viator hat folgendes geschrieben: |
In Estland ist es verboten, während dem Sex Schach zu spielen. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||
Warum denn das? |
hacketaler hat folgendes geschrieben: |
alle die hier drinstehen
http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3821824700/qid%3D1129810559/028-7349611-2940549 |
Wikipedia hat folgendes geschrieben: |
Heute ist das Tanzverbot in Deutschland ein ländergeregeltes Verbot von Tanzveranstaltungen an bestimmten hohen christlichen Feiertagen. Das Verbot leitet man aus dem Grundgesetz her, das den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als "Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung" (Art. 140 GG i.V.m. 139 WRV) |
Zitat: |
Ein Gesetz in Guernee verbietet Frauen mit mehr als 200 Pfund Lebendgewicht, in Shorts auf Pferden zu reiten. |
Zitat: |
In Cupertino, Kalifornien ist es illegal, gut hörbar rückwärts im Hexadezimalsystem zu zählen. |
Raphael hat folgendes geschrieben: |
Landesrechtlich sind meine Eltern also Angehörige meines Mannes - ich nicht. |
Zitat: |
Ein Gesetz verbietet Bienen, über das Dorf oder durch die Straßen von Kirkland, Illinois, zu fliegen. |
Zitat: |
Per Gesetz wird in Florida den Ratten verboten, Schiffe zu verlassen. |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||||
http://www.blogigo.de/Rosenrot
Was ähnliches gibt es in Deutschland auch, hat mit der Vermischung zweier Bienenvölker zu tun... find ich aber gerade nicht.
Okay... |
viator hat folgendes geschrieben: |
In Estland ist es verboten, während dem Sex Schach zu spielen. |
Zitat: |
In Alaska ist es illegal, von einem Flugzeug aus auf einen Elch herabzuschauen. |
Tegularius hat folgendes geschrieben: | ||
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Surata hat folgendes geschrieben: | ||
http://www.blogigo.de/Rosenrot
Was ähnliches gibt es in Deutschland auch, hat mit der Vermischung zweier Bienenvölker zu tun... find ich aber gerade nicht. |
BGB § 961 hat folgendes geschrieben: |
Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt. |
BGB § 962 hat folgendes geschrieben: |
Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen. |
BGB § 963 hat folgendes geschrieben: |
Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme. |
Tegularius hat folgendes geschrieben: | ||
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Raphael hat folgendes geschrieben: |
In Deutschland ist es verboten, dass ein minderjähriges Kind den Familiennamen seines sorgeberechtigten Vaters annimmt, wenn seine Mutter verstorben ist nicht mit dem Vater verheiratet war. Begründung: Es widerspräche dem Kindeswohl, wenn das Kind den selben Familiennamen hätte wie sein Vater. (BGH-Urteil von gestern) |
Quéribus hat folgendes geschrieben: |
Derzeit noch muß eine unverheiratete Frau das von ihr geborene Baby anerkennen, das soll aber zum Jahreswechsel wegfallen (sie gilt dann automatisch als Mutter ihres Kindes). |
Quéribus hat folgendes geschrieben: |
ich weiß zwar nicht, ob so was häufig vorkommt, aber ich glaube, dann wird "unbekannt" eingetragen
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Quéribus hat folgendes geschrieben: |
ich weiß zwar nicht, ob so was häufig vorkommt, aber ich glaube, dann wird "unbekannt" eingetragen |
Zitat: |
es gibt ja auch die Möglichkeit anonym zu entbinden (wenn die Frau vorher weiß, daß sie das Kind zur Adoption freigeben will, sie hat aber eine Frist von ein paar Wochen, in der sie diese Entscheidung rückgängig machen kann), dann steht unter "Mutter": unbekannt.
Das wird weiterhin möglich bleiben. |
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