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Kriminalisierung der Gesellschaft - Neues "Jugendschutzgesetz" in Kraf
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Querdenker
registrierter User



Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 1830
Wohnort: NRW

Beitrag(#1120979) Verfasst am: 05.11.2008, 08:24    Titel: Kriminalisierung der Gesellschaft - Neues "Jugendschutzgesetz" in Kraf Antworten mit Zitat

Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugendpornographie"

Zitat:
Wer versucht, sich (etwa über das Internet) den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Als "wirklichkeitsnahes Geschehen" ist dabei die Darstellung eines Geschehens zu verstehen, das sich dem durchschnittlichen Betrachter dem äußeren Erscheinungsbild nach als ein tatsächliches darstellt. Darunter können also auch Darstellungen mit sogenannten "Scheinminderjährigen" fallen, also von Darstellern, die dem Alter nach volljährig sind, hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes aber als minderjährig eingestuft werden könnten.


Einen treffenden User-Kommentar dazu möchte ich hier auch gern noch verlinken:

Tür- und Tor-Öffner
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Babyface
Altmeister



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11519

Beitrag(#1120989) Verfasst am: 05.11.2008, 09:29    Titel: Re: Kriminalisierung der Gesellschaft - Neues "Jugendschutzgesetz" in Antworten mit Zitat

Zitat:
Wer versucht, sich (etwa über das Internet) den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Als "wirklichkeitsnahes Geschehen" ist dabei die Darstellung eines Geschehens zu verstehen, das sich dem durchschnittlichen Betrachter dem äußeren Erscheinungsbild nach als ein tatsächliches darstellt. Darunter können also auch Darstellungen mit sogenannten "Scheinminderjährigen" fallen, also von Darstellern, die dem Alter nach volljährig sind, hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes aber als minderjährig eingestuft werden könnten.

Naja, das ist nicht ganz richtig. Strafbar ist nur der Besitz, der ein tatsächliches Geschehen wiedergibt.
_________________
posted by Babyface
.
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Spartacus Leto
Ist hier raus!



Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 5659

Beitrag(#1120990) Verfasst am: 05.11.2008, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Erbrechen

Danke liebe EU.
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Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1121015) Verfasst am: 05.11.2008, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Heisst das jetzt, dass ich die ersten Urlaubsfotos , die mich zusammen mit meiner Exfrau halbnackt zeigen, vernichten muss?

Da sah sie nämlich auch noch wie 16 aus, obwohl sie 21 war.

Komm ich jetzt in den Knast, wenn ich das nicht mache? Der Besitz ist ja auch schon verboten; ich mach mich also schon strafbar, wenn ich das gar keinem zeige.

Am Kopf kratzen guter Trick vielleicht. Ich könnte meine Exemplare vernichten und sie denunzieren, dann geht sie ab in den Bau. noseman
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DeHerg
nun schon länger Ranglos



Anmeldungsdatum: 28.04.2007
Beiträge: 6525
Wohnort: Rostock

Beitrag(#1121022) Verfasst am: 05.11.2008, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
also von Darstellern, die dem Alter nach volljährig sind, hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes aber als minderjährig eingestuft werden könnten.
noch gummiartiger gings nicht? "hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes" liegt natürlich überhaupt nicht im Auge des einschätzenden Mit den Augen rollen


edit:und sie setzen noch einen drauf
Zitat:
Da die Neuregelungen auch für pornographische Computeranimationen und Zeichentrickfilme gelten, sind Medienunternehmen gut beraten, ihr Angebot umgehend hinsichtlich möglicher Rechtsverletzungen zu überprüfen. Hintergrund der Gesetzesänderungen ist ein EU-Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2003 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie, nach dem auch die Verbreitung fiktiver Pornographie unter Strafe zu stellen ist
(*wenn ich noch mehr mit den Augen rolle reißen meine Sehnerven*)
_________________
Haare spalten ist was für Grobmotoriker

"Leistung muss sich wieder lohnen"<--purer Sozialismus
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r'zr
dickes reh



Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 2578
Wohnort: Vault 13

Beitrag(#1121102) Verfasst am: 05.11.2008, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

besitz dürfte alles sein, was sich deiner ip zuordnen lässt Böse
_________________
....das Aufbringen von flächigen Halbzeugen auf gekrümmte Oberflächen...
useful information for teh womenfolk
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Surata
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1121129) Verfasst am: 05.11.2008, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Die wollen also Hentai verbieten. Bzw würden sie, wenn sie konsequent wären, weil da die meisten Damen oft genau 18 sind.
Was soll man nun aber machen, die Japanerinnen schauen auch in echt manchmal mit 35 noch aus wie 12.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1121136) Verfasst am: 05.11.2008, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Die wollen also Hentai verbieten. Bzw würden sie, wenn sie konsequent wären, weil da die meisten Damen oft genau 18 sind.
Was soll man nun aber machen, die Japanerinnen schauen auch in echt manchmal mit 35 noch aus wie 12.


Wenn sie konsequent wären, müssten sie sogar Ehen verbieten zwischen erwachsenen Leuten, die nicht deutlich gesichtsälter sind als sie es de facto sind.

Es wird immer amerikanischer.
Schusswafen ab 3, Heiraten mit 5, Autofahren mit 8, ficken mit 39 und saufen ab 98. außer man ist wiedergeboirener Christ, da säuft man sich erstmal 40 Jahre lang die Rübe voll und kokst dann nur noch.
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1121141) Verfasst am: 05.11.2008, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Der Besitz ist ja auch schon verboten


Nein.
_________________
Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -

Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1121145) Verfasst am: 05.11.2008, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Der Besitz ist ja auch schon verboten


Nein.


Doch. Oder was ist mit "vorrätig hält" im neuen § 184 c gemeint? Muss ich da zwei Kopien desselben Bildes auf der Festplatte haben, weil eines ja verschimmeln könnte, oder was ?
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Tassilo
Deaktiviert



Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 7361

Beitrag(#1121151) Verfasst am: 05.11.2008, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Heisst das jetzt, dass ich die ersten Urlaubsfotos , die mich zusammen mit meiner Exfrau halbnackt zeigen, vernichten muss?

Da sah sie nämlich auch noch wie 16 aus, obwohl sie 21 war.

Solche Fotos fallen nicht unter Pornografie.

wikipedia hat folgendes geschrieben:
Pornografie ist die direkte Darstellung der menschlichen Sexualität oder des Sexualakts mit dem Ziel, den Betrachter sexuell zu erregen, wobei die Geschlechtsorgane in ihrer sexuellen Aktivität bewusst betont werden.
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26446
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1121160) Verfasst am: 05.11.2008, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

DeHerg hat folgendes geschrieben:
Zitat:
also von Darstellern, die dem Alter nach volljährig sind, hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes aber als minderjährig eingestuft werden könnten.
noch gummiartiger gings nicht? "hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes" liegt natürlich überhaupt nicht im Auge des einschätzenden Mit den Augen rollen


edit:und sie setzen noch einen drauf
Zitat:
Da die Neuregelungen auch für pornographische Computeranimationen und Zeichentrickfilme gelten, sind Medienunternehmen gut beraten, ihr Angebot umgehend hinsichtlich möglicher Rechtsverletzungen zu überprüfen. Hintergrund der Gesetzesänderungen ist ein EU-Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2003 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie, nach dem auch die Verbreitung fiktiver Pornographie unter Strafe zu stellen ist
(*wenn ich noch mehr mit den Augen rolle reißen meine Sehnerven*)

Wer soll bzw. will das eigentlich alles kontrollieren?

Kann es sein, dass es da hauptsächlich um die Schaffung von Arbeitsplätzen für Pädophile geht?

fwo
_________________
Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1121173) Verfasst am: 05.11.2008, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Der Besitz ist ja auch schon verboten


Nein.


Doch. Oder was ist mit "vorrätig hält" im neuen § 184 c gemeint? Muss ich da zwei Kopien desselben Bildes auf der Festplatte haben, weil eines ja verschimmeln könnte, oder was ?


Du musst gar nix. Du musst nicht einmal zur Kenntnis nehmen, dass der Text nach "vorrätig hält" noch weitergeht. Du musst auch nicht den Link auf den Gesetzestext im Heise-Artikel betätigen, und selbstverständlich musst Du den Satz dort nicht vollständig nachlesen. Ich muss Dir diese schlichten und naheliegenden Bemühungen aber auch nicht abnehmen.

ok, seien wir mal nicht so. Hier ist der Gesetzestext direkt:

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2149.pdf
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1121189) Verfasst am: 05.11.2008, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Tassilo hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Heisst das jetzt, dass ich die ersten Urlaubsfotos , die mich zusammen mit meiner Exfrau halbnackt zeigen, vernichten muss?

Da sah sie nämlich auch noch wie 16 aus, obwohl sie 21 war.

Solche Fotos fallen nicht unter Pornografie.

wikipedia hat folgendes geschrieben:
Pornografie ist die direkte Darstellung der menschlichen Sexualität oder des Sexualakts mit dem Ziel, den Betrachter sexuell zu erregen, wobei die Geschlechtsorgane in ihrer sexuellen Aktivität bewusst betont werden.


Danke.

Ich ergänze mal um die Definitionen, nach denen ein Staatsanwalt oder Strafrichter im Zweifel geht:

http://de.wikipedia.org/wiki/Pornographie#Definition
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Moloch
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.10.2008
Beiträge: 114

Beitrag(#1121256) Verfasst am: 05.11.2008, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Das Gesetz ist diskriminierend gegenüber Frauen, die nun einmal nichts dafür können wenn sie leicht mit Minderjährigen zu verwechseln sind. Ich wäre ja mal Interessiert daran was Sexual Forscher zu diesem Gesetz sagen. Wenn ich mich recht erinnere waren diese schon einmal geschlossen gegen solch ein Gesetzt Sturm gelaufen, wenn es nicht sogar das gleiche ist. Und wer soll bitteschön ein „durchschnittlicher Betrachter“ sein? Und dieses „könnte“ man ende ist in meinen Augen wirklich Ausdruck blinder Willkür. Wenn ich daran denke was nun alles bestraft werden könnte meine Güte. Alle möglichen schriftlich privaten Sexuellen Phantasien welche jugendliche Liebespaae austauschen zum Beispiel. Oder die Unmengen an Mangas. Pornos bitte nur noch mit Frauen ab 50 plus drehen, liebe Produzenten. Alles andere könnte dem Durchschnittlich verblödeten Bürger als Minderjährig erscheinen.
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Namronia
1500+ mal Qualität!



Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 1687

Beitrag(#1121268) Verfasst am: 05.11.2008, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Moloch hat folgendes geschrieben:
Das Gesetz ist diskriminierend gegenüber Frauen, die nun einmal nichts dafür können wenn sie leicht mit Minderjährigen zu verwechseln sind. Ich wäre ja mal Interessiert daran was Sexual Forscher zu diesem Gesetz sagen. Wenn ich mich recht erinnere waren diese schon einmal geschlossen gegen solch ein Gesetzt Sturm gelaufen, wenn es nicht sogar das gleiche ist. Und wer soll bitteschön ein „durchschnittlicher Betrachter“ sein? Und dieses „könnte“ man ende ist in meinen Augen wirklich Ausdruck blinder Willkür. Wenn ich daran denke was nun alles bestraft werden könnte meine Güte. Alle möglichen schriftlich privaten Sexuellen Phantasien welche jugendliche Liebespaae austauschen zum Beispiel. Oder die Unmengen an Mangas. Pornos bitte nur noch mit Frauen ab 50 plus drehen, liebe Produzenten. Alles andere könnte dem Durchschnittlich verblödeten Bürger als Minderjährig erscheinen.


wahrscheinlich zeigt man das bild 100 "armen" männern, wenn die sagen, sie ist erst 15, denn ist es der durchschnitt Lachen

diese männer tun mir jetzt schon leid Mit den Augen rollen
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1121274) Verfasst am: 05.11.2008, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Die wollen also Hentai verbieten. Bzw würden sie, wenn sie konsequent wären, weil da die meisten Damen oft genau 18 sind.
Was soll man nun aber machen, die Japanerinnen schauen auch in echt manchmal mit 35 noch aus wie 12.


Genau daran habe ich auch gerade gedacht
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1121281) Verfasst am: 05.11.2008, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Und im nächsten Schritt: "Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes sind menschen mit einer Anzahl zwischen 5 und 30 Falten im Gesicht. Männliche Jugendliche über 10 falten am Sack bezeichnet man als spätpubertant."

Wichtigste Diskussion der Zukunft: Darf man in Zukunft schon ab 28 Falten wählen gehen?

ich finde ja das Konzept der Lebensjahre ohnehin vollkommen überbewertet.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#1121301) Verfasst am: 05.11.2008, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Pornobranche dadurch Puffy-frei wird, kann man es nur begrüßen.
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AntagonisT
Master of Disaster



Anmeldungsdatum: 28.09.2005
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Beitrag(#1121308) Verfasst am: 05.11.2008, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

was ist "Puffy-frei"?
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“Primates often have trouble imagining an universe not run by an angry alpha male.”
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1121310) Verfasst am: 05.11.2008, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Wenn die Pornobranche dadurch Puffy-frei wird, kann man es nur begrüßen.
Bitte übersetzen. Danke.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1121315) Verfasst am: 05.11.2008, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Puffy Nipples.
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AntagonisT
Master of Disaster



Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 5587
Wohnort: 2 Meter über dem Boden

Beitrag(#1121335) Verfasst am: 05.11.2008, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Puffy Nipples.


ok, jetzt hab ich die Googlebildersuche bemüht und verstehe immer noch nicht, was das mit dem Thema zu tun hat..
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1121341) Verfasst am: 05.11.2008, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

1) Frage:
Zitat:
von vierzehn bis achtzehn Jahren.

heißt: "von einschließlich vierzehn bis einschließlich achtzehn Jahren". Korrekt?



2) Ich kann zwar mit 17 heiraten, aber wenn ich mich zufällig mit meinem Ehegatten beim Sex filmen sollte: "Freiheitsstrafe bis zu 3 jahren oder Geldstrafe":
Zitat:
(1) Wer pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von [...] Personen [...] bis achtzehn Jahren [...] herstellt [...]

Aufpassen sollten auch Eltern, deren Säugling im elterlichen Schlafzimmer nächtigt. Hier ist zu beachten, dass zur ehelichen Beiwohnung unbedingt der Raum zu verlassen ist.

noc
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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Galaxisherrschers Katze
Verwöhntes Haustier



Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 5018

Beitrag(#1121357) Verfasst am: 05.11.2008, 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

Schulmädchenuniformen sind dann vermutlich auch schon verboten, oder?
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1121360) Verfasst am: 05.11.2008, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
Schulmädchenuniformen sind dann vermutlich auch schon verboten, oder?

Nö, da gehts ja nicht um Pornographie.

Es gibt aber viel naheliegendere Sachen, die meiner Lesart nach unter diesen Gesetzestext fallen und nicht "irgendwelche Perversen" erfassen, sondern ganz normale Menschen.
Meine Ex-Freundin hat von ihrer besten Freundin mal eine Reihe von Foros in Reizwäsche geschossen, und zwar als Geschenk für deren damaligen Freund. Da waren die beiden 17.
Das fällt IMO eindeutig unter diesen Gesetzestext. Und wir reden dabei über ganz normale 17-jährige Frauen ohne irgendwelche Ambitionen für irgendwelche obskuren sexuellen Praktiken.
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-- Kurt Tucholsky
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Babyface
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11519

Beitrag(#1121361) Verfasst am: 05.11.2008, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

http://anwaltsalltag-pr.blogspot.com/2008/08/184c-stgb-e-strafbarkeit.html

Zitat:
Insbesondere ist zu erwarten, dass die Zahl der Ermittlungsverfahren und Hausdurchsuchungen wegen irgendwo gespeicherter IP-Adressen weiter ansteigen wird. Denn künftig reicht es für den Anfangsverdacht, wenn sich der “Beschuldigte” mal auf einer Seite umgesehen hat, auf der die eine oder andere volljährige Aktrice ihren Job mit Lolita-Zöpfchen, in Schuluniform oder mit einem Lolli im Mund erledigt. Das dürfte weitaus leichter sein und häufiger passieren, als “zufällig” auf eine Seite zu stoßen, die Kinderpornografie bereit hält.

