Heike N. hat folgendes geschrieben: | ||||
Das ist nicht wahr, oder?
OK. Jetzt aber mal gesetzt der Fall, dass die Frau das Kind nicht anerkennt und trotzdem behalten will? Ich meine, da steht dann immer "Mutter unbekannt"? |
Nergal hat folgendes geschrieben: | ||
Ein sinnvolles Gesetz |
Hannibal hat folgendes geschrieben: | ||||
Nein. Das ist eines der beschissensten Gesetze überhaupt. Das ist fast schon wie ein Gesetz, welches die Unisexkultur verbietet! |
Hannibal hat folgendes geschrieben: | ||||
Nein. Das ist eines der beschissensten Gesetze überhaupt. Das ist fast schon wie ein Gesetz, welches die Unisexkultur verbietet! |
dragonfly hat folgendes geschrieben: |
In Dänemark ist es verboten, ausländische Flaggen zu hissen. |
Sokrateer hat folgendes geschrieben: |
Vorsicht! Diese lustigen Gesetze sind oft nur urbane Legenden, oder eben paradoxe Anwendungen für Sonderfälle, die ursprünglich wohl nicht bedacht wurden. |
Hannibal hat folgendes geschrieben: | ||||
Nein. Das ist eines der beschissensten Gesetze überhaupt. Das ist fast schon wie ein Gesetz, welches die Unisexkultur verbietet! |
Critic hat folgendes geschrieben: | ||
Eine andere Möglichkeit ist, daß Politiker, die gegen bestimmte Gesetze waren, diese Vorschriften zu den Gesetzentwürfen hinzugefügt haben, um damit zu verhindern, daß die ursprüngliche Vorlage in einer Abstimmung durchkommt. Da das aber nicht passiert ist, treten diese komischen Gesetze eben mit in Kraft. |
dragonfly hat folgendes geschrieben: |
In Dänemark ist es verboten, ausländische Flaggen zu hissen. |
Thao hat folgendes geschrieben: |
Das Hauptmissverständnis ist, das Gerichtsurteile mit Gesetzen verwechselt werden. Das abstruse angelsächsische Rechtssystem verwirrt außerdem noch zusätzlich. |
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: |
Das angelsächsische Rechtssystem ist m.W. im wesentliche eine Sammlung von Gerichtsurteilen. Wenn eben 1865 in einem bestimmten Fall geurteilt wurde und seitdem dieser Fall nie wieder vor Gericht aufgetaucht ist, so ist das Urteil von 1865 geltendes Recht, solange, bis ein Gericht heute anders entscheidet. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: | ||
Das ist nicht wahr, oder? |
Zitat: | ||
OK. Jetzt aber mal gesetzt der Fall, dass die Frau das Kind nicht anerkennt und trotzdem behalten will? Ich meine, da steht dann immer "Mutter unbekannt"? |
Zitat: |
Annoying someone via the Internet is now a federal crime.
It's no joke. Last Thursday, President Bush signed into law a prohibition on posting annoying Web messages or sending annoying e-mail messages without disclosing your true identity. |
Zitat: |
Teen girl charged with posting nude photos on Internet
The Associated Press PITTSBURGH - A 15-year-old girl has been arrested for taking nude photographs of her self and posting them on the Internet, police said. The girl, whose identity was withheld, was accused of sending out photographs of herself in various states of undress and performing a variety of sexual acts. She sent them to people she met in chat rooms on the Internet, police said. Police seized her computer and found dozens of photographs stored on the hard drive. Authorities did not say how police learned about the girl. She has been charged with sexual abuse of children, possession of child pornography and dissemination of child pornography. |
Critic hat folgendes geschrieben: | ||
http://www.phillyburbs.com/pb-dyn/news/103-03292004-273371.html
Ja nee, is' klar, man kann sich selbst mißbrauchen... |
Zitat: |
New York: In Brooklyn dürfen Esel nicht in Badewannen schlafen (!?)
Das Pfeifen unter Wasser ist in Florida verboten Im Staat Washington ist es unter allen Umständen verboten, mit einer Jungfrau Sex zu haben. Das Gesetz schließt die Hochzeitsnacht mit ein. In Greene, New York, ist es verboten, auf den Straßen rückwärts zu laufen und Erdnüsse zu essen, wenn ein Konzert stattfindet. In Natoma, Kansas; ist es gesetzlich untersagt, Messer auf Männer in gestreiften Anzügen zu schleudern. In Pennsylvania ein Gesetz gilt, wonach ein Autofahrer, dem ein Pferdefuhrwerk begegnet, seinen Wagen von der Straße nehmen muß und mit einer Plane zuzudecken hat, die der Umgebungsfarbe entspricht. Sollten die Pferde weiterhin störrisch reagieren, muß er sein Auto demontieren und die Teile unter Büschen verstecken. Keine Frau darf in einem Badeanzug irgendeinen Highway des Staates Kentucky betreten, wenn sie nicht mindestens von zwei Polizisten eskortiert wird oder mit einem Knüppel bewaffnet ist. Dieses Gesetz tritt nicht in Kraft, wenn die Frau weniger als 90 Pfund oder mehr als 200 Pfund wiegt oder es sich um ein weibliches Pferd handelt. Monstern ist es in Urbana, Illinois verboten, das Stadtgebiet zu betreten. |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||
Okay... |
I.R hat folgendes geschrieben: | ||||
Damit lässt sich prima das Sinken der Schiffe vermeiden. |
Yamato hat folgendes geschrieben: | ||
http://webplaza.pt.lu/public/lsandt/de/gesetz.htm
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I.R hat folgendes geschrieben: | ||||
Damit lässt sich prima das Sinken der Schiffe vermeiden. |
Stefan hat folgendes geschrieben: |
Nicht alles was man im Internet findet, ist wahr. |
Stefan hat folgendes geschrieben: |
Nicht alles was man im Internet findet, ist wahr. |
Zitat: |
Todesstrafe in einer Deutschen Verfassung? Kaum vorstellbar, aber wahr. Im noch heute zu findenden Artikel 21 der Hessischen Verfassung vom 1. Dezember 1946 steht: (1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden. (2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat. (3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln. Außer Hessen hatte bis vor einigen Jahren auch Bayern die Todesstrafe in seiner Verfassung stehen. Durch eine Volksabstimmung wurde diese am 8.2.1998 abgeschafft. Aber keine Angst, Sie müssen ihre Spessartreise doch nicht absagen um Amnesty International zu unterstützen. So ein heißes Pflaster ist Hessen auch nicht, denn im Grundgesetz heißt es in Artikel 102: "Die Todesstrafe ist abgeschafft." Des Weiteren steht in Art. 31 GG: "Bundesrecht bricht Landesrecht." Zu erklären ist das Relikt n der hessichen Verfassung geschichtlich: Die hessische Verfassung ist älter als das Grundgesetz. Und damals war die Todesstrafe kein ungewöhnliches Strafmaß. |
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