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Straßenbau und Geschwindigkeitsbegrenzung
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Nordseekrabbe
linker Autist



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#37176) Verfasst am: 07.10.2003, 00:34    Titel: Antworten mit Zitat

@Nav: Mir ist beim Nachdenken noch ein Vorteil der Bahn gegenüber dem Auto eingefallen: Man steht bzw. die Züge stehen nie im Stau. Smilie
_________________
Autismus macht kein Urlaub.
"Seid unbequem. Seid Sand, nicht Öl im Getriebe der Welt." (Günter Eich)
"Sei Du selbst die Veränderung, die Du Dir für die Welt wünschst." (Mahatma Gandhi)
"Soldaten sind Mörder." (Kurt Tucholsky)
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Zebra
Gast






Beitrag(#37206) Verfasst am: 07.10.2003, 04:13    Titel: Antworten mit Zitat

notkerbakker hat folgendes geschrieben:
Falameezar hat folgendes geschrieben:
notkerbakker hat folgendes geschrieben:
Falameezar hat folgendes geschrieben:
Zebra hat folgendes geschrieben:
§ 3 II StVO:
"Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."

Mr. Green


Richtig, und wenn ich mich recht erinnere, besteht auch ein Rechtsfahrgebot.


Vor ein paar Jahren in D aufgehoben.


Generell oder nur bei zähfließendem Verkehr?


Generell.


Am Kopf kratzen

In meiner Printausgabe der StVO von 2002 und diversen Online-Auftritten gilt § 2 I, der das Rechtsfahrgebot regelt, noch.
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Zebra
Gast






Beitrag(#37207) Verfasst am: 07.10.2003, 04:27    Titel: Antworten mit Zitat

Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Zebra hat folgendes geschrieben:
ÖPNV = öffentlicher Personennahverkehr

Soviel zum Thema fliegen Mit den Augen rollen


Beispiel: Flug von hier (Husum/Schwesing) nach Kiel-Holtenau.
Kein Personennahverkehr? Mit den Augen rollen Frage


Geschockt Ich wusste nicht, dass manche Leute für solche Strecken fliegen. Die meisten dürften das wohl erst ab eine bestimmten Entfernung tun.
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ric
Gast






Beitrag(#37235) Verfasst am: 07.10.2003, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

@Nav

Deine Rechenbeispiele für Österreich sind etwas seltsam. Würdest Du Dich an die Tempolimits halten, kommst Du nicht hin. Übrigens das Beispiel mit Deiner "einfachen" Strecke zieht nicht. Sie kommt Dir einfach vor, weil Du sie schon oft gefahren hast, und jede Kurve kennst. Den Effekt kenne ich. Fahrer, die diese Strecke zum erstenmal fahren sind bei 130 gut beschäftigt.

Übrigens zeigen alle Vehrkehrssimulationen an, daß nicht die langsamen Fahrer die Ursache für Staus sind, sondern die schnellen. Deswegen ist auf allen Strecken, wo es ein durchgehendes Tempolimit gibt der Gesamtdurchsatz höher, als ohne Tempolimit. Die vielen Brems- und Überholmanöver, die bei zu hohem Tempounterschied der einzelnen Fahrspuren auftreten sind die Bremser. Die Linke Spur generell für Fahrer, die über 130 fahren zu reservieren ist deshalb auch keine Lösung, da überproportional viel "langsamere" Fahrer sich auf der rechten Spur quetschen müßten.

Die Schnellen sind in der Minderzahl, und sollten deshalb auf die langsameren Rücksicht nehmen.

Lasse ich nur die Logik walten, dann wäre eine generelle Tempo 110 Beschränkung vernünftig.
- Es würde weniger Unfälle geben
- Falls Unfälle auftreten sind potenzielle Schäden geringer
- es wird weniger Treibstoff verbraucht.

Da ich nicht immer logisch bin, fahre ich, wenn ich in Italien bin, nach San Marino, und laß die Reifen auf der Rennstrecke kreischen. zynisches Grinsen
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notkerbakker
Proud member of the EAC



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 1474
Wohnort: Rheinland

Beitrag(#37306) Verfasst am: 07.10.2003, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zebra hat folgendes geschrieben:
notkerbakker hat folgendes geschrieben:
Falameezar hat folgendes geschrieben:
notkerbakker hat folgendes geschrieben:
Falameezar hat folgendes geschrieben:
Zebra hat folgendes geschrieben:
§ 3 II StVO:
"Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."

Mr. Green


Richtig, und wenn ich mich recht erinnere, besteht auch ein Rechtsfahrgebot.


Vor ein paar Jahren in D aufgehoben.


Generell oder nur bei zähfließendem Verkehr?


Generell.


Am Kopf kratzen

In meiner Printausgabe der StVO von 2002 und diversen Online-Auftritten gilt § 2 I, der das Rechtsfahrgebot regelt, noch.


Stimmt. Da habe ich gestern abend Müll geschrieben.

War wohl schon zu spät. Verlegen

Am Kopf kratzen
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"[Die Kirchen versuchen] ... das, was sie an unmittelbarem Einfluß auf die moderne Gesellschaft verloren haben, mittelbar durch staatskirchenrechtliche Institutionalisierung zurückzugewinnen" Der Staatsrechtler Konrad Hesse 1965.
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Nordseekrabbe
linker Autist



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#37447) Verfasst am: 07.10.2003, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Übrigens, Nav und alle Viel-und gerne-Flieger: Husum hat auch einen, allerdings sehr kleinen Flughafen / besser: Flugplatz, von dem aus ein regelmässiger Flugverkehr von und nach Hamburg-Fuhlsbüttel (mein Vater hat früher Hamburg-Fussmittel gesagt) besteht. Es wäre also auch kein grösseres Problem (mit Umsteigen in Hamburg-Fuhlsbüttel) auf dem Luftweg hier nach Husum zu kommen.
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