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Abmeldung vom Religionsunterricht - Schleswig-Holstein

 
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1047871) Verfasst am: 20.07.2008, 14:33    Titel: Abmeldung vom Religionsunterricht - Schleswig-Holstein Antworten mit Zitat

Weiss jemand, wie die rechtliche Situation ist, wenn ein Elternteil gegen die Teilnahme ab Religionsunterricht ist, der andere dafür?
Wie verbindlich ist es, wenn ein Elternteil das Kind vom Religionsunterricht abmeldet. Kann der andere es wieder anmelden?
_________________
V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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r'zr
dickes reh



Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 2578
Wohnort: Vault 13

Beitrag(#1047872) Verfasst am: 20.07.2008, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

*hüstel* und was meint das kind dazu?
_________________
....das Aufbringen von flächigen Halbzeugen auf gekrümmte Oberflächen...
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1047877) Verfasst am: 20.07.2008, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

r'zr hat folgendes geschrieben:
*hüstel* und was meint das kind dazu?


rechtlich nicht relevant.
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Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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rk72
gesperrt



Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1047881) Verfasst am: 20.07.2008, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hier rächt sich nun unser lascher westliche Umgang mit dem weiblichen Geschlecht. Früher hätte man einfach gesagt: Weib, halt die Klappe, ich bin der Mann, ich hab das Sagen. Aber inzwischen sind die gleichberechtigter Partner, also kann man die nicht umgehen.

Die Frage ist also wahrscheinlich so: wird man automatisch zum RU angemeldet, oder müssen das die Eltern explizit tun? Da beide gleiche Rechte haben, kann deine Frau das Kind anmelden, du es abmelden. Dann wird es der Schule zu bunt und sie werden euch auffordern euch zu einigen. Das Kind hat also zuerst kein RU. Oder das Kind wird automatisch angemeldet. Du meldest es ab, deine Frau wieder an, der Schule wird es zu bunt und bitte euch zu einigen. Das Kind hat zuerst RU.

Letztendlich kommt ihr beide nicht drum herum euch zu einigen oder ihr klärt beide das vor Gericht. Dann kommt ihr auch in die Zeitung als das Ehepaar das sich gegenseitig vor Gericht zerrt.

Eigentlich habt ihr beide die gleichen Rechte und könnte das Kind ständig an und abmelden.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1047882) Verfasst am: 20.07.2008, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Gehört das Kind einer Religionsgemeinschaft an?
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1047891) Verfasst am: 20.07.2008, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Gehört das Kind einer Religionsgemeinschaft an?
Es wurde gegen meinen Willen aber mit meiner Duldung getauft und ist katholisch.

Ich dachte damals: so ein bischen Wasser schadet ihm ja nicht und beruhigt das gewissen der Schwiegereltern. Jetzt weiss ich nicht, ob das nicht ein Fehler war.
_________________
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Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1047894) Verfasst am: 20.07.2008, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
Gehört das Kind einer Religionsgemeinschaft an?
Es wurde gegen meinen Willen aber mit meiner Duldung getauft und ist katholisch.

Ich dachte damals: so ein bischen Wasser schadet ihm ja nicht und beruhigt das gewissen der Schwiegereltern. Jetzt weiss ich nicht, ob das nicht ein Fehler war.


Es hat die Folge, dass ausdrücklich abgemeldet werden muss, wenn er nicht am RU teilnehmen soll.
Und da wird es gegen den Willen der Mutter schwierig sein. Und auch schwierig, es vor Gericht durchzusetzen, da das Kind ja der Religionsgemeinschaft nun mal angehört...

Die Schule wird natürlich die Abmeldung mit deiner Unterschrift zunächst akzeptieren. In der Regel wird ja das meiste nur von einem unterschrieben. Aber sobald deine Frau davon erfährt und widerspricht...
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1047895) Verfasst am: 20.07.2008, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Also muss ich ihn auch aus der Kirche abmelden?
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1047897) Verfasst am: 20.07.2008, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab mal irgenwo (hier?) gelesen, dass eine Anmeldung (Taufe) gegen den Willen eines Personensorgeberechtigten anfechtbar ist?

Wie gesagt - ich hatte ihr gesagt, dass ich dagegen bin - und es bestenfalls dulden würde.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1047900) Verfasst am: 20.07.2008, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Also muss ich ihn auch aus der Kirche abmelden?


Wäre er kein Kirchenmitglied, müsste er erst aktiv zum RU angemeldet werden, was natürlich die Chancen umdreht.

Aber du alleine kannst ihn ja nicht aus der Kirche abmelden. Dann geht tatsächlich nur mit beiden Elternteilen.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1047902) Verfasst am: 20.07.2008, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Ich hab mal irgenwo (hier?) gelesen, dass eine Anmeldung (Taufe) gegen den Willen eines Personensorgeberechtigten anfechtbar ist?

Wie gesagt - ich hatte ihr gesagt, dass ich dagegen bin - und es bestenfalls dulden würde.


Du hast es geduldet und nicht förmlich widersprochen. Und das ganze ist einige Jahre her, nehme ich an? Für eine Anfechtung vor Gericht ein bisserl spät.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1047903) Verfasst am: 20.07.2008, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
r'zr hat folgendes geschrieben:
*hüstel* und was meint das kind dazu?


rechtlich nicht relevant.


Na, das hängt schon vom Alter ab, zudem ist es bei gerichtlichen Familienstreitigkeiten auch nicht irrelevant.
_________________
"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1047907) Verfasst am: 20.07.2008, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Achja...

rk72 hat folgendes geschrieben:
Hier rächt sich nun unser lascher westliche Umgang mit dem weiblichen Geschlecht. Früher hätte man einfach gesagt: Weib, halt die Klappe, ich bin der Mann, ich hab das Sagen. Aber inzwischen sind die gleichberechtigter Partner, also kann man die nicht umgehen.


Pillepalle
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1047914) Verfasst am: 20.07.2008, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Aber du alleine kannst ihn ja nicht aus der Kirche abmelden. Dann geht tatsächlich nur mit beiden Elternteilen.

Mist.

"In for a penny, in for a pound?" Wieso wusste ich nicht, dass man zur Abmeldung beide braucht?

Ausserdem: Gibt es da wirlich Verjährungsfristen? Wo hätte ich förmlich widersprechen müssen? Reicht es nicht, wenn ich ihr gegenüber äussere, dass ich dagegen bin? Ich wäre der Meinung, dann ist der Akt als solcher irrelevant.

Dazu kommt: wie kann man aus einer Mitgliedschaft in einem Verein eine Pflicht zur Teilnahme an einem Unterricht ableiten? Wenn ich im Schachclub bin, muss ich dann auch in den Schachunterricht?

Wenn ich 50% Stimmrecht habe, und sie 50% Stimmrecht hat - braucht es da nicht eigentlich eine Mehrheitsentscheidung?
DAS widerspricht imho dem Grundgedanken der Gleichberechtigung.
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Valen MacLeod
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Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1047916) Verfasst am: 20.07.2008, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Achja...
rk72 hat folgendes geschrieben:
Hier rächt sich nun unser lascher westliche Umgang mit dem weiblichen Geschlecht. Früher hätte man einfach gesagt: Weib, halt die Klappe, ich bin der Mann, ich hab das Sagen. Aber inzwischen sind die gleichberechtigter Partner, also kann man die nicht umgehen.
Pillepalle

Ich hab es ignoriert. Kannst Du auch! Traurig
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Valen MacLeod
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Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1047920) Verfasst am: 20.07.2008, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte hier weiter: http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1047919#1047919
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rk72
gesperrt



Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1047921) Verfasst am: 20.07.2008, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Achja...

rk72 hat folgendes geschrieben:
Hier rächt sich nun unser lascher westliche Umgang mit dem weiblichen Geschlecht. Früher hätte man einfach gesagt: Weib, halt die Klappe, ich bin der Mann, ich hab das Sagen. Aber inzwischen sind die gleichberechtigter Partner, also kann man die nicht umgehen.


