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Betriebsrat
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
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Beitrag(#54198) Verfasst am: 17.11.2003, 16:54    Titel: Betriebsrat Antworten mit Zitat

Kann mir vielleicht jemand von euch Infos geben, die bei der Gründung eines Betriebsrates weiterhelfen? Ich bin doof!

Danke im Voraus. Ich liebe es...
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Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#54200) Verfasst am: 17.11.2003, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.betriebsrat.de/ifb/information/br_gruendung.asp
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#54201) Verfasst am: 17.11.2003, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Noch mehr Auswahl
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#54202) Verfasst am: 17.11.2003, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Noch mehr Auswahl


Hihi... soweit war ich auch schon. Mr. Green

Aber der erste Link ist schon sehr übersichtlich. Danke, Heike.
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Nav
Gast






Beitrag(#54353) Verfasst am: 17.11.2003, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Willst Du Betriebsrätin werden? Sehr glücklich

Das ist eine großartige Idee - sich für seine Arbeitskollegen einzusetzen!

Helfen kann ich Dir aber nicht, weil wir in Österreich andere Gesetze haben, als Ihr in Deutschland.
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#54360) Verfasst am: 17.11.2003, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Nav hat folgendes geschrieben:
Willst Du Betriebsrätin werden? Sehr glücklich


Wir überlegen, wie wir es auf die Beine stellen. Wir haben Tarifverträge bekommen. Die Zeitarbeitsfirmen schützen sich damit gegen ein neues Gesetz, welches "gleichen Lohn für alle" besagt, sprich: Leiharbeitskräfte müssten so viel Gehalt bekommen wie ein vergleichbarer AN des Kunden. Mit dem Tarifvertrag wird das unterbunden. Wir haben am Wochenende also Verträge zugeschickt bekommen, die mich ca. 225 € kosten würden, weil Zulagen wegfallen. Ein Kollege (Alleinverdiener, zwei kleine Kinder) hätte sogar 400 € weniger.

Da der Informationsfluss durch unsere Firma immer weniger befriedigend ist, versuchen wir, eine entsprechende Möglichkeit zu finden. Allerdings müssen wir uns erst einarbeiten.

Zitat:
Das ist eine großartige Idee - sich für seine Arbeitskollegen einzusetzen!


Zu jeder Hilfe in dieser Größenordnung gehört auch entsprechender Eigennutz (s.o.)
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Falameezar
registrierter User



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 1867
Wohnort: umringt von glücklichen Kühen

Beitrag(#54403) Verfasst am: 17.11.2003, 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Nav hat folgendes geschrieben:
Willst Du Betriebsrätin werden? Sehr glücklich


Wir überlegen, wie wir es auf die Beine stellen. Wir haben Tarifverträge bekommen. Die Zeitarbeitsfirmen schützen sich damit gegen ein neues Gesetz, welches "gleichen Lohn für alle" besagt, sprich: Leiharbeitskräfte müssten so viel Gehalt bekommen wie ein vergleichbarer AN des Kunden. Mit dem Tarifvertrag wird das unterbunden. Wir haben am Wochenende also Verträge zugeschickt bekommen, die mich ca. 225 € kosten würden, weil Zulagen wegfallen. Ein Kollege (Alleinverdiener, zwei kleine Kinder) hätte sogar 400 € weniger.

Da der Informationsfluss durch unsere Firma immer weniger befriedigend ist, versuchen wir, eine entsprechende Möglichkeit zu finden. Allerdings müssen wir uns erst einarbeiten.

Zitat:
Das ist eine großartige Idee - sich für seine Arbeitskollegen einzusetzen!


Zu jeder Hilfe in dieser Größenordnung gehört auch entsprechender Eigennutz (s.o.)


Hallo HeikeN.

hier noch weitere Links:

http://www.dgb.de/themen/betriebsrat/index_html
http://www.arbeitsrecht-info.de/index.htm?betriebsrat/mitwirkung_und_mitbestimmung.htm
http://www.betriebsratgeber.de/mitbestimmung.htm
http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrecht_Betriebsrat/arbeitsrecht_betriebsrat.html

Ich möchte dich ja nicht desillusionieren, aber ein Betriebsrat (BR) hat m.W. lt. Betriebsverfassungsgesetzes (BVG) kein Mitspracherecht bezüglich Lohn- u. Tarifverhandlungen. Ein BR hat auch keine Möglichkeit, derartige Forderungen durchzusetzen, da er lt. BVG zum "Betriebsfrieden" verpflichtet ist, er kann also nur im Rahmen seines Mitspracherechtes (siehe BVG) berechtigte Forderungen (Arbeitssicherheit etc.) einklagen (Schiedsstelle od. Gericht).

Des weiteren können einen "Tarifvertrag", also eine Festschreibung von für alle gültige Arbeitsbedingungen nur die Tarifpartner, also die Arbeitgeberverbände u. Arbeitnehmerverbände aushandeln. Alles andere sind "individuell" ausgehandelte Arbeitsverträge.

Leider bin ich mir nicht sicher, ob die von dir zitierte Gleichstellung ein Gesetz (gültig für ALLE Arbeitgeber) od. ein ausgehandelter Tarif zw. den Tarifpartnern ist, welcher dann auch nur für in einer Gewerkschaft organisierte AN rechtsverbindlich wäre, vorausgesetzt der AG ist ebenfalls in einem AG-Verband organisiert. Auf jeden Fall kann ich euch nur empfehlen, auf keinen Fall die Verträge zu unterschreiben, denn falls ersteres zutreffen sollte (Gesetz), dann steht euch die Gleichstellung auf jeden Fall zu u. es ergibt keinen Sinn, jetzt kurz davor neue Verträge zu unterschreiben. Tatsächlich vermute ich aber, daß es sich um eine tarifrechtliche Festschreibung handelt u. ihr also dazu genötigt werden sollt, vor Inkrafttreten Tatsachen zu schaffen, welche uU nur schwer zu beseitgen sind, besonders wenn die Arbeitskollegen NICHT organisiert sind.

Aus diesem Grunde möchte ich dir doch dringend empfehlen, dich mit der zuständigen Gewerkschaft in Verbindung zu setzen, denn nur diese kann bei ausreichendem Organisationsgrad "Tarifverhandlungen" (auch auf betrieblicher Ebene) führen. Zudem wird den organisierten AN die Gelegenheit geboten, sich weiterzubilden (BVG etc.)
_________________
Wenn die Welt erst ehrlich genug geworden sein wird, um Kindern vor dem 15. Jahr keinen Religionsunterricht zu erteilen, dann wird etwas von ihr zu hoffen sein.

Arthur Schopenhauer (Philosoph, 1788-1860)
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#54485) Verfasst am: 18.11.2003, 08:28    Titel: Antworten mit Zitat

Falameezar hat folgendes geschrieben:
hier noch weitere Links:


Danke. Ich liebe es...

Zitat:
Ich möchte dich ja nicht desillusionieren, aber ein Betriebsrat (BR) hat m.W. lt. Betriebsverfassungsgesetzes (BVG) kein Mitspracherecht bezüglich Lohn- u. Tarifverhandlungen.[...]


Ja, das weiß ich. Vorrangig geht es uns auch darum, dass keinerlei Informationen herausgegeben wurden, Kollegen unterschiedliche Ausgangssituationen haben, die sie nicht haben dürften etc.. In letzter Zeit hat die Qualität der Geschäftsführung sehr nachgelassen, da sind einige unschöne Dinge passiert und das kann so nicht bleiben.

Zitat:
Leider bin ich mir nicht sicher, ob die von dir zitierte Gleichstellung ein Gesetz (gültig für ALLE Arbeitgeber) od. ein ausgehandelter Tarif zw. den Tarifpartnern ist, welcher dann auch nur für in einer Gewerkschaft organisierte AN rechtsverbindlich wäre, vorausgesetzt der AG ist ebenfalls in einem AG-Verband organisiert.


Die Tarifverträge wurden ausgehandelt, um dieses Gesetz zu umgehen. Ich finde leider auf die Schnelle das Bundesdatenblatt nicht. Verlegen

Zitat:
Auf jeden Fall kann ich euch nur empfehlen, auf keinen Fall die Verträge zu unterschreiben, denn falls ersteres zutreffen sollte (Gesetz), dann steht euch die Gleichstellung auf jeden Fall zu u. es ergibt keinen Sinn, jetzt kurz davor neue Verträge zu unterschreiben. Tatsächlich vermute ich aber, daß es sich um eine tarifrechtliche Festschreibung handelt u. ihr also dazu genötigt werden sollt, vor Inkrafttreten Tatsachen zu schaffen, welche uU nur schwer zu beseitgen sind, besonders wenn die Arbeitskollegen NICHT organisiert sind.

Aus diesem Grunde möchte ich dir doch dringend empfehlen, dich mit der zuständigen Gewerkschaft in Verbindung zu setzen, denn nur diese kann bei ausreichendem Organisationsgrad "Tarifverhandlungen" (auch auf betrieblicher Ebene) führen. Zudem wird den organisierten AN die Gelegenheit geboten, sich weiterzubilden (BVG etc.)


Exakt diesen Gedanken hatte ich auch und deshalb habe ich heute vorab ein Telefonat mit Ver.di und werde dort einen Beratungstermin wahrnehmen.

Witzigerweise fand die Versandaktion zu einer Zeit statt, in der eine unserer Disponentinnen (die sich sehr für die AN einsetzt) im Urlaub ist. Frist, die Verträge unterschrieben zurückzugeben ist ein Tag nach ihrer Rückkehr. Dies und noch einiges andere scheint darauf hinzuweisen, dass wir hier über den Tisch gezogen werden sollen.
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Falameezar
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Beitrag(#54910) Verfasst am: 19.11.2003, 00:23    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Ja, das weiß ich. Vorrangig geht es uns auch darum, dass keinerlei Informationen herausgegeben wurden, Kollegen unterschiedliche Ausgangssituationen haben, die sie nicht haben dürften etc.. In letzter Zeit hat die Qualität der Geschäftsführung sehr nachgelassen, da sind einige unschöne Dinge passiert und das kann so nicht bleiben.


Es scheint mir tatsächlich so, daß manche Geschäftsführungen erst durch einen Betriebsrat dazu angeregt werden, ihre graue Masse zw. ihren beiden Ohren zu benutzen. Allein der Hick-Hack, den ich dieses Jahr als stellvertretender BR mitbekommen habe, geht auf keine Kuhhaut. Mit den Augen rollen

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Die Tarifverträge wurden ausgehandelt, um dieses Gesetz zu umgehen. Ich finde leider auf die Schnelle das Bundesdatenblatt nicht. Verlegen


Wer hat diese "Tarifverträge" ausgehandelt u. was hat es mit dem Bundesdatenblatt auf sich? Normalerweise darf in einem Tarifvertrag NICHTS stehen, was ein Gesetz umgeht.

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Witzigerweise fand die Versandaktion zu einer Zeit statt, in der eine unserer Disponentinnen (die sich sehr für die AN einsetzt) im Urlaub ist. Frist, die Verträge unterschrieben zurückzugeben ist ein Tag nach ihrer Rückkehr. Dies und noch einiges andere scheint darauf hinzuweisen, dass wir hier über den Tisch gezogen werden sollen.


Das sieht mir doch sehr nach einer Überrumpelungsaktion aus. Wichtig wäre, daß dies auch den übrigen Kollegen/innen klargemacht werden kann, so daß keiner unterschreibt.

So, jetzt muß ich aber in die Heia, da ich morgen um 5 aufstehen muß, um Flugblätter vor dem Werkstor zu verteilen (brrr, das bei der Kälte). Mich würde es aber interessieren, was dir bei Ver.di gesagt wurde u. wie die Angelegenheit ausgeht.
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Beitrag(#54973) Verfasst am: 19.11.2003, 07:54    Titel: Antworten mit Zitat

Falameezar hat folgendes geschrieben:
Es scheint mir tatsächlich so, daß manche Geschäftsführungen erst durch einen Betriebsrat dazu angeregt werden, ihre graue Masse zw. ihren beiden Ohren zu benutzen. Allein der Hick-Hack, den ich dieses Jahr als stellvertretender BR mitbekommen habe, geht auf keine Kuhhaut. Mit den Augen rollen


Aha, interessant. Nun hab ich dich und kann dich mit Fragen löchern. Lachen

Frage: gesetzlich ist es so, dass der BR einen besonderen Kündigungsschutz genießt und nicht auf Grund seiner BR-Tätigkeit (oder die Absicht, einen zu gründen). Hört sich ja prima an. Aber wie sieht es in der Praxis aus? Gibt es eher Repressalien vom AG oder wird ein BR eher gelassen hingenommen?

Zitat:
Wer hat diese "Tarifverträge" ausgehandelt u. was hat es mit dem Bundesdatenblatt auf sich?


Wie komme ich denn darauf? Verlegen Ich meinte Bundesgesetzblatt. Mit den Augen rollen

Bundesverband Zeitarbeit.

Zitat:
Normalerweise darf in einem Tarifvertrag NICHTS stehen, was ein Gesetz umgeht.


Am Kopf kratzen

Zitat:
Das sieht mir doch sehr nach einer Überrumpelungsaktion aus. Wichtig wäre, daß dies auch den übrigen Kollegen/innen klargemacht werden kann, so daß keiner unterschreibt.


Tja, auf der einen Seite schreien sie und sind völlig glücklich, wenn es jemand in die Hand nimmt, offene Fragen zu sammeln und den Arbeitgeber zu kontakten, auf der anderen Seite sind sie teilweise noch nicht mal bereit, detaillierte Auskünfte zu geben, damit man evtl. eine willkürliche Festlegung von Beschäftigungsgruppen überprüfen kann etc..

Ich bin mir ziemlich sicher, dass schon einige unterschrieben haben.

Zitat:
So, jetzt muß ich aber in die Heia, da ich morgen um 5 aufstehen muß, um Flugblätter vor dem Werkstor zu verteilen (brrr, das bei der Kälte).


Ich denke gerade an dich (während ich meinen Kaffee schlürfe Verlegen). Mr. Green

Worum gehts?

Zitat:
Mich würde es aber interessieren, was dir bei Ver.di gesagt wurde u. wie die Angelegenheit ausgeht.


Tja, nachdem der Ver.di-Schlaumi mich gestern nicht angerufen hat und ich es am frühen Nachmittag selber versuchte, erfuhr ich vom AB, dass die Sprechzeiten Dienstags nur bis 13.00 Uhr gehen, obwohl wir gegen 14.00 Uhr telefonieren wollten... Komplett von der Rolle
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Beitrag(#54974) Verfasst am: 19.11.2003, 08:06    Titel: Antworten mit Zitat

Falameezar hat folgendes geschrieben:
Das sieht mir doch sehr nach einer Überrumpelungsaktion aus.


Kleines Schmankerl noch am Rande:

Das Telefonat bei meinem AG lief zunächst nicht besonders kooperativ. Der Fragenkatalog, den wir mit Hilfe der anderen Kollegen zusammenstellt hatten, konnte kaum beantwortet werden.

Zwei Stunden später erhielt ich einen erneuten Anruf vom AG. Inhalt: "Tja, Frau N., wir sind noch mal "in uns gegangen" und haben festgestellt, dass sie ja schon seit langem keine Gehaltserhöhung mehr bekommen haben. Da müssen wir unbedingt etwas machen. So kann das ja nicht bleiben." Lachen
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Falameezar
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Beitrag(#55422) Verfasst am: 20.11.2003, 01:01    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:

Aha, interessant. Nun hab ich dich und kann dich mit Fragen löchern. Lachen

Frage: gesetzlich ist es so, dass der BR einen besonderen Kündigungsschutz genießt und nicht auf Grund seiner BR-Tätigkeit (oder die Absicht, einen zu gründen). Hört sich ja prima an. Aber wie sieht es in der Praxis aus? Gibt es eher Repressalien vom AG oder wird ein BR eher gelassen hingenommen?


Tut mir leid, da kann ich dir leider keine allgemeingültige Antwort geben, da dies sehr stark von Personen u. deren Aversionen abhängt. Eine grobe Einschätzung von mir ist folgende:

Je näher der Inhaber des Betriebes am betrieblichen Geschehen UND den Arbeitnehmern ist, umso schwieriger wird es, bei Meinungsdifferenzen einen Konsens zu finden u. dementsprechend kann dies dann auch Repressalien (Mobbing, ungerechtfertigte Abmahnungen etc.) zur Folge haben. In einem Kleinbetrieb von bis zu 100 AN wird es sicherlich schwerer sein als in einem mittelständischen Betrieb mit mehreren hundert AN. Auch mit angestellten Geschäftsführern, welche nicht auch haftende Gesellschafter sind ist es meist einfacher auszukommen.

Natürlich hängt es auch von den Arbeitskollegen ab. Wenn diese hinter ihrem BR stehen (ab 60% aufwärts wirds angenehmer) u. womöglich sogar noch in einer Gewerkschaft organisiert sind, vereinfacht das auch die Arbeit eines BR's.

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Wie komme ich denn darauf? Verlegen Ich meinte Bundesgesetzblatt. Mit den Augen rollen

Bundesverband Zeitarbeit.


Die BZA ist, wenn ich nicht ganz falsch liege, der Arbeitgeberverband von Zeitarbeit-Unternehmen, also einer der beiden Tarifpartner (AG). Da es sich bei den ZAU um Dienstleistungsbetriebe handelt, wäre für die angestellten Arbeitnehmer mW die Gewerkschaft Ver.di zuständig für "organisationswillige" AN. Jedoch, u. das ist wichtig, auch die Tarifverträge des Kundenbetriebes mit dessen AN-Organisation können in diesem Falle eine entscheidende Rolle spielen. Es kann also durchaus der Fall sein, daß AN innerhalb eines ZAU, je nach Kundenbetrieb bei gleicher gradueller Einstufung unterschiedliche Tariflöhne erhalten können. Das soll jetzt keine 100% Aussage von mir sein, da ich kein Jurist bin, ich aber die Tarifvereinbarung lt. deinem Link so verstanden habe.

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Normalerweise darf in einem Tarifvertrag NICHTS stehen, was ein Gesetz umgeht.


Am Kopf kratzen


Was gibt es da zu Am Kopf kratzen-en? Das verlangt die judikative Hierarchie: GG über BG, BG über LG, darunter Privat- u. Tarifverträge. Die unterste Ebene darf nicht wider übergeordneten Gesetzen verstoßen, zB DARF KEIN Tarifvertrag einen Lohn unter den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn vereinbaren.

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Tja, auf der einen Seite schreien sie und sind völlig glücklich, wenn es jemand in die Hand nimmt, offene Fragen zu sammeln und den Arbeitgeber zu kontakten, auf der anderen Seite sind sie teilweise noch nicht mal bereit, detaillierte Auskünfte zu geben, damit man evtl. eine willkürliche Festlegung von Beschäftigungsgruppen überprüfen kann etc..


Ich kenn das Problem, versuch es mit mit einer schriftlichen Verpflichtung zum Stillschweigen gegenüber den Kollegen.

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Ich bin mir ziemlich sicher, dass schon einige unterschrieben haben.


Wenn sie unter ihrenStatus Quo unterschrieben haben, dann kann ich nur sagen: Selbst schuld.

Zitat:
So, jetzt muß ich aber in die Heia, da ich morgen um 5 aufstehen muß, um Flugblätter vor dem Werkstor zu verteilen (brrr, das bei der Kälte).


Heike N. hat folgendes geschrieben:
Ich denke gerade an dich (während ich meinen Kaffee schlürfe Verlegen). Mr. Green


Ahhh, du warst das also, als mir plötzlich in der Kälte (zum Glück hat es nicht gewindet od. geregnet) so warm ums Herz wurde. Verlegen Lachen

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Worum gehts?


Um die Aufklärung der AN über die Agenda 2010 u. die (eventuell) beabsichtigte Aufweichung der Tarifautonomie durch die AG UND die Regierung.

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Tja, nachdem der Ver.di-Schlaumi mich gestern nicht angerufen hat und ich es am frühen Nachmittag selber versuchte, erfuhr ich vom AB, dass die Sprechzeiten Dienstags nur bis 13.00 Uhr gehen, obwohl wir gegen 14.00 Uhr telefonieren wollten... Komplett von der Rolle


Tja Heike, es ist leider eine traurige Wahrheit, daß durch den "Mitgliederschwund" in den vergangenen 20 Jahren auch starke Einschnitte (Personaleinsparungen) in den Verwaltungsstellen der Gewerkachaften erfolgt sind, so daß selbst wir als relativ großer Betrieb (in unserer Gegend) oft Probleme haben, einen "Hauptamtlichen" herzubekommen, da sie dauernd von Betrieb zu Betrieb eilen, od. Schulungen, Seminare od. andere interne Treffen in Kommissionen haben. Vielleicht kannst du eher einen Kontakt herstellen, wenn du einmal einen gew. organisierten BR od. Vertrauensmann deines Kundenbetriebes ansprichst. Vitamin B (persönliche Kontakte u. Beziehungen) ist immer noch die beste u. schnellste Möglichkeit, einen Kontakt herzustellen.

Ich hoffe, daß ich dir damit ein wenig weiterhelfen konnte.
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Falameezar
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Beitrag(#55425) Verfasst am: 20.11.2003, 01:22    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Falameezar hat folgendes geschrieben:
Das sieht mir doch sehr nach einer Überrumpelungsaktion aus.


Kleines Schmankerl noch am Rande:

Das Telefonat bei meinem AG lief zunächst nicht besonders kooperativ. Der Fragenkatalog, den wir mit Hilfe der anderen Kollegen zusammenstellt hatten, konnte kaum beantwortet werden.

Zwei Stunden später erhielt ich einen erneuten Anruf vom AG. Inhalt: "Tja, Frau N., wir sind noch mal "in uns gegangen" und haben festgestellt, dass sie ja schon seit langem keine Gehaltserhöhung mehr bekommen haben. Da müssen wir unbedingt etwas machen. So kann das ja nicht bleiben." Lachen


...also die Zündung der 2-ten Stufe: Bei denen, wo die Überrumpelung nicht gelingt, einen psychologischen "Verpflichtungszwang" durch eine "Besserstellung" zu erwirken. Es ist in einem solchen Fall grundsätzlich nichts gegen eine Annahme eines solchen Angebotes zu sagen, sofern dem Vorteilsnehmer (also in dem Fall du) dies vollkommen klar ist u. er KEINERLEI Verpflichtung gegenüber dem AG eingeht, auch nicht im "Hinterkopf". Hauptsache ist, daß man integer u. glaubwürdig gegenüber der eigenen Klientel ist u. bleibt. Eine Gefahr beinhaltet die Annahme eines solchen Angebotes allemal, da der AG uU zu einem späteren Zeitpunkt versuchen könnte, diese Glaubwürdigkeit bei den Kollegen zu untergraben, womit wir wieder bei der Eingangsfrage "Repressialien" (= Mobbing) wären. Vorsicht ist also geboten.
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Beitrag(#55646) Verfasst am: 20.11.2003, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Falameezar hat folgendes geschrieben:
Je näher der Inhaber des Betriebes am betrieblichen Geschehen UND den Arbeitnehmern ist, umso schwieriger wird es, bei Meinungsdifferenzen einen Konsens zu finden u. dementsprechend kann dies dann auch Repressalien (Mobbing, ungerechtfertigte Abmahnungen etc.) zur Folge haben. In einem Kleinbetrieb von bis zu 100 AN wird es sicherlich schwerer sein als in einem mittelständischen Betrieb mit mehreren hundert AN. Auch mit angestellten Geschäftsführern, welche nicht auch haftende Gesellschafter sind ist es meist einfacher auszukommen.


Das ist mir gestern auch erst mal bewusst geworden. Geschockt Also haftende Gesellschafter-Geschäftsführer sind als AG zu werten und nicht als AN?

Zitat:
Natürlich hängt es auch von den Arbeitskollegen ab. Wenn diese hinter ihrem BR stehen (ab 60% aufwärts wirds angenehmer) u. womöglich sogar noch in einer Gewerkschaft organisiert sind, vereinfacht das auch die Arbeit eines BR's.


Im Moment haben wir - per Schneeballsystem - ca. 1/3 der Kolleg/innen erreicht (ist halt mühsam, bei Zeitarbeitsfirmen, wir kennen uns ja kaum untereinander). Die stehen absolut geschlossen (was glaubst du, was hier heute per Telefon und Mail los war Cool)

Zitat:
Die BZA ist, wenn ich nicht ganz falsch liege, der Arbeitgeberverband von Zeitarbeit-Unternehmen, also einer der beiden Tarifpartner (AG). Da es sich bei den ZAU um Dienstleistungsbetriebe handelt, wäre für die angestellten Arbeitnehmer mW die Gewerkschaft Ver.di zuständig für "organisationswillige" AN. Jedoch, u. das ist wichtig, auch die Tarifverträge des Kundenbetriebes mit dessen AN-Organisation können in diesem Falle eine entscheidende Rolle spielen. Es kann also durchaus der Fall sein, daß AN innerhalb eines ZAU, je nach Kundenbetrieb bei gleicher gradueller Einstufung unterschiedliche Tariflöhne erhalten können. Das soll jetzt keine 100% Aussage von mir sein, da ich kein Jurist bin, ich aber die Tarifvereinbarung lt. deinem Link so verstanden habe.


Wird in den Fragenkatalog aufgenommen.

Zitat:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Normalerweise darf in einem Tarifvertrag NICHTS stehen, was ein Gesetz umgeht.


Am Kopf kratzen


Was gibt es da zu Am Kopf kratzen-en? Das verlangt die judikative Hierarchie: GG über BG, BG über LG, darunter Privat- u. Tarifverträge. Die unterste Ebene darf nicht wider übergeordneten Gesetzen verstoßen, zB DARF KEIN Tarifvertrag einen Lohn unter den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn vereinbaren.


Das war kein Am Kopf kratzen des Zweifels sondern ein Am Kopf kratzen des In-mich-gehens und der - mit diesem Fakt verbundenen - Größenordnung.

Zitat:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Tja, auf der einen Seite schreien sie und sind völlig glücklich, wenn es jemand in die Hand nimmt, offene Fragen zu sammeln und den Arbeitgeber zu kontakten, auf der anderen Seite sind sie teilweise noch nicht mal bereit, detaillierte Auskünfte zu geben, damit man evtl. eine willkürliche Festlegung von Beschäftigungsgruppen überprüfen kann etc..


Ich kenn das Problem, versuch es mit mit einer schriftlichen Verpflichtung zum Stillschweigen gegenüber den Kollegen.


Oh, das hat sich mittlerweile relativiert.

Zitat:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Ich bin mir ziemlich sicher, dass schon einige unterschrieben haben.


Wenn sie unter ihrenStatus Quo unterschrieben haben, dann kann ich nur sagen: Selbst schuld.


Ich denke, ich habe ihnen damit Unrecht getan. Bis auf eine Kollegin (die sich noch in der Probezeit befindet) sind alle ziemlich stinkig.

Zitat:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Ich denke gerade an dich (während ich meinen Kaffee schlürfe Verlegen). Mr. Green


Ahhh, du warst das also, als mir plötzlich in der Kälte (zum Glück hat es nicht gewindet od. geregnet) so warm ums Herz wurde. Verlegen Lachen


Hehe...

Zitat:
Tja Heike, es ist leider eine traurige Wahrheit, daß durch den "Mitgliederschwund" in den vergangenen 20 Jahren auch starke Einschnitte (Personaleinsparungen) in den Verwaltungsstellen der Gewerkachaften erfolgt sind, so daß selbst wir als relativ großer Betrieb (in unserer Gegend) oft Probleme haben, einen "Hauptamtlichen" herzubekommen, da sie dauernd von Betrieb zu Betrieb eilen, od. Schulungen, Seminare od. andere interne Treffen in Kommissionen haben. Vielleicht kannst du eher einen Kontakt herstellen, wenn du einmal einen gew. organisierten BR od. Vertrauensmann deines Kundenbetriebes ansprichst. Vitamin B (persönliche Kontakte u. Beziehungen) ist immer noch die beste u. schnellste Möglichkeit, einen Kontakt herzustellen.


Heute nachmittag um 16.00 Uhr. Cool

Zitat:
Ich hoffe, daß ich dir damit ein wenig weiterhelfen konnte.


Und wie. Ich liebe es...
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Beitrag(#55778) Verfasst am: 20.11.2003, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Im Moment haben wir - per Schneeballsystem - ca. 1/3 der Kolleg/innen erreicht (ist halt mühsam, bei Zeitarbeitsfirmen, wir kennen uns ja kaum untereinander). Die stehen absolut geschlossen (was glaubst du, was hier heute per Telefon und Mail los war Cool)


Das kann ich mir lebhaft vorstellen, daß dies nicht so einfach ist. Leider ist es so, daß wenn etwas schief läuft, es meißt an der mangelnden od. ungenügenden Information der Kollegen liegt, so daß Spekulationen u. Gerüchte kursieren u. unnötige Unruhe in der Belegschaft entsteht.

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Heute nachmittag um 16.00 Uhr. Cool


Wie ist es gelaufen?

Zitat:
Ich hoffe, daß ich dir damit ein wenig weiterhelfen konnte.


Heike N. hat folgendes geschrieben:
Und wie. Ich liebe es...


Das freut mich u. hoffentlich könnt ihr einen guten BR aufbauen, der einen großen Rückhalt in der Belegschaft hat u. somit eine starke Position gegenüber dem AG einnehmen kann.

Noch einen kleinen Tip: Falls es zu einer BR-Wahl kommt, so sollte der Wahlvorstand 100% zuverlässig sein u. sich peinlichst genau an die Vorschriften des BVG halten (Ausschreibung, Termine, Kanditatenaufstellung etc.), so daß die Wahl durch den AG (od. enttäuschte Kollegen) danach nicht erfolgreich angefochten werden kann.
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Beitrag(#55784) Verfasst am: 20.11.2003, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

Falameezar hat folgendes geschrieben:
Wie ist es gelaufen?


Sehr gut. Abgesehen von anderen Ungereimtheiten stellt der Vertrag für uns in der Tat eine Verschlechterung dar, da ein Teil des Grundgehaltes in eine freiwillige "übertarifliche" Zulage umgewandelt wurde (die ja jederzeit wegfallen kann und die sich lt. Vertrag jeweils um den Prozentsatz einer Tariferhöhung veringert).

1. Schritt:
Jeder von uns verfasst ein Schreiben mit dem Hinweis, dass die Abgabefrist (6 Werktage) zu kurz ist, um sich zu informieren, zumal der Manteltarifvertrag nicht beilag. Weiterhin ein Verweis auf die Verschlechterung.

2. Schritt:
Natürlich wird sich der AG nicht darauf einlassen, also greift Ver.di schlichtend ein, beruft eine Mitarbeiterversammlung ein und organisiert eine Betriebsratswahl. Showdance

Bei einer Änderungskündigung ist die Vorgehensweise klar.

Wir haben 40 Aufnahmeanträge mitgenommen. Mr. Green

Zitat:
Noch einen kleinen Tip: Falls es zu einer BR-Wahl kommt, so sollte der Wahlvorstand 100% zuverlässig sein u. sich peinlichst genau an die Vorschriften des BVG halten (Ausschreibung, Termine, Kanditatenaufstellung etc.), so daß die Wahl durch den AG (od. enttäuschte Kollegen) danach nicht erfolgreich angefochten werden kann.


Sicher. Das werden wir dann in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft auf die Beine stellen.
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Beitrag(#55797) Verfasst am: 20.11.2003, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Falameezar hat folgendes geschrieben:
Wie ist es gelaufen?


Sehr gut. Abgesehen von anderen Ungereimtheiten stellt der Vertrag für uns in der Tat eine Verschlechterung dar, da ein Teil des Grundgehaltes in eine freiwillige "übertarifliche" Zulage umgewandelt wurde (die ja jederzeit wegfallen kann und die sich lt. Vertrag jeweils um den Prozentsatz einer Tariferhöhung veringert).


Tjaja, auf den Dreh bin ich leider auch schon mal reingefallen. *heul*

Heike N. hat folgendes geschrieben:

1. Schritt:
Jeder von uns verfasst ein Schreiben mit dem Hinweis, dass die Abgabefrist (6 Werktage) zu kurz ist, um sich zu informieren, zumal der Manteltarifvertrag nicht beilag. Weiterhin ein Verweis auf die Verschlechterung.

2. Schritt:
Natürlich wird sich der AG nicht darauf einlassen, also greift Ver.di schlichtend ein, beruft eine Mitarbeiterversammlung ein und organisiert eine Betriebsratswahl. Showdance


Das ist doch schon mal was, hatte schon Sorge, daß eure zuständige Verwaltungsstelle nicht in die Gänge kommt.

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Wir haben 40 Aufnahmeanträge mitgenommen. Mr. Green


Entspräche das, wenn alle ausgefüllt u. unterschrieben wären, dann einem 100%-igen Organisationsgrad?

So frägt man Leute aus. zwinkern
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Beitrag(#55806) Verfasst am: 20.11.2003, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Falameezar hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Abgesehen von anderen Ungereimtheiten stellt der Vertrag für uns in der Tat eine Verschlechterung dar, da ein Teil des Grundgehaltes in eine freiwillige "übertarifliche" Zulage umgewandelt wurde (die ja jederzeit wegfallen kann und die sich lt. Vertrag jeweils um den Prozentsatz einer Tariferhöhung veringert).


Tjaja, auf den Dreh bin ich leider auch schon mal reingefallen. *heul*


Ist ne echte Frechheit, zumal nachfragende Kollegen mit den Worten beschwichtigt wurden: "Keine Sorge, das wird nicht wegfallen. Schauen Sie mal, Sie bekommen doch genauso viel wie vorher". Böse

Zitat:
Das ist doch schon mal was, hatte schon Sorge, daß eure zuständige Verwaltungsstelle nicht in die Gänge kommt.


Darüber war ich wirklich angenehm überrascht. Aber er hatte wohl Freudenpipi in der Hose, als wir diese Menge an Anträgen verlangt haben. Lachen

Zitat:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Wir haben 40 Aufnahmeanträge mitgenommen. Mr. Green


Entspräche das, wenn alle ausgefüllt u. unterschrieben wären, dann einem 100%-igen Organisationsgrad?


Leider nein.

Zitat:
So frägt man Leute aus. zwinkern


Bräuchtest du gar nicht, wenn du aufgepasst hättest. Mr. Green
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Beitrag(#55848) Verfasst am: 21.11.2003, 00:16    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:


Darüber war ich wirklich angenehm überrascht. Aber er hatte wohl Freudenpipi in der Hose, als wir diese Menge an Anträgen verlangt haben. Lachen


Dann würde ich aber ne Schwimmweste anziehen, wenn du die 40 Aufnahmeanträge ausgefüllt wieder abgibst. Lachen

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Bräuchtest du gar nicht, wenn du aufgepasst hättest. Mr. Green


Nicht in diesem Thread, ansonsten: Bin ich Jesus od. ein Computer? Cool Pfeifen
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Beitrag(#55888) Verfasst am: 21.11.2003, 08:15    Titel: Antworten mit Zitat

Falameezar hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Bräuchtest du gar nicht, wenn du aufgepasst hättest. Mr. Green


Nicht in diesem Thread, ansonsten: Bin ich Jesus od. ein Computer? Cool Pfeifen


Hmm... ich war der Meinung, dass ich das hier irgendwo erwähnt hatte. Am Kopf kratzen Muss ich wohl geträumt haben. Verlegen

Wir befinden uns knapp unterhalb der Obergrenze "Kleinbetrieb". Cool

Ich rechne - bei aller Begeisterung bisher - damit, dass ca. 10% der Beschäftigen unter Druck abspringen werden. Erscheint mir realistisch. Gerade diejenigen, die sich noch in der Probezeit befinden, haben es da besonders schwer, zumal es seit ca. 1 Jahr offenbar zur Firmenpolitik gehört, prophylaktisch eine Kündigung zu schicken, wenn ein Folgeeinsatz erst mal nicht gewährleistet ist. Sicherlich ist es möglich, den Vertrag "unter Vorbehalt" zu unterschreiben, aber auch das dürfte schon stutzig machen und auf eine arbeitsrechtliche Beratung schließen.
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Beitrag(#56134) Verfasst am: 21.11.2003, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Falameezar hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Bräuchtest du gar nicht, wenn du aufgepasst hättest. Mr. Green


Nicht in diesem Thread, ansonsten: Bin ich Jesus od. ein Computer? Cool Pfeifen


Hmm... ich war der Meinung, dass ich das hier irgendwo erwähnt hatte. Am Kopf kratzen Muss ich wohl geträumt haben. Verlegen

Wir befinden uns knapp unterhalb der Obergrenze "Kleinbetrieb". Cool

Ich rechne - bei aller Begeisterung bisher - damit, dass ca. 10% der Beschäftigen unter Druck abspringen werden. Erscheint mir realistisch. Gerade diejenigen, die sich noch in der Probezeit befinden, haben es da besonders schwer, zumal es seit ca. 1 Jahr offenbar zur Firmenpolitik gehört, prophylaktisch eine Kündigung zu schicken, wenn ein Folgeeinsatz erst mal nicht gewährleistet ist. Sicherlich ist es möglich, den Vertrag "unter Vorbehalt" zu unterschreiben, aber auch das dürfte schon stutzig machen und auf eine arbeitsrechtliche Beratung schließen.


Und? Wie ist es gelaufen? Mit den Augen rollen Frage
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Beitrag(#56143) Verfasst am: 21.11.2003, 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Und? Wie ist es gelaufen? Mit den Augen rollen Frage


Guckst du hier
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Beitrag(#56158) Verfasst am: 21.11.2003, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Und? Wie ist es gelaufen? Mit den Augen rollen Frage


Guckst du hier


Uuppsss... wo habe ich nur meine Augen gelassen? zwinkern

Zur Sache: Fein. Freut mich. Sehr glücklich
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Falameezar
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Beitrag(#56167) Verfasst am: 21.11.2003, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Ich rechne - bei aller Begeisterung bisher - damit, dass ca. 10% der Beschäftigen unter Druck abspringen werden. Erscheint mir realistisch.


Wow, da bist du aber optimistisch. Ich wünsche dir einen solchen Erfolg, aber ich denke doch, daß noch mehr kneifen, wenn sie die Höhe des Beitrages hören (1% von Brutto). Toi, toi, toi.
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Beitrag(#56174) Verfasst am: 21.11.2003, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Falameezar hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Ich rechne - bei aller Begeisterung bisher - damit, dass ca. 10% der Beschäftigen unter Druck abspringen werden. Erscheint mir realistisch.


Wow, da bist du aber optimistisch. Ich wünsche dir einen solchen Erfolg, aber ich denke doch, daß noch mehr kneifen, wenn sie die Höhe des Beitrages hören (1% von Brutto). Toi, toi, toi.


Irrtum: die meisten sind beigetreten. Und das, nachdem sie die Höhe des Beitrages kannten. Showdance

Die Alternative wäre der Verlust des 10fachen, wenn sie Pech haben.
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Beitrag(#56201) Verfasst am: 21.11.2003, 23:37    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:


Irrtum: die meisten sind beigetreten. Und das, nachdem sie die Höhe des Beitrages kannten. Showdance


Da kann ich nur sagen: Gratulation. Da hast du schon viel gewonnen.

Heike N. hat folgendes geschrieben:


Die Alternative wäre der Verlust des 10fachen, wenn sie Pech haben.


Das ist natürlich immer das überzeugenste Argument. Daumen hoch!
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Beitrag(#56300) Verfasst am: 22.11.2003, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Falameezar hat folgendes geschrieben:

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Worum gehts?


Um die Aufklärung der AN über die Agenda 2010 u. die (eventuell) beabsichtigte Aufweichung der Tarifautonomie durch die AG UND die Regierung.


Ich habe mir mal was rausgepickt zum Thema Kündigungsschutz:

http://www.bundesregierung.de/artikel,-482897/Kuendigungsschutzrecht-wird-er.htm

Agenda 2010 hat folgendes geschrieben:
Bei betriebsbedingten Kündigungen wird die Sozialauswahl auf vier Kriterien begrenzt: Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Schwerbehinderung und Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers. Leistungsträger können davon ausgenommen werden.


Die Sozialauswahl gibt es ja schon. Welche Punkte fallen da jetzt weg?

Agenda 2010 hat folgendes geschrieben:
Der gekündigte Arbeitnehmer kann wählen, ob er - wie bisher - Kündigungsschutzklage erhebt oder stattdessen die gesetzliche Abfindung in Höhe von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr nimmt. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Kündigung auf betriebsbedingte Gründe stützt und den Arbeitnehmer im Kündigungsschreiben auf den Abfindungsanspruch hinweist.


Ich kann mich ja täuschen, aber eine solche Regelung halte ich für bedenklich. Ich kann als AN doch gar nicht überprüfen, ob die Kündigung betriebsbedingt ist, wenn ich die Abfindung wähle und insofern gar keine weiteren Stellen einschalte.
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Beitrag(#56302) Verfasst am: 22.11.2003, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

Falameezar hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Die Alternative wäre der Verlust des 10fachen, wenn sie Pech haben.


Das ist natürlich immer das überzeugenste Argument. Daumen hoch!


Ich halte das für völlig legitim, wenn das jetzt der vorrangige Grund für einen Beitritt ist.

Ich hatte ja schon weiter oben gesagt, dass die Firmenpolitik im Moment permanent Kündigungen vorsieht, wenn z.Zt. kein Folgeauftrag ansteht. Mit Arbeitslosigkeit muss also immer gerechnet werden. Natürlich bleibt das Ursprungsgehalt (geht man davon aus, dass die freiwillige Zulage nicht wegfällt) gleich (Nebelkerzen). In der Berechnung eines möglichen Arbeitslosengeld wird diese Zulage aber gar nicht berücksichtigt.

---

Unglaublich, was ich von einer Kollegin gehört habe, die bei einer anderen Zeitarbeitsfirma beschäftigt ist: die tariflich zugesicherte Erhöhung des Gehaltes von 2% nach einem durchgehenden Einsatz von drei Monaten bei ein und demselben Kunden bekommt sie nicht, weil ihr AG Krankheits- und Urlaubzeiten als Unterbrechung ihres Einsatzes ansieht. Geschockt
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Beitrag(#56304) Verfasst am: 22.11.2003, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde ja immer mehr.

Agenda 2010 - Minijobs hat folgendes geschrieben:
Und so sehen die neuen Regelungen konkret aus:

* Die monatliche Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen beträgt nun 400 Euro statt 325 Euro.

* Gleichzeitig ist die zeitliche Begrenzung von wöchentlich 15 Stunden entfallen.


http://www.bundesregierung.de/artikel,-513297/Die-neue-Regelung-fuer-Minijob.htm

Heißt das im Klartext, dass ich jemanden für 400 € im Monat einstellen und ihn dafür 40 Stunden in der Woche arbeiten lassen kann? Geschockt
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Beitrag(#56364) Verfasst am: 22.11.2003, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Arbeitnehmerstatus und Wahlberechtigung hinsichtlich BR-Wahl lt. § 5 Abs. 2 BetrVG
"Einschränkung des Arbeitnehmerbegriffes"

Zitat:
[...]
Personen, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient, sondern vorwiegend durch Beweggründe karitativer oder religiöser Art bestimmt ist (z.B. Mönche, Ordensschwestern, Diakonissen, nach heftig umstrittener Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes auch Krankenschwestern beim DRK, beim Caritas-Verband, bei der AWO oder der inneren Mission etc.)
[...]


Geschockt
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