schnorch hat folgendes geschrieben: |
Nun steht fest, dass sie im Dezember ausgezahlt wird.
Falls sie versteuert werden muss, was momentan wohl noch nicht ganz klar ist, |
Zitat: |
Warum zahlt der Staat dann nicht gleich die um den Steuerbetrag vermindere Geldsumme aus? |
Zitat: |
Was steckt dahinter? |
Zitat: |
Will der Staat dieses Rentner- "Geschenk" nur höher erscheinen lassen als es ist? |
Zitat: |
Oder ist es eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für nicht ausgelastete Finanzamt-Sachbearbeiter, |
Zitat: |
die dann zigtausende Steuererklärungen bearbeiten müssen, wobei wohl die Bearbeitungskosten höher sein dürften als die geringe Höhe der erzielten "Steuereinnahme"? (tatsächlich nur eine Zurückholung zuvor ausbezahlten Geldes)
Oder macht man es auch hier in alter Manier gerne kompliziert, weil vielleicht spekuliert wird, dass so manche Rentner mit "Behördenkram" zunehmend überfordert sind und deshalb lieber auf diverse Rechtsansprüche verzichten? Oder macht man es statt einfach lieber kompliziert um der Zunft der Steuerberater mehr einträgliche Kundschaft zu bescheren? Inwieweit könnten da Steuerberater- oder Anwalts-Lobbyisten entsprechenden Einfluss auf Politiker/Gesetzgeber ausüben? In der Regel werden wir in die Rente geschickt, weil wir fürs Berufsleben körperlich und geistig nicht mehr "fit genug" sind. Dann verstehe ich nicht, wieso Rentner in ihrem "wohlverdienten Ruhestand", bei dem sie ihre Ruhe haben wollen und dürfen, mit diversem Behörden- und Antragskram konfrontiert werden, der nicht nur sie, sondern sogar auch so manche "Experten" zu überfordern scheint. Drei Experten, drei Meinungen eben. |
Zitat: |
Ich wollte jüngst im Netz erfahren, wo momentan der Renten-"Grundfreibetrag" liegt unter dem keine Steuerpflicht besteht.
Denn es könnte ja Grenzfälle geben, bei denen vielleicht die als Einkommen geltenden 300,- Euro das Gesamteinkommen kapp über den Grundfreibetrag schieben, dadurch Steuerpflicht auf das Gesamteinkommen greift und der Rentner dann am Ende gar weniger heraus bekommt als ihm die 300 Euro mehr bringen sollten. |
Zitat: |
Sogar in vermeintlich seriösen Internetportalen (etwa von Banken oder Beratungsvereinen) schwankten die Angaben, bis zu welcher Höhe Rente steuerfrei bleibt, um sage und schreibe 600,-Euro.?!?
Wie sollen dann Rentner als Laien beurteilen, welche Höhe nun stimmt, wenn es die Experten noch nicht mal genau wissen, bzw. sich nicht einig sind. |
schnorch hat folgendes geschrieben: |
Die Renteversicherung hält sich da heraus. In ihren Rentenbescheiden heißt es dann immer sinngemäß, Rentner müssten ihren Steuerstatus selbst heraus finden.
Dabei hat aber doch die Rentenversicherung dafür alle nötigen Daten parat, die sie sogar per Verpflichtung routinemäßig jährlich an die Finanzbehörden schickt, damit die dann eventuell steuerpflichtig gewordene Rentner anschreiben und zur Steuererklärung auffordern können. Warum überweist dann die Rentenversicherung fällige Steuern nicht gleich ans Finanzamt. Die Beiträge zur Krankenversicherung überweist sie doch auch gleich an die Krankenasse (etwa weil befürchtet wird, die Rentner könnten sonst das Geld zweckentfremdend versaufen?) |
Zitat: |
Ein "Standartlohnempfänger" ohne Nebenjobs, "Arbeitszimmer" und weitere Abschreibungsmöglichkeiten (bis hin zur Trickserei..), musste sich Jahrzehnte nie um Lohnsteuerkram kümmern, weil dies der Arbeitgeber für ihn tat. |
schnorch hat folgendes geschrieben: |
Will der Staat dieses Rentner- "Geschenk" nur höher erscheinen lassen als es ist? |
sehr gut hat folgendes geschrieben: | ||
Erinnert mich an die Senkung der MwSt auf Erdgas im September(von 19% auf 7), nachdem vorher Erdgas beim ~3fachen des Preises der Vorjahre war. Für 100€ Erdgas, plus 19% .. 19€ Für 300€ Erdgas, plus 7% .. 21€ das wären über 15% mehr MwSt Nur bei Gas unter 271€ würde das weniger MwSt bedeuten(wenn ich richtig gerechnet habe) |
Zitat: |
Es geht doch nichts über ein gepflegtes Vorurteil... |
Kat hat folgendes geschrieben: | ||||
Naja, dies dürfte m.E. eher praktische Gründe haben. Es gibt in Deutschland eben nur drei Steuersätze für die Umsatzsteuer, nämlich Null, den vollen Satz von 19 und den ermäßigten von 7 Prozent. Eine Absenkung auf Null Prozent war europarechtlich nicht möglich. Blieb also nur die Absenkung auf 7 Prozent. |
sehr gut hat folgendes geschrieben: | ||||||
Mag sein, in der Praxis ist die MwSt-Senkung für den Erdgas-Kunden aber eine MwSt-Erhöhung wenn das Erdgas >2.7-fache kostet. |
Kat hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Das mag sein, aber wie hättest Du damals an Stelle der Bundesregierung gehandelt um das Problem ohne Erhöhung des Umsatzsteueraufkommens zu lösen? |
sehr gut hat folgendes geschrieben: |
Keine Sanktionen gegen meinen größten Energielieferanten erlassen?! Dann wären die Erdgas-Preise auch nicht so gestiegen |
output generated using printer-friendly topic mod. Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde