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Meinungsfreiheit versus Erregung öffentlichen Ärgernisses
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#493235) Verfasst am: 09.06.2006, 21:06    Titel: Meinungsfreiheit versus Erregung öffentlichen Ärgernisses Antworten mit Zitat

ich (und viele andere Anwohner und Bürger) war gestern bei der NPD-Kundgebung bei ca. 100 npd sympathisanten in Hamburg-Eimsbüttel dabei, um diese zu ver/behindern. sie wurde natürlich von Polizisten geschützt (was an sich ja verständlich und üblich ist) doch die hohe anzahl der polizeikräfte und vor allem die anwesenheit und gebrauch von 6 wasserwerfern halte ich für extrem unangemessen und vor allem absurd teuer!
es wurden zwar ein paar eier in richtung der nazis geworfen, allerdings ist die behauptung unwahr, es seien steine geflogen, wie ich heute im radio hören musste. für den einsatz der wasserwerfer gab es also keinen grund, ausser der puren anwesenheit der lauten, aber durchweg friedlichen gegendemonstranten!

an die juristen unter uns: ist es möglich, aufgrund der hohen kosten und der erregung der öffentlichkeit, bzw. der gefährdung der sicherheit diese kundgebungen zu verhindern oder zu verlagern, ohne das auf die wm oder bestimmte tage/orte zurückgegriffen werden muss?

die npd ist ja immerhin und leider eine legale politische partei, deren auftreten aber sehr häufig und verständlicherweise zu missstimmung der bevölkerung führt.

muss man es sich bieten lassen, das 100 minderbemittelte einen ganzen stadtteil lahmlegen?
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#493246) Verfasst am: 09.06.2006, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist (ich ikann das nur auf BAsis des BW- Polizeireichts sagen, die sind sich in solchen Sachen aber bundesweit recht ähnlich-
Das die Polizei das Recht und die Pflicht hat, jede STörung der öffentlichen Sicherheit, also der Rechtsordnung zu verhindern. Maßnahmen müssen sich gegend en Störer richten, also den eigentlichen Rechtsbrecher. Maßnahmen gegen ncihtstörer sind nur zu lässig, wenn Maßnahmen gegen den Stöerer nciht erfolgsversprechend sind.

Hier sind, solange die NPD-ler sich rechtstreu verhalten, was sie als ncihtverbotene Partei tun, die Gegendemonstranten die potentiellen Störer. Die vergangenen Gewalttaten von seiten der Gegendemonstranten bei vergleichbaren Demonstrationen zeigt, dass solche Schutzmaßnahmen erforderlich sind,d ass eine abstrkte Gefahr besteht.

Also ja, dass muss man zulassen, auch wenn mri das mit den Wasserwerfen übertrieben erscheint.
Das wird sich erst legen, wenn es mehrer rein friedliche, störungsfreie NPD-demos gegeben hat.
Aus diesem Grund bin ich auch gegen Gegendemonstrationen und erst recht echte Störungen bei solchen Veranstaltungen.
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SoWhy
The Doctor



Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 3216
Wohnort: TARDIS

Beitrag(#493247) Verfasst am: 09.06.2006, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, muss man. Solange es eine legale Partei ist, stehen ihr alle Grundrechte (nach Art. 19 III GG) zu, die auf sie anwendbar sind. Auch die des Demonstrationsrechts. Verbote von Demos bringen auch kaum was, weil der Rechtsstaat eine legale Partei nicht anders behandeln kann als alle anderen. Deshalb muss die Legalität aufgehoben werden, alle anderen Mittel sind nicht zu rechtfertigen.
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GiordanoBruno
...



Anmeldungsdatum: 01.04.2006
Beiträge: 1516

Beitrag(#493260) Verfasst am: 09.06.2006, 21:28    Titel: Re: Meinungsfreiheit versus Erregung öffentlichen Ärgernisses Antworten mit Zitat

L.E.N.|Propagandhi hat folgendes geschrieben:
ich (und viele andere Anwohner und Bürger) war gestern bei der NPD-Kundgebung bei ca. 100 npd sympathisanten in Hamburg-Eimsbüttel dabei, um diese zu ver/behindern. sie wurde natürlich von Polizisten geschützt (was an sich ja verständlich und üblich ist) doch die hohe anzahl der polizeikräfte und vor allem die anwesenheit und gebrauch von 6 wasserwerfern halte ich für extrem unangemessen und vor allem absurd teuer!
es wurden zwar ein paar eier in richtung der nazis geworfen, allerdings ist die behauptung unwahr, es seien steine geflogen, wie ich heute im radio hören musste. für den einsatz der wasserwerfer gab es also keinen grund, ausser der puren anwesenheit der lauten, aber durchweg friedlichen gegendemonstranten!

an die juristen unter uns: ist es möglich, aufgrund der hohen kosten und der erregung der öffentlichkeit, bzw. der gefährdung der sicherheit diese kundgebungen zu verhindern oder zu verlagern, ohne das auf die wm oder bestimmte tage/orte zurückgegriffen werden muss?

die npd ist ja immerhin und leider eine legale politische partei, deren auftreten aber sehr häufig und verständlicherweise zu missstimmung der bevölkerung führt.

muss man es sich bieten lassen, das 100 minderbemittelte einen ganzen stadtteil lahmlegen?



Ist dir eigentlich klar was du da forderst?
Stell dir mal vor in ein paar Jahren wollen ein paar wache und engagierte Bürger gegen ein von der Regierung favourisiertes Projekt auf die Strasse gehen. Und dann behauptet jemand dass man mit Ausschreitungen rechnen müsste. Und oops sind die Mundtot gemacht.
Wehret den Anfängen, insbesondere was das Streikrecht betrifft.
Du redest da einer Politik das Wort die geradewegs in eine Diktatur führt.

Besser bitte vorher denken

gb
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#493311) Verfasst am: 09.06.2006, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

ich weiss, dass ich mich mit der frage auf gefährliches terrain bewege.
ich fordere ausdrücklich NICHT die meinungsfreiheit zu beschränken.
die meinungsfreiheit möchte ich auf jeden fall aufrecht erhalten.
wenn zu erwarten ist, das sich im anwohner-umfeld massiv protest regen wird, weil es bei vorhergehenden veranstaltungen der partei/organisation bereits zu solchen gekommen ist, muss es doch möglich sein, den umfang des polizeischutzes auf ein höchstmaß zu beschränken, zumal der ort der veranstaltung im spd-grün-dominierten eimsbüttel offensichtlich als provokation zu verstehen ist.

ich versuche mal zu beschreiben wie es unter anderen vorzeichen aussähe:

nehmen wir einen islamisch dominierten stadtteil, in dem eine gruppe christlicher(?) jugendliche gegen die islamisierung der brd demonstriert. zum einen: wäre dort ein so extrem hohes polizeiaufgebot notwendig? zum anderen: müssten diese angst haben angegriffen zu werden?

vielleicht fällt euch ein besseres beispiel ein...
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 6149

Beitrag(#493314) Verfasst am: 09.06.2006, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N.|Propagandhi hat folgendes geschrieben:
ich weiss, dass ich mich mit der frage auf gefährliches terrain bewege.
ich fordere ausdrücklich NICHT die meinungsfreiheit zu beschränken.
die meinungsfreiheit möchte ich auf jeden fall aufrecht erhalten.
wenn zu erwarten ist, das sich im anwohner-umfeld massiv protest regen wird, weil es bei vorhergehenden veranstaltungen der partei/organisation bereits zu solchen gekommen ist, muss es doch möglich sein, den umfang des polizeischutzes auf ein höchstmaß zu beschränken, zumal der ort der veranstaltung im spd-grün-dominierten eimsbüttel offensichtlich als provokation zu verstehen ist.

ich versuche mal zu beschreiben wie es unter anderen vorzeichen aussähe:

nehmen wir einen islamisch dominierten stadtteil, in dem eine gruppe christlicher(?) jugendliche gegen die islamisierung der brd demonstriert. zum einen: wäre dort ein so extrem hohes polizeiaufgebot notwendig? zum anderen: müssten diese angst haben angegriffen zu werden?

vielleicht fällt euch ein besseres beispiel ein...


In DEM Fall wäre ich eindeutig auf Seiten der Christen.

Selbstverständlich darf es im Abendland keinerlei islamisch dominiertes Gebiet geben! Böse
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
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Beitrag(#493316) Verfasst am: 09.06.2006, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Aus diesem Grund bin ich auch gegen Gegendemonstrationen und erst recht echte Störungen bei solchen Veranstaltungen.


ich würde mich schämen, diesen nazis die strasse für ihre beleidigungen zu überlassen.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#493337) Verfasst am: 09.06.2006, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N.|Propagandhi hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Aus diesem Grund bin ich auch gegen Gegendemonstrationen und erst recht echte Störungen bei solchen Veranstaltungen.


ich würde mich schämen, diesen nazis die strasse für ihre beleidigungen zu überlassen.

Gegendemonstrationen sind ja okay. Die Ausschreitungen sind das Problem.
So lange demonstrierende NPD-ler gefährdet sind, müssen sie auch geschützt werden.
Das gleiche gilt bei deinen oben erwähnten Christen.

Nur in echten Extremfällen (z.B. Nazidemonstration an Holocaustgdenkstätten) sind Erlaubnis und Schutz zu versagen.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#493349) Verfasst am: 09.06.2006, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

SoWhy hat folgendes geschrieben:
Ja, muss man. Solange es eine legale Partei ist, stehen ihr alle Grundrechte (nach Art. 19 III GG) zu, die auf sie anwendbar sind. Auch die des Demonstrationsrechts. Verbote von Demos bringen auch kaum was, weil der Rechtsstaat eine legale Partei nicht anders behandeln kann als alle anderen. Deshalb muss die Legalität aufgehoben werden, alle anderen Mittel sind nicht zu rechtfertigen.

Das Bestehen des Demonstrationsrechts ist eine Sache -- seine Durchsetzung mit polizeilichen Mitteln jedoch eine ganz andere. Will sagen: der Staat ist nicht befugt, die Demo der NPD zu unterbinden, er sollte aber auch nicht verpflichtet sein, sie mit Gewalt durchzusetzen.
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#493350) Verfasst am: 09.06.2006, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
L.E.N.|Propagandhi hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Aus diesem Grund bin ich auch gegen Gegendemonstrationen und erst recht echte Störungen bei solchen Veranstaltungen.


ich würde mich schämen, diesen nazis die strasse für ihre beleidigungen zu überlassen.

Gegendemonstrationen sind ja okay. Die Ausschreitungen sind das Problem.
So lange demonstrierende NPD-ler gefährdet sind, müssen sie auch geschützt werden.
Das gleiche gilt bei deinen oben erwähnten Christen.

Sehe ich Prinzip ebenso, nur halte ich den Einsatz von Wasserwerfern gegen Eierwerfer für völlig unverhältnismäßig.
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Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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GiordanoBruno
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Anmeldungsdatum: 01.04.2006
Beiträge: 1516

Beitrag(#493388) Verfasst am: 09.06.2006, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N.|Propagandhi hat folgendes geschrieben:
ich weiss, dass ich mich mit der frage auf gefährliches terrain bewege.
ich fordere ausdrücklich NICHT die meinungsfreiheit zu beschränken.
die meinungsfreiheit möchte ich auf jeden fall aufrecht erhalten.
wenn zu erwarten ist, das sich im anwohner-umfeld massiv protest regen wird, weil es bei vorhergehenden veranstaltungen der partei/organisation bereits zu solchen gekommen ist, muss es doch möglich sein, den umfang des polizeischutzes auf ein höchstmaß zu beschränken, zumal der ort der veranstaltung im spd-grün-dominierten eimsbüttel offensichtlich als provokation zu verstehen ist.

ich versuche mal zu beschreiben wie es unter anderen vorzeichen aussähe:

nehmen wir einen islamisch dominierten stadtteil, in dem eine gruppe christlicher(?) jugendliche gegen die islamisierung der brd demonstriert. zum einen: wäre dort ein so extrem hohes polizeiaufgebot notwendig? zum anderen: müssten diese angst haben angegriffen zu werden?

vielleicht fällt euch ein besseres beispiel ein...


Du kannst hier nicht unterscheiden. Freie Meinungsäusserung kann es nur für jede Meinung geben, weil es sonst einen gibt der sagt welche Meinung frei geäussert werden darf, und welche nicht. Und wer wird das wohl sein?

Wir haben sowieso schon lange keine Demokratie mehr. Wir sollten für ein mehr an solcher Kämpfen nicht für ein weniger, oder?

In diesen Sinne einen demokratischen Gruss

gb
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#493390) Verfasst am: 09.06.2006, 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

joa, so siehts wohl aus. leben wir damit.
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SoWhy
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Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 3216
Wohnort: TARDIS

Beitrag(#493395) Verfasst am: 09.06.2006, 23:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
SoWhy hat folgendes geschrieben:
Ja, muss man. Solange es eine legale Partei ist, stehen ihr alle Grundrechte (nach Art. 19 III GG) zu, die auf sie anwendbar sind. Auch die des Demonstrationsrechts. Verbote von Demos bringen auch kaum was, weil der Rechtsstaat eine legale Partei nicht anders behandeln kann als alle anderen. Deshalb muss die Legalität aufgehoben werden, alle anderen Mittel sind nicht zu rechtfertigen.

Das Bestehen des Demonstrationsrechts ist eine Sache -- seine Durchsetzung mit polizeilichen Mitteln jedoch eine ganz andere. Will sagen: der Staat ist nicht befugt, die Demo der NPD zu unterbinden, er sollte aber auch nicht verpflichtet sein, sie mit Gewalt durchzusetzen.

Doch, sollte er. Die Grundrechte sind zugleich Abwehrrechte gegen den Staat als auch Verpflichtung. Aus Art. 1 III GG ergibt sich, dass alle staatliche Gewalt den Grundrechten verpflichtet sind und damit muss der Staat jede verfassungskonforme Grundrechtsausübung wenn es nötig ist, auch schützen und/oder dafür sorgen, dass sie durchgeführt werden kann. Das mag zwar Scheisse sein bei Nazis, aber es ist ein essentieller Teil des Grundrechtsschutz. Wenn ich als Staat Grundrechtsträgern außerhalb des GG die Ausübung eben jener nicht ermögliche, verlasse ich die Grundordnung des GG.
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Anmeldungsdatum: 01.04.2006
Beiträge: 1516

Beitrag(#493398) Verfasst am: 09.06.2006, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
SoWhy hat folgendes geschrieben:
Ja, muss man. Solange es eine legale Partei ist, stehen ihr alle Grundrechte (nach Art. 19 III GG) zu, die auf sie anwendbar sind. Auch die des Demonstrationsrechts. Verbote von Demos bringen auch kaum was, weil der Rechtsstaat eine legale Partei nicht anders behandeln kann als alle anderen. Deshalb muss die Legalität aufgehoben werden, alle anderen Mittel sind nicht zu rechtfertigen.

Das Bestehen des Demonstrationsrechts ist eine Sache -- seine Durchsetzung mit polizeilichen Mitteln jedoch eine ganz andere. Will sagen: der Staat ist nicht befugt, die Demo der NPD zu unterbinden, er sollte aber auch nicht verpflichtet sein, sie mit Gewalt durchzusetzen.


Ok Ralf, nehmen wir nun einmal an Rechte wären an der Regierung. Und wir Protestieren dagegen. Diese Demo wird von Rechten Sympathisanten sag ich einmal, versucht behindert oder aufgelöst zu werden.
Dann sollte die Polizei nicht einschreiten und das unterbinde?
Gleiches Recht für alle. Wenn wir Anfangen mit zweierlei Mass zu messen befinden wir uns bald auf dünnsten Eis wieder.

gb
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#493402) Verfasst am: 09.06.2006, 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
SoWhy hat folgendes geschrieben:
Ja, muss man. Solange es eine legale Partei ist, stehen ihr alle Grundrechte (nach Art. 19 III GG) zu, die auf sie anwendbar sind. Auch die des Demonstrationsrechts. Verbote von Demos bringen auch kaum was, weil der Rechtsstaat eine legale Partei nicht anders behandeln kann als alle anderen. Deshalb muss die Legalität aufgehoben werden, alle anderen Mittel sind nicht zu rechtfertigen.

Das Bestehen des Demonstrationsrechts ist eine Sache -- seine Durchsetzung mit polizeilichen Mitteln jedoch eine ganz andere. Will sagen: der Staat ist nicht befugt, die Demo der NPD zu unterbinden, er sollte aber auch nicht verpflichtet sein, sie mit Gewalt durchzusetzen.


doch muss er. leider auch bei nazis füge ich hinzu. allerdings sollte dieser schutz nicht über das mindestmaß hinausschiessen. die polizei tut dies regelmässig. daher sollte der ansatz dort beginnen.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#493427) Verfasst am: 10.06.2006, 00:31    Titel: Antworten mit Zitat

zur Ergänzung:

Info-Blog zur NPD hat folgendes geschrieben:
Hamburg: Neonazis wollen “linke” Stadtteile knacken
Allgemein, Hamburg

[...]

Neue Strategie der NPD in Hamburg
Seit Anja Zysk neue Landesvorsitzende der Partei in Hamburg ist, arbeitet die NPD eng mit führenden Neonazis aus Hamburg und dem Umland zusammen. Unter anderem ist Zysk mehrmals mit Neonazi-Kadern auf Aktionen aufgetreten, beispielsweise mit Christian Worch und Alexander Hohensee in Göttingen. [...]

Die NPD versucht verstärkt in Hamburg “linke” Stadtteile zu knacken, wie eben St. Pauli oder Eimsbüttel. In Harburg haben die Neonazis bereits Fuß fassen können, dort kommt es regelmäßig zu Aktionen.

[...]

Quelle
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#493514) Verfasst am: 10.06.2006, 07:56    Titel: Antworten mit Zitat

SoWhy hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
SoWhy hat folgendes geschrieben:
Ja, muss man. Solange es eine legale Partei ist, stehen ihr alle Grundrechte (nach Art. 19 III GG) zu, die auf sie anwendbar sind. Auch die des Demonstrationsrechts. Verbote von Demos bringen auch kaum was, weil der Rechtsstaat eine legale Partei nicht anders behandeln kann als alle anderen. Deshalb muss die Legalität aufgehoben werden, alle anderen Mittel sind nicht zu rechtfertigen.

Das Bestehen des Demonstrationsrechts ist eine Sache -- seine Durchsetzung mit polizeilichen Mitteln jedoch eine ganz andere. Will sagen: der Staat ist nicht befugt, die Demo der NPD zu unterbinden, er sollte aber auch nicht verpflichtet sein, sie mit Gewalt durchzusetzen.

Doch, sollte er. Die Grundrechte sind zugleich Abwehrrechte gegen den Staat als auch Verpflichtung. Aus Art. 1 III GG ergibt sich, dass alle staatliche Gewalt den Grundrechten verpflichtet sind und damit muss der Staat jede verfassungskonforme Grundrechtsausübung wenn es nötig ist, auch schützen und/oder dafür sorgen, dass sie durchgeführt werden kann. Das mag zwar Scheisse sein bei Nazis, aber es ist ein essentieller Teil des Grundrechtsschutz. Wenn ich als Staat Grundrechtsträgern außerhalb des GG die Ausübung eben jener nicht ermögliche, verlasse ich die Grundordnung des GG.

Und wenn jetzt 1000 Leute demonstrieren, daß sie eine Demo von 100 Nazis nicht haben wollen? Ist das keine Grundrechtsausübung? Bei jeder Nazi-Demo, die ich bislang in Erfurt gesehen habe, kamen die Nazis von weit her angereist, während die Einwohner versucht haben, deren Aufmarsch zu verhindern -- ist das nicht auch sowas wie ein Plebiszit?
Und außerdem sehe ich schlicht keine Verhältnismäßigkeit mehr gegeben, wenn zur Durchsetzung des Demonstrationsrecht die Straße freigeprügelt wird. Sicher, der Staat hat die Demontrstionsteilnehmer zu schützen, er muß aber bei der Wahl der Mittel Verhältnismäßigkeit wahren.
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
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Beitrag(#493524) Verfasst am: 10.06.2006, 09:00    Titel: Re: Meinungsfreiheit versus Erregung öffentlichen Ärgernisses Antworten mit Zitat

L.E.N.|Propagandhi hat folgendes geschrieben:

an die juristen unter uns: ist es möglich, aufgrund der hohen kosten und der erregung der öffentlichkeit, bzw. der gefährdung der sicherheit diese kundgebungen zu verhindern oder zu verlagern, ohne das auf die wm oder bestimmte tage/orte zurückgegriffen werden muss?


Juristisch schwierig begründbar, aber machbar. Hängt aber vom Einzelfall ab, d.h. geplante Route, Teilnehmerzahl usw.
Schlau ist es zB, zu behaupten man könne die Sicherheit der Nazis selbst nicht garantieren. Oder Straftaten seien zu befürchten, zB das Tragen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Es gibt sehr viele Möglichkeiten, wie man es den Nazis juristisch schwer machen kann. Grundsätzlich würde ich jede Nazi-Demonstration verbieten, begründen kann man das immer. Ob es dann vor Gericht standhält hängt vom Einzelfall ab. Umso besser die Begründung umso besser die Chancen, klar...
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
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Beitrag(#493525) Verfasst am: 10.06.2006, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
L.E.N.|Propagandhi hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Aus diesem Grund bin ich auch gegen Gegendemonstrationen und erst recht echte Störungen bei solchen Veranstaltungen.


ich würde mich schämen, diesen nazis die strasse für ihre beleidigungen zu überlassen.

Gegendemonstrationen sind ja okay. Die Ausschreitungen sind das Problem.
So lange demonstrierende NPD-ler gefährdet sind, müssen sie auch geschützt werden.
Das gleiche gilt bei deinen oben erwähnten Christen.

Nur in echten Extremfällen (z.B. Nazidemonstration an Holocaustgdenkstätten) sind Erlaubnis und Schutz zu versagen.


Nazidemos wurden auch schon erfolgreich in anderen Fällen verboten und das ist gut so.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#493541) Verfasst am: 10.06.2006, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:

Nazidemos wurden auch schon erfolgreich in anderen Fällen verboten und das ist gut so.

Aber meinst du nicht, dass es noch schlimmer ist, wenn die Behörde die Demo erste verbietet, und das Verbot dann gerichtlich aufgehoben wird?
Es gibt doch schon Präzendenzfälle des BverwG.

Ps: Haben solche Entscheidungen eigentlcih ein Copyright, also darf man größere Auszüge davon einfach posten?
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#493543) Verfasst am: 10.06.2006, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:

Nazidemos wurden auch schon erfolgreich in anderen Fällen verboten und das ist gut so.

Aber meinst du nicht, dass es noch schlimmer ist, wenn die Behörde die Demo erste verbietet, und das Verbot dann gerichtlich aufgehoben wird?
Es gibt doch schon Präzendenzfälle des BverwG.

Ps: Haben solche Entscheidungen eigentlcih ein Copyright, also darf man größere Auszüge davon einfach posten?


Klar kannst du die posten.
Welche Präzendenzfälle meinst du? Gib mal die Aktenzeichen. Das ist eine Einzelfallentscheidung, einen Präzedenzfall kann es genau genommen nicht geben. Man muss sich bei der Begründung nur geschickt anstellen.
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
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Beitrag(#493545) Verfasst am: 10.06.2006, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:

Welche Präzendenzfälle meinst du? Gib mal die Aktenzeichen. Das ist eine Einzelfallentscheidung, einen Präzedenzfall kann es genau genommen nicht geben. Man muss sich bei der Begründung nur geschickt anstellen.

Ich schau nachher mal nach, ich meine, wir hatten letztens einen ähnlichen Fall im Uni-rep.
Es sit doch schon so, dass höhere Gerichte (BGH, BverwG, BverfG) Richtlinien bildne, denen niedrigere Instanzen oft folgen.
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
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Beitrag(#493548) Verfasst am: 10.06.2006, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Klar gibt es Leitentscheidungen. Aber die entscheiden doch nicht jeden Einzelfall.
Oft sagt das Gericht, das und das reicht als Begründung nicht, hier hätte das und das vorliegen müssen.
Also geschickt sein, einschlägige Entscheidungen studieren und dann eine saubere Begründung liefern. Der Trick liegt dann einfach darin, die schwammige Tatsachengrundlage zu vertuschen Sehr glücklich
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
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Beitrag(#493550) Verfasst am: 10.06.2006, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Übrigens beliebte Klausurfälle, hatten wir im Uni-Rep auch.
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#493552) Verfasst am: 10.06.2006, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Klar gibt es Leitentscheidungen. Aber die entscheiden doch nicht jeden Einzelfall.
Oft sagt das Gericht, das und das reicht als Begründung nicht, hier hätte das und das vorliegen müssen.
Also geschickt sein, einschlägige Entscheidungen studieren und dann eine saubere Begründung liefern. Der Trick liegt dann einfach darin, die schwammige Tatsachengrundlage zu vertuschen Sehr glücklich

