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Der Herr Erdogan mal wieder...
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
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Beitrag(#2093659) Verfasst am: 05.05.2017, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
[u]
Art. 2 EMRK:
Recht auf Leben
.

(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.


Mit anderen Worten: Quatsch.



Diese Ausnahme ist willkuerlich und deshalb gegenstandslos.

Genausogut koennte man durch Gerichte Skaverei erlauben lassen.

Fuer mich sind sogenannte Hinrichtungen ganz gewoehnlicher Mord.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2093660) Verfasst am: 05.05.2017, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
[u]
Art. 2 EMRK:
Recht auf Leben
.

(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.


Mit anderen Worten: Quatsch.



Diese Ausnahme ist willkuerlich und deshalb gegenstandslos.

Genausogut koennte man durch Gerichte Skaverei erlauben lassen.

Fuer mich sind sogenannte Hinrichtungen ganz gewoehnlicher Mord.

Für dich. Aber du berufst dich nicht "auf dich", sondern auf europäische Menschenrechte; und daher war deiner Aussage falsch.
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An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#2093661) Verfasst am: 05.05.2017, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
[u]
Art. 2 EMRK:
Recht auf Leben
.

(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.


Mit anderen Worten: Quatsch.



Diese Ausnahme ist willkuerlich und deshalb gegenstandslos.

Genausogut koennte man durch Gerichte Skaverei erlauben lassen.

Fuer mich sind sogenannte Hinrichtungen ganz gewoehnlicher Mord.

Für dich. Aber du berufst dich nicht "auf dich", sondern auf europäische Menschenrechte; und daher war deiner Aussage falsch.



Die Menschenrechte sind weder europaeisch noch asiatisch oder afrikanisch, sondern universell. Da kann kein Juristlein gegen anstinken, auch kein Richter. Ich glaube wir haben uns da auch schon mal wegen dem Justizmoerder Filbinger in die Haare gekriegt. zwinkern
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2093663) Verfasst am: 05.05.2017, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
[u]
Art. 2 EMRK:
Recht auf Leben
.

(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.


Mit anderen Worten: Quatsch.



Diese Ausnahme ist willkuerlich und deshalb gegenstandslos.

Genausogut koennte man durch Gerichte Skaverei erlauben lassen.

Fuer mich sind sogenannte Hinrichtungen ganz gewoehnlicher Mord.

Für dich. Aber du berufst dich nicht "auf dich", sondern auf europäische Menschenrechte; und daher war deiner Aussage falsch.



Die Menschenrechte sind weder europaeisch noch asiatisch oder afrikanisch, sondern universell. Da kann kein Juristlein gegen anstinken, auch kein Richter. Ich glaube wir haben uns da auch schon mal wegen dem Justizmoerder Filbinger in die Haare gekriegt. zwinkern

"Die Menschenrechte" sind nicht deine persönlichen moralischen Maßstäbe, sondern formell geschriebene Rechtssätze. Zeig mir den, der die Todesstrafe def. ausschließt.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
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Beitrag(#2093665) Verfasst am: 05.05.2017, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Das fundamentalste Menschenrecht ist das auf Leben und das schliesst nun mal aus, dass Menschen anderen Menschen das Leben nehmen duerfen. Dass sich irgendwelche Rechtsverdreher irgendwelche Zusatzklauseln haben einfallen lassen, die es Nationalstaaten erlauben trotzdem durch Justiz und Militaer weiterzumorden, muss ich als Antinationalist nun wirklich nicht anerkennen. Genausowenig wie ich als Atheist religioes gerechtfertigten Mord nicht akzeptieren muss.

Die einzige Einschraenkung des Toetungsverbots ergibt sich aus dem besagten Menschenrecht selbst und betrifft die Ausnahmen Notwehr und Nothilfe. Beides trifft auf die Justizmoerderei ausdruecklich nicht zu.
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zelig
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Beitrag(#2093666) Verfasst am: 05.05.2017, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/tuerkei-und-die-todesstrafe-martin-schulz-lehnt-referendum-in-deutschland-ab-a-1146133.html

Ich würde es befürworten, wenn man ein mögliches Referendum unterbinden würde.

Ich wüsste nicht, auf welcher Grundlage.


