Zitat: |
Kirchliche Arbeitgeber müssen unter Umständen auch Konfessionslose einstellen
Der Europäische Gerichtshof hat eine weitreichende Entscheidung für kirchliche Arbeitgeber gefällt: Die Konfession von Bewerbern darf nicht bei jeder Stelle Ausschlusskriterium sein. |
Naastika hat folgendes geschrieben: |
Ja, aber: Vorsicht!
Das ist nicht die engültige Entscheidung, das deutsche Gericht (hier also: das Bundesarbeitsgericht) muss diese unter Berücksichtigung der europarechtlichen Empfehlung. |
abbahallo hat folgendes geschrieben: |
Andererseits gibt es jede Menge konfessionslose oder muslimische Arbeitnehmer bei kirchlichen Arbeitgebern bereits jetzt. Das beste, was bei der gerichtlichen Klärung herauskommen kann, ist, dass besser präzisiert wird, bei welchen Stellen man die konfessionelle Zugehörigkeit in die Ausschreibung schreiben kann und bei welchen nicht. |
output generated using printer-friendly topic mod. Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde