Freigeisterhaus Foren-Übersicht
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   NutzungsbedingungenNutzungsbedingungen   BenutzergruppenBenutzergruppen   LinksLinks   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Millionen von Kreditkartendaten bei Aktion gegen Kinderpornografie überprüft
Gehe zu Seite 1, 2, 3  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Kultur und Gesellschaft
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#636551) Verfasst am: 08.01.2007, 19:39    Titel: Millionen von Kreditkartendaten bei Aktion gegen Kinderpornografie überprüft Antworten mit Zitat

Heise-online:

Zitat:
Um zuvor den 322 Beschuldigten auf die Spur zu kommen, haben die Ermittler mit Keditkartenfirmen kooperiert. Diese durchsuchten Transaktionen von Millionen von Kreditkarten nach Suchkriterien wie bestimmte Geldsummen oder Stichwörtern. Ein Sprecher des LKA Sachsen-Anhalt bestätigte gegenüber heise online teilweise einen Bericht auf Spiegel online von heute. Ob tatsächlich wie berichtet 22 Millionen Kreditkarten überprüft wurden, mochte er nicht bestätigen, zumal die Daten nicht von den Ermittlern selbst überprüft wurden. Ihnen seien lediglich die Suchtreffer übergeben worden. Die Zahl 22 Millionen entspreche dem Stand von 2005.


Ich hab natürlich kein Interesse daran Kinderpornographen zu schonen/schützen oder so.
Aber das hier schmeckt mir überhaupt nicht.

Was ist denn die Rechtsgrundlage dafür?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 17976
Wohnort: 89250 Senden

Beitrag(#637937) Verfasst am: 10.01.2007, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Nach allem, was ich hörte, hat man nicht Millionen von Kreditkarten überprüft. Die Banken haben ihre Computer raussuchen lassen, wer in einem bestimmten Zeitraum eine bestimmte Summe auf ein bestimmtes Konto überwies, es waren übrigens 80 Euro. Ganz schön happig, gewöhnliche Sex-Seiten sind so viel ich weiß erheblich billiger.
Mich stört diese Geschichte gar nicht, eher im Gegenteil. Man sollte das öfter machen, scheint mir ein sehr wirkungsvolles Verfahren zu sein. Jetzt müssen diese Leute wohl dazu übergehen, Bargeld per Brief zu versenden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#637940) Verfasst am: 10.01.2007, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:
Nach allem, was ich hörte, hat man nicht Millionen von Kreditkarten überprüft. Die Banken haben ihre Computer raussuchen lassen, wer in einem bestimmten Zeitraum eine bestimmte Summe auf ein bestimmtes Konto überwies, es waren übrigens 80 Euro.

Ein schlechter Geschmack bleibt trotzdem zurück. Irgendwann kommt ein Staatsschützler auf die Idee, KK-Abrechnung auf eine bestimtme Summe zu einem bestimtmen Konto von jemandem zu überprüfen, der - sagen wir mal - Bücher mit den falschen Gedanken darin vertreibt.
_________________
"Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AgentProvocateur
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#637962) Verfasst am: 10.01.2007, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:
Nach allem, was ich hörte, hat man nicht Millionen von Kreditkarten überprüft. Die Banken haben ihre Computer raussuchen lassen, wer in einem bestimmten Zeitraum eine bestimmte Summe auf ein bestimmtes Konto überwies, es waren übrigens 80 Euro.

Ein schlechter Geschmack bleibt trotzdem zurück. Irgendwann kommt ein Staatsschützler auf die Idee, KK-Abrechnung auf eine bestimtme Summe zu einem bestimtmen Konto von jemandem zu überprüfen, der - sagen wir mal - Bücher mit den falschen Gedanken darin vertreibt.

Die Staatsschützler können aber nicht direkt auf die Daten zugreifen. Das scheint mir von daher nicht so bedenklich zu sein wie andere Sachen, wie zum Beispiel, dass die amerikanischen Behörden direkt auf die amazon-Daten zugreifen können und Dir die Einreise verweigern, wenn Du dort ein nicht genehmes Buch bestellt hast. Ich kaufe jedenfalls nix bei Amazon.

Die indirekte Überprüfung der Daten, so wie es hier geschehen ist, finde ich bei genau abgegrenzten Tatbeständen schon in Ordnung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#637984) Verfasst am: 10.01.2007, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Die Staatsschützler können aber nicht direkt auf die Daten zugreifen. Das scheint mir von daher nicht so bedenklich zu sein wie andere Sachen, wie zum Beispiel, dass die amerikanischen Behörden direkt auf die amazon-Daten zugreifen können und Dir die Einreise verweigern, wenn Du dort ein nicht genehmes Buch bestellt hast. Ich kaufe jedenfalls nix bei Amazon.

Komisch, meine Konsequenz aus dieser Situation ist: Ich fahre jedenfalls nicht in die USA.

Zitat:
Die indirekte Überprüfung der Daten, so wie es hier geschehen ist, finde ich bei genau abgegrenzten Tatbeständen schon in Ordnung.

Ja, deshalb schrieb ich auch nicht "falsch" sondern "schlechter Geschmack". Kommunikationsüberwachungen, Rasterfahndungen und Computerspitzeleien können bei genau abgegrenzten Tatbeständen auch in Ordnung sein.
_________________
"Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#638036) Verfasst am: 10.01.2007, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:
Nach allem, was ich hörte, hat man nicht Millionen von Kreditkarten überprüft.
Deshalb heisst der Thread auch Kreditkartendaten. Die Karten selbst zu untersuchen duürfte reichlich uninteressant sein.


Ahriman hat folgendes geschrieben:
Mich stört diese Geschichte gar nicht, eher im Gegenteil. Man sollte das öfter machen, scheint mir ein sehr wirkungsvolles Verfahren zu sein. Jetzt müssen diese Leute wohl dazu übergehen, Bargeld per Brief zu versenden.
Ich glaube die finden anderer bessere Methoden. Ausserdem für welche Verbrechen hältst du das "öfter machen" noch für angemessen?


Die Aktion wird hier genauer beschrieben:
http://www.kanzlei-breidenbach.de/Tagebuch.483.0.htm
Zitat:

Ein Reporter der Sat1-Sendung Akte war im letzten Jahr bei seinen Recherchen auf eine Internetseite gestossen, auf der gegen Zahlung von 79,99 Dollar über Kreditkarte Zugang für 20 Tage auf eine kinderpornografische Internetseite gewährt wurde. Er erstatte beim LKA in Sachsen-Anhalt eine Strafanzeige und übergab das bisher recherchierte Material den Polizeibeamten. Schnell merkten die Polizeibeamten, daß sich die Hintermänner des Angebotes bestens abgeschirmt hatten. Es war noch nicht einmal zu ermitteln, welche Person oder Firma die Zahlungen erhalten hatte. Die Spur verlor sich auf den Phillipinen. Doch da gab es noch eine unbekannte Anzahl deutschen Kunden, von denen 3 Merkmale bekannt waren. 1.) Besitzer einer Kreditkarte 2.) Zahlung eines Betrages von 79,99 Dollar 3.) Zahlung an ein bestimmtes Empfängerkonto Eigentlich wären jetzt die Ermittlungen zu Ende gewesen. Um die Täter herausfinden zu können, hätte eine Rasterfahndung nach §§ 98a,98b StPO durchgeführt werden müssen. Unseeligerweise läßt das deutsche Strafrecht eine solche Rasterfahndung bei Bagatelldelikten nicht zu. § 184b Absatz4 StGB (Besitz von Kinderpornografie) sieht eine Höchstfreiheitsstrafe von 2 Jahren vor und steht damit auf einer Stufe wie Beleidigung (§ 185 StGB) oder üble Nachrede (§ 186 StGB) Eine Rasterfahndung ist aber nur bei schwerer Kriminalität zulässig. Also fragte man bei den 14 deutschen Kreditkartenbanken an, ob man nicht freiwillig die Daten der in Frage kommenden Kreditkartenbesitzern herausgebe. Die Kreditkartenbanken durchforsteten die Konten ihrer 22 Millionen Kunden und konnten den Polizeibeamten 322 Kunden melden, die einen entsprechenden Betrag an ein entsprechendes Konto gezahlt hatten
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
AntagonisT
Master of Disaster



Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 5587
Wohnort: 2 Meter über dem Boden

Beitrag(#638043) Verfasst am: 10.01.2007, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

http://www.kanzlei-breidenbach.de/Tagebuch.483.0.htm
Zitat:

Also fragte man bei den 14 deutschen Kreditkartenbanken an, ob man nicht freiwillig die Daten der in Frage kommenden Kreditkartenbesitzern herausgebe. Die Kreditkartenbanken durchforsteten die Konten ihrer 22 Millionen Kunden und konnten den Polizeibeamten 322 Kunden melden, die einen entsprechenden Betrag an ein entsprechendes Konto gezahlt hatten


Wenn´s bei Kinderpornos bleib, dann ist das 'freiwillig' natürlich ok. Ich habe da aber Angst, wie stark die pc der Banken ist: Was zB geschieht mit jemandem, der Paraphernalia über das I-net bestellt? Auch wenn die (noch) legal sind...

Würde mich jetzt aber mal interessieren, ob einer der 322 Kunden klagen kann - schließlich müssten auch seine Daten einer gewissen Geheimhaltung unterliegen. Und wenn eben '§ 184b Absatz4 StGB' eine 'Rasterfahndung nach §§ 98a,98b StPO' nicht zulässt, ist das doch illegal..(?)
_________________
“Primates often have trouble imagining an universe not run by an angry alpha male.”
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#638049) Verfasst am: 10.01.2007, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

AntagonisT hat folgendes geschrieben:
Würde mich jetzt aber mal interessieren, ob einer der 322 Kunden klagen kann - schließlich müssten auch seine Daten einer gewissen Geheimhaltung unterliegen.

Verstoß gegen das Bankgeheimnis. Ja, ich schätze, die können alle klagen, wenn sie denn woltlen. Ich bezweifle aber, daß auch nur einer davon, seinen Fall an die große Glocke wird hängen wollen.
_________________
"Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#638052) Verfasst am: 10.01.2007, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Die Aktion wird hier genauer beschrieben:
http://www.kanzlei-breidenbach.de/Tagebuch.483.0.htm
Zitat:

[...]

Zu gut Deutsch: Weil die Polizei rechtlich keine Rasterfahndung durchführen darf, bittet sie die Banken, dies zu tun. Und die tun das auch, einfach so.
_________________
Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Domingo
ungläubig



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 1167
Wohnort: Westkanada

Beitrag(#638055) Verfasst am: 10.01.2007, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Das scheint mir von daher nicht so bedenklich zu sein wie andere Sachen, wie zum Beispiel, dass die amerikanischen Behörden direkt auf die amazon-Daten zugreifen können und Dir die Einreise verweigern, wenn Du dort ein nicht genehmes Buch bestellt hast.


Hast Du da einen Link dazu? Geschockt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#638091) Verfasst am: 10.01.2007, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Die Aktion wird hier genauer beschrieben:
http://www.kanzlei-breidenbach.de/Tagebuch.483.0.htm
Zitat:

[...]

Zu gut Deutsch: Weil die Polizei rechtlich keine Rasterfahndung durchführen darf, bittet sie die Banken, dies zu tun. Und die tun das auch, einfach so.


Eben. KiPO-Keule funktioniert offenbar!

Was mich auch nachdenklich macht: Hier war keinerlei Gefahr im Vorzug, niemand wurde konkret gerettet, weil ja "nur" die Konsumenten im Visier standen. Das ist doch einfach eine Abkürzung auf dem langen steinigen Weg "polizeilicher Ermittlungen" gewesen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#638096) Verfasst am: 10.01.2007, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

Domingo hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Das scheint mir von daher nicht so bedenklich zu sein wie andere Sachen, wie zum Beispiel, dass die amerikanischen Behörden direkt auf die amazon-Daten zugreifen können und Dir die Einreise verweigern, wenn Du dort ein nicht genehmes Buch bestellt hast.


Hast Du da einen Link dazu? Geschockt


Das würde ich auch gerne genauer wissen Geschockt - Bei dem, was ich an religionskritischer und auch teilweise sozialistische Literatur da schon bestellt habe....
_________________
"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tarvoc
would prefer not to.



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44209

Beitrag(#638124) Verfasst am: 10.01.2007, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Ich kaufe jedenfalls nix bei Amazon.

Und ich reise nicht in die Vereinigten Staaten. zwinkern

[edit] Schade, GermanHeretic war schneller als ich. skeptisch
_________________
Geh mir aus der Sonne, Alexander!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AgentProvocateur
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#638132) Verfasst am: 10.01.2007, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Ich kaufe jedenfalls nix bei Amazon.

Und ich reise nicht in die Vereinigten Staaten. zwinkern

[edit] Schade, GermanHeretic war schneller als ich. skeptisch

Dann ist ja alles in Butter für Euch. Prima. Daumen hoch!