Per Verweigerung einer Genehmigung. Auch die letzte Wahl war genehmigungspflichtig und an Bedingungen geknüpft.

Zitat:
Die Bundesregierung hat Ankara nach SPIEGEL-Informationen offiziell mitgeteilt, dass türkische Staatsbürger in Deutschland am Verfassungsreferendum teilnehmen dürfen. Bedingung: Transparenz über Wahlkampfauftritte und ein Ende der Pöbeleien.


http://www.spiegel.de/politik/deutschland/recep-tayyip-erdogan-deutschland-genehmigt-tuerkische-wahllokale-fuer-referendum-a-1138783.html
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fwo
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Anmeldungsdatum: 05.02.2008
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Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#2093667) Verfasst am: 05.05.2017, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/tuerkei-und-die-todesstrafe-martin-schulz-lehnt-referendum-in-deutschland-ab-a-1146133.html

Ich würde es befürworten, wenn man ein mögliches Referendum unterbinden würde.

Ich wüsste nicht, auf welcher Grundlage.


Per Verweigerung einer Genehmigung. Auch die letzte Wahl war genehmigungspflichtig und an Bedingungen geknüpft.

Zitat:
Die Bundesregierung hat Ankara nach SPIEGEL-Informationen offiziell mitgeteilt, dass türkische Staatsbürger in Deutschland am Verfassungsreferendum teilnehmen dürfen. Bedingung: Transparenz über Wahlkampfauftritte und ein Ende der Pöbeleien.


http://www.spiegel.de/politik/deutschland/recep-tayyip-erdogan-deutschland-genehmigt-tuerkische-wahllokale-fuer-referendum-a-1138783.html

Wobei das nur für die Einrichtung von Wahllokalen gilt, nicht für eine Wahl allgemein, die auch als Briefwahl abgehalten werden kann.
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beachbernie
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Beitrag(#2093668) Verfasst am: 05.05.2017, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hier noch mal ausfuehrlich die samsondichte Rechtsgrundlage dafuer eine etwaige tuerkische Abstimmung ueber die sogenannte "Todesstrafe" in Deutschland und anderen europaeischen Laendern zu untersagen:


Zitat:
...Würde der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan darüber abstimmen lassen, will die Bundesregierung in Deutschland ein Referendum über die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei untersagen. "Es ist politisch nicht vorstellbar, dass wir einer solchen Abstimmung in Deutschland über eine Maßnahme, die unserem Grundgesetz und europäischen Werten klar widerspricht, zustimmen würden", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.

Er erklärte weiter, dass ein solches Referendum in Deutschland genehmigungspflichtig sei. Ginge ein solcher Antrag ein, gebe es keine Pflicht, dem auch zuzustimmen, sagte Seibert. "Das heißt, die Bundesregierung kann ihre Genehmigung auch verweigern. Sie kann eine Abstimmung hier in Deutschland untersagen. (...) Ich gehe davon aus, dass wir unsere rechtlichen Mittel, so etwas zu untersagen, ausschöpfen würden."......



http://www.spiegel.de/politik/deutschland/recep-tayyip-erdogan-bundesregierung-wuerde-tuerkisches-todesstrafen-referendum-in-deutschland-verbieten-a-1146290.html
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zelig
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Beiträge: 25404

Beitrag(#2093669) Verfasst am: 05.05.2017, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/tuerkei-und-die-todesstrafe-martin-schulz-lehnt-referendum-in-deutschland-ab-a-1146133.html

Ich würde es befürworten, wenn man ein mögliches Referendum unterbinden würde.

Ich wüsste nicht, auf welcher Grundlage.


Per Verweigerung einer Genehmigung. Auch die letzte Wahl war genehmigungspflichtig und an Bedingungen geknüpft.

Zitat:
Die Bundesregierung hat Ankara nach SPIEGEL-Informationen offiziell mitgeteilt, dass türkische Staatsbürger in Deutschland am Verfassungsreferendum teilnehmen dürfen. Bedingung: Transparenz über Wahlkampfauftritte und ein Ende der Pöbeleien.


http://www.spiegel.de/politik/deutschland/recep-tayyip-erdogan-deutschland-genehmigt-tuerkische-wahllokale-fuer-referendum-a-1138783.html

Wobei das nur für die Einrichtung von Wahllokalen gilt, nicht für eine Wahl allgemein, die auch als Briefwahl abgehalten werden kann.


