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Prozess um Kinderbetreuung

 
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#52374) Verfasst am: 13.11.2003, 08:18    Titel: Prozess um Kinderbetreuung Antworten mit Zitat

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,273663,00.html

Zitat:
Eltern zum Nichtstun verurteilt

Ein Elternpaar wollte für den dreijährigen Sohn einen Kita-Platz durchsetzen, um wieder arbeiten gehen zu können. Doch die Klage in Hamburg scheiterte. Die Begründung des Richters: Die Eltern könnten ja weiterhin vom Arbeitslosengeld leben. Das erstaunliche Urteil und das Chaos bei der Kinderbetreuung sorgen für Empörung.

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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#52386) Verfasst am: 13.11.2003, 09:34    Titel: Re: Prozess um Kinderbetreuung Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,273663,00.html

Zitat:
Eltern zum Nichtstun verurteilt

Ein Elternpaar wollte für den dreijährigen Sohn einen Kita-Platz durchsetzen, um wieder arbeiten gehen zu können. Doch die Klage in Hamburg scheiterte. Die Begründung des Richters: Die Eltern könnten ja weiterhin vom Arbeitslosengeld leben. Das erstaunliche Urteil und das Chaos bei der Kinderbetreuung sorgen für Empörung.


Kurios ist, dasz das Gericht die gesetzliche Grundlage ignoriert. Laut Paragraph 119 SGB III ist jeder Leistungsempfaenger verpflichtet, Eigenbemuehungen zur Wiedererlangung von Arbeit ueberpruefbar nachzuweisen. Dies kann bedeuten, dasz das Arbeitsamt die Leistungen kuerzt oder ganz einstellt, wenn diese Nachweise nicht erbracht werden. Im Grunde muesste nun das zustaendige Arbeitsamt Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
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