Hier mal ein Link.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kolja
der Typ im Maschinenraum
Betreiber



Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#638151) Verfasst am: 10.01.2007, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Hier mal ein Link.

Laut Nachtrag (ganz am Ende) scheint der übereifrige Beamte nur öffentlich zugängliche Daten (die "Wish List" bei amazon) recherchiert zu haben.
_________________
Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#638159) Verfasst am: 10.01.2007, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wollte ich auch grad schreiben.
Mir scheint das ziemlich plausibel. Warum sollte sich jemand die Mühe machen eine DB abzufragen, das was in den Wishlists steht reicht ja idR aus.

Nachdenklich macht mich das trotzdem. Amazon würde aber - müsste ja sogar - Daten an die US-Behörden geben auf deren Verlangen.

Welche Alternativen gibts denn zu Amazon?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#638182) Verfasst am: 10.01.2007, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Welche Alternativen gibts denn zu Amazon?


Den Buchladen um die Ecke, wo Du ein Buch ohne daß Dich jemand kennt bar bezahlen kannst, z.B.

bol.de scheint rein deutschen Ursprungs zu sein...
_________________
Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AgentProvocateur
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#638184) Verfasst am: 10.01.2007, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Hier mal ein Link.

Laut Nachtrag (ganz am Ende) scheint der übereifrige Beamte nur öffentlich zugängliche Daten (die "Wish List" bei amazon) recherchiert zu haben.

Du hast recht. Da ich aber in der Beziehung ein bisschen paranoid bin, werde ich trotzdem keine Bücher dort kaufen.

Zum Thema: das mit der freiwilligen Herausgabe der Daten ist schon etwas merkwürdig. Hier ein Artikel der Berliner Zeitung dazu. Die Herausgabe von Daten ist demnach eigentlich nur bei "Straftaten von erheblicher Bedeutung" verpflichtend. Es ist geplant, zukünftig in diesen Straftatenkatalog auch kinderpornografische Schriften aufzunehmen, aber im Moment ist das eben noch nicht der Fall. Es gab also, wenn ich das richtig verstehe, keine rechtliche Grundlage für die Aktion.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#638189) Verfasst am: 10.01.2007, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Zum Thema: das mit der freiwilligen Herausgabe der Daten ist schon etwas merkwürdig. Hier ein Artikel der Berliner Zeitung dazu. Die Herausgabe von Daten ist demnach eigentlich nur bei "Straftaten von erheblicher Bedeutung" verpflichtend. Es ist geplant, zukünftig in diesen Straftatenkatalog auch kinderpornografische Schriften aufzunehmen, aber im Moment ist das eben noch nicht der Fall. Es gab also, wenn ich das richtig verstehe, keine rechtliche Grundlage für die Aktion.

Bin ja kein Jurist, aber so wie ich das sehe, hat die Bank die Daten rechtswidrig rausgerückt, die Staatsorgane sie aber nicht rechtswidrig eingefordert. Ob sie vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden können, keine Ahnung, in den USA wäre das, glaube ich, nicht möglich. Aber nachdem die Polizei die Daten hatte, konnte sie ja massenhaft anderes Beweismaterial sicherstellen. Einer Verurteilung dürfte also nichts im Wege stehen.

Wie schon erwähnt, die praktisch Rastergefahndeten könnten wohl die Bank wg. Verletzung des Bankgeheimnisses verklagen, ich glaube aber nicht, daß das einer machen wird.

Und ob die Bankenaufsicht einschreitet - ich glaube nicht, daß sich irgendjemand auch nur dem leisesten Verdacht der Begünstigung von Kinderpornografie aussetzen will. Denn das kommt unweigerlich, wenn man diese Methodik kritisiert.
_________________
"Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#638198) Verfasst am: 10.01.2007, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Welche Alternativen gibts denn zu Amazon?


Den Buchladen um die Ecke, wo Du ein Buch ohne daß Dich jemand kennt bar bezahlen kannst, z.B.


Aber man wird auch da wohl nicht anonym bestellen können. Aber das ist schon eine gute Alternative: Ich kaufe viel lieber im Bücherladen, aber in meiner momentanen Heimatstadt ist der Laden einfach schlecht und ich kann nicht jedesmal aus Hamburg die ganzen Bücher herschleppen.
_________________
"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#638203) Verfasst am: 10.01.2007, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Welche Alternativen gibts denn zu Amazon?


