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Heiner Grundrechte-Fan
Anmeldungsdatum: 29.05.2006 Beiträge: 1217
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(#1005176) Verfasst am: 22.05.2008, 10:14 Titel: Moraldilemma |
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Gestern war der Philosoph R. Precht bei Kerner. Dort hat er folgendes (vielen sicher bekanntes) Moraldilemma vorgestellt, das ich hier auch mal zur Diskussion stelle:
Man stelle sich vor, ein Zug braust führerlos dahin, auf dem Gleis stehen 5 Gleisarbeiter.
Ihr habt die Möglichkeit, die 5 Arbeiter vor dem Tod zu retten, indem ihr eine Weiche stellt.
Dadurch würde allerdings 1 Arbeiter getötet, der auf dem anderen Gleis steht.
Frage: Würdet ihr die Weiche stellen? Hieltet ihr dies für moralisch richtig?
Dazu folgende Erweiterung:
Das gleiche Szenario, nur steht ihr diesmal auf der Brücke. Dort steht auch ein dicker Mann.
Wenn ihr den dicken Mann auf das Gleis hinunterwerft, hättet ihr die Möglichkeit, den Zug zu stoppen, um die 5 Arbeiter zu retten.
Frage: Hieltet ihr es für moralisch richtig, den dicken Mann hinunterzuwerfen?
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Meine eigene Antwort werde ich dazu noch posten...
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dasWuslon registrierter User
Anmeldungsdatum: 13.08.2006 Beiträge: 193
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(#1005178) Verfasst am: 22.05.2008, 10:17 Titel: |
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das ist ein Klassiker.....das Ergebnis wäre immer gleich: entweder 5 Leute tot und einer lebt oder 5 Leute gerettet und einer tot.
Wobei die meisten Menschen sich wohl eher für die erste Variante entscheiden, da sie in der zweiten aktiv die Person berühren müssen, um diese herunterzuschubsen. Wenn man die Weiche stellt, muss man das nicht.
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Heiner Grundrechte-Fan
Anmeldungsdatum: 29.05.2006 Beiträge: 1217
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(#1005185) Verfasst am: 22.05.2008, 10:25 Titel: |
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dasWuslon hat folgendes geschrieben: | das ist ein Klassiker.....das Ergebnis wäre immer gleich: entweder 5 Leute tot und einer lebt oder 5 Leute gerettet und einer tot.
Wobei die meisten Menschen sich wohl eher für die erste Variante entscheiden, da sie in der zweiten aktiv die Person berühren müssen, um diese herunterzuschubsen. Wenn man die Weiche stellt, muss man das nicht. |
Bei Massenbefragungen kommt das in der Tat heraus.
Leute, die sich für die erste Variante entscheiden, müssten sich aber fragen, ob ihr Verhalten kohärent ist, wenn sie Variante 2 gleichzeitig ablehnen.
In beiden Fällen spielen diejenigen, die aktiv eingreifen, nämlich Schicksal.
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#1005187) Verfasst am: 22.05.2008, 10:29 Titel: |
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Und hier noch eine Frage an unsere Juristen: Macht sich der Weichensteller strafbar, wenn er die Weiche aus der beschriebenen Motivation umstellt?
_________________ Wer nichts weiß, glaubt alles.
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Zumsel registrierter User
Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 4667
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(#1005195) Verfasst am: 22.05.2008, 10:35 Titel: |
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Die Antworten dürften von Ethik zu Ethik verschieden ausfallen. Das Handeln abstrakten ethischen Grundsätzen zu unterwerfen wäre aber wohl nur dann möglich, wenn man allen Beteiligten emotional gleich gegenübersteht. Das dürfte in der Realität nur selten der Fall sein. Selbst wenn man keine direkte persönliche Beziehung zu den Betroffenen hat, würden instinktive Symathien wohl eher den Ausschlag geben als rein moralische Erwägungen.
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Heiner Grundrechte-Fan
Anmeldungsdatum: 29.05.2006 Beiträge: 1217
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(#1005197) Verfasst am: 22.05.2008, 10:36 Titel: |
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Mario Hahna hat folgendes geschrieben: | Und hier noch eine Frage an unsere Juristen: Macht sich der Weichensteller strafbar, wenn er die Weiche aus der beschriebenen Motivation umstellt? |
Bin zwar kein Jurist.
Meiner Meinung nach wird aber der Weichensteller zum Mörder, weil er aktiv eingreift.
In dem Fall, wo ich den Zug rollen lasse, kann noch nicht mal von unterlassener Hilfeleistung die Rede sein, weil Hilfeleistung nur unter Gefährdung lebenswichtiger Interessen Dritter möglich wäre...
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#1005202) Verfasst am: 22.05.2008, 10:40 Titel: |
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Heiner hat folgendes geschrieben: | Mario Hahna hat folgendes geschrieben: | Und hier noch eine Frage an unsere Juristen: Macht sich der Weichensteller strafbar, wenn er die Weiche aus der beschriebenen Motivation umstellt? |
Bin zwar kein Jurist.
Meiner Meinung nach wird aber der Weichensteller zum Mörder, weil er aktiv eingreift.
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Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe kommen nicht in Betracht? Immerhin rettet er 5 Menschen das Leben.
_________________ Wer nichts weiß, glaubt alles.
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Rudolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 19.01.2004 Beiträge: 1460
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(#1005204) Verfasst am: 22.05.2008, 10:43 Titel: |
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Noch eine Erweiterung: Wie wäre es zu bewerten, wenn der dicke Mann aus purem Dickenhass von der Brücke geschubst, und dabei fünf Menschen das Leben gerettet würde?
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Heiner Grundrechte-Fan
Anmeldungsdatum: 29.05.2006 Beiträge: 1217
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(#1005209) Verfasst am: 22.05.2008, 10:45 Titel: |
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Mario Hahna hat folgendes geschrieben: | Heiner hat folgendes geschrieben: | Mario Hahna hat folgendes geschrieben: | Und hier noch eine Frage an unsere Juristen: Macht sich der Weichensteller strafbar, wenn er die Weiche aus der beschriebenen Motivation umstellt? |
Bin zwar kein Jurist.
Meiner Meinung nach wird aber der Weichensteller zum Mörder, weil er aktiv eingreift.
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Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe kommen nicht in Betracht? Immerhin rettet er 5 Menschen das Leben. |
... und ermordet dafür einen sechsten!!
Zugespitzt lautet die Frage: Darf ich 1 Menschen töten, um 5 Menschen das Leben zu retten?
Meiner Auffassung nach: Nein!
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Zumsel registrierter User
Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 4667
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(#1005211) Verfasst am: 22.05.2008, 10:47 Titel: |
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Heiner hat folgendes geschrieben: | Mario Hahna hat folgendes geschrieben: | Heiner hat folgendes geschrieben: | Mario Hahna hat folgendes geschrieben: | Und hier noch eine Frage an unsere Juristen: Macht sich der Weichensteller strafbar, wenn er die Weiche aus der beschriebenen Motivation umstellt? |
Bin zwar kein Jurist.
Meiner Meinung nach wird aber der Weichensteller zum Mörder, weil er aktiv eingreift.
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Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe kommen nicht in Betracht? Immerhin rettet er 5 Menschen das Leben. |
... und ermordet dafür einen sechsten!!
Zugespitzt lautet die Frage: Darf ich 1 Menschen töten, um 5 Menschen das Leben zu retten?
Meiner Auffassung nach: Nein! |
Im Zusammenhang mit dem Abschuss entführter Flugzeuge hat das BVG (in Kantischer Tradition) doch entschiede, dass Menschenleben nicht gegeneinander abgewogen werden können. Die Zahl der Geretteten dürfte demnach keine Rolle spielen.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#1005218) Verfasst am: 22.05.2008, 10:53 Titel: |
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Ich wollte auch gerade darauf hinweisen, dass es sich hier um das Flugzeugabschussdilemma handelt. Seltsam, dass in der Eisenbahnvariante ernsthaft darüber diskutiert und auch die moralische Frage erkannt, in Sachen Flugzeugabschuss aber jede Abwägung empört zurückgewiesen wird. Wie auch immer: Rechtlich ist das entschieden. Das Bundesverfassungsgericht vertritt die Ansicht, dass es verwerflich sei, wenigstens einen Teil oder sogar die Mehrzahl der ohne Eingreifen dem Tod geweihten Personen zu retten. Logisch ist das nicht. Moralisch auch nicht.
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Zumsel registrierter User
Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 4667
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(#1005223) Verfasst am: 22.05.2008, 11:00 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Ich wollte auch gerade darauf hinweisen, dass es sich hier um das Flugzeugabschussdilemma handelt. Seltsa |
Na ja, ganz identisch ist der Fall nicht. Bei der Zugvariante wird ein Mensch buchstäblich für andere geopfert. Die Insassen des Flugzeuges sind dagegen mit großer Wahrscheinlichkeit ohnehin nicht zu retten.
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zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
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(#1005228) Verfasst am: 22.05.2008, 11:02 Titel: |
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Mario Hahna hat folgendes geschrieben: | Und hier noch eine Frage an unsere Juristen: Macht sich der Weichensteller strafbar, wenn er die Weiche aus der beschriebenen Motivation umstellt? |
Hoffentlich gibst Du diesmal eine Antwort auf die Frage. Interessiert mich nämlich.
_________________ Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#1005230) Verfasst am: 22.05.2008, 11:04 Titel: |
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Zumsel hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Ich wollte auch gerade darauf hinweisen, dass es sich hier um das Flugzeugabschussdilemma handelt. Seltsa |
Na ja, ganz identisch ist der Fall nicht. Bei der Zugvariante wird ein Mensch buchstäblich für andere geopfert. Die Insassen des Flugzeuges sind dagegen mit großer Wahrscheinlichkeit ohnehin nicht zu retten. |
Dann wäre das Zugdilemma sogar noch schlimmer als das Flugzeugdilemma.
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zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
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(#1005235) Verfasst am: 22.05.2008, 11:07 Titel: |
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Zumsel hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Ich wollte auch gerade darauf hinweisen, dass es sich hier um das Flugzeugabschussdilemma handelt. Seltsa |
Na ja, ganz identisch ist der Fall nicht. Bei der Zugvariante wird ein Mensch buchstäblich für andere geopfert. Die Insassen des Flugzeuges sind dagegen mit großer Wahrscheinlichkeit ohnehin nicht zu retten. |
Ausserdem macht es einen entscheidenden Unterschied, ob der Staat oder eine Person Akteur ist.
Mich interessiert die juristische Abwägung hinsichtlich des persönlichen, nicht des politischen Dilemmas.
_________________ Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
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Heiner Grundrechte-Fan
Anmeldungsdatum: 29.05.2006 Beiträge: 1217
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(#1005237) Verfasst am: 22.05.2008, 11:07 Titel: |
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Zumsel hat folgendes geschrieben: |
Im Zusammenhang mit dem Abschuss entführter Flugzeuge hat das BVG (in Kantischer Tradition) doch entschiede, dass Menschenleben nicht gegeneinander abgewogen werden können. Die Zahl der Geretteten dürfte demnach keine Rolle spielen. |
Eine völlig korrekte Entscheidung. Alles andere wäre Zynismus.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#1005243) Verfasst am: 22.05.2008, 11:12 Titel: |
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zelig hat folgendes geschrieben: | Zumsel hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Ich wollte auch gerade darauf hinweisen, dass es sich hier um das Flugzeugabschussdilemma handelt. Seltsa |
Na ja, ganz identisch ist der Fall nicht. Bei der Zugvariante wird ein Mensch buchstäblich für andere geopfert. Die Insassen des Flugzeuges sind dagegen mit großer Wahrscheinlichkeit ohnehin nicht zu retten. |
Ausserdem macht es einen entscheidenden Unterschied, ob der Staat oder eine Person Akteur ist.
Mich interessiert die juristische Abwägung hinsichtlich des persönlichen, nicht des politischen Dilemmas. |
Es ist eben nicht der Staat Akteur, sondern die Amtsträger handeln, und das sind Menschen. Niemand darf sich je wieder hinter dem "Staat" verstecken dürfen in Deutschland.
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Zumsel registrierter User
Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 4667
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(#1005244) Verfasst am: 22.05.2008, 11:13 Titel: |
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zelig hat folgendes geschrieben: | Ausserdem macht es einen entscheidenden Unterschied, ob der Staat oder eine Person Akteur ist.
Mich interessiert die juristische Abwägung hinsichtlich des persönlichen, nicht des politischen Dilemmas. |
Ich glaube kaum, das es dazu entsprechende Präzedenzfälle gibt. Interessieren würde es mich aber auch.
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Heiner Grundrechte-Fan
Anmeldungsdatum: 29.05.2006 Beiträge: 1217
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(#1005245) Verfasst am: 22.05.2008, 11:14 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Das Bundesverfassungsgericht vertritt die Ansicht, dass es verwerflich sei, wenigstens einen Teil oder sogar die Mehrzahl der ohne Eingreifen dem Tod geweihten Personen zu retten. Logisch ist das nicht. Moralisch auch nicht. |
Doch, das ist sowohl "logisch" als auch "moralisch".
Die Entscheidung für das Eingreifen im Eisenbahn-Beispiel ist halt ein typischer Schnellschuss von Leuten, die nicht richtig nachgedacht haben; wie im Falle Schäuble und das Abschießen von Flugzeugen.
(Leider hat Kerner in der Sendung beim auch anwesenden R. Koch nicht richtig nachgefasst, der kam nämlich sichtlich ins Stottern, als Kerner auf die obigen Zusammenhänge hinwies...)
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#1005246) Verfasst am: 22.05.2008, 11:14 Titel: |
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Heiner hat folgendes geschrieben: | Zumsel hat folgendes geschrieben: |
Im Zusammenhang mit dem Abschuss entführter Flugzeuge hat das BVG (in Kantischer Tradition) doch entschiede, dass Menschenleben nicht gegeneinander abgewogen werden können. Die Zahl der Geretteten dürfte demnach keine Rolle spielen. |
Eine völlig korrekte Entscheidung. Alles andere wäre Zynismus. |
Für mich ist es kein Zynismus, ob mit Sicherheit beim Nichtstun 1 000 Menschen sterben oder ob beim rechtzeitigen Eingreifen 800 von denen gerettet werden. Im Gegenteil ist es zynisch, den 200 unvermeidbaren Opfern die 800 vermeidbaren noch hinterherzuwerfen.
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zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
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(#1005247) Verfasst am: 22.05.2008, 11:16 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | Zumsel hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Ich wollte auch gerade darauf hinweisen, dass es sich hier um das Flugzeugabschussdilemma handelt. Seltsa |
Na ja, ganz identisch ist der Fall nicht. Bei der Zugvariante wird ein Mensch buchstäblich für andere geopfert. Die Insassen des Flugzeuges sind dagegen mit großer Wahrscheinlichkeit ohnehin nicht zu retten. |
Ausserdem macht es einen entscheidenden Unterschied, ob der Staat oder eine Person Akteur ist.
Mich interessiert die juristische Abwägung hinsichtlich des persönlichen, nicht des politischen Dilemmas. |
Es ist eben nicht der Staat Akteur, sondern die Amtsträger handeln, und das sind Menschen. Niemand darf sich je wieder hinter dem "Staat" verstecken dürfen in Deutschland. |
Ist doch falsch dargestellt. Sobald es in Regeln, Vorschriften, Gesetze gegossen ist (die eben den Akteuren eine bestimmte Handlungsweise vorschreiben), ist der Staat der Akteur. Und das Flugzeugdilemma ein politisches. Wundert mich, daß ausgerechnet Du das anzuzweifeln versuchst.
_________________ Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#1005251) Verfasst am: 22.05.2008, 11:20 Titel: |
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zelig hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | Zumsel hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Ich wollte auch gerade darauf hinweisen, dass es sich hier um das Flugzeugabschussdilemma handelt. Seltsa |
Na ja, ganz identisch ist der Fall nicht. Bei der Zugvariante wird ein Mensch buchstäblich für andere geopfert. Die Insassen des Flugzeuges sind dagegen mit großer Wahrscheinlichkeit ohnehin nicht zu retten. |
Ausserdem macht es einen entscheidenden Unterschied, ob der Staat oder eine Person Akteur ist.
Mich interessiert die juristische Abwägung hinsichtlich des persönlichen, nicht des politischen Dilemmas. |
Es ist eben nicht der Staat Akteur, sondern die Amtsträger handeln, und das sind Menschen. Niemand darf sich je wieder hinter dem "Staat" verstecken dürfen in Deutschland. |
Ist doch falsch dargestellt. Sobald es in Regeln, Vorschriften, Gesetze gegossen ist (die eben den Akteuren eine bestimmte Handlungsweise vorschreiben), ist der Staat der Akteur. Und das Flugzeugdilemma ein politisches. Wundert mich, daß ausgerechnet Du das anzuzweifeln versuchst. |
"Ausgerechnet" ich? Was will uns der Dichter damit sagen? Gesetze sind nun mal nicht gottgegeben, sondern menschengemacht. Und wer ein solches Gesetz beschließt, trägt dafür die Verantwortung. Was beim SGB II gilt, soll bei einem Flugzeugabschussgesetz nicht gelten? Seltsames Verständnis von Verantwortung in der Demokratie.
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#1005252) Verfasst am: 22.05.2008, 11:23 Titel: |
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zelig hat folgendes geschrieben: | Wundert mich, daß ausgerechnet Du das anzuzweifeln versuchst. |
Hier erkennt man eben den besseren Juristen (wen meine ich jetzt? )
Zu der von mir aufgeworfenen Frage schreibe ich später noch etwas.
_________________ Wer nichts weiß, glaubt alles.
Zuletzt bearbeitet von Mario Hahna am 22.05.2008, 11:24, insgesamt einmal bearbeitet |
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Heiner Grundrechte-Fan
Anmeldungsdatum: 29.05.2006 Beiträge: 1217
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(#1005254) Verfasst am: 22.05.2008, 11:23 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Heiner hat folgendes geschrieben: | Zumsel hat folgendes geschrieben: |
Im Zusammenhang mit dem Abschuss entführter Flugzeuge hat das BVG (in Kantischer Tradition) doch entschiede, dass Menschenleben nicht gegeneinander abgewogen werden können. Die Zahl der Geretteten dürfte demnach keine Rolle spielen. |
Eine völlig korrekte Entscheidung. Alles andere wäre Zynismus. |
Für mich ist es kein Zynismus, ob mit Sicherheit beim Nichtstun 1 000 Menschen sterben oder ob beim rechtzeitigen Eingreifen 800 von denen gerettet werden. Im Gegenteil ist es zynisch, den 200 unvermeidbaren Opfern die 800 vermeidbaren noch hinterherzuwerfen. |
Der grundsätzliche Fehler besteht in der irrigen Annahme, 2 Menschenleben seien mehr wert als 1, oder 100 mehr als 10 oder 800 mehr als 200.