Auch für solche Dinge schwärmen dann täglich Dutzende, wenn nicht hunderte Polizisten zu Hausdurchsuchungen aus. Um in einer Vielzahl der Fälle dann nach monatelanger Überprüfung der Hardware festzustellen, dass der Beschuldigte überhaupt kein einschlägiges Material besitzt und man ihm auch nicht nachweisen kann, dass er sich den Besitz verschaffen wollte.

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/08/29/neuer-schub-fur-die-hexenjagd/
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posted by Babyface
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Galaxisherrschers Katze
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Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 5018

Beitrag(#1121365) Verfasst am: 05.11.2008, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
Schulmädchenuniformen sind dann vermutlich auch schon verboten, oder?

Nö, da gehts ja nicht um Pornographie.

Ich meine ja auch Pornos, in denen die Darstellerinnen welche tragen. Ist das nicht auch Scheinminderjährigkeit?
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nocquae
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1121372) Verfasst am: 05.11.2008, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
Schulmädchenuniformen sind dann vermutlich auch schon verboten, oder?

Nö, da gehts ja nicht um Pornographie.

Ich meine ja auch Pornos, in denen die Darstellerinnen welche tragen. Ist das nicht auch Scheinminderjährigkeit?

Wenn die Akteurinnen so aussehen, als könnten sie minderjährig sein, dann ja. Da kommt es aber sicher auf den Einzelfall an. Automatisch fallen "Schulmädchenuniformen" sicherlich nicht unter das Gesetz.
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Telliamed
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Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 5125
Wohnort: Wanderer zwischen den Welten

Beitrag(#1121377) Verfasst am: 05.11.2008, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

In dem von @neinguar eingestellten Link zum Pornografie-Artikel in "Wikipedia" werden vor allem drei Sachverhalte hervorgehoben, die eine Strafbarkeit in Deutschland nach sich ziehen:

- sexueller Mißbrauch von Kindern;
- Gewaltdarstellungen, wie Vergewaltigungen;
- sexueller Verkehr mit Tieren.

Wenn man danach fragt, in wessen Interesse eine Strafverfolgung eingeleitet wird, so wird man bei ersterem auf einen breiten Konsens stoßen. M. E. müssten im Falle "sexueller Mißbrauch von Kindern" schon jetzt durchaus die Grenzen bestimmt werden können. "Mißbrauch" dürfte in dem Falle die Darstellung einer direkten Beteiligung von Kindern an sexuellen Handlungen sein.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass allein die eben angesprochene Darstellung von Jugendlichen in Unterwäsche darunter fallen würde.

Als weitere Interessenten an einer gerichtlichen Verfolgung werden in dem Artikel die Vertreter "feministischer" Ansichten benannt, die in pornografischen Darstellungen eine Degradierung von Menschen - wohl hauptsächlich von Frauen - als Sexualobjekte sehen. Schließlich verurteilen religiöse Gemeinschaften, die nur die eheliche Vereinigung als "natürlich" ansehen, die Darstellung von Geschlechtlichem als "unnatürlich". Wobei auffällt, dass offenbar gerade in katholischen Ländern, wie Spanien und Italien, eher lockerer geurteilt wird als in Ländern mit traditionell hohem puritanischem Einfluß.

Das mit den Tieren wurde im FGH schon thematisiert - hier dürfte sich Widerstand bei vielen "aus dem Bauch heraus" regen, vor allem wiederum bei den Religiösen und bei den Tierschützern.

Es wird zu beobachten sein, wie die Umsetzung der EU-Gesetze in der Praxis aussehen soll. Was fällt unter die Strafbarkeit, wo sind die Grenzen, wie soll eine Kontrolle erfolgen.
Die Justizbehörden werden da wahrscheinlich bald auf Schwierigkeiten stoßen und eher behutsam vorgehen.
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