Pillepalle


Was stört dich daran? Das du es nicht verstehst, daß ich vergessen habe Ironie-Tags hinzu zu fügen, daß du die Ironie nicht selbst erkannt hast oder einfach nur ein bestimmter Satz?
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r'zr
dickes reh



Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 2578
Wohnort: Vault 13

Beitrag(#1047923) Verfasst am: 20.07.2008, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

wieso pflicht ? abmelden und gut. gibt genug taufkinder die stattdessen ethik wählen.
wennn nicht hält reli auch keinen betroffenen menschen davon ab sich irgendwann eine eigene meinung zum thema zu bilden. und ab spätestens 14 kann sich das kind sowieso frei entscheiden. nervig wirds erst wenn man extern konfi/kommunionsunterricht ableisten muss.
mir stösst nur das ganze gezerre übers kind hinweg irgendwie auf. skeptisch Schulterzucken
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1047924) Verfasst am: 20.07.2008, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
Aber du alleine kannst ihn ja nicht aus der Kirche abmelden. Dann geht tatsächlich nur mit beiden Elternteilen.

Mist.

"In for a penny, in for a pound?" Wieso wusste ich nicht, dass man zur Abmeldung beide braucht?

Ausserdem: Gibt es da wirlich Verjährungsfristen? Wo hätte ich förmlich widersprechen müssen? Reicht es nicht, wenn ich ihr gegenüber äussere, dass ich dagegen bin? Ich wäre der Meinung, dann ist der Akt als solcher irrelevant.


Du hast es geduldet. Das heißt ganz klar, Du hast es erlaubt, völlig unabhängig davon, ob es Dir nun gefallen hat.

Zitat:
Dazu kommt: wie kann man aus einer Mitgliedschaft in einem Verein eine Pflicht zur Teilnahme an einem Unterricht ableiten? Wenn ich im Schachclub bin, muss ich dann auch in den Schachunterricht?


Es ist keine Pflicht, wenn ich das richtig verstanden habe. Es bedeutet lediglich, daß man automatisch angemeldet wird.

Zitat:
Wenn ich 50% Stimmrecht habe, und sie 50% Stimmrecht hat - braucht es da nicht eigentlich eine Mehrheitsentscheidung?
DAS widerspricht imho dem Grundgedanken der Gleichberechtigung.


Du hast aber schon zugestimmt, indem Du es geduldet hast. Auch das zählt, und man sollte nicht einfach beliebig seine Meinung ändern können - Gleichberechtigung hin oder her, auch Verlässlichkeit ist ein Faktor.

Versteh mich nicht falsch: Ich sehe durchaus das Problem - aber ich denke nicht, daß die Lösung hier so einfach ist wie Du das gerne hättest. Ich glaube auch nicht, daß sie das sein sollte.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1047925) Verfasst am: 20.07.2008, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Wo hätte ich förmlich widersprechen müssen?


Doch zumindest der taufenden Institution gegenüber.
Anschließend dem Staat gegenüber.

Zitat:


Reicht es nicht, wenn ich ihr gegenüber äussere, dass ich dagegen bin?


Um es dann anschließend stillschweigend zu dulden, wie du schriebst?

Zitat:
Dazu kommt: wie kann man aus einer Mitgliedschaft in einem Verein eine Pflicht zur Teilnahme an einem Unterricht ableiten?


Tut ja niemand. Das Kind kann abgemeldet werden. Aber das ist ja eben dein Problem...


Zitat:
Wenn ich 50% Stimmrecht habe, und sie 50% Stimmrecht hat - braucht es da nicht eigentlich eine Mehrheitsentscheidung?


Ja, eben, für die Abmeldung vom RU braucht es eine Mehrheitsentscheidung.
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alex6
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 750

Beitrag(#1049279) Verfasst am: 22.07.2008, 18:33    Titel: Und das Kind? Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
r'zr hat folgendes geschrieben:
*hüstel* und was meint das kind dazu?


rechtlich nicht relevant.


Mag es auch juristisch irrelevant sein, sind wir(?) doch neugierig. Also, (wie) denkt das Kind?
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vrolijke
Bekennender Pantheist
Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46399
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1049298) Verfasst am: 22.07.2008, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Tschuldigung, aber hier gehts weiter:

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Bitte hier weiter: http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1047919#1047919

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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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