Moral ist eben keine Mathematik.
Man muss sich klar machen, dass die Anzahl der Menschenleben nur vom Wesentlichen ablenkt.
Beantworte mir bitte folgende Frage:
Auf dem einen Gleis sind nicht 5 Arbeiter, sondern auch nur 1 Arbeiter. Auf beiden Gleisen steht 1 Arbeiter. Der Zug rollt heran, würde den einen töten.
Frage: Hältst du es für moralisch legitim, die Weiche zu stellen, um den 1 Arbeiter zu retten, den anderen aber zu töten?
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zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
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(#1005256) Verfasst am: 22.05.2008, 11:27 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | Zumsel hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Ich wollte auch gerade darauf hinweisen, dass es sich hier um das Flugzeugabschussdilemma handelt. Seltsa |
Na ja, ganz identisch ist der Fall nicht. Bei der Zugvariante wird ein Mensch buchstäblich für andere geopfert. Die Insassen des Flugzeuges sind dagegen mit großer Wahrscheinlichkeit ohnehin nicht zu retten. |
Ausserdem macht es einen entscheidenden Unterschied, ob der Staat oder eine Person Akteur ist.
Mich interessiert die juristische Abwägung hinsichtlich des persönlichen, nicht des politischen Dilemmas. |
Es ist eben nicht der Staat Akteur, sondern die Amtsträger handeln, und das sind Menschen. Niemand darf sich je wieder hinter dem "Staat" verstecken dürfen in Deutschland. |
Ist doch falsch dargestellt. Sobald es in Regeln, Vorschriften, Gesetze gegossen ist (die eben den Akteuren eine bestimmte Handlungsweise vorschreiben), ist der Staat der Akteur. Und das Flugzeugdilemma ein politisches. Wundert mich, daß ausgerechnet Du das anzuzweifeln versuchst. |
"Ausgerechnet" ich? Was will uns der Dichter damit sagen? Gesetze sind nun mal nicht gottgegeben, sondern menschengemacht. Und wer ein solches Gesetz beschließt, trägt dafür die Verantwortung. Was beim SGB II gilt, soll bei einem Flugzeugabschussgesetz nicht gelten? Seltsames Verständnis von Verantwortung in der Demokratie. |
Mich wundert es, weil ich Dich als juristisch und politisch gebildeten kenne. Aber hier bringst Du wieder verschiedene Dinge durcheinander (ob absichtsvoll, kann ich nicht sagen) - daher lass ich diesen Zweig der Diskussion jetzt ruhen.
Ich habe zum Ausdruck gebracht, welcher Aspekt des auch in diesem Forum bereits vielfach diskutierten Dilemmas mich interessiert (die juristische Wertung des persönlichen Dilemmas).
Und ich fänd es bedauerlich, wenn unnötigerweise durch Vermengung zweier völlig verschiedener Themen eine interessante Fragestellung nicht mehr zu erkennen wäre. Ein Trend übrigens, der sich meines Erachtens in letzter Zeit im FGH durchgesetzt hat.
_________________ Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1005261) Verfasst am: 22.05.2008, 11:30 Titel: |
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Ich muss mir besser merken, welche Bücher die ich lese welche Inhalte waren. Eich glaube es war Dawkins, möglicherweise aber auch Richard Wiseman, der erklärt hat wie Menschen das Eisenbahnproblem bewerten:
Den Zug umzuleiten ist daher erlaubt, weil der eine Mensch auf dem anderen Gleis tatsächlich nur Kollateralschaden darstellt. Das er da steht ist Pech, hat aber nichts damit zu tun, daß ich den Zug umleite. (Ich würde den Zug auch umleiten, wenn er da nicht stünde.)
Den dicken Mann auf die Schiene zu schubsen ist was anderes - hier mache ich einen anderen Menschen zum Objekt in meinem Rettungsplan.
