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Kirchenaustritt trotz Patenschaft ???

 
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Adiantum
registrierter User



Anmeldungsdatum: 30.10.2003
Beiträge: 1

Beitrag(#46383) Verfasst am: 30.10.2003, 13:14    Titel: Kirchenaustritt trotz Patenschaft ??? Antworten mit Zitat

Ich hoffe hier bei euch finde ich eine Antwort auf meine Frage zwinkern
( Falls diese Frage schon einmal gestellt wurde und ich nur zu blind war sie zu finden dann entschuldige ich mich schon mal vorweg skeptisch )

Ich bin seit einem Jahr "Patentante" über das Kind einer guten Freundin.
( katholisch) . Nun möchte ich aber aus der Kirche austreten.......für den Kleinen mag ich aber gerne die "Patentante" bleiben.
Mir ist klar das es ja nicht an das Amt gebunden ist ob ich mich etwas mehr um den Kleinen kümmer......aber was sagt die Kirche dazu? "Petzt" sie der Familie das ich nicht mehr zum Verein gehöre? Macht sie mir dieses Amt streitig? Hat da jemand von euch eine Ahnung oder gar schon Erfahrungen mit?
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ric
Gast






Beitrag(#46399) Verfasst am: 30.10.2003, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

ich bin auch Pate meines kath. getauften Neffen (obwohl ich Atheist bin). Daß die Kirche Angehörige von einem Kirchenaustritt unterrichtet, habe ich noch nie gehört. Etwas anderes ist es, wenn der Pfaff, Du und deine Freundin in der gleichen Gemeinde leben. Da würde ich davon ausgehen, daß er "petzt", obwohl es Ihn nichts angeht.

Wichtiger ist, wie Deine Freundin reagiert. Oder willst Du es vor Ihr verschweigen?
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#46400) Verfasst am: 30.10.2003, 13:43    Titel: Re: Kirchenaustritt trotz Patenschaft ??? Antworten mit Zitat

Adiantum hat folgendes geschrieben:
"Petzt" sie der Familie das ich nicht mehr zum Verein gehöre?


Das darf sie gar nicht. Ob es der geschwätzige Pfarrer trotzdem tut (vor allem, wenn alle zur Gemeinde gehören) kann man natürlich nicht wissen.

Ansonsten: Warum kannst du nicht dazu stehen? Dein Verhältnis zum Kind ändert sich doch nicht. Unter Freunden sollte man schon zu seiner Meinung stehen können.
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Spock
lebt noch



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 4185
Wohnort: Herbipolis

Beitrag(#46450) Verfasst am: 30.10.2003, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wäre vielleicht mal in eine ähnliche Situation geraten, nur dass ich bereits vorher Atheist war. Ich wäre dann freilich nicht Taufpate des Kindes geworden, was aber für den "zivilen" Paten keinen Abbruch getan hätte.
_________________
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#46470) Verfasst am: 30.10.2003, 15:08    Titel: Re: Kirchenaustritt trotz Patenschaft ??? Antworten mit Zitat

Adiantum hat folgendes geschrieben:
Ich hoffe hier bei euch finde ich eine Antwort auf meine Frage zwinkern
( Falls diese Frage schon einmal gestellt wurde und ich nur zu blind war sie zu finden dann entschuldige ich mich schon mal vorweg skeptisch )

Ich bin seit einem Jahr "Patentante" über das Kind einer guten Freundin.
( katholisch) . Nun möchte ich aber aus der Kirche austreten.......für den Kleinen mag ich aber gerne die "Patentante" bleiben.
Mir ist klar das es ja nicht an das Amt gebunden ist ob ich mich etwas mehr um den Kleinen kümmer......aber was sagt die Kirche dazu? "Petzt" sie der Familie das ich nicht mehr zum Verein gehöre? Macht sie mir dieses Amt streitig? Hat da jemand von euch eine Ahnung oder gar schon Erfahrungen mit?

Lachen Ich bin auch Pate von einem italienischen Cousin, den ich ein Mal im Jahr sehe. Das Amt des Taufpaten aus kirchlicher Sicht sieht eigentlich vor, dass du ihn zum Katholizimus erziehst! Ausrufezeichen Die Idee dahinter war wohl ursprünglich den Gruppendruck weiter zu erhöhen. Ausserdem freuen sich Leute über Auszeichnungen und Ämter, weshalb die katholische Kircher vermutlich auch so viele Sakramente und Bezeichnungen und das zugehörige Brimborium erfunden hat.
Für die Kirche bist du als Taufpate letztendlich nichts weiter als eine Karteileiche.

