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OLG Hamm, Pressemitteilung vom 25.01.2017 zum Urteil 9 U 238/15 vom 16.09.2016 (rkr)
Verursacht ein verkehrswidrig fahrender, elfjähriger Radfahrer einen Zusammenstoß mit einer 57-jährigen Radfahrerin, bei dem diese erhebliche Verletzungen leidet, kann der Elfjährige für die Unfallfolgen der Radfahrerin allein zu haften haben. Das hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 16.09.2016 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund bestätigt. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Elfjähriger Radfahrer kann für Zusammenstoß mit 57-jähriger Radfahrerin allein haften
Ich glaub' ich bin in den USA. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||
Vielleicht wegen der Haftpflichtversicherung? |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||||
Ich denke auch. "Alleinig" heiß ja in diesem Fall, dass nicht die Geschädigte mithaftet (warum auch?), sondern das Kind allein, und dass deswegen für es die Haftpflicht zahlen muss. Ein guter Grund, eine Haftpflicht für Kinder abzuschließen ... |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Was meinst Du, warum die volle Geschäftsfähigkeit bei uns an die Volljährigkeit geknüpft ist, oder die Strafmündigkeit erst mit 14 beginnt und erstmal ein Jugendstrafrecht zur Geltung kommt? Weil jemand mit 11 wirklich versteht, was er macht? Ich sehe in diesem Urteil einen gewissen Widerspruch zu unserem allgemeinen Verständnis von den Möglichkeiten von Kindern. |
Despiteful hat folgendes geschrieben: |
Moment mal... ...natürlich war das die Versicherung, wer solls denn sonst gewesen sein? Da find ichs dann schon n bisschen krass einem Gericht das gerade so Amerika-gesteuerten Großkonzernen einen Riegel vorschiebt, amerikanische Rechtsprechung vorzuwerfen. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Aus der Tatsache, dass hier eine Versicherung vor Gericht ist, schließen zu wollen, dass das Anliegen unberechtigt ist, halte ich vor diesem Hintergrund für nicht besonders schlau.
Diese Versicherung macht das zwar nicht unentgeltlich, Profit ist ihr erklärtes Ziel, aber was sie vor Gericht vertritt, ist auch das Interesse ihres Kunden. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Wenn es um Haftungsfragen geht, sind es zwangsläufig heutzutage, wo sich jeder gegen alles zu versichern versucht, Versicherungen, die vor Gericht sind, regelmäßig sogar auf beiden Seiten. Aus der Tatsache, dass hier eine Versicherung vor Gericht ist, schließen zu wollen, dass das Anliegen unberechtigt ist, halte ich vor diesem Hintergrund für nicht besonders schlau. Diese Versicherung macht das zwar nicht unentgeltlich, Profit ist ihr erklärtes Ziel, aber was sie vor Gericht vertritt, ist auch das Interesse ihres Kunden. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||
Wenn eine Versicherung meint nicht in der Haft genommen werden zu können, welchen Kunden vertritt sie denn da? Höchstens die "Gemeinschaft aller Versicherten", wie gerne vorgeschoben wird. Es geht in aller Regel um, wie Du schon richtig bemerkt hast: "Profit ist ihr erklärtes Ziel". Wenn sie eine winzige Lücke zu entdecken meinen, woraus hervorgeht dass sie sich um eine Bezahlung drücken können, lohnt es sich schon zu prozessieren. Sie haben meistens "den längeren Atem" vor Gericht. |
Despiteful hat folgendes geschrieben: | ||
Wenn das 'Interesse' des 11-jährigen darin besteht, dass seine Eltern unter Umständen mit ihrem Privatvermögen haften, obwohl sie ihr Kind versichert haben, dann halte ich meine Ansicht durchaus für vertretbar. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Das kann ich Dir auch als ehemaliger Vielradfahrer sagen: Ich bin insgesamt zwangsläufig auch viel durch Ortschaften gefahren und hatte auch viel mit Kindern zu tun. Es existiert keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Radwegen - ich hätte meine 40 kmh auch auf den Radwegen fahren können und mich darauf verlassen, dass alle sich genau nach den Regeln richten. Ich kann Dir aber versichern, dass ich da, wo ich mit dem Fahrrad auf den dafür vorgesehenen Wegen unterwegs war, auch 14-jähre nicht "für voll" genommen habe, d.h. evtles Fehlverhalten von ihnen in meinem Fahrverhalten berücksichtigt habe.
Man kann sich bei einem 11-jährigen nicht auf ein regelkonformes Verhalten verlassen, da hat man als erwachsener Verkehrsteilnehmer in meinen Augen so etwas wie eine Fürsorgepflicht. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||
So läuft die Haftung ja nicht, wenn die Versicherung beteiligt ist. Die Versicherung muss bezahlen, wofür das Kind (bzw. seine Eltern) haften muss; dafür ist sie da und da kommt sie auch nicht raus. Eine Zahlung abwehren kann sie nur, wenn sie erfolgreich dagegen klagt, dass das Kind überhaupt haften muss. Und das heißt dann, dass der Geschädigte - in diesem Fall die andere Radfahrern - auf seinem Schaden sitzen bleibt. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
....Und da würde ich sagen: Doch, ein 11-Jähriger wird im Rahmen der Verkehrserziehung in der Grundschule schon die Regeln kennen gelernt haben, wissen, was für Unfälle eine Regelverletzung zur Folge haben kann und auch wissen, welche Schäden ein Unfall verursachen kann; und deshalb wird man einem normal entwickelten 11-Jährigen diese Einsicht schon zusprechen können. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Dass 11-Jährige trotz grundsätzlicher Fähigkeit zu solcher Einsicht öfters mal Scheiß bauen, sollte der Grund für die Eltern sein, eine Versicherung zu haben, aber keiner, die Geschädigten mit ihrem Schaden allein zu lassen. |
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