smallie hat folgendes geschrieben: |
Das war mir zu hoch.
Wird die Kirchensteuer bei gemeinsam Veranlagten zwei mal fällig oder nur einmal, wenn nur einer Kirchenmitglied ist? |
AlexJ hat folgendes geschrieben: | ||||
Die Kirchensteuer/Das Kirchengeld funktioniert so aber nicht. Wird gemeinsam veranlagt zahlt ein jeder trotzdem Kirchensteuer abhängig von der Höhe seines Einkommens. Nur in dem Sonderfall das ein Kirchenmitglied unter dieser Reglung gar keine Kirchensteuerzahlen müste weil er kein Einkommen* hat und der Partner kein Mitglied der eigenen Kirche** ist. Kommt das besondere Kirchengeld zur Anwendung, wobei Abhängig vom gesamten Einkommen beider eine zusätzlich besteuerung erfolgt. * Es scheint als ob das Kirchengeld in manchen Bundeländern auch erhoben wird oder wurde wennn das Einkommen einfach nicht den grunfreibetrag übertraf. ** Es gibt wohl je nach Bundesland ausnahmen wenn der Partner Steuern für eine andere Kirche/Weltanschaunungsgemeinde zahlt welche KdöR ist. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
.....
Dass klingt mir ganz so als ob die Mitgliedschaft in einer Kirche als so 'ne Art "Versicherung" gesehen wird. .... |
AlexJ hat folgendes geschrieben: |
Die Kirchensteuer/Das Kirchengeld funktioniert so aber nicht. Wird gemeinsam veranlagt zahlt ein jeder trotzdem Kirchensteuer abhängig von der Höhe seines Einkommens.
Nur in dem Sonderfall das ein Kirchenmitglied unter dieser Reglung gar keine Kirchensteuerzahlen müste weil er kein Einkommen* hat und der Partner kein Mitglied der eigenen Kirche** ist. Kommt das besondere Kirchengeld zur Anwendung, wobei Abhängig vom gesamten Einkommen beider eine zusätzlich besteuerung erfolgt. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
....
Möcht ja sein, aber das sind Details. Der Punkt ist mMn: für die Einkommensteuer möchten die Ehepartner gerne gemeinsam veranlagt werden, d.h. sie möchten, dass bei der Besteuerung so getan wird, .... |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Es ist eine wahnsinnige Anmaßung der Kirchen, diesen Vereinsbeitrag als Steuer zu betrachten, und ein Zeichen für die Kirchenrepublik Deutschland, dass der Staat das mitmacht. |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: | ||
Vielleicht hilft dir das hier: Das besondere Kirchgeld. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Es ist also sehr billige Propaganda, zu behaupten, es würde ein Nichtkirchenmitglied besteuert. Vielmehr muss ein Kirchenmitglied einen seinen Lebensverhältnissen angemessenen Beitrag zahlen. Und das lässt sich leicht umgehen: entweder tritt man eben aus, oder man lässt sich nicht gemeinsam veranlagen. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||
Warum zitierst du dafür genau den Teil meines Beitrags, bei dem es um die Einkommenssteuer geht? Und inhaltlich: Kannst du meinen, ist aber nun mal Rechtslage. Und wer den Vereinsbeitrag nicht zahlen will, tritt halt aus. |
smallie hat folgendes geschrieben: |
Einzelveranlagt:
Ehegatte 1, konfessionell. 10 000 EUR Einkommensteuer, darauf 8% Kist = 800 EUR Ehegatte 2, konfessionslos. 10 000 EUR Einkommensteuer, Kist = 0 Macht in Summe 800 EUR Zusammenveranlagt: Ehepaar 20 000 Einkommensteuer, darauf 8% Kist = 1600 EUR Falls das hinkommt, ... |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||||||
Es geht hier nicht um den Beitrag des Vereinsmitgliedes, sondern um den des Ehegatten, der nicht Mitglied ist. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Doch, es geht um den Beitrag des Vereinsmitglieds. Das sieht man daran, dass das Vereinsmitglied nichts zahlen muss, wenn es kein Einkommen hat und auch nicht bei anderer Gelegenheit verlangt hat, dass das Einkommen des Ehegatten bitteschön zur Hälfte als das seinige anzusehen sei (= gemeinsame Veranlagung bei der Einkommensteuer). |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||
Kommt es nicht. Der Kirchgeldsatz ist deutlich geringer als der Kirchensteuersatz. Das Kirchgeld ist geringer, als es die Kirchensteuer auf die halbe Einkommensteuer wäre. ERGÄNZUNG mit deinen Beispielzahlen: 10 000 € ESt (ohne Soli und KiSt) und die 800 € KiSt hat man 2016 bei getrennter Veranlagung bei einem Einkommen von ca. 43 000 € gezahlt. 20 000 € ESt bei gemeinsamer Veranlagung waren es bei einem Einkommen von ca. 86 000 € (logisch). Das Kirchgeld beträgt dann (Beispiel Bayern/ evangelisch) 540 €. |
smallie hat folgendes geschrieben: |
Also statt 800 EUR dann nur 540 EUR für das gemischt-konfessionelle Paar? |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: |
Das ist einfach sachlich nicht richtig! Lies einfach, was ich verlinkt habe. Daß es sich hier nicht um einen Vereinbeitrag handelt, sondern um eine staatlich eingetriebene Steuer, merkst du übrigens spätestens, wenn du nicht zahlst. Dann hast du nämlich nicht einen beliebigen Verein am Hals, der mühsam versuchen müßte, eine Gerichtstitel zu erwirken, um dann vielleicht nach Monaten einen Gerichtsvollzieher loszuschicken, sondern innerhalb von Tagen sperrt dir das Finanzamt einfach deine Konten, mit freundlicher Unterstützung deiner Hausbank. |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: |
Soviel zum Vereinsbeitrag und christlicher Nächstenliebe. smallie hatte nach einem Kriterium gefragt, an dem man einen Christen erkennt. In Deutschland ist das ganz einfach: er zahlt seine Kirchensteuer. Alles andere interessiert die Kirchenfürsten nicht. Nur an ihrem Geldbeutel sind sie wirklich zu fassen. |
smallie hat folgendes geschrieben: |
Falls das stimmt, ziehe ich meinen Einwand zurück und schwenke auf deine Linie um. Das wäre dann wirklich Propaganda. |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: |
Damit wird die Kirchensteuer auf ein virtuelles Einkommen erhoben, daß das Kirchenmitglied so gar nicht hat, sondern sich nur aus der gemeinsamen Lebensführung errechnet. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||
Richtig. Allerdings auch das ja nur dann, wenn es genau dieses virtuelle Einkommen an anderer Stelle (nämlich bei der Einkommensteuer) zum gemeinsamen, erheblichen Vorteil selbst als solches geltend macht. Tut es das nicht, zahlt es auch kein Kirchgeld. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Doch, es geht um den Beitrag des Vereinsmitglieds. Das sieht man daran, dass das Vereinsmitglied nichts zahlen muss, wenn es kein Einkommen hat und auch nicht bei anderer Gelegenheit verlangt hat, dass das Einkommen des Ehegatten bitteschön zur Hälfte als das seinige anzusehen sei (= gemeinsame Veranlagung bei der Einkommensteuer). Wenn es aber eben dies sagt, dass das Einkommen des Partners zur Hälfte auch seines sei, dann muss es einen danach berechneten Beitrag zahlen - wenn auch einen geringeren, als wenn es dieses EInkommen selbst verdient hätte. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Jetzt frage ich Dich doch, was es die Kirche angeht, was ich mit meinem Finanzamt ausmache. Diese Konstruktion gibt es auch nur in der Kirchenrepublik Deutschland, in der die Kirche es schaffen immer mehr Geld vom Staat zu erhalten, obwohl die Zahl der Vereinsmitglieder rückläufig ist. Woei der Vorwurf sich weniger gegen die Kirchen richtet, die halt in normaler Raffke-Manier nimmt, was sie bekommen kann, als gegen diesen Staat, der das möglich macht. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
....