Den Buchladen um die Ecke, wo Du ein Buch ohne daß Dich jemand kennt bar bezahlen kannst, z.B.
Faulheit und Paranoia müssen gründlich abgewägt werden. Zz obsiegt immer die Faulheit.

Zitat:
bol.de scheint rein deutschen Ursprungs zu sein...
mal sehen, momentan kaufe ich 'eh das meiste auf dem Flohmarkt.

Zuletzt bearbeitet von Sehwolf am 10.01.2007, 21:44, insgesamt einmal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Rene Hartmann
Säkular? Na klar!



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 1404
Wohnort: Rhein-Main

Beitrag(#638206) Verfasst am: 10.01.2007, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
AntagonisT hat folgendes geschrieben:
Würde mich jetzt aber mal interessieren, ob einer der 322 Kunden klagen kann - schließlich müssten auch seine Daten einer gewissen Geheimhaltung unterliegen.

Verstoß gegen das Bankgeheimnis. Ja, ich schätze, die können alle klagen, wenn sie denn woltlen. Ich bezweifle aber, daß auch nur einer davon, seinen Fall an die große Glocke wird hängen wollen.


Bankgeheimnis? Der war gut!

Spätestens seit dem Geldwäschegesetz gibt es in Deutschland kein Bankgeheimnis mehr, das diesen Namen verdient.
_________________
"Es kommt darauf an, zur Gruppe der Individualisten zu gehören"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#638208) Verfasst am: 10.01.2007, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Rene Hartmann hat folgendes geschrieben:
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
AntagonisT hat folgendes geschrieben:
Würde mich jetzt aber mal interessieren, ob einer der 322 Kunden klagen kann - schließlich müssten auch seine Daten einer gewissen Geheimhaltung unterliegen.

Verstoß gegen das Bankgeheimnis. Ja, ich schätze, die können alle klagen, wenn sie denn woltlen. Ich bezweifle aber, daß auch nur einer davon, seinen Fall an die große Glocke wird hängen wollen.


Bankgeheimnis? Der war gut!

Spätestens seit dem Geldwäschegesetz gibt es in Deutschland kein Bankgeheimnis mehr, das diesen Namen verdient.

Auch wieder wahr.
_________________
"Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AgentProvocateur
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#638305) Verfasst am: 10.01.2007, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Rene Hartmann hat folgendes geschrieben:
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
AntagonisT hat folgendes geschrieben:
Würde mich jetzt aber mal interessieren, ob einer der 322 Kunden klagen kann - schließlich müssten auch seine Daten einer gewissen Geheimhaltung unterliegen.

Verstoß gegen das Bankgeheimnis. Ja, ich schätze, die können alle klagen, wenn sie denn woltlen. Ich bezweifle aber, daß auch nur einer davon, seinen Fall an die große Glocke wird hängen wollen.

Bankgeheimnis? Der war gut!

Spätestens seit dem Geldwäschegesetz gibt es in Deutschland kein Bankgeheimnis mehr, das diesen Namen verdient.

Auch wieder wahr.

Es ist zwar richtig, dass es kein Bankgeheimnis mehr gibt, jedoch bedeutet das nicht, dass die Behörden Zugriff auf alle Kontobewegungen haben. Es gibt also im konkreten Falle durchaus eine neue Qualität. Die Behörden haben Zugriff auf alle Kontostammdaten, auf Überweisungen, die mehr als 15.000 € betragen und auf Zinserträge, aber eben nicht auf die sonstigen Kontobewegungen. Daher gehe ich schon davon aus, dass diese Daten eigentlich dem Datenschutz unterliegen sollten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#638325) Verfasst am: 10.01.2007, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtsanwalt klagt gegen Kreditkarten-Überprüfung

Zitat:
Vetter lässt an dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft Halle kein gutes Haar. Für die Ermittlungsmaßnahme habe kein hinreichender Anfangsverdacht bestanden, da die Staatsanwaltschaft lediglich von der Existenz eines Kinderporno-Angebots erfahren habe. "Wollte man schon aus der bloßen Existenz einer Internetseite mit strafbaren Inhalten künftig einen hinreichenden Tatverdacht dahingehend herleiten, dass Deutsche dieses Angebot nutzen, wäre der andauernden Überprüfung des gesamten Zahlungsverkehrs aller Bundesbürger Tür und Tor geöffnet", schreibt der Anwalt.


Zitat:
Sollte Vetter mit seinem Antrag Erfolg haben, wird dies keine unmittelbaren Auswirkungen auf die mittlerweile eingeleiteten Verfahren gegen die 322 Beschuldigten haben: Die Gerichte müssen von Fall zu Fall entscheiden, ob unrechtmäßig erworbene Beweismittel verwendet werden dürfen. In der Regel entschieden die Gerichte für das Verfolgungsinteresse des Staates, erklärt Vetter. "Dies kann aber kein Grund dafür sein, in diesem skandalösen Fall den Kopf in den Sand zu stecken." Sollte die Klage keinen Erfolg haben, überlegt Vetter, auch vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Der Text der Klage steht frei auf der Homepage des Anwalts zur Verfügung. "Ich rufe nicht dazu auf, das Amtsgericht mit Klagen zu überschwemmen", sagt Vetter – wenn der eine oder andere Kunde den Schriftsatz jedoch gebrauchen könne, stehe ihm das frei.
Mutig Mutig


Anwaltverein kritisiert Überprüfung von Kreditkarten

Zitat:
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) erhob massive Bedenken gegen die Überprüfung der Kreditkartendaten, die die Strafverfolger bei dem spektakulären Schlag gegen die Kinderporno-Szene im Internet veranlasst hatten. DAV-Präsident Hartmut Kilger sagte laut dpa dem Reutlinger General-Anzeiger: "Die freiwillige Herausgabe derartiger Daten ist höchst bedenklich, denn im Grunde wird hier die Rasterfahndung einfach an Privatunternehmen outgesourct." Der DAV werde die juristischen Folgen der neuen Fahndungspraxis genau überprüfen.


Zuletzt bearbeitet von Sehwolf am 10.01.2007, 22:00, insgesamt einmal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#638326) Verfasst am: 10.01.2007, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Datenschützer: Weitergabe von Kreditkarten-Daten rechtens

Zitat:
Banken dürfen nach Ansicht von Schleswig-Holsteins oberstem Datenschützer Kreditkarten-Informationen von verdächtigen Personen in bestimmten Fällen an Staatsanwaltschaften weitergeben. Das erklärte der Landesbeauftragte für Datenschutz, Thilo Weichert,
...
"Was hier eingesetzt wurde, ist eine klassische Fahndungsmethode, die rechtlich nicht zu beanstanden ist", sagte Weichert.


Am Kopf kratzen

Was denn nu?


Zuletzt bearbeitet von Sehwolf am 10.01.2007, 22:00, insgesamt einmal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Scout2001
registrierter User



Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 548

Beitrag(#638328) Verfasst am: 10.01.2007, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

Rene Hartmann hat folgendes geschrieben:
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
AntagonisT hat folgendes geschrieben:
Würde mich jetzt aber mal interessieren, ob einer der 322 Kunden klagen kann - schließlich müssten auch seine Daten einer gewissen Geheimhaltung unterliegen.

Verstoß gegen das Bankgeheimnis. Ja, ich schätze, die können alle klagen, wenn sie denn woltlen. Ich bezweifle aber, daß auch nur einer davon, seinen Fall an die große Glocke wird hängen wollen.


Bankgeheimnis? Der war gut!

Spätestens seit dem Geldwäschegesetz gibt es in Deutschland kein Bankgeheimnis mehr, das diesen Namen verdient.


Ja, war mein erster Gedanke. Ich sehe mein Konto als notarielle - und offizielle Protokollierung an.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mario Hahna
aktiviert



Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#638449) Verfasst am: 10.01.2007, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Datenschützer: Weitergabe von Kreditkarten-Daten rechtens

Zitat:
Banken dürfen nach Ansicht von Schleswig-Holsteins oberstem Datenschützer Kreditkarten-Informationen von verdächtigen Personen in bestimmten Fällen an Staatsanwaltschaften weitergeben. Das erklärte der Landesbeauftragte für Datenschutz, Thilo Weichert,
...
"Was hier eingesetzt wurde, ist eine klassische Fahndungsmethode, die rechtlich nicht zu beanstanden ist", sagte Weichert.


Am Kopf kratzen

Was denn nu?


