EuGH-Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht
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#1: EuGH-Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht Autor: jdfWohnort: Nekropole E|B BeitragVerfasst am: 17.04.2018, 10:23
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Na endlich!

Zitat:
Kirchliche Arbeitgeber müssen unter Umständen auch Konfessionslose einstellen

Der Europäische Gerichtshof hat eine weitreichende Entscheidung für kirchliche Arbeitgeber gefällt: Die Konfession von Bewerbern darf nicht bei jeder Stelle Ausschlusskriterium sein.

http://www.spiegel.de/karriere/eugh-kirchliche-arbeitgeber-duerfen-konfession-nicht-immer-fordern-a-1203268.html

#2:  Autor: NaastikaWohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen BeitragVerfasst am: 17.04.2018, 11:46
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Ja, aber: Vorsicht!

Das ist nicht die engültige Entscheidung, das deutsche Gericht (hier also: das Bundesarbeitsgericht) muss diese unter Berücksichtigung der europarechtlichen Empfehlung.

#3:  Autor: Marcellinus BeitragVerfasst am: 17.04.2018, 11:52
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Naastika hat folgendes geschrieben:
Ja, aber: Vorsicht!

Das ist nicht die engültige Entscheidung, das deutsche Gericht (hier also: das Bundesarbeitsgericht) muss diese unter Berücksichtigung der europarechtlichen Empfehlung.

Deshalb gehe ich bis zum Beweis des Gegenteils davon aus, daß sich in der Praxis nichts ändern wird. Im Einzelfall mag es Schadenersatz geben, aber nur nach jeweils langem Rechtsstreit, bei dem die Kirchen hoffen, daß den Klägern vorher Geld und/oder Geld ausgehen. Eine Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts (geschweige denn dessen Wegfall) werden die meisten von uns wohl nicht mehr erleben.

#4:  Autor: abbahallo BeitragVerfasst am: 18.04.2018, 06:42
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Andererseits gibt es jede Menge konfessionslose oder muslimische Arbeitnehmer bei kirchlichen Arbeitgebern bereits jetzt. Das beste, was bei der gerichtlichen Klärung herauskommen kann, ist, dass besser präzisiert wird, bei welchen Stellen man die konfessionelle Zugehörigkeit in die Ausschreibung schreiben kann und bei welchen nicht.

#5:  Autor: Schlumpf BeitragVerfasst am: 18.04.2018, 10:06
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abbahallo hat folgendes geschrieben:
Andererseits gibt es jede Menge konfessionslose oder muslimische Arbeitnehmer bei kirchlichen Arbeitgebern bereits jetzt. Das beste, was bei der gerichtlichen Klärung herauskommen kann, ist, dass besser präzisiert wird, bei welchen Stellen man die konfessionelle Zugehörigkeit in die Ausschreibung schreiben kann und bei welchen nicht.

Und dass das nicht individuell jeder Bischof oder ein Vertreter nach seinem Gusto entscheiden kann.

#6:  Autor: Marcellinus BeitragVerfasst am: 18.04.2018, 10:18
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Je, dies ist die Kirchenrepublik Deutschland. Das kirchliche Arbeitsrecht hat die Funktion, die Gewerkschaften aus den sozialen Einrichtungen fernzuhalten, einen Hebel für das Maßregeln von einzelnen Mitarbeitern zu haben (deshalb werden auch zB Wiederverheiratete nicht sofort gefeuert) und, zunehmend wichtiger, Leute am Austritt aus der Kirche gehindert und zum Taufen ihrer Kinder gezwungen, wenn sie ihren Arbeitsplatz nicht gefährden wollen (bzw. zum Eintritt zu zwingen, wenn sie ihn überhaupt erst bekommen wollen). Kurz, unser Kirchenrecht bedeutet Macht über Menschen. Ich kann mir nur schwer vorstellen, daß die Kirchen und ihre immer noch zahlreichen Parteigänger in Parteien, Regierungen, Parlamenten und Behörden freiwillig darauf verzichten.



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