Du bringst bhier zwei andere Aspekte hinein: - wie viel die Kirche an Geld vom Staat bekommt und - ob es OK ist, dass die Kirche die Kirchensteuer mittels Finanzamt berechnet / berechnen lässt. Das kann man sicher diskutieren, sind aber völlig andere Themen als das hier diskutierte, ob die Kirche durch das Kirchgeld Nicht-Kirchenmitgliedern in die Tasche greift oder vielmehr nur einen angemessenen Beitrag ihrer Mitglieder erhebt. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Es ist mir klar, dass Du das nicht vermischt haben möchtest, aber es sind alles Facetten ein und desselben Schutzgeldeintreibers. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Es ist mir klar, dass Du das nicht vermischt haben möchtest, aber es sind alles Facetten ein und desselben Schutzgeldeintreibers. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
[...] Du bringst bhier zwei andere Aspekte hinein: - wie viel die Kirche an Geld vom Staat bekommt und - ob es OK ist, dass die Kirche die Kirchensteuer mittels Finanzamt berechnet / berechnen lässt. Das kann man sicher diskutieren, sind aber völlig andere Themen als das hier diskutierte, ob die Kirche durch das Kirchgeld Nicht-Kirchenmitgliedern in die Tasche greift oder vielmehr nur einen angemessenen Beitrag ihrer Mitglieder erhebt. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||
Es ist mir klar, dass du gerne ablenken möchtest, nachdem der ursprüngliche Claim nicht so recht haltbar ist. Ebenfalls bin ich von kriminalisierender Sprache nur mäßig überrascht. |
schtonk hat folgendes geschrieben: | ||
Der erste von dir genannte Punkt ist ein Thema für sich, das sehe ich ebenso. Der zweite jedoch ist m.E. direkt mit dem aktuellen Thema verknüpft, da das Instrumentarium einer staatliche Behörde qua Steuerrecht der Institution Kirche finanziellen Vorteil verschafft. Und dieser Vorteil wird hier gerade diskutiert. |
schtonk hat folgendes geschrieben: | ||
Der erste von dir genannte Punkt ist ein Thema für sich, das sehe ich ebenso. Der zweite jedoch ist m.E. direkt mit dem aktuellen Thema verknüpft, da das Instrumentarium einer staatliche Behörde qua Steuerrecht der Institution Kirche finanziellen Vorteil verschafft. Und dieser Vorteil wird hier gerade diskutiert. |
Zitat: |
Belgien subventioniert die anerkannten Kulte auf belgischem Hoheitsgebiet. Diese Besonderheit ist in Artikel 181 der belgischen Verfassung festgehalten:
Artikel 181 § 1 - Die Gehälter und Pensionen der Diener der Kulte gehen zulasten des Staates ... |
Zitat: |
Tering naar de nering
Open Vld heeft nu een wetsvoorstel klaar waardoor de Belgische belastingbetaler eveneens die keuze krijgt. "Via een vakje op de belastingbrief kun je aangeven of je bijdraagt aan de katholieke kerk, een andere erkende godsdienst of de vrijzinnige moreel consulenten", legt initiatiefneemster Gwendolyn Rutten uit. "Wie geen voorkeur aangeeft, ziet zijn bijdrage bij de algemene middelen van de staat gestort*. |
tillich hat folgendes geschrieben: |
Aber mit so billigem Propagandageschwafel, hier würde "die Kirche Nichtmitgliedern in die Tasche greifen", während tatsächlich nur ein mit dem Ehegatten gemeinsam veranlagtes Kirchenmitglied ein Kirchgeld zahlen muss, das geringer (!) ist als die Kirchensteuer wäre, wenn es die Hälfte des ja als gemeinschaftlich deklarierten Einkommens allein verdient hätte, treibt man mich auf die Barrikaden. Dann wird die Diskussion nämlich unehrlich.
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||
Möcht ja sein, aber das sind Details. Der Punkt ist mMn: für die Einkommensteuer möchten die Ehepartner gerne gemeinsam veranlagt werden, d.h. sie möchten, dass bei der Besteuerung so getan wird, als ginge es nicht um das eigene Einkommen jedes Partners, sondern als ginge es um ein gemeinsames Einkommen, das jedem der beiden Partner exakt zur Hälfte gehört, und wegen der Steuerprogression entsprechend günstiger besteuert wird. Dadurch haben sie also erhebliche finanzielle Vorteile. Bei Kirchensteuer bzw. Kirchgeld möchten dieselben Leute dann aber nichts mehr davon wissen, dass ihre Einkommen irgendetwas miteinander zu tun haben, und bestehen darauf, dass es ganz ausschließlich das individuelle Einkommen ist, dass zur Berechnung herangezogen wird. Dieses Rosinenpicken, dass man je nachdem, was günstiger ist, mal ein virtuelles Gemeinschaftseinkommen betrachtet sehen will und mal nur das reale, finde ich nicht korrekt. |
smallie hat folgendes geschrieben: | ||||
Also statt 800 EUR dann nur 540 EUR für das gemischt-konfessionelle Paar? Und nicht 800 EUR + 540 EUR? Falls das stimmt, ziehe ich meinen Einwand zurück und schwenke auf deine Linie um. Das wäre dann wirklich Propaganda. |
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