Da wirfst du eine interessante Frage auf:
Soll der Jurist, insbesondere der Richter, sich um eine wirklich objektive Sicht der Dinge bemühen, udn streng nach Recht und Gerechtigkeit entscheiden, oder sollen politische Interessen und Ziele (in dem Fall den Wunsch, dass Nazis nicht demonstrieren) in das Urteil einfließen?
Letztlich verlangst du hier doch, was du letztens am BverfG kritisiert hast.
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
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Wohnort: München

Beitrag(#493555) Verfasst am: 10.06.2006, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Klar gibt es Leitentscheidungen. Aber die entscheiden doch nicht jeden Einzelfall.
Oft sagt das Gericht, das und das reicht als Begründung nicht, hier hätte das und das vorliegen müssen.
Also geschickt sein, einschlägige Entscheidungen studieren und dann eine saubere Begründung liefern. Der Trick liegt dann einfach darin, die schwammige Tatsachengrundlage zu vertuschen Sehr glücklich

Da wirfst du eine interessante Frage auf:
Soll der Jurist, insbesondere der Richter, sich um eine wirklich objektive Sicht der Dinge bemühen, udn streng nach Recht und Gerechtigkeit entscheiden, oder sollen politische Interessen und Ziele (in dem Fall den Wunsch, dass Nazis nicht demonstrieren) in das Urteil einfließen?
Letztlich verlangst du hier doch, was du letztens am BverfG kritisiert hast.


Ein Richter sollte das natürlich nicht machen. Es läuft aber in der Praxis oft so. Du wirst dich wahrscheinlich noch wundern zwinkern
Gerechtigkeit ist aber nichts positiv rechtliches. Trotzdem bin ich natürlich für Rechtsstaatlichkeit und daher gegen ergebnisorientierte Jurisprudenz. Bei Nazis könnte man vielleicht mal eine Ausnahme machen Sehr glücklich
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Beitrag(#493557) Verfasst am: 10.06.2006, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Klar gibt es Leitentscheidungen. Aber die entscheiden doch nicht jeden Einzelfall.
Oft sagt das Gericht, das und das reicht als Begründung nicht, hier hätte das und das vorliegen müssen.
Also geschickt sein, einschlägige Entscheidungen studieren und dann eine saubere Begründung liefern. Der Trick liegt dann einfach darin, die schwammige Tatsachengrundlage zu vertuschen Sehr glücklich


ich würde mich allerdings ärgern, wenn das die lösung sein sollte die zum standard würde, zumal diese das recht auf freie meinungsäusserung auch für andere aushebelt.
das ganze lässt den rechtsstaat in gaaanz schlechtem licht dastehen!

entweder der staat findet ne ausrede um die demo der nazis zu verhindern, oder er macht gegendemos platt.

zu bescheuert, das das verbot der npd gescheitert ist, diese dilettanten von verfassungsschützern! (oder wer immer das verbockt hat).
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Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
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Beitrag(#493562) Verfasst am: 10.06.2006, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist natürlich falsch. Es wird jedoch bei anderen genauso gemacht. Studentendemos werden zB oft mit fadenscheinigen Begründungen verboten.

Ich bin da völlig desillusioniert. Aber es ist wohl besser so, das nicht jeder weiß, wie es wirklich läuft Traurig
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Der_Guido
dafür dagegen zu sein



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Beitrag(#493570) Verfasst am: 10.06.2006, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wozu braucht man eigentlich Gegendemos ? Man kann genauso gut einen Tag späte seinen Standpunkt darlegen.

Linke Gewalt ist keinen Deut besser ales rechte Gewalt, auch nicht dann, wenn sie sich gegen das jeweils andere Lager richtet.
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lieber einen schlechten Plan, als gar kein Plan haben
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Sokrateer
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Beitrag(#493571) Verfasst am: 10.06.2006, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich frage mich auch, was die Gegendemos bringen sollen.

Wer wird dadurch überzeugt? Die Nazis? Nicht-Nazis darüber, dass Nazis scheiße sind?
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