Kuriose Gesetze
Wähle Beiträge von
# bis # FAQ
[/[Drucken]\]
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter  :| |:
Freigeisterhaus -> Sonstiges und Groteskes

#31:  Autor: Mario HahnaWohnort: München BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 21:04
    —
Sie kann das Kind ja adoptieren : )

#32:  Autor: Raphael BeitragVerfasst am: 21.10.2005, 23:11
    —
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Quéribus hat folgendes geschrieben:
ich weiß zwar nicht, ob so was häufig vorkommt, aber ich glaube, dann wird "unbekannt" eingetragen Schulterzucken


Geschockt Das ist nicht wahr, oder?

Zitat:
es gibt ja auch die Möglichkeit anonym zu entbinden (wenn die Frau vorher weiß, daß sie das Kind zur Adoption freigeben will, sie hat aber eine Frist von ein paar Wochen, in der sie diese Entscheidung rückgängig machen kann), dann steht unter "Mutter": unbekannt.
Das wird weiterhin möglich bleiben.


OK. Jetzt aber mal gesetzt der Fall, dass die Frau das Kind nicht anerkennt und trotzdem behalten will? Ich meine, da steht dann immer "Mutter unbekannt"? Geschockt Argh



Wieso sollte man ein Kind einer wildfremden Frau anvertrauen, die selbst sagt, sie hat mit ihm nichts zu tun?

#33:  Autor: HannibalWohnort: Wien BeitragVerfasst am: 22.10.2005, 17:22
    —
Nergal hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Ein Gesetz in Guernee verbietet Frauen mit mehr als 200 Pfund Lebendgewicht, in Shorts auf Pferden zu reiten.


Ein sinnvolles Gesetz zynisches Grinsen


Nein. Das ist eines der beschissensten Gesetze überhaupt. Das ist fast schon wie ein Gesetz, welches die Unisexkultur verbietet! Böse Böse

#34:  Autor: hacketaler BeitragVerfasst am: 22.10.2005, 17:31
    —
Hannibal hat folgendes geschrieben:
Nergal hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Ein Gesetz in Guernee verbietet Frauen mit mehr als 200 Pfund Lebendgewicht, in Shorts auf Pferden zu reiten.


Ein sinnvolles Gesetz zynisches Grinsen


Nein. Das ist eines der beschissensten Gesetze überhaupt. Das ist fast schon wie ein Gesetz, welches die Unisexkultur verbietet! Böse Böse



Pillepalle

#35:  Autor: AlchemistWohnort: Hamburg BeitragVerfasst am: 22.10.2005, 17:38
    —
Hannibal hat folgendes geschrieben:
Nergal hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Ein Gesetz in Guernee verbietet Frauen mit mehr als 200 Pfund Lebendgewicht, in Shorts auf Pferden zu reiten.


Ein sinnvolles Gesetz zynisches Grinsen


Nein. Das ist eines der beschissensten Gesetze überhaupt. Das ist fast schon wie ein Gesetz, welches die Unisexkultur verbietet! Böse Böse


Pillepalle Pillepalle Pillepalle

#36:  Autor: Kommissar PlattfußWohnort: Düssbuich BeitragVerfasst am: 22.10.2005, 20:51
    —
In Dänemark ist es verboten, ausländische Flaggen zu hissen. Überrascht

#37:  Autor: mephisto BeitragVerfasst am: 22.10.2005, 20:59
    —
dragonfly hat folgendes geschrieben:
In Dänemark ist es verboten, ausländische Flaggen zu hissen. Überrascht


Na ja. Wie Depechen halt sind.

#38:  Autor: CriticWohnort: Arena of Air BeitragVerfasst am: 23.10.2005, 03:59
    —
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Vorsicht! Diese lustigen Gesetze sind oft nur urbane Legenden, oder eben paradoxe Anwendungen für Sonderfälle, die ursprünglich wohl nicht bedacht wurden.


Eine andere Möglichkeit ist, daß Politiker, die gegen bestimmte Gesetze waren, diese Vorschriften zu den Gesetzentwürfen hinzugefügt haben, um damit zu verhindern, daß die ursprüngliche Vorlage in einer Abstimmung durchkommt. Da das aber nicht passiert ist, treten diese komischen Gesetze eben mit in Kraft.

#39:  Autor: ShadaikWohnort: MG BeitragVerfasst am: 23.10.2005, 12:10
    —
Hannibal hat folgendes geschrieben:
Nergal hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Ein Gesetz in Guernee verbietet Frauen mit mehr als 200 Pfund Lebendgewicht, in Shorts auf Pferden zu reiten.


Ein sinnvolles Gesetz zynisches Grinsen


Nein. Das ist eines der beschissensten Gesetze überhaupt. Das ist fast schon wie ein Gesetz, welches die Unisexkultur verbietet! Böse Böse

Wieso, Tierquälerei ist auch in Deutschland verboten... Mit den Augen rollen

#40:  Autor: Mario HahnaWohnort: München BeitragVerfasst am: 23.10.2005, 12:12
    —
Critic hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Vorsicht! Diese lustigen Gesetze sind oft nur urbane Legenden, oder eben paradoxe Anwendungen für Sonderfälle, die ursprünglich wohl nicht bedacht wurden.


Eine andere Möglichkeit ist, daß Politiker, die gegen bestimmte Gesetze waren, diese Vorschriften zu den Gesetzentwürfen hinzugefügt haben, um damit zu verhindern, daß die ursprüngliche Vorlage in einer Abstimmung durchkommt. Da das aber nicht passiert ist, treten diese komischen Gesetze eben mit in Kraft.


Das Hauptmissverständnis ist, das Gerichtsurteile mit Gesetzen verwechselt werden. Das abstruse angelsächsische Rechtssystem verwirrt außerdem noch zusätzlich.

#41:  Autor: Ralf Rudolfy BeitragVerfasst am: 23.10.2005, 12:37
    —
dragonfly hat folgendes geschrieben:
In Dänemark ist es verboten, ausländische Flaggen zu hissen. Überrascht

Ich habe schon genug &%$§# gesehen, die vor ihrer Hütte eine Ami-Fahne hissen. Ich würde es begrüßen, wenn das verboten wäre.

#42:  Autor: Ralf Rudolfy BeitragVerfasst am: 23.10.2005, 12:43
    —
Thao hat folgendes geschrieben:
Das Hauptmissverständnis ist, das Gerichtsurteile mit Gesetzen verwechselt werden. Das abstruse angelsächsische Rechtssystem verwirrt außerdem noch zusätzlich.

Es ist halt eine völlig andere juristische Herangehensweise, die für deutsche Verhältnisse gewöhnungsbedürftig ist. Abstrus würde ich das nicht nennen. Das angelsächsische Rechtssystem ist m.W. im wesentliche eine Sammlung von Gerichtsurteilen. Wenn eben 1865 in einem bestimmten Fall geurteilt wurde und seitdem dieser Fall nie wieder vor Gericht aufgetaucht ist, so ist das Urteil von 1865 geltendes Recht, solange, bis ein Gericht heute anders entscheidet. Daß das nicht der Fall ist, zeigt ja eigentlich, daß die ganze Angelegenheit nicht mehr streitig und eigentlich obsolet ist.

#43:  Autor: SokrateerWohnort: Wien BeitragVerfasst am: 23.10.2005, 19:32
    —
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Das angelsächsische Rechtssystem ist m.W. im wesentliche eine Sammlung von Gerichtsurteilen. Wenn eben 1865 in einem bestimmten Fall geurteilt wurde und seitdem dieser Fall nie wieder vor Gericht aufgetaucht ist, so ist das Urteil von 1865 geltendes Recht, solange, bis ein Gericht heute anders entscheidet.

Das gilt aber nur in der untersten Instanz. Man darf da die Gerichtsfilme nicht überbewerten.

#44:  Autor: QuéribusWohnort: Avaricum BeitragVerfasst am: 23.10.2005, 19:48
    —
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Quéribus hat folgendes geschrieben:
ich weiß zwar nicht, ob so was häufig vorkommt, aber ich glaube, dann wird "unbekannt" eingetragen Schulterzucken


Geschockt Das ist nicht wahr, oder?



afaik doch
aber 100%ig sicher bin ich auch nicht Verlegen

Zitat:
Zitat:
es gibt ja auch die Möglichkeit anonym zu entbinden (wenn die Frau vorher weiß, daß sie das Kind zur Adoption freigeben will, sie hat aber eine Frist von ein paar Wochen, in der sie diese Entscheidung rückgängig machen kann), dann steht unter "Mutter": unbekannt.
Das wird weiterhin möglich bleiben.


OK. Jetzt aber mal gesetzt der Fall, dass die Frau das Kind nicht anerkennt und trotzdem behalten will? Ich meine, da steht dann immer "Mutter unbekannt"? Geschockt Argh


wenn sie die gesetzliche Frist zur Anerkennung verpaßt hat, wird's vermutlich papierkriegsmäßig ein bisserl aufwendiger, aber sie kann es immer noch "nachträglich" anerkennen, glaub ich.
in vielen Krankenhäusern gibt's einen service d'état-civil, der sich um die Anmeldung der Kleinen auf dem Standesamt kümmern (deshalb steht ja auch das Stammbuch - soweit vorhanden - auf der Liste der ins Krankenhaus mitzubringenden Papiere).
Unser Ältester wurde noch in D geboren, da stellte das Krankenhaus lediglich einen Schein aus, mit dem Junior dann beim Standesamt zu melden war.
Bei unserem Jüngsten (in F geboren) übernahm das Krankenhaus diesen Ämtergang.

Wie gesagt, wenn sie auf Nummer Sicher gehen will, kann sie es ja schon vor der Geburt anerkennen, das wird in F im Volksmund "reconnaissance sur le ventre" (also "Anerkennung auf den Bauch") genannt zwinkern

#45:  Autor: lemonstar BeitragVerfasst am: 15.01.2006, 22:40
    —
Create an e-annoyance, go to jail

Zitat:
Annoying someone via the Internet is now a federal crime.

It's no joke. Last Thursday, President Bush signed into law a prohibition on posting annoying Web messages or sending annoying e-mail messages without disclosing your true identity.

#46:  Autor: CriticWohnort: Arena of Air BeitragVerfasst am: 16.01.2006, 03:10
    —
http://www.phillyburbs.com/pb-dyn/news/103-03292004-273371.html

Zitat:
Teen girl charged with posting nude photos on Internet

The Associated Press

PITTSBURGH - A 15-year-old girl has been arrested for taking nude photographs of her self and posting them on the Internet, police said.

The girl, whose identity was withheld, was accused of sending out photographs of herself in various states of undress and performing a variety of sexual acts. She sent them to people she met in chat rooms on the Internet, police said.

Police seized her computer and found dozens of photographs stored on the hard drive. Authorities did not say how police learned about the girl.

She has been charged with sexual abuse of children, possession of child pornography and dissemination of child pornography.


Ja nee, is' klar, man kann sich selbst mißbrauchen... Pillepalle

#47:  Autor: CoS BeitragVerfasst am: 16.01.2006, 16:36
    —
Critic hat folgendes geschrieben:
http://www.phillyburbs.com/pb-dyn/news/103-03292004-273371.html

Zitat:
Teen girl charged with posting nude photos on Internet

The Associated Press

PITTSBURGH - A 15-year-old girl has been arrested for taking nude photographs of her self and posting them on the Internet, police said.

The girl, whose identity was withheld, was accused of sending out photographs of herself in various states of undress and performing a variety of sexual acts. She sent them to people she met in chat rooms on the Internet, police said.

Police seized her computer and found dozens of photographs stored on the hard drive. Authorities did not say how police learned about the girl.

She has been charged with sexual abuse of children, possession of child pornography and dissemination of child pornography.


Ja nee, is' klar, man kann sich selbst mißbrauchen... Pillepalle

Genau diese Sache habe ich mal angeprangert. Das Problem ist (auch in Deutschland), dass erotische bzw. pornographische Bilder, Videos oder sonstige Aufzeichnungen mit Personen unter 18 verboten sind.

Personen unter 18 dürfen zwar Sex haben, in Deutschland ab 14 auch mit Personen über 18, aber die Handlung darf nicht aufgezeichnet werden. Das heißt also, dass die eigentliche Handlung des Sexualverkehrs nicht verfolgt wird und das im Sinne der Freiwilligkeit (andernenfalls wäre es so oder so eine Vergewaltigung) es auch absolut keine Probleme gibt - Aber das Herstellen von Videos ist verboten, auch wenn alle Beteiligten zugestimmt hätten!

Es ist also uninteressant wer das Video bzw. die Bilder gemacht hat und es wird nicht unerschieden ob die Personen freiwillig mitgemacht haben oder nicht...Dadurch ergeben sich dann solche kuriöse Fälle wie der oben geschilderte. Rein rechtlich gesehen haben die Polizisten nämlich recht!

#48:  Autor: pyrrhon BeitragVerfasst am: 21.02.2006, 08:18
    —
A parent can be arrested if his child cannot hold back a burp during a church service.
(real standing law in Nebraska, United States of America)

#49:  Autor: CriticWohnort: Arena of Air BeitragVerfasst am: 22.02.2006, 00:39
    —
In Louisiana ist vor ein paar Wochen ein Gesetz von den Volksvertretern nur knapp abgelehnt worden, das Frauen für das Tragen von Kleidung, aus der der Slip herauslüpfen kann, mit bis zu sechs Monaten Knast bestraft hätte. Die Konservativen sind allerdings zuversichtlich, daß sie das Gesetz beim zweiten Versuch werden durchbringen können. Geschockt

Schon in Kraft ist ein Gesetz, das es Frauen verbietet, sich an bestimmten Stellen piercen zu lassen.

#50:  Autor: FluseWohnort: Niedersachsen BeitragVerfasst am: 22.02.2006, 21:31
    —
Wie Obelix sagen würde: Die Amis spinnen! zwinkern

#51:  Autor: CriticWohnort: Arena of Air BeitragVerfasst am: 25.02.2006, 23:17
    —
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,402837,00.html

Psychisch kranker Mann wird eingesperrt, nachdem sein Sohn ihn verprügelt hat, dann 15 Monate lang im Gefängnis vergessen und muß nach seiner Entlassung noch zahlen. Traurig

#52:  Autor: YamatoWohnort: Singapore BeitragVerfasst am: 22.04.2007, 13:36
    —
http://webplaza.pt.lu/public/lsandt/de/gesetz.htm
Zitat:
New York: In Brooklyn dürfen Esel nicht in Badewannen schlafen (!?)

Das Pfeifen unter Wasser ist in Florida verboten

Im Staat Washington ist es unter allen Umständen verboten, mit einer Jungfrau Sex zu haben. Das Gesetz schließt die Hochzeitsnacht mit ein.

In Greene, New York, ist es verboten, auf den Straßen rückwärts zu laufen und Erdnüsse zu essen, wenn ein Konzert stattfindet.

In Natoma, Kansas; ist es gesetzlich untersagt, Messer auf Männer in gestreiften Anzügen zu schleudern.

In Pennsylvania ein Gesetz gilt, wonach ein Autofahrer, dem ein Pferdefuhrwerk begegnet, seinen Wagen von der Straße nehmen muß und mit einer Plane zuzudecken hat, die der Umgebungsfarbe entspricht. Sollten die Pferde weiterhin störrisch reagieren, muß er sein Auto demontieren und die Teile unter Büschen verstecken.

Keine Frau darf in einem Badeanzug irgendeinen Highway des Staates Kentucky betreten, wenn sie nicht mindestens von zwei Polizisten eskortiert wird oder mit einem Knüppel bewaffnet ist. Dieses Gesetz tritt nicht in Kraft, wenn die Frau weniger als 90 Pfund oder mehr als 200 Pfund wiegt oder es sich um ein weibliches Pferd handelt.

Monstern ist es in Urbana, Illinois verboten, das Stadtgebiet zu betreten.

Lachen

#53:  Autor: I.R BeitragVerfasst am: 22.04.2007, 22:05
    —
Surata hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Per Gesetz wird in Florida den Ratten verboten, Schiffe zu verlassen.


Okay... Geschockt


Damit lässt sich prima das Sinken der Schiffe vermeiden.

#54:  Autor: YamatoWohnort: Singapore BeitragVerfasst am: 22.04.2007, 22:08
    —
I.R hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Per Gesetz wird in Florida den Ratten verboten, Schiffe zu verlassen.

Okay... Geschockt

Damit lässt sich prima das Sinken der Schiffe vermeiden.

Du meinst Schiffe haften für ihre Ratten und unterlassen deshalb das Sinken?

#55:  Autor: Stefan BeitragVerfasst am: 22.04.2007, 22:10
    —
Yamato hat folgendes geschrieben:
http://webplaza.pt.lu/public/lsandt/de/gesetz.htm
Zitat:
New York: In Brooklyn dürfen Esel nicht in Badewannen schlafen (!?)

Das Pfeifen unter Wasser ist in Florida verboten

Im Staat Washington ist es unter allen Umständen verboten, mit einer Jungfrau Sex zu haben. Das Gesetz schließt die Hochzeitsnacht mit ein.

In Greene, New York, ist es verboten, auf den Straßen rückwärts zu laufen und Erdnüsse zu essen, wenn ein Konzert stattfindet.

In Natoma, Kansas; ist es gesetzlich untersagt, Messer auf Männer in gestreiften Anzügen zu schleudern.