Ja, man könnte die Wahl faktisch nicht vollständig verhindern. Wer einen türkischen Pass hat, kann für die Wahl auch in die Türkei reisen oder andere Wege suchen. Dennoch wäre die Wahl erst mal genehmigungspflichtig. Und die Genehmigung könnte wohl verweigert werden.
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
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Beitrag(#2093670) Verfasst am: 05.05.2017, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Aus dem Ausland wählen ist nicht so selbstverständlich.
Viele Länder kennen nicht mal Briefwahl.
In Belgien z.B., wo es Wahlpflicht gibt, muß man, wenn man einen Außlandswohnsitz hat, sich erst registrieren lassen für die Wahl.

Zitat:
Als u als Belg in het buitenland woont, geldt de opkomstplicht niet automatisch. U moet eerst een aanvraag indienen tot deelname aan de federale en de Europese verkiezingen (als u geen domicilie in België hebt, kunt u sowieso niet deelnemen aan de lokale, provinciale en regionale verkiezingen).*


*: Wenn Sie als Belgier im Ausland leben, gilt die Wahlpflicht nicht automatisch. Sie müssen zuerst einen Antrag auf Bundes- und Europawahlen stellen um sich beteiligen zu können. (wenn Sie nicht über eine Adresse in Belgien verfügen, dürfen Sie nicht an den lokalen, Landes- und Regionalwahlen teilnehmen).
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Ahriman
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Anmeldungsdatum: 31.03.2006
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Beitrag(#2093675) Verfasst am: 05.05.2017, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
.B. dass man - ganz wie bei den USA - jeden politischen und wirtschaftlichen Kontakt abbrechen würde

Gar nichts wird man. Die Türken werden abstimmen, die Köpfe werden rollen und am Ende ist die Türkei doch in der EU.
Wenn man schon sieht, wie weich und elastisch unsere Politiker ihre Eiertänze machen...
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fwo
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Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 25878
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Beitrag(#2093677) Verfasst am: 05.05.2017, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/tuerkei-und-die-todesstrafe-martin-schulz-lehnt-referendum-in-deutschland-ab-a-1146133.html

Ich würde es befürworten, wenn man ein mögliches Referendum unterbinden würde.

Ich wüsste nicht, auf welcher Grundlage.


Per Verweigerung einer Genehmigung. Auch die letzte Wahl war genehmigungspflichtig und an Bedingungen geknüpft.

Zitat:
Die Bundesregierung hat Ankara nach SPIEGEL-Informationen offiziell mitgeteilt, dass türkische Staatsbürger in Deutschland am Verfassungsreferendum teilnehmen dürfen. Bedingung: Transparenz über Wahlkampfauftritte und ein Ende der Pöbeleien.


http://www.spiegel.de/politik/deutschland/recep-tayyip-erdogan-deutschland-genehmigt-tuerkische-wahllokale-fuer-referendum-a-1138783.html

Wobei das nur für die Einrichtung von Wahllokalen gilt, nicht für eine Wahl allgemein, die auch als Briefwahl abgehalten werden kann.


Ja, man könnte die Wahl faktisch nicht vollständig verhindern. Wer einen türkischen Pass hat, kann für die Wahl auch in die Türkei reisen oder andere Wege suchen. Dennoch wäre die Wahl erst mal genehmigungspflichtig. Und die Genehmigung könnte wohl verweigert werden.

Nicht die Wahl wäre genehmigungspflichtig, sondern die Wahl als türkischer Staatsakt auf deutschem Boden. Das zeigt auch gleich die Möglichkeiten auf, die die Türkei hätte, auch die Deutschtürken an einer solchen Wahl teilnehmen zu lassen: Briefwahl (weiß ich nicht, ob die Türkei das kennt) oder in türkischen Botschaften, was natürlich die Zahl derer, die daran teilnehmen, auf die beschränken würde, die dicht neben einer Botschaft oder einem Konsulat wohnen oder die dafür eine Reise auf sich nehmen.