Ohne den Fall jetzt genauer zu prüfen: Sowas hat strafprozessual keine Konsequenzen, selbst wenn, wie hier offenbar geschehen, der Richtervorbehalt trickreich umgangen wird, denn die Herausgabe der Daten erfolgte freiwillig (ob hier allerdings getäuscht wurde, ich weiß es nicht, wenn, dann könnte das problematisch sein). Die Rechtsprechung in Deutschland ist bezüglich des "Einsatzes" von Privaten recht großzügig.
_________________
Wer nichts weiß, glaubt alles.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
SoWhy
The Doctor



Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 3216
Wohnort: TARDIS

Beitrag(#638463) Verfasst am: 10.01.2007, 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Rechtsanwalt klagt gegen Kreditkarten-Überprüfung

Zitat:
Vetter lässt an dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft Halle kein gutes Haar. Für die Ermittlungsmaßnahme habe kein hinreichender Anfangsverdacht bestanden, da die Staatsanwaltschaft lediglich von der Existenz eines Kinderporno-Angebots erfahren habe. "Wollte man schon aus der bloßen Existenz einer Internetseite mit strafbaren Inhalten künftig einen hinreichenden Tatverdacht dahingehend herleiten, dass Deutsche dieses Angebot nutzen, wäre der andauernden Überprüfung des gesamten Zahlungsverkehrs aller Bundesbürger Tür und Tor geöffnet", schreibt der Anwalt.


Zitat:
Sollte Vetter mit seinem Antrag Erfolg haben, wird dies keine unmittelbaren Auswirkungen auf die mittlerweile eingeleiteten Verfahren gegen die 322 Beschuldigten haben: Die Gerichte müssen von Fall zu Fall entscheiden, ob unrechtmäßig erworbene Beweismittel verwendet werden dürfen. In der Regel entschieden die Gerichte für das Verfolgungsinteresse des Staates, erklärt Vetter. "Dies kann aber kein Grund dafür sein, in diesem skandalösen Fall den Kopf in den Sand zu stecken." Sollte die Klage keinen Erfolg haben, überlegt Vetter, auch vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Der Text der Klage steht frei auf der Homepage des Anwalts zur Verfügung. "Ich rufe nicht dazu auf, das Amtsgericht mit Klagen zu überschwemmen", sagt Vetter – wenn der eine oder andere Kunde den Schriftsatz jedoch gebrauchen könne, stehe ihm das frei.
Mutig Mutig

Udo Vetter ist ein großer Privatrechtsschützer und ein guter Blogger. Sehr sympatisch der Mann Smilie
_________________
Stop believing - start thinking.
Rise up, rise up!
Live a full life, 'cause when it's over, it's done!
So rise up, rise up! Dance and scream and love

(Cursive - Rise up! Rise up!)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen AIM-Name Yahoo Messenger MSN Messenger ICQ-Nummer
Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#638708) Verfasst am: 11.01.2007, 04:12    Titel: Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Datenschützer: Weitergabe von Kreditkarten-Daten rechtens

Zitat:
Banken dürfen nach Ansicht von Schleswig-Holsteins oberstem Datenschützer Kreditkarten-Informationen von verdächtigen Personen in bestimmten Fällen an Staatsanwaltschaften weitergeben. Das erklärte der Landesbeauftragte für Datenschutz, Thilo Weichert,
...
"Was hier eingesetzt wurde, ist eine klassische Fahndungsmethode, die rechtlich nicht zu beanstanden ist", sagte Weichert.


Am Kopf kratzen

Was denn nu?


Ohne den Fall jetzt genauer zu prüfen: Sowas hat strafprozessual keine Konsequenzen, selbst wenn, wie hier offenbar geschehen, der Richtervorbehalt trickreich umgangen wird, denn die Herausgabe der Daten erfolgte freiwillig (ob hier allerdings getäuscht wurde, ich weiß es nicht, wenn, dann könnte das problematisch sein). Die Rechtsprechung in Deutschland ist bezüglich des "Einsatzes" von Privaten recht großzügig.


Hier der Link von Udo Vetter direkt:

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/01/10/mikado/

Demzufolge wurde den Banken gedroht, sie könnten sich strafbar machen, wenn sie der Aufforderung nicht Folge leisten würden.

Auch der Rest des Textes ist durchaus lesenswert - ein Jammer daß ich keine Kreditkarte habe; ich würde mich dem sonst anschließen.
_________________
Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Kultur und Gesellschaft Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite 1, 2, 3  Weiter
Seite 1 von 3

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Impressum & Datenschutz


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group