Solange deine Freundin keine katholische Fundamentalistin ist, wird sie dich wohl eher als weltliche Patin sehen, womit dein kirchlicher Status wurscht ist.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#46474) Verfasst am: 30.10.2003, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe auch zwei Patenkinder. Verlegen

Aber bei mir wissen sowieso alle, dass ich mit Kirche und Religion nix mehr am Hut habe. Lachen
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ric
Gast






Beitrag(#46503) Verfasst am: 30.10.2003, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Interessant, wie viele Atheisten Paten sind. Lachen

Meine These: Atheisten sind besonders vertrauenswürdige Menschen und werden deshalb besonders gern von Eltern ausgewählt. Mr. Green
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Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#46520) Verfasst am: 30.10.2003, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

ric hat folgendes geschrieben:
Interessant, wie viele Atheisten Paten sind. Lachen

Meine These: Atheisten sind besonders vertrauenswürdige Menschen und werden deshalb besonders gern von Eltern ausgewählt. Mr. Green


Also auch wenn Du das in einem humoristischen Unterton rübergebracht hast, die Aussage halte tatsächlich für valid, wenn man sie mit dem Attribut "bekennender Atheist" bzw. "engagierter Atheist" ausstattet. Da weiss man wenigstens, dass ein Mensch für seine Prinzipien einsteht und konsequent ist. Umgekehrt betrachtete könnte ich mir für meine Tochter als Paten niemanden vorstellen, der weltanschaulichen Dingen total gleichgültig gegenübersteht. Falls es wirklich zum Äußersten kommt - der eigentliche Sinn der Patenschaft ist nämlich auch, beim ableben der Eltern Verantwortung zu übernehmen - würde ich mein Kind gerne in Händen von Menschen wissen, die in Kind mündig machen. Und nicht jeder Atheist kann das leisten.
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Nordseekrabbe
linker Autist



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#46732) Verfasst am: 30.10.2003, 21:36    Titel: Re: Kirchenaustritt trotz Patenschaft ??? Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Adiantum hat folgendes geschrieben:
"Petzt" sie der Familie das ich nicht mehr zum Verein gehöre?


Das darf sie gar nicht. Ob es der geschwätzige Pfarrer trotzdem tut (vor allem, wenn alle zur Gemeinde gehören) kann man natürlich nicht wissen.


Der hat doch Schweigepflicht... zwinkern
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Nordseekrabbe
linker Autist



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#46733) Verfasst am: 30.10.2003, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

ric hat folgendes geschrieben:
Interessant, wie viele Atheisten Paten sind. Lachen


...oder Trauzeugen... zwinkern
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Blaubär
Höhlenbewohner



Anmeldungsdatum: 18.07.2003
Beiträge: 1133
Wohnort: Mainufer

Beitrag(#46797) Verfasst am: 30.10.2003, 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:

Der hat doch Schweigepflicht... zwinkern


Mr. Green Mr. Green Mr. Green

Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
ric hat folgendes geschrieben:
Interessant, wie viele Atheisten Paten sind. Lachen


...oder Trauzeugen... zwinkern


Ja, auf dem Standesamt... Cool
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Blaubär
Höhlenbewohner



Anmeldungsdatum: 18.07.2003
Beiträge: 1133
Wohnort: Mainufer

Beitrag(#46825) Verfasst am: 30.10.2003, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt hab ich mal ne Frage zu dieser Sache mit den "Taufpaten".
So wie mir das geläufig ist, handelt es sich doch um eine reine Willenserklärung der Paten gegenüber dem Kind bzw. den Eltern, welche durch die Kirche quasi bezeugt wird. Der Pate bekundet damit, für das Kind zu sorgen, falls die Eltern aus irgendwelchen Gründen dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Oder so ähnlich.
Rechtlich bindend in irgendeiner Form ist das aber doch nicht, oder?

Und daran schließt sich meine nächste Frage an: Gibt es Möglichkeiten für Eltern (jetzt mal völlig unabhängig von der Kirche), verbindlich, d.h. rechtsgültig, festzulegen, wer sich im Falle des Falles um das Kind / die Kinder kümmern soll?
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Critic
oberflächlich



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Beiträge: 15979
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Beitrag(#46899) Verfasst am: 31.10.2003, 01:49    Titel: Antworten mit Zitat

ric hat folgendes geschrieben:
Meine These: Atheisten sind besonders vertrauenswürdige Menschen und werden deshalb besonders gern von Eltern ausgewählt. Mr. Green


Und unter den devotesten Christen ist interessanterweise der Teufel am nächsten, ständig begeht er sie.

Kommt mir gerade ein Gedanke: Warum haben mich die vom kath.net damals rausgekegelt, weil ich nach dem Tod eines gewissen "Acrimon" nur einmal ganz fies gefrotzelt habe? Ich dachte, wo der Mensch doch so gläubig war, müßte sein Tod doch ein schönes Ereignis gewesen sein, denn er ist jetzt nach dem Partikulargericht im Himmel... Das wundert mich sehr, daß sie dann z.B. trauern...
_________________
"Die Pentagon-Gang wird in der Liste der Terrorgruppen geführt"

Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

"Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden." (Max Frisch)
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Woici
ist vollkommen humorlos



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#46900) Verfasst am: 31.10.2003, 01:55    Titel: Antworten mit Zitat

Blaubär hat folgendes geschrieben:
Jetzt hab ich mal ne Frage zu dieser Sache mit den "Taufpaten".
So wie mir das geläufig ist, handelt es sich doch um eine reine Willenserklärung der Paten gegenüber dem Kind bzw. den Eltern, welche durch die Kirche quasi bezeugt wird. Der Pate bekundet damit, für das Kind zu sorgen, falls die Eltern aus irgendwelchen Gründen dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Oder so ähnlich.
Rechtlich bindend in irgendeiner Form ist das aber doch nicht, oder?

Und daran schließt sich meine nächste Frage an: Gibt es Möglichkeiten für Eltern (jetzt mal völlig unabhängig von der Kirche), verbindlich, d.h. rechtsgültig, festzulegen, wer sich im Falle des Falles um das Kind / die Kinder kümmern soll?


Das ist äusserst problematisch. Im Falle des Ablebens der Eltern übernimmt immer erst das Vormundschaftsgericht die "Verantwortung".
Wir wollten die Patenschaft für die Kinder eines befreundeten Paares übernehmen und waren sogar bei einem Anwalt.
Der hat uns dann gesagt, dass selbst eine Verfügung der Eltern für das Vormundschaftsgericht nicht bindend ist. Der Ablauf wäre dann in etwa vergleichbar mit einer Adoption... und dafür sind wir schon zu alt... Geschockt
_________________
eigentlich bin ich ein ganz netter... und wenn ich freunde hätte, könnten die das auch bestätigen.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#46913) Verfasst am: 31.10.2003, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

Blaubär hat folgendes geschrieben:
Jetzt hab ich mal ne Frage zu dieser Sache mit den "Taufpaten".
So wie mir das geläufig ist, handelt es sich doch um eine reine Willenserklärung der Paten gegenüber dem Kind bzw. den Eltern, welche durch die Kirche quasi bezeugt wird. Der Pate bekundet damit, für das Kind zu sorgen, falls die Eltern aus irgendwelchen Gründen dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Oder so ähnlich.


Die Paten bekunden, das Kind christlich zu erziehen. Die Eltern in der christlichen Erziehung zu unterstützen.

Zitat:
Rechtlich bindend in irgendeiner Form ist das aber doch nicht, oder?


Nein, das kontrolliert keiner. Lachen

Zitat:
Und daran schließt sich meine nächste Frage an: Gibt es Möglichkeiten für Eltern (jetzt mal völlig unabhängig von der Kirche), verbindlich, d.h. rechtsgültig, festzulegen, wer sich im Falle des Falles um das Kind / die Kinder kümmern soll?


Ja, kann man in einem Testament festlegen.
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#46946) Verfasst am: 31.10.2003, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Blaubär hat folgendes geschrieben:
Und daran schließt sich meine nächste Frage an: Gibt es Möglichkeiten für Eltern (jetzt mal völlig unabhängig von der Kirche), verbindlich, d.h. rechtsgültig, festzulegen, wer sich im Falle des Falles um das Kind / die Kinder kümmern soll?


Ja, kann man in einem Testament festlegen.


Kann man ja. Allerdings hat Woici Recht, dass es für das Vormundschaftsgericht nicht bindend ist. Ich habe das mal so ein Testament notariell erstellen lassen. Der Notar meinte, dass es beim Gericht bestenfalls als Empfehlung angesehen wird. Chancen kann man haben, wenn die bestreffende Persons als Bezugsperson für das Kind zu werten ist.
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