EDIT: Gerade nachgesehen: Briefwahl gibt es im türkischen Wahlrecht nicht.
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Zuletzt bearbeitet von fwo am 05.05.2017, 14:59, insgesamt einmal bearbeitet
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fwo
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Anmeldungsdatum: 05.02.2008
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Beitrag(#2093679) Verfasst am: 05.05.2017, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:
Zitat:
.B. dass man - ganz wie bei den USA - jeden politischen und wirtschaftlichen Kontakt abbrechen würde

Gar nichts wird man. Die Türken werden abstimmen, die Köpfe werden rollen und am Ende ist die Türkei doch in der EU.
Wenn man schon sieht, wie weich und elastisch unsere Politiker ihre Eiertänze machen...

Also doch ganz wie bei den USA, die schließlich auch die Todesstrafe haben.

Das mit der Türkei in der EU wird aber auch sein wie bei den USA - die sind auch nicht in der EU. Es will nämlich heute keiner mehr und vor allem nicht, solange die EU noch so ist, wie sie heute ist. Da kann keiner eine Türkei gebrauchen.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
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Beitrag(#2093681) Verfasst am: 05.05.2017, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:
Zitat:
.B. dass man - ganz wie bei den USA - jeden politischen und wirtschaftlichen Kontakt abbrechen würde

Gar nichts wird man. Die Türken werden abstimmen, die Köpfe werden rollen und am Ende ist die Türkei doch in der EU.
Wenn man schon sieht, wie weich und elastisch unsere Politiker ihre Eiertänze machen...


Da wette ich dagegen. Mit "Todesstrafe" kommt die Tuerkei auf gar keinen Fall rein in die EU.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
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Beitrag(#2093684) Verfasst am: 05.05.2017, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Hier noch mal ausfuehrlich die samsondichte Rechtsgrundlage dafuer eine etwaige tuerkische Abstimmung ueber die sogenannte "Todesstrafe" in Deutschland und anderen europaeischen Laendern zu untersagen:


Zitat:
...Würde der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan darüber abstimmen lassen, will die Bundesregierung in Deutschland ein Referendum über die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei untersagen. "Es ist politisch nicht vorstellbar, dass wir einer solchen Abstimmung in Deutschland über eine Maßnahme, die unserem Grundgesetz und europäischen Werten klar widerspricht, zustimmen würden", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.

Er erklärte weiter, dass ein solches Referendum in Deutschland genehmigungspflichtig sei. Ginge ein solcher Antrag ein, gebe es keine Pflicht, dem auch zuzustimmen, sagte Seibert. "Das heißt, die Bundesregierung kann ihre Genehmigung auch verweigern. Sie kann eine Abstimmung hier in Deutschland untersagen. (...) Ich gehe davon aus, dass wir unsere rechtlichen Mittel, so etwas zu untersagen, ausschöpfen würden."......



http://www.spiegel.de/politik/deutschland/recep-tayyip-erdogan-bundesregierung-wuerde-tuerkisches-todesstrafen-referendum-in-deutschland-verbieten-a-1146290.html
das wusste ich nicht. Wusstest du es bevor du es aktuell gelesen hast?
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
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Beitrag(#2093686) Verfasst am: 05.05.2017, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Hier noch mal ausfuehrlich die samsondichte Rechtsgrundlage dafuer eine etwaige tuerkische Abstimmung ueber die sogenannte "Todesstrafe" in Deutschland und anderen europaeischen Laendern zu untersagen:


Zitat:
...Würde der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan darüber abstimmen lassen, will die Bundesregierung in Deutschland ein Referendum über die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei untersagen. "Es ist politisch nicht vorstellbar, dass wir einer solchen Abstimmung in Deutschland über eine Maßnahme, die unserem Grundgesetz und europäischen Werten klar widerspricht, zustimmen würden", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.

Er erklärte weiter, dass ein solches Referendum in Deutschland genehmigungspflichtig sei. Ginge ein solcher Antrag ein, gebe es keine Pflicht, dem auch zuzustimmen, sagte Seibert. "Das heißt, die Bundesregierung kann ihre Genehmigung auch verweigern. Sie kann eine Abstimmung hier in Deutschland untersagen. (...) Ich gehe davon aus, dass wir unsere rechtlichen Mittel, so etwas zu untersagen, ausschöpfen würden."......



http://www.spiegel.de/politik/deutschland/recep-tayyip-erdogan-bundesregierung-wuerde-tuerkisches-todesstrafen-referendum-in-deutschland-verbieten-a-1146290.html
das wusste ich nicht. Wusstest du es bevor du es aktuell gelesen hast?