Ich halte es für legitim, Menschenleben gegeneinander aufzurechnen. Trotzdem bin ich dagegen, Flugzeuge abzuschießen, weil ich den Bodycount nicht für den einzigen Faktor halte.
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Heiner Grundrechte-Fan
Anmeldungsdatum: 29.05.2006 Beiträge: 1217
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(#1005268) Verfasst am: 22.05.2008, 11:35 Titel: |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: |
Den Zug umzuleiten ist daher erlaubt, weil der eine Mensch auf dem anderen Gleis tatsächlich nur Kollateralschaden darstellt. Das er da steht ist Pech, hat aber nichts damit zu tun, daß ich den Zug umleite. (Ich würde den Zug auch umleiten, wenn er da nicht stünde.)
Den dicken Mann auf die Schiene zu schubsen ist was anderes - hier mache ich einen anderen Menschen zum Objekt in meinem Rettungsplan.
Ich halte es für legitim, Menschenleben gegeneinander aufzurechnen. Trotzdem bin ich dagegen, Flugzeuge abzuschießen, weil ich den Bodycount nicht für den einzigen Faktor halte. |
Es geht doch auch im Eisenbahn-Beispiel um den "Bodycount", was den Zynismus der Entscheidung im Falle des Eingreifens ausmacht.
Die Leute, die sich für das Eingreifen entscheiden, gucken nur auf die Zahlen.
Würde ich durch das Eingreifen nicht 1 toten Arbeiter (="Kollateralschaden") produzieren, sondern 10, würden sich dieselben Leute gegen das Eingreifen entscheiden und den Zug die 5 Arbeiter töten lassen.
Meiner Ansicht nach steht dahinter ein primitives Ethikverständnis.
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HFRudolph Bright
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 1229
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(#1005270) Verfasst am: 22.05.2008, 11:36 Titel: Strafrecht |
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Also Mord wäre das schon mal gar nicht, weil keine niederen Beweggründe vorliegen, sondern allenfalls Totschlag.
1.
Nach gegenwärtiger BGH-Rechtsprechung kommt ein rechtfertigender Notstand nicht in Frage, weil eine Abwägung Leben gegen Leben nicht möglich sei.
2.
Entschuldigt ist der Täter nach dem Gesetzeswortlaut nur, wenn es sich bei der zu rettenden Person um einen Angehörigen oder eine nahestehende Person handelt.
3.
Scheidet Nr. 2 aus, kommt nur ein übergesetzlicher Schuldausschluss in Frage.
Was meinte Precht übrigens mit der Aussage, das Leben sei mehr als die Summe seiner Teile?...
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Ahriman Tattergreis
Anmeldungsdatum: 31.03.2006 Beiträge: 17976
Wohnort: 89250 Senden
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(#1005273) Verfasst am: 22.05.2008, 11:38 Titel: |
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Die Weiche umlegen ist das einzig richtige. Der eine Gleisarbeiter ist bei der Berufsgenossenschaft versichert, seine Frau kriegt eine Rente. Ob der dicke Mann versichert ist, ist völlig offen und kann in der Eile wohl auch nicht erst festgestellt werden.
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Heiner Grundrechte-Fan
Anmeldungsdatum: 29.05.2006 Beiträge: 1217
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(#1005275) Verfasst am: 22.05.2008, 11:42 Titel: Re: Strafrecht |
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HFRudolph hat folgendes geschrieben: |
1.
Nach gegenwärtiger BGH-Rechtsprechung kommt ein rechtfertigender Notstand nicht in Frage, weil eine Abwägung Leben gegen Leben nicht möglich sei.
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Da bin ich mit dem BGH völlig d'accord. Dass diese moralischen Binsenwahrheiten durch einen deutschen Innenminister in Frage gestellt werden, zeigt, wie tief wir gesunken sind...
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