April hat folgendes geschrieben: |
Hab nie was von Gemeindepfarrer gehört. (Warscheinlich hat er es gar nicht mitbekommen. |
Noseman hat folgendes geschrieben: |
QueenOfTheStoneage, bis zur Volljährigkeit warten nutzt m.E. eher wenig. Heikes Argument mit dem Streß ist zwar ein bedeutendes, aber dies ändert sich ja nicht durch Deine Volljährigkeit - Streß wirste dann auch haben.
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QueenOfTheStoneage hat folgendes geschrieben: |
Ich bin momentan auch noch in der evangelischen Kirche, werde aber, sobald ich volljährig bin, austreten (meine Mutter erlaubt es mir nicht). Man muss sich da im Prinzip für nichts rechtfertigen, ich muss dann nichtmal zum Pfarrer gehen, sondern zum Gemeindemeldeamt (oder wie sich das nun nennen mag)... |
QueenOfTheStoneage hat folgendes geschrieben: |
Was mich bloß stört ist der Gedankenterror, dem mich meine Großeltern momentan unterziehen um mich in der Kirche zu halten.... So ein Schwachsinn, ist schließlich meine Sache und nur ein formaler Akt, glauben tu ich sowieso nicht. |
QueenOfTheStoneage hat folgendes geschrieben: |
Hm die einen sagen mir, dass ich ab 14 darf, die anderen sagen, ich bräuchte dann noch eine Einverständniserklärung..... |
Zitat: |
Mir bleibt dann wohl nichts anderes übrig, als einfach mal da hinzugehen und zu fragen . |
QueenOfTheStoneage hat folgendes geschrieben: |
"Warte bis zum Austritt, bis wir sterben, sonst werden wir traurig" |
Zitat: |
auf meinen Einwand hin, dass ich doch auch ohne Kirche noch die gleiche Person bin (zumindest hat es nichts mit Austritt zu tun, wenn ich mich ändere^^) : "Da bin ich mir nicht so sicher". |
QueenOfTheStoneage hat folgendes geschrieben: |
Meine Großeltern kommen mir mit "Argumenten" wie: "Warte bis zum Austritt, bis wir sterben, sonst werden wir traurig" ; "Deine Geschwister sind doch auch nicht ausgetreten"; und auf meinen Einwand hin, dass ich doch auch ohne Kirche noch die gleiche Person bin (zumindest hat es nichts mit Austritt zu tun, wenn ich mich ändere^^) : "Da bin ich mir nicht so sicher". Als ob ich mit der Kirche verwachsen wäre oder so... |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | ||
Definitiv brauchst du keine Einverständniserklärung. |
Poldi hat folgendes geschrieben: |
In Bayern, Rheinland-Pfalz und im Saarland brauchst du allerdings bis zum 18. eine Einverständniserklärung der Eltern wenn du vom Religionsunterricht befreit werden willst ... |
Poldi hat folgendes geschrieben: |
In Bayern, Rheinland-Pfalz und im Saarland brauchst du allerdings bis zum 18. eine Einverständniserklärung der Eltern wenn du vom Religionsunterricht befreit werden willst ... |
Noseman hat folgendes geschrieben: |
In ganz Deutschland, wozu in diesem Ausnahmefall selbst Bayern mitzuzählen ist, ist man ab 14 religionsmündig und braucht weder zur Befreiung vom RU noch zum Kirchenaustritt eine Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. |
Poldi hat folgendes geschrieben: | ||||
Jein, Heike ... Laut GESETZ brauchst du keine Einverständniserklärung, aber viele der zuständigen Beamten (zumindest in Bayern) versuchen einem das einzureden bzw. weigern sich, die entsprechende Amtshandlung zu vollziehen, wohl wissend, daß die meisten sich davon einschüchtern lassen und nicht widersprechen ... |
Zitat: |
In Bayern, Rheinland-Pfalz und im Saarland brauchst du allerdings bis zum 18. eine Einverständniserklärung der Eltern wenn du vom Religionsunterricht befreit werden willst ... |
Noseman hat folgendes geschrieben: |
In ganz Deutschland, wozu in diesem Ausnahmefall selbst Bayern mitzuzählen ist, ist man ab 14 religionsmündig und braucht weder zur Befreiung vom RU noch zum Kirchenaustritt eine Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | ||
Ja, ich weiß. Schweinerei das. |
Noseman hat folgendes geschrieben: | ||
Da bist Du offensichtlich den gleichen irrtümlichen Quellen zum Opfer geworden, die andere suggerieren, dass es sich mit der Befreiung vom RU so verhält wie von dir beschrieben. In ganz Deutschland, wozu in diesem Ausnahmefall selbst Bayern mitzuzählen ist, ist man ab 14 religionsmündig und braucht weder zur Befreiung vom RU noch zum Kirchenaustritt eine Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. |
Othilic hat folgendes geschrieben: | ||||
Komisch, ich hab mich (in Bayern, Anfang 90er) Anfang der 11., mit 16 Jahren, vom RU abgemeldet und mich Anfang der 12., mit 17 Jahren, wieder angemeldet. War gar kein Problem -- ging alles ohne Einverständniserklärung der Eltern. |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: |
Schulgesetz für Ba-Wü
... (2) Die Erklärung über die Abmeldung vom Religionsunterricht ist gegenüber dem Schulleiter schriftlich, von einem minderjährigen religionsmündigen Schüler persönlich abzugeben. Zum Termin zur Abgabe der persönlichen Erklärung des religionsmündigen Schülers sind die Erziehungsberechtigten einzuladen. (3) Die Abmeldung vom Religionsunterricht ist nur zu Beginn eines Schulhalbjahres zulässig. Hier müssen die Eltern sogar antanzen. |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: |
Schulgesetz für Ba-Wü
§ 100 Teilnahme am Religionsunterricht ... von einem minderjährigen religionsmündigen Schüler persönlich abzugeben. Zum Termin zur Abgabe der persönlichen Erklärung des religionsmündigen Schülers sind die Erziehungsberechtigten einzuladen. Hier müssen die Eltern sogar antanzen. |
Raphael hat folgendes geschrieben: |
Ich denke, die Regelungen in Bayern und im Saarland sind schlicht unvereinbar mit dem Grundgesetz. Einerseits können junge Menschen mit 14 Jahren aus der Kirche austreten. Andererseits sollen sie gezwungen sein, weitere vier Jahre einem Unterricht beizuwohnen, der über die Kirchenabhängigkeit der Lehrkräfte und über den kirchlich begründeten Lehrplan faktisch ein kirchlicher Unterricht ist, d.h. die Schüler müssen an der Lehrveranstaltung einer Organisation teilnehmen, aus der auszutreten ihr verfassungsmäßiges Recht ist, wovon sie auch Gebrauch gemacht haben. Das wäre so, wie wenn ich zwar aus der Kirche austreten dürfte, aber weiter Kirchensteuer zahlen oder kirchlich heiraten müsste. |
Othilic hat folgendes geschrieben: | ||
Wie ist das gemeint mit dem "einladen" ? Müssen sie wirklich kommen oder dürfen sie nur kommen? Wenn sie kommen müssen, was passiert, wenn sie sich weigern oder zu dem Termin keine Zeit haben (berufstätig etc) ? |
Othilic hat folgendes geschrieben: | ||
Wie ist das gemeint mit dem "einladen" ? Müssen sie wirklich kommen oder dürfen sie nur kommen? Wenn sie kommen müssen, was passiert, wenn sie sich weigern oder zu dem Termin keine Zeit haben (berufstätig etc) ? |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: |
Schulgesetz für Ba-Wü
§ 100 Teilnahme am Religionsunterricht (1) Über die Teilnahme am Religionsunterricht bestimmen die Erziehungsberechtigten. Nach Eintritt der Religionsmündigkeit steht dieses Recht aus Glaubens- und Gewissensgründen dem Schüler zu. (2) Die Erklärung über die Abmeldung vom Religionsunterricht ist gegenüber dem Schulleiter schriftlich, von einem minderjährigen religionsmündigen Schüler persönlich abzugeben. Zum Termin zur Abgabe der persönlichen Erklärung des religionsmündigen Schülers sind die Erziehungsberechtigten einzuladen. (3) Die Abmeldung vom Religionsunterricht ist nur zu Beginn eines Schulhalbjahres zulässig. Hier müssen die Eltern sogar antanzen. |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | ||
Hm, wenn man das wörtlich nimmt, müssen die Eltern hier gar nicht zustimmen. Sie müssen nur eingeladen werden, können dann zwar persönlich anwesend sein... aber können sie widersprechen? |
lupus hat folgendes geschrieben: | ||||
Nein, zustimmen müssen sie eindeutig nicht, aber sie sollen ihren Nachwuchs halt zur Sau machen. |
lupus hat folgendes geschrieben: | ||
Psst! Die Religionsmündigkeit mit 14 steht nicht im Grundgesetz. Bring den Bundesgesetzgeber nicht auf dumme Gedanken... Außerdem können Schüler auch in Bayern und im Saarland nicht in einen Unterricht einer Religionsgemeinschaft gezwungen werden, der sie nicht mehr angehören. Wenn sie ausgetreten sind, brauchen sie keine Abmeldung mehr, sie haben von Rechts wegen den Religionsunterricht nicht mehr zu besuchen. |
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