Die konkrete juristische Begruendung kannte ich nicht vorher.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
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Beitrag(#2093689) Verfasst am: 05.05.2017, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Jedenfalls hat diese Begründung mit einer angeblich Menschenrechtswidrigkeot der Todesstrafe zu tun
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fwo
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Beitrag(#2093690) Verfasst am: 05.05.2017, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Jedenfalls hat diese Begründung mit einer angeblich Menschenrechtswidrigkeot der Todesstrafe zu tun

So, wie ich diese Regierung einschätze, hat die Begründung eher etwas mit aktuellen Umfragen zu tun, was allerdings im Wortlaut kaum erkennbar sein wird.
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Beitrag(#2093692) Verfasst am: 05.05.2017, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Jedenfalls hat diese Begründung mit einer angeblich Menschenrechtswidrigkeot der Todesstrafe zu tun

So, wie ich diese Regierung einschätze, hat die Begründung eher etwas mit aktuellen Umfragen zu tun ...


Und zwar bezogen auf beide Regierungsparteien, bei denen auch in dieser Hinsicht kein Unterschied mehr zu erkennen ist ...-
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Samson83
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Beitrag(#2093694) Verfasst am: 05.05.2017, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Jedenfalls hat diese Begründung mit einer angeblich Menschenrechtswidrigkeot der Todesstrafe zu tun

So, wie ich diese Regierung einschätze, hat die Begründung eher etwas mit aktuellen Umfragen zu tun, was allerdings im Wortlaut kaum erkennbar sein wird.
hab ein nicht vergessen. Händy.
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wolle
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Anmeldungsdatum: 23.03.2015
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Beitrag(#2093703) Verfasst am: 05.05.2017, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/tuerkei-und-die-todesstrafe-martin-schulz-lehnt-referendum-in-deutschland-ab-a-1146133.html

Ich würde es befürworten, wenn man ein mögliches Referendum unterbinden würde.

Ich wüsste nicht, auf welcher Grundlage.


Deklaration der Menschenrechte. Die sogenannte "Todesstrafe" ist menschenrechtswidrig und deshalb innerhalb der EU verboten. Deshalb waere auch eine solche Abstimmung darueber auf dem Territorium der EU illegal. Darueberhinaus waere eine solche Massnahme eine ganz unmissverstaendliche Botschaft an Erdogan, dass die Tuerkei mit einer Wiedereinfuehrung dieser barbarischen Unsitte den gemeinsamen Boden der europaeischen Zivilisation verliesse und sich die Aufnahme in die EU wohl endgueltig abschminken koennte.


Dumm nur, dass die Hessen die Todesstrafe noch in ihrer Landesverfassung stehen haben.
Bundesrecht bricht zwar Landesrecht, aber man könnte ja mal so langsam darüber nachdenken, den peinlichen Artikel 21 zu ändern.

http://lawww.de/hlv/Aktuell/hv_text.htm#21 Verlegen
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http://www.un.org/en/ga/72/presskit/pdf/full_kit72_en.pdf
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Ahriman
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Beitrag(#2093738) Verfasst am: 05.05.2017, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

wolle hat folgendes geschrieben:

Dumm nur, dass die Hessen die Todesstrafe noch in ihrer Landesverfassung stehen haben.
Bundesrecht bricht zwar Landesrecht, aber man könnte ja mal so langsam darüber nachdenken, den peinlichen Artikel 21 zu ändern.
Verlegen

Parlamente, die bis zu zehn Jahre brauchen, um ein Gesetz zu erstellen oder zu ändern haben für sowas nebensächliches keine Zeit übrig.
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wolle
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Beitrag(#2093777) Verfasst am: 06.05.2017, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:
wolle hat folgendes geschrieben:

Dumm nur, dass die Hessen die Todesstrafe noch in ihrer Landesverfassung stehen haben.
Bundesrecht bricht zwar Landesrecht, aber man könnte ja mal so langsam darüber nachdenken, den peinlichen Artikel 21 zu ändern.
Verlegen

Parlamente, die bis zu zehn Jahre brauchen, um ein Gesetz zu erstellen oder zu ändern haben für sowas nebensächliches keine Zeit übrig.


