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Kindesmissbrauch durch Priester
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Martin und Coco
Gast






Beitrag(#33588) Verfasst am: 27.09.2003, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ex-Baptöse hat folgendes geschrieben:
Das trifft auf Deutschland aber nicht mehr zu. Prügelstrafe ist verboten, und die Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.


Grüß Dich, Ex-Baptöse!

Das allgemeine Rechtsempfinden beeinflußt aber die allgemeine Rechtsprechung. Während die Verurteilungen wegen des Tatbestandes des sexuellen Mißbrauchs sprunghaft angestiegen sind, nicht deshalb weil es mehr solcher Fälle geben würde, sondern ganz im Gegenteil sind diese Delikte im Vergleich zu den 60er Jahren statistisch zurück gegangen, sondern weil der Begriff des sexuellen Nißbracush immern enger ausgelegt wird, währddessen mir bislang kein Fall bekannt ist, dass ein deutsches Gericht Eltern bisher wegen einfacher Kindesmißhandlung (2-3 Ohrfeigen, bis 10 Rohrstockschläge) verurteilt hätte, obwohl jetzt gesetzlich die Möglichkeit bestände.

Das hängt damit zusammen, dass alles was mit Sexualität zusammen hängt zur Zeit einem höheren Schädigungsfaktor zugeordnet wird.

Ein simples Beispiel: Wenn ein Betrunkener eine 13jährige auf der Straße unsittlich an Po und Brust faßt, hat er eine weitaus höhere Strafe zu erwarten als wenn er das Mädchen so an den Kopf haut, daß es bleibende Schäden davon trägt und es eventuell 3 Wochen im Krankenhaus behandelt werden muß.

Dies kann nicht geleugnet werden und ist Folge der derzeitigen Hysterie um den sexuellen Mißbrauch.

Mal kurz dazu aus dem Interview des Zukunftsforschers Jungk mit dem bekannten Sexualwissenschaftler Prof. Dr. Ernest Borneman, 1990 geführt:

Jungk:
Was kommt noch auf uns zu, Prof. Borneman?

Borneman:
Der Ruf nach Strafverschärfung im Sexualrecht. Sexuelle Gesinnung läßt sich nur an einem einzigen Punkt festmachen - am Sexualstrafrecht. Wer härtere Strafen verlangt, steht rechts, ist sexualfeindlich, handelt restriktiv.

Jungk:
An welche Wünsche des rechten Flügels denken sie?

Borneman:
Pornographieverbot, erhöhte Strafen für Vergewaltigung, Ausweitung der Inzestverbote, Einschränkungen des Geschlechtsverkehrs zwischen den Generationen (Anmerkung von mir: Die Rechten sind schon jetzt der Meinung, dass Sex zwischen einer 15jährigen und einem 30jährigen härter bestraft werden muß als Sex einer 15jährigen mit sagen wir mal einem 22jährigen), die Erlaubnis zum Geschlechtsverkehr altersmäßig festzulegen. Beginnst du mit einem "Schutzalter" für Jugendliche (seit 1994 traurige Wirklichkeit), wirst du bei einem "Schutzalter für Greise enden.

Jungk: Pornographie?

Borneman:
Das ganze Gerede für und wider die Pornographie ist Zeitverschwendung, weil jede Generation in ihren Kindern das Bedürfnis nach Pornographie bereits dadurch erzeugt, daß sie den Kindern nicht erlaubt, miteinander zu koitieren und den enormen sexuellen Stau der sich daraus ergibt, erst Jahre später durch "Aufklärung", also durch Darstellungen sexueller Vorgänge in Wort und Bild aufzufangen versuchen. Daraus entsteht eine lebenslange Fixierung auf sexuelle Darstellungen, die bei vielen Menschen intensiver ist als das Bedürfnis nach eigentlichem Geschlechtsverkehr. Dem kann man nicht mit Verboten beikommen.

Jungk: Unser letztes Thema, ist der sexuelle Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen

Borneman:
Ja das geht mir nahe, weil mein eigentliches Forschungsgebiet als Sexualwissenschaftler die sexuelle Entwicklung des Kindes ist. Ich habe im Laufe der letzten 30 Jahre mehr als 5000 Kinder über ihr Geschlechtsleben befragt. Viele der damals Befragten sind heute Eltern. Kein einziges dieser Kinder das freiwiligen, gewaltlosen Geschlechtsverkehr mit älteren Menschen erlebt hat, hat psychischen Schaden erlitten. Das macht mich extrem skeptisch über die Angaben derjenigen, die heute jeden Fall eines friedlichen, liebenden Verkehrs zwischen Kindern und Erwachsenen so darstellen, als wäre es ein Fall von sexuellem Mißbrauch eines Kindes durch einen Erwachsenen. Eine solche Anschauung kann nur aus der Überzeugung stammen, daß Sexualität etwas grundsätzlich Schlechtes sei, das bei jedem von uns, besonders bei Kindern - nur Schaden anrichten kann. Ich selbst bin der felsenfesten Überzeugung, daß Sexualität nicht nur etwas grundsäzlich Gutes, sondern das Gute schlechthin ist. Vielleicht ist das der Fall, daß ich jeden Fall mit ganz anderen Augen ansehe als die selbsternannten Retter der "mißbrauchten" Kinder.

Jungk:
Kann man nicht beides gleichzeitig haben? Das Recht des Kindes auf sexuelle Selbstbestimmung und den Schutz des Kindes vor Mißbrauch?

Borneman:
Der angebliche Mißbrauch von Kindern ist zu einem Selbstbedienungsladen einer riesigen Anzahl von selbsternannten Betreuern geworden. Natürlich gibt es sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, und eines der dringendsten Bedürfnisse des Kindes ist Schutz. Aber ausgerechnet den sexuellen Mißbrauch aus all den viel gefährlicheren Formen der bis zum Totschlag und Mord reichenden Gewaltanwendungen gegen Kinder herauszulösen und sich zu gebärden, als ob es nur diese gäbe, zeigt eine höchst ungesunde Obsession mit Sex. Sie ist mindestens so gefährlich wie der eigentliche Mißbrauch von Kindern.

Jungk:
Gibt die gößere Erfahrung des Erwachensen ihm aber nicht eine Übermacht über das Kind, die ihm auch ohne Gewaltanwndung erlaubt, das Kind sexuell auszubeuten?

Borneman:
Das kann nur jemand fragen, der niemals Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen aus der Nähe beobachtet hat. Das Kind beherrscht immer den Erwachsenen, nie der Erwachsene das Kind. In jeder sexuellen Beziehung zwischen Menschen ungleichen Alters triumphiert Lebensalter über Lebenserfahrung. Das ist in einer Beziehung zwischen einer 19jährigen Ballettänzerin und einem 60jährigen Balletomanen genauso wie in einer zwischen einer kapriziösen 12jährigen und ihrem 30jährigen Anbeter. Immer beutet der Jüngere den Älteren aus, nie der Ältere den Jüngeren! Das ergibt sich aus der größeren Anziehungskraft des jüngerern und schöneren Körpers!
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step
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Beitrag(#33599) Verfasst am: 27.09.2003, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

In vielen Punkten gebe ich Bornemann durchaus recht, allerdings scheint mir insbesondere der letzte Absatz ebenso falsch, wie es sein Gegenteil wäre. Wer wen ausbeutet, ist weder an der Jugend noch an der Erfahrung einfach festzumachen. Das kollektivmoralische, aber letztendlich subjektive Maß für die Ausbeutung beruht auf der jeweils herrschenden gesellschaftlichen Werteabwägung, indem man sich (teilweise unbewußt) vorstellt, wie groß bei beiden Beteiligten die Diskrepanz ist zwischen dem, was sie sich jeweils vom konsensuellen Sex versprechen, und dem, was sie später rückblickend durch ihn gewonnen/verloren zu haben meinen.

gruß/step
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Martin und Coco
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Beitrag(#33601) Verfasst am: 27.09.2003, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Ex-Baptöse"]
Wenn du jetzt fragst, was sich dann in ein paar Tagen oder Monaten an der Situation grundlegend ändert, wenn der Knabe die magische Altergrenze des 14. Geburtstags überschritten hat
quote]

Naja die "magische" Altersgrenze ist gar nicht so magisch, denn sie ist absolut willkürlich und hängt mit der Politik in den Ländern zusammen. Also von Altersgrenze ohne (Indonesien), 12 (Vatikan), 13 (Japan), 14 (Moldawien), 15 (Polen) findest Du weitere Bandbreiten von 16, 17, 18, 19, 20 bis zu 21, immer schön abhängig von der Politik. Wenn sich das Gesellschaftssystem ändert, so wie in Albanien vom Kommunismus zum Kapitalismus, kann es leicht passieren, dass sich auch die "Schutzaltersgrenzen" wieder verändern. Für Homosex galt in Albanien früher mal das Alter 14, neuerdings wieder 18 und in der Praxis darfst Du gar nicht mehr Homosex in Albanien machen, weil es dort jetzt eine Pogromstimmung gegen Homos gibt und man sich nicht auf die gesetzliche Schutzaltersgrenze berufen sollte, das ist besser für die eigene Gesundheit. Solche Pogromstimmung wäre unter dem Kommunisten Hoxha sofort unterdrückt worden. Da wurde das allgemeinen Schutzalter für Heteros, Lesben, Schwule vom Diktator Hoxha per Parteibeschluß eisern durchgesetzt. Kirchen und Moscheen gab es nicht mehr, die Stimmung dagegen machen konnten, denn die waren alle 1967 verboten worden.

Albanien war von 1967 bis 1988 der einzigste absolut atheistische Staat in dem Religionsausübung ein Straftatbestand war.
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Martin und Coco
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Beitrag(#33602) Verfasst am: 27.09.2003, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

@step

Dem kann ich Dir zustimmen! Bin auch nicht mit Borneman immer einer Meinung. Habe ihn aber sehr geschätzt, auch persönlich mal kennengelernt und halte ihn für das letzte Universalgenie des vorigen Jahrhunderts. Wollte deshalb mal ein paar Zeilen von ihm hier posten, weil seine Bücher zu Unrecht etwas in Vergessenheit geraten. Idee
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Alzi
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Beitrag(#33603) Verfasst am: 27.09.2003, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ex-Baptöse hat folgendes geschrieben:
Gegenfrage @ Alzi: Meinst du ernsthaft, daß einvernehmlicher Sex zwischen Kindern (jedes Alter, z.B. 5 Jahre) und Erwachsenen nicht schädlich ist?


Ganz ernsthaft - wenn es sich um einvernehmlichen Sex handelt - ja!
Einvernehmlicher Sex ist nicht nur unschädlich, er soll sogar Spaß machen ...
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Alzi
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Beitrag(#33604) Verfasst am: 27.09.2003, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ex-Baptöse hat folgendes geschrieben:
Alzi hat folgendes geschrieben:
Leider ist in vielen Ländern körperliche Gewalt gegen Kinder legal, während Gewalt gegen Erwachsene illegal ist. Hier scheint - im Gegensatz zu einvernehmlichem Sex - kein Schutz(alter) nötig zu sein.
Schon die alten Ägypter vor über 4000 Jahren kannten den Spruch:
"Die Ohren des Schülers sind auf seinem Rücken."

Vor über 30 Jahren betrat angeblich der erste Mensch den Mond, aber Kinder sind immer noch das leibliche Eigentum und der Besitz ihrer Eltern -"Wir haben sie gemacht und wir füttern sie ... "


Das trifft auf Deutschland aber nicht mehr zu. Prügelstrafe ist verboten, und die Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.


Das steht nur auf dem Papier - erkundige Dich einmal im Bekanntenkreis, ob eine Ohrfeige schadet ...

... Du wirst Dich sehr, sehr wundern!

Und dann frage die gleichen Leute, ob sie im Betrieb die Kollegen oder "Untergebenen" auch abwatschen, wenn sie nicht spuren oder wenn sie sich ärgern.
Oder ob ihnen im Betrieb auch öfters "die Hand ausrutscht" - da tun sich Abgründe auf - zwischen einem Menschen und einem Kind ...
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step
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Beitrag(#33606) Verfasst am: 27.09.2003, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Alzi hat folgendes geschrieben:
... Oder ob ihnen im Betrieb auch öfters "die Hand ausrutscht" - da tun sich Abgründe auf - zwischen einem Menschen und einem Kind ...
Die Abgründe tun sich (was Schläge betrifft) nicht primär zwischen Mensch und Kind auf, sondern zwischen Familie und Gesellschaft. In der Schule darf nicht mehr geschlagen werde, und wenn es passiert, gibt es Ärger. Zuhause dagegen - da gebe ich Dir uneingeschränkt recht - werden Prügel von der Mehrheit als legitim oder gar erforderlich angesehen.

gruß/step
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Alzi
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Beitrag(#33607) Verfasst am: 27.09.2003, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Alzi hat folgendes geschrieben:
Ex-Baptöse hat folgendes geschrieben:
Gegenfrage @ Alzi: Meinst du ernsthaft, daß einvernehmlicher Sex zwischen Kindern (jedes Alter, z.B. 5 Jahre) und Erwachsenen nicht schädlich ist?


Ganz ernsthaft - wenn es sich um einvernehmlichen Sex handelt - ja!
Einvernehmlicher Sex ist nicht nur unschädlich, er soll sogar Spaß machen ...



Das habe ich jetzt erst gelesen, und es untermauert mein Argument, daß einvernehmlicher Sex nicht schadet:

>>>> Borneman:
Ja das geht mir nahe, weil mein eigentliches Forschungsgebiet als Sexualwissenschaftler die sexuelle Entwicklung des Kindes ist. Ich habe im Laufe der letzten 30 Jahre mehr als 5000 [!!!] Kinder über ihr Geschlechtsleben befragt. Viele der damals Befragten sind heute Eltern. Kein einziges dieser Kinder das freiwiligen, gewaltlosen Geschlechtsverkehr mit älteren Menschen erlebt hat, hat psychischen Schaden erlitten. [!!!] <<<<


Vielleicht gibt es ja auch eine wissenschaftliche Studie zu meiner zweiten Aussage, daß einvernehmlicher Sex Spaß macht.
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Alzi
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Beitrag(#33609) Verfasst am: 27.09.2003, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Alzi hat folgendes geschrieben:
... Oder ob ihnen im Betrieb auch öfters "die Hand ausrutscht" - da tun sich Abgründe auf - zwischen einem Menschen und einem Kind ...
Die Abgründe tun sich (was Schläge betrifft) nicht primär zwischen Mensch und Kind auf, sondern zwischen Familie und Gesellschaft. In der Schule darf nicht mehr geschlagen werde, und wenn es passiert, gibt es Ärger. Zuhause dagegen - da gebe ich Dir uneingeschränkt recht - werden Prügel von der Mehrheit als legitim oder gar erforderlich angesehen.


Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland:

Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


Ich habe auch als Kind eine Ohrfeige (die bekommt man mitten ins Gesicht und nicht aufs Ohr!) immer als entwürdigend empfunden.
Daher können Kinder wohl auch keine Menschen sein, denn sonst würde Artikel 1 Abs. 1 GG für sie gelten, und der Staat hätte demnach die Pflicht diese Würde zu schützen.
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Martin und Coco
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Beitrag(#33611) Verfasst am: 27.09.2003, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

@all

Mal zwei interessante Links zum Thema:

http://www.dennis-jones.de/

(handelt von einem Deutschen der in Thailand 50 Jahre Haft bekam, wo sich Menschenrechtler aber jetzt einig sind, das er unschuldig ist und wo das Auswärtige Amt dem nicht Rechnung trägt)


http://www.fehlinformation.de

(bitte sich unter "Forum" einklicken = das Forum ist ein bischen schwer zu finden)

(interessanter Fall des Verfahrens gegen den bekannten Sexualtherapeuten und FKK-Funktionär Dr. Niehenke der wegen sexuellen Mißbrauchs einen Strafbefahl akzeptierte obwohl eine Strafbarkeit sehr strittig ist, außerdem noch zwei interessante Beitrage von "Freidenker" und "Klardenker" zum Thema hier)
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Martin und Coco
Gast






Beitrag(#33612) Verfasst am: 27.09.2003, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Was Erziehung anbelangt, bitte sich auch die Sicht der Bibel einmal zu Gemüte ziehen in

http://www.pray.de

Forum, Kontroverse Diskussionen, Thread: Erziehung ohne Schläge?

Allein schon die Frage ist interessant, denn eine Erziehung ohne Schläge scheint für fundamentalistische Christen satanisch zu sein!


Viel Spaß, aber bitte wiederkommen, nicht dass sich jemand dort bekehren läßt und wiedergeborener Christ wird!

Wir waren dort ein Jahr Stammgast mit über 30 Nicks und gaben Zunder. Es hat leider nix genützt, nur dass wir mit dem Bann belegt wurden - unheilbar nicht bekehrbar, deshalb bannbar Mit den Augen rollen !
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
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Beitrag(#33619) Verfasst am: 27.09.2003, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

Alzi hat folgendes geschrieben:
Ich habe auch als Kind eine Ohrfeige (die bekommt man mitten ins Gesicht und nicht aufs Ohr!) immer als entwürdigend empfunden.
Ganz so habe ich es auch empfunden, und finde es ebenso empörend wie Du.
Alzi hat folgendes geschrieben:
Daher können Kinder wohl auch keine Menschen sein, denn sonst würde Artikel 1 Abs. 1 GG für sie gelten, und der Staat hätte demnach die Pflicht diese Würde zu schützen.
In der Tat irgendwie widersprüchlich. Offensichtlich wird entweder entgegen der Realität angenommen, daß Kinder die Schläge ihrer Eltern nicht als entwürdigend empfinden, oder das Recht (die Pflicht?) der Erziehung ist der höhere Wert und heiligt die entwürdigenden Mittel.

Ich persönlich trete für ein völliges Züchtigungsverbot (auch durch die eigenen Eltern) ein - selbst wenn das schwer kontrollierbar sein mag.

gruß/step
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Martin und Coco
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Beitrag(#33671) Verfasst am: 27.09.2003, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="step
Ich persönlich trete für ein völliges Züchtigungsverbot (auch durch die eigenen Eltern) ein - selbst wenn das schwer kontrollierbar sein mag.
gruß/step[/quote]

Also step, dafür brauchen wir nicht mehr einzutreten. Wenn ich auch ansonsten den Gesetzgeber oft scharf angreife, so kann man ihn disbezüglich kein Versagen vorwerfen.

Die Änderung im Jahre 2000 ist m.E. eindeutig und kann nicht fehlunterpreteirt werden:BGB, § 1631, Absatz 2:

Kinder haben ein Recht auf auf gewaltfreie Erziehung.
Körperliche Bestrafung, seelische Verletzung und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

Wenn die Öffentlichkeit sich mehr dieser Menschenrechte annehmen würde und sich nicht auf Nebenschauplätze von angeblichen sexuellen Mißbrauchs und angeblicher Kinderpornographie stürzen würde, dann käme es auch zu Anzeigen und Verurteilungen. So aber ist die gesellschaftlicge Akzeptanz nicht da. § 1631 wird als Fremdkörper von der dumpfen deutschen Volksseele angesehen. Otto Normalbürger sitzt abends vor dem Ferneseher und sieht aufgebauschte und unwahre Berichte über Kinderpornoringe und verlangt nach Strafverschärfung wenn nicht gar nach Kastration und Rübe ab für angebliche Kindesmihandler (Adolf läßt schön grüßen) um anschließend der 5jährigen Tochter eine Ohrfeige an den Kopf zu geben, wegen irgendeiner Nichtigkeit, wohl wissend, daß der Kopf das empfindlichste Körperteil eines kleinen Kindes ist, Akutschäden und Spätschäden einkalkuliert.

Also hier hat die Bibel durchaus mal recht: Sie sehen den Splitter im Auge des anderen, aber den Balken im eigenen Auge wollen sie nicht sehen.
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narziss
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Beiträge: 21939

Beitrag(#33676) Verfasst am: 27.09.2003, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Es tut manchmal echt gut meinem kleinen Bruder eine zu scheuern Smilie
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Martin und Coco
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Beitrag(#33684) Verfasst am: 27.09.2003, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

Fragt sich bloss, wem das gut tut! Mit den Augen rollen
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Alzi
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Beitrag(#33699) Verfasst am: 27.09.2003, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Martin, Paul und Co. hat folgendes geschrieben:
Also step, dafür brauchen wir nicht mehr einzutreten. Wenn ich auch ansonsten den Gesetzgeber oft scharf angreife, so kann man ihn disbezüglich kein Versagen vorwerfen.

Die Änderung im Jahre 2000 ist m.E. eindeutig und kann nicht fehlunterpreteirt werden:BGB, § 1631, Absatz 2:

Kinder haben ein Recht auf auf gewaltfreie Erziehung.
Körperliche Bestrafung, seelische Verletzung und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.


Das kann man nmM den Hasen geben.
Gewaltsame Kindererziehung ist immer noch kein Offizialdelikt.
Und klagen kann nur ein Betroffener - oder bin ich da falsch informiert?
Da möchte ich das 5-jährige Kind sehen, das vor Gericht als Kläger zugelassen wird ...
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Martin und Coco
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Beitrag(#33702) Verfasst am: 27.09.2003, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Bei der heutigen Razzia der Polizei gegen Kinderpornoringe wurde neben vielen anderen Berufsgruppen (u. a. Lehrer und Erzieher....) auch entsprechendes Material bei einem Pfarrer gefunden... zynisches Grinsen


Hi, Nordseekrabbe!
Wenn das "entsprechende Matreial" was da gefunden wurde allerdings überall so aussieht wie bei der Pressekonferenz des LKA in Sachsen-Anhalt, dann hat der Anwalt der Beschuldigten wenig Arbeit, denn was da auf dem Asservatentisch auslag (linke Seite neben den Ordnern) das war der Witz des Tages. Neben dem in jedem SEX-Shop frei verkäuflichen Buch "Sexuelle Sensationen" (kein Kinderporno) klappte eine Beamtin, gummibehandschuht , eine wahrscheinlich besonders üble Videokassette auf - die Pressemeute schauderte es! Es handelte sich allerdings auch nicht um eine Kinderporno-Kassette, sondern um ein Verkaufsvideo aus der Reihe Game-Boys, welches Homo-Hardcore-Sex mit Teenies ab 18 zeigt. Naja, der Richter wird solcherart "Belastungsmaterial" so schnell wie möglich an den Besitzer herausgeben müssen und der arme Anwalt wird mit einem Minihonorar abgespeist werden, da das Verfahren eingestellt werden muss, wenn da nicht noch wirkliche Kinderpornos vorhanden sind.

Ulkigerweise entblödete sich die Mitteldeutsche Zeitung vom 27.9.2003 auf Seite 3 nicht 2 Fotos vom Asservatentisch abzulichten, wo jeder Leser mitbekam, dass seine offiziell in Beate Uhses Sex-Shop gekauften Erotika für Kp herhalten müssen.

Schon sehr skuril das ganze!

In der gleichen Zeitung konnte man auch die Reaktion des Justizministers Becker von Sachsen-Anhalt vernehmen, der nun eine Initiative starten will um Besitz von Kp zum Verbrechen zu machen.

Die MZ schreibt:
Daneben regt Becker an, dieAltersgrenze anzuheben, innerhalb der von Kinderpornographie auszugehen ist. Sie liege in Deutschland bei 14 Jahren deutlich unter dem etwa in den USA zugrunde gelegten Schutzlimit von 18 Jahren.

Idee Also liebe Freunde, die Diskussion hier geht um des Kaisers Bart!Während hier noch darüber diskutiert wird ob SEX unter 14 erlaubt ist, ist er dies justitiabel bis 16 schon lange nicht mehr (seit 1994, seitdem wir den rev. § 182 haben) und die Schritte bis zum gänzlichen Verbot unter 18 werden jetzt häppchenweise getan.

Ich bin Berufspessimist, also mal sehen ob ich recht behalte. Weinen

War ganz interessant hier in diesem Thread, aber eigentlich bin ich wegen des Threads "Zitate aus pray.de" ins Forum gekommen und ich mache mich hier in diesem Thread wieder etwas rar, da ich, was ich beruflich mache, nun nicht auch noch freizeitmäßig tun muß, denn direkt persönlich berührt mich das Thema nicht so stark, sondern es ist mehr berufliches Engagement was mich veranlaßt sah, mich mit der Problematik zu befassen.

Also ciao, bis bald mal wieder. Und nicht vergessen, eventuell mal bei pray.de mitposten um dort auch mal mehr Gegenstimmen zur Geltung zu bringen, denn wenn erst die Bibelfundamentalisten Deutschland in den Griff haben, dann sind Foren wie diese hier sowieso nicht mehr möglich.

Vorbeugen ist besser als heilen!

Darum, wehret den Anfängen!

Gib dem christlichen Fundamentalismus keine Chance! Idee Idee Idee
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#33704) Verfasst am: 27.09.2003, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Alzi hat folgendes geschrieben:

Und klagen kann nur ein Betroffener - oder bin ich da falsch informiert?
Da möchte ich das 5-jährige Kind sehen, das vor Gericht als Kläger zugelassen wird ...


Ich denke schon. Wenn das jugendamt drauf aufmerksam gemacht wird und dessen Ermittlungen den Verdacht erhärten, dann kann dies durchaus geschehen, wobei das Kind natürlich vertreten wird (ob der jurisitsche Vertreter dann das Amt, ein Verfahrenspfleger oder whoever ist, weiss ich nicht, aber so wird`s wohl laufen).
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Martin und Coco
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Beitrag(#33706) Verfasst am: 27.09.2003, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Alzi hat folgendes geschrieben:

Das kann man nmM den Hasen geben.
Gewaltsame Kindererziehung ist immer noch kein Offizialdelikt.
Und klagen kann nur ein Betroffener - oder bin ich da falsch informiert?
Da möchte ich das 5-jährige Kind sehen, das vor Gericht als Kläger zugelassen wird ...


So ganz schnell noch, dann bin ich erst mal weg hier, lieber Alzi:

Teilweise hast Du recht, was die Praktikabilität anbelangt. Wenn nur jeder Nachbar die Zivilcourage hätte, den kinderschlagenden Nachbarn anzuzueigen, dan wären wir schin einen Schritt weiter. Aber das geschieht eben leider viel zu selten.
Offizialdelikt??? Auweiha, dann würdest Du die gesmte deutsche Justiz lahmlegen. Kannst Du dir vorstellen, vieviel Millionen Deutsche dann vor den Kadi kommen würden, bei der Quote an Prügel, Ohrfeigen tatgtäglich in Deutschland?
Leider nicht praktikabel!


Leider, mu0 ich bedauernd feststellen! Aber die Realität ist nicht besser.

Ciao! zwinkern
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Alzi
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Beiträge: 2760
Wohnort: Oberfranken

Beitrag(#33747) Verfasst am: 28.09.2003, 07:26    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Alzi hat folgendes geschrieben:

Und klagen kann nur ein Betroffener - oder bin ich da falsch informiert?
Da möchte ich das 5-jährige Kind sehen, das vor Gericht als Kläger zugelassen wird ...


Wenn das jugendamt drauf aufmerksam gemacht wird und dessen Ermittlungen den Verdacht erhärten, dann kann dies durchaus geschehen, wobei das Kind natürlich vertreten wird (ob der jurisitsche Vertreter dann das Amt, ein Verfahrenspfleger oder whoever ist, weiss ich nicht, aber so wird`s wohl laufen).


Die Jugendämter kann man nmM den Hasen geben.

Über 3 Jahre lang wurde im Nachbarort ein Kind, praktisch vor den Augen des Jugendamtes, von seiner Mutter langsam zu Tode gequält.

Als das Kind dann endlich tot war, hatte das Jugendamt nichts Eiligeres zu tun, als die massiven Hinweise auf diese Torturen aus seinen Akten verschwinden zu lassen.
Und genau das war dann auch der offizielle Kritikpunkt am Amt - daß Akten (!) verschwanden.
Die Tatsache, daß 3 Kinder von ihrer Mutter mit dem Wissen des Jugendamtes jahrelang aufs Übelste gequält wurden, galt dabei als weniger bedeutsam.


Diese Vogel-Strauß Politik der Jugendämter, bei Gewalt gegen Kinder den Kopf in den Sand zu stecken, ist leider kein Einzelfall.
Aber wehe, ein Paar will ein Kind adoptieren, dann plötzlich erlebt man, was jugendämtliche Fürsorge auch sein kann.
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Beitrag(#33757) Verfasst am: 28.09.2003, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Nach meiner Kenntnis greift das Jugendamt - wenn überhaupt - nur bei Fällen extremer Mißhandlung oder Vernachlässigung ein. Bei "normaler" pädagogischer Züchtigung haben die Eltern mW völlig "freie Hand".

gruß/step
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Beiträge: 12088
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Beitrag(#33853) Verfasst am: 28.09.2003, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Martin, Paul und Co. hat folgendes geschrieben:
Ex-Baptöse hat folgendes geschrieben:
Das trifft auf Deutschland aber nicht mehr zu. Prügelstrafe ist verboten, und die Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.


Grüß Dich, Ex-Baptöse!

Das allgemeine Rechtsempfinden beeinflußt aber die allgemeine Rechtsprechung. Während die Verurteilungen wegen des Tatbestandes des sexuellen Mißbrauchs sprunghaft angestiegen sind, nicht deshalb weil es mehr solcher Fälle geben würde, sondern ganz im Gegenteil sind diese Delikte im Vergleich zu den 60er Jahren statistisch zurück gegangen, sondern weil der Begriff des sexuellen Nißbracush immern enger ausgelegt wird, währddessen mir bislang kein Fall bekannt ist, dass ein deutsches Gericht Eltern bisher wegen einfacher Kindesmißhandlung (2-3 Ohrfeigen, bis 10 Rohrstockschläge) verurteilt hätte, obwohl jetzt gesetzlich die Möglichkeit bestände.

Das hängt damit zusammen, dass alles was mit Sexualität zusammen hängt zur Zeit einem höheren Schädigungsfaktor zugeordnet wird.

Ein simples Beispiel: Wenn ein Betrunkener eine 13jährige auf der Straße unsittlich an Po und Brust faßt, hat er eine weitaus höhere Strafe zu erwarten als wenn er das Mädchen so an den Kopf haut, daß es bleibende Schäden davon trägt und es eventuell 3 Wochen im Krankenhaus behandelt werden muß.


Glaub ich nicht. (erste Reaktion)
Wäre schlimm, wenn das wirklich so wäre!!! (2.Reaktion)
Mein Rechtsempfinden ist das jedenfalls nicht!! (3.Reaktion)
Daß mit den Sexualstraftaten hysterisiert wird, stimmt leider. (4. Reaktion)

Zitat:
Dies kann nicht geleugnet werden und ist Folge der derzeitigen Hysterie um den sexuellen Mißbrauch.

Mal kurz dazu aus dem Interview des Zukunftsforschers Jungk mit dem bekannten Sexualwissenschaftler Prof. Dr. Ernest Borneman, 1990 geführt:

Jungk:
Was kommt noch auf uns zu, Prof. Borneman?

Borneman:
Der Ruf nach Strafverschärfung im Sexualrecht. Sexuelle Gesinnung läßt sich nur an einem einzigen Punkt festmachen - am Sexualstrafrecht. Wer härtere Strafen verlangt, steht rechts, ist sexualfeindlich, handelt restriktiv.

Jungk:
An welche Wünsche des rechten Flügels denken sie?

Borneman:
Pornographieverbot, erhöhte Strafen für Vergewaltigung, Ausweitung der Inzestverbote, Einschränkungen des Geschlechtsverkehrs zwischen den Generationen (Anmerkung von mir: Die Rechten sind schon jetzt der Meinung, dass Sex zwischen einer 15jährigen und einem 30jährigen härter bestraft werden muß als Sex einer 15jährigen mit sagen wir mal einem 22jährigen), die Erlaubnis zum Geschlechtsverkehr altersmäßig festzulegen. Beginnst du mit einem "Schutzalter" für Jugendliche (seit 1994 traurige Wirklichkeit), wirst du bei einem "Schutzalter für Greise enden.

Jungk: Pornographie?

Borneman:
Das ganze Gerede für und wider die Pornographie ist Zeitverschwendung, weil jede Generation in ihren Kindern das Bedürfnis nach Pornographie bereits dadurch erzeugt, daß sie den Kindern nicht erlaubt, miteinander zu koitieren und den enormen sexuellen Stau der sich daraus ergibt, erst Jahre später durch "Aufklärung", also durch Darstellungen sexueller Vorgänge in Wort und Bild aufzufangen versuchen. Daraus entsteht eine lebenslange Fixierung auf sexuelle Darstellungen, die bei vielen Menschen intensiver ist als das Bedürfnis nach eigentlichem Geschlechtsverkehr. Dem kann man nicht mit Verboten beikommen.

Jungk: Unser letztes Thema, ist der sexuelle Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen

Borneman:
Ja das geht mir nahe, weil mein eigentliches Forschungsgebiet als Sexualwissenschaftler die sexuelle Entwicklung des Kindes ist. Ich habe im Laufe der letzten 30 Jahre mehr als 5000 Kinder über ihr Geschlechtsleben befragt. Viele der damals Befragten sind heute Eltern. Kein einziges dieser Kinder das freiwiligen, gewaltlosen Geschlechtsverkehr mit älteren Menschen erlebt hat, hat psychischen Schaden erlitten. Das macht mich extrem skeptisch über die Angaben derjenigen, die heute jeden Fall eines friedlichen, liebenden Verkehrs zwischen Kindern und Erwachsenen so darstellen, als wäre es ein Fall von sexuellem Mißbrauch eines Kindes durch einen Erwachsenen. Eine solche Anschauung kann nur aus der Überzeugung stammen, daß Sexualität etwas grundsätzlich Schlechtes sei, das bei jedem von uns, besonders bei Kindern - nur Schaden anrichten kann. Ich selbst bin der felsenfesten Überzeugung, daß Sexualität nicht nur etwas grundsäzlich Gutes, sondern das Gute schlechthin ist. Vielleicht ist das der Fall, daß ich jeden Fall mit ganz anderen Augen ansehe als die selbsternannten Retter der "mißbrauchten" Kinder.


Ich weiß nicht, um welche Altersgruppe es hier geht. Falls es auch um Sex zwischen Kindern unter 14 und Erwachsenen geht: Ich finde, hier liegt ein Denkfehler vor... Denn diejenigen, die ihren "freiwiligen, gewaltlosen Geschlechtsverkehr (als Kinder) mit älteren Menschen " später bereuen, nennen diesen dann Mißbrauch und nicht "freiwilligen sex"
Dann müßte der Forscher doch auch noch all diejenigen befragen, die nach eigener Einschätzung "mißbraucht" worden sind, und herausfinden, wie dieser "Mißbrauch" zustande kam: vielleicht war es einvernehmlicher Sex, der später bereut wurde, weil das Verhältnis zu diesem Erwachsenen doch irgendwie problematisch ist.

Zitat:

Jungk:
Kann man nicht beides gleichzeitig haben? Das Recht des Kindes auf sexuelle Selbstbestimmung und den Schutz des Kindes vor Mißbrauch?


Ich finde, man kann!

Zitat:


Borneman:
Der angebliche Mißbrauch von Kindern ist zu einem Selbstbedienungsladen einer riesigen Anzahl von selbsternannten Betreuern geworden. Natürlich gibt es sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, und eines der dringendsten Bedürfnisse des Kindes ist Schutz. Aber ausgerechnet den sexuellen Mißbrauch aus all den viel gefährlicheren Formen der bis zum Totschlag und Mord reichenden Gewaltanwendungen gegen Kinder herauszulösen und sich zu gebärden, als ob es nur diese gäbe, zeigt eine höchst ungesunde Obsession mit Sex. Sie ist mindestens so gefährlich wie der eigentliche Mißbrauch von Kindern.



Da stimme ich 100% zu.

Zitat:

Jungk:
Gibt die gößere Erfahrung des Erwachensen ihm aber nicht eine Übermacht über das Kind, die ihm auch ohne Gewaltanwndung erlaubt, das Kind sexuell auszubeuten?

Borneman:
Das kann nur jemand fragen, der niemals Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen aus der Nähe beobachtet hat. Das Kind beherrscht immer den Erwachsenen, nie der Erwachsene das Kind. In jeder sexuellen Beziehung zwischen Menschen ungleichen Alters triumphiert Lebensalter über Lebenserfahrung. Das ist in einer Beziehung zwischen einer 19jährigen Ballettänzerin und einem 60jährigen Balletomanen genauso wie in einer zwischen einer kapriziösen 12jährigen und ihrem 30jährigen Anbeter. Immer beutet der Jüngere den Älteren aus, nie der Ältere den Jüngeren! Das ergibt sich aus der größeren Anziehungskraft des jüngerern und schöneren Körpers!


Au weia.
Au weia. Au weia. Das kann nur jemand schreiben, der keine 12 jährigen aus nächster Nähe kennt. (oder der 12jährige nur aus pädophil verklärter Sicht kennt?)

Welche(r) 12 jährige im realen Leben fühlt sich Erwachsenen derart überlegen?
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Alzi
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Beitrag(#33855) Verfasst am: 28.09.2003, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ex-Baptöse hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Jungk:
Kann man nicht beides gleichzeitig haben? Das Recht des Kindes auf sexuelle Selbstbestimmung und den Schutz des Kindes vor Mißbrauch?


Ich finde, man kann!


Und wie stellst Du Dir das praktisch vor?
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Sanne
gives peas a chance.



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Beitrag(#33873) Verfasst am: 28.09.2003, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Alzi hat folgendes geschrieben:
Ex-Baptöse hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Jungk:
Kann man nicht beides gleichzeitig haben? Das Recht des Kindes auf sexuelle Selbstbestimmung und den Schutz des Kindes vor Mißbrauch?


Ich finde, man kann!


Und wie stellst Du Dir das praktisch vor?


So wie es in meiner Familie funktioniert.
Die Kids haben Selbstbestimmung, und die unter-14jährigen sind zufällig nicht "erwachsenophil", also haben kein Interesse an Sex mit Erwachsenen.
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Heike N.
wundert gar nix mehr



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Beitrag(#33875) Verfasst am: 28.09.2003, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ex-Baptöse hat folgendes geschrieben:
Die Kids haben Selbstbestimmung, und die unter-14jährigen sind zufällig nicht "erwachsenophil", also haben kein Interesse an Sex mit Erwachsenen.


Das meinst du nur. Deine Kiddies sind bestimmt kreuzunglücklich. Pfeifen
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Jeze
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Beitrag(#34256) Verfasst am: 29.09.2003, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Nun ist aus der zumeist sachlichen Diskussion in ein paar Tagen eine derer geworden, die allerorten im weltweiten Netz zum Thema zu "bewundern" sind.

<b>Glückwunsch!</b>

Zitat:
"Die Verrechtlichung des Sexuallebens ist das Resultat unzähliger Missverständnisse, aber sie ist vor allem der Ausdruck eines Zeitgeists, der bis weit ins bürgerliche Milieu hinein von der Illusion lebt, das Böse lasse sich durch immer neue Paragrafen aus der Welt verbannen."

(Frei nach Roger Köppel, weltwoche.ch)


<b>Und immer noch steht die Antwort auf die Frage aus, warum <u>Einhelligkeit</u> schädlich sein soll.
Also?</b>

Im Übrigen verwahre ich mich aufs Allerschärfste gegen Flames wie "verklärte pädophile Weltsicht" und derlei Unsägliches mehr.
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(George Tabori)
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Woici
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Beitrag(#34277) Verfasst am: 29.09.2003, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

wieso sollte ich?
Du warst ja auch noch immer nicht in der Lage die Annahme aus der Welt zu räumen, daß ein Erwachsener in ein kindliches Verhalten etwas hinein interpretiert, das in dieser Form gar nicht vorhanden ist...
Du warst auch noch immer nicht in der Lage die Befürchtungen aus dem Weg zu räumen, daß Pädos, die sich im Augenblick aus Furcht vor Strafe zurückhalten, beim Wegfall des Paragraphen leichter tun, Kinder zu missbrauchen auch wenn sie selbst der Meinung sind, es wäre gar kein Missbrauch, denn das Kind hätte ja eindeutige Zeichen ausgesand...
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eigentlich bin ich ein ganz netter... und wenn ich freunde hätte, könnten die das auch bestätigen.
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Jeze
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Beitrag(#34395) Verfasst am: 29.09.2003, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
wieso sollte ich?


Wieso solltest Du nicht???

Zitat:
Du warst ja auch noch immer nicht in der Lage die Annahme aus der Welt zu räumen, daß ein Erwachsener in ein kindliches Verhalten etwas hinein interpretiert, das in dieser Form gar nicht vorhanden ist...


Die Textstelle zeige mir bitte!
Wenn Mensch A ja sagt, interpretiert Mensch B nein hinein?
Fürwahr eine Annahme.

Zitat:
Du warst auch noch immer nicht in der Lage die Befürchtungen aus dem Weg zu räumen, daß Pädos, die sich im Augenblick aus Furcht vor Strafe zurückhalten, beim Wegfall des Paragraphen leichter tun, Kinder zu missbrauchen auch wenn sie selbst der Meinung sind, es wäre gar kein Missbrauch, denn das Kind hätte ja eindeutige Zeichen ausgesand...


Nicht nur ich, auch Alzi, Babyface und Caballito haben dazu mehr als genug geschrieben. Von Dir ignoriert, Du machst Dir ja nicht einmal die Mühe, das Verlinkte zu lesen (wie Ric z.B.).
Nachdem ich aktuelle Beispiele aufgrund irgendwelcher strafrechtlichen Konsequenzen weder anführen noch wissen darf, kann ich leider nur auf meine Erfahrungen aus den Siebzigern und frühen Achtzigern verweisen, die Beteiligten sind über 28, allesamt, somit sind eventuelle Straftaten verjährt.
Keins der beteiligten Kids hat sich wegen MPS und anderer Pseudostörungen behandeln lassen, ist dadurch geprägt im Knast oder in der Klapse gelandet, Sexualstraftäter geworden, geschweige denn würde es heute sagen, es sei missbraucht worden. Im Gegenteil: es war durchweg freier Wille, für mich damals teils heftiger Tobak, da ich aus einem mehr als prüden Elternhaus stammte, diesen freien Willen erstmal als existent und als ebensolchen in Ordnung annehmen lernen musste.
Du wirst diese Erfahrungen genauso als Fiktion abtun wie alles andere zum Thema Angeführte und vor allem Belegte.
Da kann ich aus uralten Nähkästchen plaudern, soviel ich mag.

Betonkopf! Wenn ich auch mal so frei sein darf.

Und nochmal: der potentielle Heterovergewaltiger mag sich auch aus Furcht vor Strafe zurückhalten. Gäbe es mehr oder weniger Vergewaltigungen, wenn diese nicht mehr unter Strafe stünden, änderte das was daran, dass es heterosexuellen GV, heterosexuelle Begierde gibt, aber vor allem: änderte das was an der <b>EINVERNEHMLICHKEIT</b> eines <u>freiwilligen</u> Sexualkontaktes zwischen A und B?

Schmeisst hier doch nicht immer und immer wieder Dinge zusammen, die nicht zusammen gehören, zifümferl! Unterstellt nicht, "unsereinem" ginge es um die Legalisierung von dissenten Beziehungen, egal welcher Art.
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Martin und Coco
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Beitrag(#34604) Verfasst am: 30.09.2003, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Man könnte zu dem Thema ja noch mindestens ein paar hundert Seiten schreiben, soviel Stoff bietet es, aber sachliche Argumente bringen auch nicht weiter!

Ähnliches hatte ich mal mit einer Partei erlebt, wo wir jahrelang mit Entscheidungsträgern Lobbyarbeit zur Streichung des § 175 (Homo-Paragraph) versucht hatten und einen sehr entscheidenden Mann mit Sachargumenten und Fakten geradezu zugeschüttet hatten und der dann die mysteriösen Sätze von sich gab: "Ihr habt ja Recht, trotzdem habe ich was gegen Schwule und da ändern Eure Sachargumente gar nichts. Ich kann es nun mal nicht ändern, Schwulsein ist für mich unnatürlich und Jugendliche sollen normal aufwachsen und nicht unnormal!"

Was mir an der Diskussion hier im Thread mißfällt und was mich auch von der "Kirche von unten" abstößt, daß z.B. eine Hysterie benutzt wird um besonders der KK den Spiegel vorzuhalten. Dies geschieht weniger um die Doppelmoral der KK festzustellen, sondern man benutzt das Vorurteil was die KK gegen Sexualität hat und was nun schon unbewußt auch von Atheisten übernommen wurde, um auf Kosten von Minderheiten der KK zu schaden, unter dem Motto die KK-Typen gehören ja eigentlich auch zu der Minderheit. Damit trifft man nicht die Sexualfeindlichkeit der KK, die das eigentliche Übel ist, sondern man facht noch deren Eifer an, vollends antisexuelle Kampagnen zu fahren.

Das klingt dann ungefähr so, als wenn damals Bürgerrechtler in der Spätphase der DDR den DDR-Funktionären kapitalistische Allüren vorwarfen, statt sie wegen ihrer sozialimperialistischen unfreiheitlichen Allüren anzugreifen.

Wenig überzeugend, so ein Verhalten!

Ähnlich war dies mal von Seiten der SPD und der KPD ab 1933. Diese beiden Parteien betrieben von Prag aus eine rege Exilpropaganda gegen die Nazis. Statt nun auf den Terror gegen Juden, Zigeuner, Homosexuelle einzugehen, diesen anzuprangern, ignorierten sie dies weitgehend und gingen auf das Niveau der braunen deutschen Volksseele. Unzählige Artikel sollten nun beweisen, dass die braunen Machthaber selber Juden in ihrem Stammbaum hatten. Die Schlagzeilen von SPD und KPD lauteten zum Teil so: "Dr. Goebbels mit jüdischer Großmutter" oder "Dr. Rosenbergs Onkel, ein jüdischer Halsabschneider".

Noch schlimmer die Exilhetze von SPD und KPD aus Prag zur Schwulenfrage. Anstatt für diese schon arg verfolgte Minderheit einzustehen, überboten sich die Blätter mit immer neuen Vermutungen, wer von den Nazis schwul sei und welche "dreckigen" (wortwörtlich) Jugendverderber sie seien. Fast allen Größen des NS-Regimes versuchte man Homosexualität anzuhängen und stellte sich in der Bewertung der Schwulen mit den Nazis auf eine Stufe, ja man warf den Nazis vor, daß sie die Schwulen zu sehr schonen würden.

