MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben: |
Das Internet sagt, daß der Paragraph bzgl. Besitz von Kinderpornographie erst 2021 zur Straftat und ein Jahr Mindeststrafe hochgestuft wurde, während der Polizist bereits 2019 überführt wurde. |
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben: |
Ansonsten habe ich auf die Schnelle auf der Seite einer Anwältin gelesen, daß eine Mindestfreiheitsstrafe aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles unterschritten werden könne. Wenn es also zu einem Täter-Opfer-Ausgleich kommt, der Angeklagte glaubwürdig Reue zeigt, usw. Oder daß der Richter vielleicht die Laufbahn seines bisherigen Polizistenlebens würdigt. |
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben: |
Als Laienanwalt deines Vertrauens rate ich Dir nach Sichtung des Falles, solche Boulevardseiten wie Tag24 nicht mehr aufzurufen. Die wollen durch ihre Berichterstattung mit "Porno-Polizist" und seinen "widerlichen Kinderporno-Bildern", der dann auch noch seine Pensionsansprüche behalten darf, nur Emotionen bei dir wecken, damit du dich artig empörst und auf ihrer Website herumklickst, wodurch du ihnen Einnahmen generierst. Es gibt andere, schlichte Gemüter, die die Arbeit tagtäglich für Dich übernehmen. |
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben: |
Der Typ ist 60 Jahre alt, ich gehe nicht davon aus, daß er mit der Vorstrafe nochmal als Polizist seinen Dienst aufnehmen wird. Wie es in dem Artikel steht, entscheiden darüber ohnehin die Polizei und im Klagefall das Verwaltungsgericht. Und bis dabei ein rechtsgültiges Urteil herauskommt, könnte der Täter ohnehin bereits pensioniert sein. |
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben: |
Ansonsten habe ich auf die Schnelle auf der Seite einer Anwältin gelesen, daß eine Mindestfreiheitsstrafe aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles unterschritten werden könne... |
VanHanegem hat folgendes geschrieben: | ||
... wobei ich mit Blick auf die vielen frei herumlaufenden Intensivtäter mal vermute, dass das in D eher die Regel als die Ausnahme sein dürfte. |
VanHanegem hat folgendes geschrieben: | ||
... wobei ich mit Blick auf die vielen frei herumlaufenden Intensivtäter mal vermute, dass das in D eher die Regel als die Ausnahme sein dürfte. |
VanHanegem hat folgendes geschrieben: | ||
... wobei ich mit Blick auf die vielen frei herumlaufenden Intensivtäter mal vermute, dass das in D eher die Regel als die Ausnahme sein dürfte. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Quatsch. |
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben: |
Quatsch. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: |
Um's auch nochmal zu sagen: Quatsch. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Kann mir jemand (am besten eine:r unserer Jurist:innen) das Folgende erklären? |
VanHanegem hat folgendes geschrieben: | ||||||
Dass es 3 Diskutanten nötig haben sich gegenseitig zu bestärken spricht nicht unbedingt für deren Position |
VanHanegem hat folgendes geschrieben: | ||||||
Dass es 3 Diskutanten nötig haben sich gegenseitig zu bestärken spricht nicht unbedingt für deren Position |
VanHanegem hat folgendes geschrieben: |
Leider folge ich inzwischen dem Narrativ der sog. "Kuscheljustiz". Wenn der Logik der Gerichte folgend (die in D immerhin noch professionell genug sind dieselben Kriterien auf alle anzuwenden) auch ein Nazi ungestraft seinen Nachbarn abstechen darf, ist das Geheule groß.^ |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Kann mir jemand (am besten eine:r unserer Jurist:innen) das Folgende erklären? |
output generated using printer-friendly topic mod. Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde