Heike Jackler hat folgendes geschrieben: |
(...) Deutschland ist nicht Bayern. |
Raphael hat folgendes geschrieben: |
Zwangsunterricht von Nichtkirchenmitgliedern |
Raphael hat folgendes geschrieben: |
Dass der Kirchenaustritt von der Teilnahme am Religionsunterricht befreit, ist den zitierten Stellen der Landesgesetze nicht zu entnehmen. |
Raphael hat folgendes geschrieben: |
Es ist ja gut möglich, dass ein Jugendlicher aus Rücksicht auf seine Familie oder weil er später mal Zivildienst bei Caritas oder Diakonie machen will, (noch) nicht aus der Kirche austritt, aber dennoch nicht an kirchlichen Veranstaltungen teilnehmen will. |
Raphael hat folgendes geschrieben: |
Der Religionsunterricht ist eine kirchliche Veranstaltung. Ich halte das für einen Verstoß gegen Art. 3 III GG. So wie viele Christen keiner Kirche angehören, gehören Kirchen auch viele Nichtchristen an, aus welchem nicht religiösen Grunde auch immer. Den Austritt aus dem Religionsunterricht vom Kirchenaustritt abhängig zu machen, kann m.E. nicht angehen. |
Othilic hat folgendes geschrieben: | ||||
Komisch, ich hab mich (in Bayern, Anfang 90er) Anfang der 11., mit 16 Jahren, vom RU abgemeldet und mich Anfang der 12., mit 17 Jahren, wieder angemeldet. War gar kein Problem -- ging alles ohne Einverständniserklärung der Eltern. |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | ||||||
Deswegen sag ich es ihm ja auch ausdrücklich, bevor er da erst rumfragt und falsche Auskunft kriegt. |
Raphael hat folgendes geschrieben: |
Es ist ja gut möglich, dass ein Jugendlicher aus Rücksicht auf seine Familie oder weil er später mal Zivildienst bei Caritas oder Diakonie machen will, (noch) nicht aus der Kirche austritt, ... |
Holly Blue hat folgendes geschrieben: |
Hmm, also ich bin noch Mitglied in der katholischen Kirche, allerdings nur noch so lange, bis ich einen vernünftigen Job habe und so viel Geld verdiene, dass ich es nicht einsehe, davon was der Kirche zu geben. |
Savar hat folgendes geschrieben: |
Ich hab mal gehört, dass man, wenn man umzieht und beim Einwohnermeldeamt keine Konfession angibt den formellen Kirchenaustritt gespart hat. |
Savar hat folgendes geschrieben: |
Ich hab mal gehört, dass man, wenn man umzieht und beim Einwohnermeldeamt keine Konfession angibt den formellen Kirchenaustritt gespart hat. |
Savar hat folgendes geschrieben: |
Hab grad nachgeschaut: Im Saarland muss man 30,70 € (geiler Betrag) bezahlen, wenn die Eltern bei der Geburt die falsche Entscheidung getroffen haben. |
Rene Hartmann hat folgendes geschrieben: | ||
Es läßt sich übrigens argumentieren, dass die Kirchenaustrittsgebühr gegen die Religionsfreiheit verstößt, weil sie den Kirchenaustritt unzulässig erschwert. Es könnte sich lohnen, das mal gerichtlich überprüfen zu lassen. Setzt allerdings voraus, dass man bereit ist, bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen, und das ist nicht ganz billig. Für solche Fälle hat der IBKA kürzlich einen Rechtshilfefonds eingerichtet. |
BVerfGE 30,415 vom 31. März 1971 hat folgendes geschrieben: |
1. Die Anknüpfung der Kirchensteuerpflicht an innerkirchliche Regelungen, die die Kirchenmitgliedschaft von Taufe und Wohnsitz abhängig machen, verstößt nicht gegen die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit sowie die negative Vereinigungsfreiheit, sofern der Kirchenangehörige jederzeit die Möglichkeit hat, seine Mitgliedschaft zu beenden. |
BVerfGE 30,415 vom 31. März 1971 hat folgendes geschrieben: |
Belastende Rechtsfolgen für das Kind werden an die Taufe in der Regel erst in einem Zeitpunkt angeknüpft, in dem es die Religionsmündigkeit erlangt hat und daher jederzeit durch Austritt seine Mitgliedschaft beenden kann. Wird die Mitgliedschaft gleichwohl aufrechterhalten, so liegt darin ein Element der Freiwilligkeit, das es ausschließt, von einer Zwangsmitgliedschaft zu sprechen. |
Leony hat folgendes geschrieben: | ||||
Auf einer Seite des IBKA:
Petition an den Niedersächsischen Landtag zwecks Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühren, und aus der Antwort des Landtagspräsidenten. In einer Antwort der SPD-Landtagsfraktion wurde übrigens auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hingewiesen, nämlich
Interessant ist, dass es in der Begründung dieser Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung u. a. heißt:
Das heißt: Damals hat man bestimmte Regelungen u. a. mit der Begründung für verfassungsgemäß erklärt, dass es für das Kind in der Regel keine unvermeidbaren belastenden Rechtsfolgen gab, in einer Zeit, als der Kirchenaustritt noch weithin (oder überall?) kostenlos war. Und ausgerechnet diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde angeführt, um die angebliche Verfassungsmäßigkeit der Kirchenaustrittsgebühr zu begründen, obwohl die doch eine belastende Rechtsfolge ist, die das Kind eben nicht durch den Kirchenaustritt vermeiden kann. |
Leony hat folgendes geschrieben: |
Es hat schon Fälle gegeben, in denen Ex-DDR-Bürger plötzlich mit Kirchensteuer-Forderungen konfrontiert wurden, die jahrzehntelang nichts mit der Kirche zu tun hatten, ja teilweise sogar einen Austritt vollzogen hatten, ihn nur nicht mehr belegen konnten.
Auch Ausländern ist es schon so ergangen |
Savar hat folgendes geschrieben: |
Man kann auch anführen, dass ich bei der Konfirmation "Ja" gesagt habe, aber ob das rechtswirksam ist? |
lupus hat folgendes geschrieben: | ||
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Savar hat folgendes geschrieben: |
Man kann auch anführen, dass ich bei der Konfirmation "Ja" gesagt habe, aber ob das rechtswirksam ist? |
caballito hat folgendes geschrieben: | ||
hat man dich vorher wahrheotsgemäß darüber informiert, wozu du da ja sagst? Falls nein: Anfechtung wegen Irrtums, oder wegen Arglistiger Täuschung. |
Savar hat folgendes geschrieben: | ||||
Daran habe ich keinerlei Erinnerungen (Verdrängung), aber ich nehm an, dass da vorher noch so ein Gelaber war. Ich dachte nur immer, dass mit 14 noch nicht geschäftsfähig sei, oder zumindest nur eingeschränkt. Mündliche Verträge müssten da doch eigentlich ausgeschlossen sein. |
lupus hat folgendes geschrieben: | ||||||
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lupus hat folgendes geschrieben: | ||
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Leony hat folgendes geschrieben: | ||||
Auf einer Seite des IBKA:
Petition an den Niedersächsischen Landtag zwecks Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühren, und aus der Antwort des Landtagspräsidenten. In einer Antwort der SPD-Landtagsfraktion wurde übrigens auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hingewiesen, nämlich
Interessant ist, dass es in der Begründung dieser Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung u. a. heißt:
Das heißt: Damals hat man bestimmte Regelungen u. a. mit der Begründung für verfassungsgemäß erklärt, dass es für das Kind in der Regel keine unvermeidbaren belastenden Rechtsfolgen gab, in einer Zeit, als der Kirchenaustritt noch weithin (oder überall?) kostenlos war. Und ausgerechnet diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde angeführt, um die angebliche Verfassungsmäßigkeit der Kirchenaustrittsgebühr zu begründen, obwohl die doch eine belastende Rechtsfolge ist, die das Kind eben nicht durch den Kirchenaustritt vermeiden kann. |
Leony hat folgendes geschrieben: | ||||
So sicher wäre ich mir nicht. Soweit mir bekannt, wird die Kirchenmitgliedschaft durch die Taufe hergestellt, und davon, dass die Konfirmation etwas damit zu tun habe, ist mir nichts bekannt. Sicher bin ich mir aber auch nicht. Wenn ich mich an meine Konfirmation zurückerinnere - das ist mittlerweile über 40 Jahre her - dann finde ich Erinnerungen daran, dass ich meinen Glauben bekannt habe (den es damals noch gab), und auch daran, dass ich meine Absicht erklärt habe, "mit Gottes Hilfe" bei diesem Glauben zu bleiben. An eine Absichtserklärung, Mitglied der EKD zu bleiben, kann ich mich nicht erinnern. Im Glaubensbekenntnis hieß es zwar: "Ich glaube an ... eine heilige christliche Kirche, die Gemeinde der Heiligen." Aber darunter habe ich nicht die EKD verstanden, sondern die Gesamtheit aller christlichen Kirchen, und ich denke, ich hätte damals einen Übertritt in eine andere christliche Kirche, z. B. eine baptistische, nicht ausgeschlossen. |
lupus hat folgendes geschrieben: | ||
Aber dann bist du doch in einer ganz bestimmten Kirchen konfirmiert worden, die diese Konfirmation offensichtlich für die eigenen Mitglieder veranstaltet. Da der Staat für den Eintritt anders als für den Austritt keinerlei Form vorschreibt, dürfte das völlig ausreichen. |
Rene Hartmann hat folgendes geschrieben: | ||||
Das hat vielleicht eher damit zu tun, dass in der Petition ja auch kritisiert wurde, dass man ihne sein Zutun durch die Taufe Kirchenmitglied wird. Das hat man dann natürlich zum Anlass genommen, auf eine BVerfG-Entscheidung hinzuweisen, die das für rechtmäßig erklärt. Deswegen ist wahrscheinlich auch das Beste, sich in einer Beschwerde gegen die Austrittsgebühr nur darauf zu konzentrieren und alle Nebenaspekte wegzulassen. |
Rene Hartmann hat folgendes geschrieben: |
Dass bei einer Petition etwas herauskommt, war allerdings von vornherein nicht zu erwarten - da darf man sich keine Illusionen machen.
... Nein, in solchen Fällen ist nur über den Gerichtsweg etwas zu erreichen. |
Othilic hat folgendes geschrieben: |
Besteht rechtlich gesehen ein Unterschied zwischen der Kirchenaustrittsgebühr und der Gebühr für die Ausstellung von Personalausweis oder Reisepaß ? |
Leony hat folgendes geschrieben: |
etwas OT - I have a dream:
Wenn sich jemand finden würde, der als Kind schon sehr vermögend war und erhebliche Summen an Einkommensteuer zu zahlen hatte und, da getauft, auch erhebliche Summen an Kirchensteuer, der aber - nach einem möglichst frühen Kirchenaustritt - nach Erreichen der Volljährigkeit auf Rückzahlung der Kirchensteuern klagen würde, weil die Zahlungen auf einem Vertrag zwischen Eltern und Kirche zu Lasten eines Dritten basierten ... 'T was just a dream |
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