Das letzte Beispiel, weshalb ich meine, daß sich z.B. die "Kirche von unten", als Ankläger der sexualfeindlichen KK auf das Niveau eben dieser Sexualfeinde begibt, soll ein Beispiel aus der Zeit der Französischen Revolution sein. Der von mir ansonsten geschätzte Hebert war der Chefankläger gegen die Königin Marie Antoinette. Anstatt nun die Verbrechen des ancien regime aufzuzählen und die klerikale Sexualfeindlichkeit anzuprangern, tat Hebert das Gegenteil, er warf dem ancien regime Unzucht gegen Moral und Sitte vor, übertraf also wie schon die protestantischen Puritaner die Moral der KK und forderte noch mehr Sexualrestriktion.
Im Gefolge der Revolutionäre verbreitete der unsägliche Tissot seine Pamphlete gegen die Schädlichkeit der Onanie. Eine regelrechte Hysterie entbrannte, ähnlich der Hysterie jetzt um den sexuellen Mißbrauch. Sittenwächter suchten nach Spuren von nächtlichem Mißbrauch (Onanie). Frauen zeigten ihrer Männer an und bezichtigten sie der Onanie, Eltern steckten ihre Kinder ins Irrenhaus wegen vermuteter und tatsächlicher Onanie und ganze Heerscharen klügelten immer weitere Methoden aus um Onanie unmöglich zu machen, wie Penisverdrahtung, Anlegung von Keuschheitsgürteln mit spitzen nach innen gerichteten Nägeln, Ansetzen von künstlichen Geschwüren auf die Geschlechtsteile um Schmerzen zu erzeugen, die die Wollust übertönen sollten. Bis ca. 1930 (in den USA gab es für diese Marterinstrumente die meisten Patente) gab es diese krasse Hysterie, die nicht von der Kirche ausgelöst wurde, sondern von Atheisten, die die Kirche in punkto Sexualfeindlichkeit (Die Vergleiche mit den Feministinnen heute, die ebenfalls die KK in ihrer Sexualfeindlichkeit noch übertreffen wollen, sind augenfällig.) übertrumpfen wollten.

Hebert beschuldigte also die Königin als Chefankläger im Prozess nicht der Reaktion, sondern griff zum Mittel wie dies jetzt auch noch gerne Scharlatane aller Couleur machen, er bezichtigte die Königin des sexuellen Mißbrauchs ihres Sohnes. Der Thronfolger war angeblich von einem Wärter der Revolution beim onanieren überrascht worden. Dieses "Laster" war für die puritanischen Revolutionäre so abscheulich, dass sie es sich nicht vorstellen konnten, dass der Junge allein auf die Idee gekommen wäre dies zu tun. Sie konstruierten den Fall so, daß angeblich seine Mutter die Königin ihn zu dieser "Tat" gegen Sitte und Moral angestiftet hätte.

Dieser Punkt war ausschlaggebend um das Volk welches ansonsten Mitleid mit Marie Antoinette hatte, und sie nicht unbedingt geköpft sehen wollte, aufs Schaffott zu bringen. Interessanterweise waren die Schreie des Pöbels bei der Fahrt mit dem Karren zu Schaffott überwiegend betreffs des "Mißbrauchs" ihres Sohnes.

Jahrhundertelange Unterdrückung durch das Regime der Bourbonen waren nicht so ausschlaggebend um Emotionen beim Pöbel zu schüren, aber der angebliche Mißbrauch, die Anstiftung zur Onanie, waren es. Noch heute sehen einzelne Bundesstaaten der USA hohe Strafen für Eltern, Erzieher und Medien vor, die Kindern und Jugendlichen bis 18 Vorschub und "Verharmlosung" der Onanie leisten. In einem Bundesstaat ist generell Onanie und deren Propagierung verboten - für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gleichermaßen! zynisches Grinsen
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Woici
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Beitrag(#34612) Verfasst am: 30.09.2003, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Und nochmal: der potentielle Heterovergewaltiger mag sich auch aus Furcht vor Strafe zurückhalten. Gäbe es mehr oder weniger Vergewaltigungen, wenn diese nicht mehr unter Strafe stünden, änderte das was daran, dass es heterosexuellen GV, heterosexuelle Begierde gibt, aber vor allem: änderte das was an der EINVERNEHMLICHKEIT eines freiwilligen Sexualkontaktes zwischen A und B?


Und nochmal: An der nur vieleicht vorhandenen Einvernehmlichkeit...
Schreib ich zu kompliziert oder willst Du es nur nicht zur Kenntnis nehmen?
Kind will Wärme und Nähe
Erwachsener deutet das als Lust
Kind macht Erfahrung, wenn es dem Erwachsenen Lust bereitet bekommt es Wärme und Geborgenheit -> In meinen Augen ein eindeutiger Missbrauch durch den Erwachsenen...

Und um genau dieses Schema zu sehen, brauchst Du noch nicht mal in die Pädoszene zu gehen, denn selbst wesentlich ältere Jugendliche befinden sich in diesem Dilemma... "...aber wenn ich nicht mir ihm schlafe, dann verlässt er mich ja..."

Es ist ja schön, wenn Du Fälle kennst wo dies wirklich einvernehmlich geschehen ist und wo es keine Folgeschäden gegeben hat... die anderen Fälle werden ja im Normalfall auch als "normale Missbrauchsfälle" betrachtet... aber woher willst ausgerechnet Du wissen, dass die Situation beim "Missbrauch" nicht genau so war wie oben geschildert und dem menschen erst später zu Bewustsein kommt, daß er eigentlich missbraucht worden ist?

Zitat:
Schmeisst hier doch nicht immer und immer wieder Dinge zusammen, die nicht zusammen gehören, zifümferl! Unterstellt nicht, "unsereinem" ginge es um die Legalisierung von dissenten Beziehungen, egal welcher Art.


Das habe ich noch kein einziges Mal behauptet, mir geht es darum, daß eben ein Missbrauch stattfinden kann, selbst wenn beide Beteiligten dies in dieser Situation in diesem Augenblick nicht so empfinden...

Zitat:
Die Textstelle zeige mir bitte!
Wenn Mensch A ja sagt, interpretiert Mensch B nein hinein?
Fürwahr eine Annahme.


nein Jeze, nicht schon wieder... ich habe das sowohl hier als auch im DF mehrfach gepostet... such es Dir selbst raus...

Und ja, A meint und B interpretiert... das Beispiel oben habe ich auch schon mehrfach gebracht... aber ich vergass... alle Pädos sind ja so sensibel und so uneigennützig und so trieblos, die können das natürlich sofort unterscheiden...
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eigentlich bin ich ein ganz netter... und wenn ich freunde hätte, könnten die das auch bestätigen.
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