wird gemeinsam veranlagt zahlt ein jeder trotzdem Kirchensteuer abhängig von der Höhe seines Einkommens.
Nur in dem Sonderfall das ein Kirchenmitglied unter dieser Reglung gar keine Kirchensteuerzahlen müste weil er kein Einkommen* hat und der Partner kein Mitglied der eigenen Kirche** ist. Kommt das besondere Kirchengeld zur Anwendung, wobei Abhängig vom gesamten Einkommen beider eine zusätzlich besteuerung erfolgt.

* Es scheint als ob das Kirchengeld in manchen Bundeländern auch erhoben wird oder wurde wennn das Einkommen einfach nicht den grunfreibetrag übertraf.
** Es gibt wohl je nach Bundesland ausnahmen wenn der Partner Steuern für eine andere Kirche/Weltanschaunungsgemeinde zahlt welche KdöR ist.



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