goedelchen hat folgendes geschrieben: | Außerdem sollte die , die die Sanktionen ausgesprochen haben, mal aufzeigen, dass ein Vermögensgegenstand der sanktionierten Personen/Institutionen verwertet und ihrem Bestimmungszwecken ( z.B. Wiederaufbaufond Ukraine) zugeführt wurden. |
Dafür müsste überhaupt erst mal beschlossen werden, dass die Vermögenswerte beschlagnahmt werden sollen. MW sind sie erst einmal nur eingefroren, d.h. sie stehen den Eigentümern nicht mehr aktuell zur Verfügung, aber nicht enteignet. Das wäre ja auch eine weitaus drastischere Maßnahme, die entsprechend gut begründet sein müsste, sodass sie nicht erfolgreich vor Gericht angefochten werden könnte. Mit Eigentum des russischen Staates könnte das gehen; mit Eigentum von Leuten, die direkt mit dem russischen Angriffskrieg zu tun haben, wohl auch; bei vielen Leuten, die bloß irgendwie im Umfeld Putins sind, dürfte es aber schwieriger sein.
goedelchen hat folgendes geschrieben: | ( z.B. warum werden die angekauften Staatsbürgerschafter russsicher Staatsbürger seitens Malta , Zypern, et nicht komplet für nichtig erklärt ? ) |
Erstens, weil Staatsbürgerschaften in einem Rechtsstaat nicht so einfach entzogen werden können; und das ist auch gut so. Denn, zweitens, warum sollte man das mit allen Leuten tun, die eine russische Staatsbürgerschaft haben oder hatten? Man würde auch Leute treffen, die der russischen Regierung kritisch gegen überstehen und deswegen eine EU-Staatsbürgerschaft haben wollten.
Natürlich ist die Praxis, Staatsbürgerschaften faktisch zu verkaufen, hochproblematisch und sollte beendet werden. Das heißt aber nicht, dass man die einmal nach geltendem Recht verliehenen Staatsbürgerschaften einfach so wieder entziehen dürfen sollte. |