In Pennsylvania ein Gesetz gilt, wonach ein Autofahrer, dem ein Pferdefuhrwerk begegnet, seinen Wagen von der Straße nehmen muß und mit einer Plane zuzudecken hat, die der Umgebungsfarbe entspricht. Sollten die Pferde weiterhin störrisch reagieren, muß er sein Auto demontieren und die Teile unter Büschen verstecken.

Keine Frau darf in einem Badeanzug irgendeinen Highway des Staates Kentucky betreten, wenn sie nicht mindestens von zwei Polizisten eskortiert wird oder mit einem Knüppel bewaffnet ist. Dieses Gesetz tritt nicht in Kraft, wenn die Frau weniger als 90 Pfund oder mehr als 200 Pfund wiegt oder es sich um ein weibliches Pferd handelt.

Monstern ist es in Urbana, Illinois verboten, das Stadtgebiet zu betreten.

Lachen


Nicht alles was man im Internet findet, ist wahr. Mit den Augen rollen

#56:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 22.04.2007, 22:11
    —
I.R hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Per Gesetz wird in Florida den Ratten verboten, Schiffe zu verlassen.


Okay... Geschockt


Damit lässt sich prima das Sinken der Schiffe vermeiden.


Na dann würde ich vorschlagen, dass Kapitän nur noch Strafgefangene sein dürfen, die ihre Haftstrafen auf dem Schiff abbüssen. Ohne Freigang.

#57:  Autor: YamatoWohnort: Singapore BeitragVerfasst am: 22.04.2007, 22:13
    —
Stefan hat folgendes geschrieben:
Nicht alles was man im Internet findet, ist wahr. Mit den Augen rollen

Das ist mir auch klar. Lustig ist es trotzdem.

#58:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 22.04.2007, 22:21
    —
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=290756#290756

#59:  Autor: CriticWohnort: Arena of Air BeitragVerfasst am: 22.04.2007, 22:32
    —
Stefan hat folgendes geschrieben:
Nicht alles was man im Internet findet, ist wahr. Mit den Augen rollen


Leider nur zu wahr ist, daß es in den USA eine Stadt gibt, die ihren Einwohnern vorschreibt, sich Feuerwaffen zuzulegen. Danach befragt, haben sich die Einwohner damit gerechtfertigt, daß es eine andere Stadt gegeben habe, in der man den privaten Besitz von Feuerwaffen habe verbieten wollen. Man stelle damit dar, daß man zu dem verfassungsmäßigen Recht auf Waffenbesitz stehe.

Nur besteht ja ein Unterschied zwischen einem Recht und einer Pflicht. Aber damit scheint man auch Schwierigkeiten zu haben, wenn man bedenkt, wie dort jeweils zu Zeiten Kritiker am jeweiligen Regierungskurs oder Atheisten (Diktum: "Freiheit zur Wahl der religiösen Bekenntnisses" = "Pflicht zu einem religiösen Bekenntnis") ausgegrenzt wurden oder werden.

#60: Todesstrafe in Hessen Autor: Hatuey BeitragVerfasst am: 22.04.2007, 22:59
    —
In Hessen gilt noch immer die Todesstrafe, aber da Bundesrecht Landesrecht bricht, wird sie nicht vollzogen.
Zitat:

Todesstrafe in einer Deutschen Verfassung? Kaum vorstellbar, aber wahr. Im noch heute zu findenden Artikel 21 der Hessischen Verfassung vom 1. Dezember 1946 steht:

(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
(2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.
(3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.
Außer Hessen hatte bis vor einigen Jahren auch Bayern die Todesstrafe in seiner Verfassung stehen. Durch eine Volksabstimmung wurde diese am 8.2.1998 abgeschafft.

Aber keine Angst, Sie müssen ihre Spessartreise doch nicht absagen um Amnesty International zu unterstützen. So ein heißes Pflaster ist Hessen auch nicht, denn im Grundgesetz heißt es in Artikel 102:

"Die Todesstrafe ist abgeschafft."

Des Weiteren steht in Art. 31 GG:

"Bundesrecht bricht Landesrecht."

Zu erklären ist das Relikt n der hessichen Verfassung geschichtlich: Die hessische Verfassung ist älter als das Grundgesetz. Und damals war die Todesstrafe kein ungewöhnliches Strafmaß.






http://www.123recht.net/Ein-h%C3%A4ssisches-Relikt-%E2%80%93-Die-Todesstrafe__a11953.html



Freigeisterhaus -> Sonstiges und Groteskes


output generated using printer-friendly topic mod. Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde

Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter  :| |:
Seite 2 von 4

Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group