Ja, fremdschäm, zumal das Gesetz nie angewendet wurde.

Derweil wird in der Türkei mit weiteren 107 Richtern und Staatsanwälten ein Drittel der Justiz entlassen, nur aufgrund angeblicher Nähe zu Gülen, der unbewiesenermaßen mit Terror in Verbindung gebracht wird.

http://www.faz.net/aktuell/politik/tuerkei/weitere-staatsbeamter-und-richter-in-der-tuerkei-entlassen-15002663.html
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Beitrag(#2093788) Verfasst am: 06.05.2017, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

wolle hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:
wolle hat folgendes geschrieben:

Dumm nur, dass die Hessen die Todesstrafe noch in ihrer Landesverfassung stehen haben.
Bundesrecht bricht zwar Landesrecht, aber man könnte ja mal so langsam darüber nachdenken, den peinlichen Artikel 21 zu ändern.
Verlegen

Parlamente, die bis zu zehn Jahre brauchen, um ein Gesetz zu erstellen oder zu ändern haben für sowas nebensächliches keine Zeit übrig.


Ja, fremdschäm, zumal das Gesetz nie angewendet wurde.
....

Hat es in Hessen denn überhaupt ein Gesetz zur Todesstrafe gegeben? Ich habe eben keines gefunden. Bisher wurde hier nur ein Artikel der hessischen Verfassung zitiert, der mit Sicherheit zur Anwendung kam, wie Verfassungen zur Anwendung kommen: Nämlich zur Überprüfung von Gesetzen. Und da ist so eine Kann-Bestimmung - abgesehen vom schlechten Geruch des Wortes Todesstrafe absolut unkritisch.

Solange in Hessen noch nicht versucht wurde, ein Gesetz zur Anwendung der von der Verfassung erlaubten Todesstrafe zu machen, ist auch dieses ganze Gerede von "Bundesrecht hat Vorrang vor Länderrecht" überflüssig, das in einigen Berichten zu diesem Verfassungs-Artikel zu lesen ist.
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beachbernie
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Beitrag(#2093845) Verfasst am: 06.05.2017, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ich vermute, dass es mit der Todesstrafe in Hessen so aehnlich ist wie mit einem Gesetz in den USA, ich glaube in Maryland war das, gegen das ich vor knapp 30 Jahren mal verstossen habe, was mir damals sehr viel Spass gemacht hat. Die haben allen Ernstes ein Gesetz in ihrem Gesetzbuch stehen, das den Geschlechtsverkehr zwischen Unverheirateten in Hotelzimmern unter Strafe stellt. Das haben ihrgendwelche froemmelnden Idioten irgendwann mal beschlossen als sie 'ne Mehrheit hatten. Seitdem steht das so da drin, wird nie angewandt und man ist einfach bloss zu faul das wieder aufzuheben.
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swifty
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Beitrag(#2093854) Verfasst am: 06.05.2017, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ich vermute, dass es mit der Todesstrafe in Hessen so aehnlich ist wie mit einem Gesetz in den USA, ich glaube in Maryland war das, gegen das ich vor knapp 30 Jahren mal verstossen habe...

Ich hege ganz leise Zweifel an Deiner Theorie... Verwundert
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sünnerklaas
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Beitrag(#2094471) Verfasst am: 10.05.2017, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Trump und Erdogan? Das scheint nicht mehr lange gut zu gehen. Die USA beliefern die kurdische YPG mit Waffen - das wiederum bringt Erdogan zum Toben.
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fwo
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Beitrag(#2094473) Verfasst am: 10.05.2017, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ich vermute, dass es mit der Todesstrafe in Hessen so aehnlich ist wie mit einem Gesetz in den USA, ich glaube in Maryland war das, gegen das ich vor knapp 30 Jahren mal verstossen habe, was mir damals sehr viel Spass gemacht hat. Die haben allen Ernstes ein Gesetz in ihrem Gesetzbuch stehen, das den Geschlechtsverkehr zwischen Unverheirateten in Hotelzimmern unter Strafe stellt. Das haben ihrgendwelche froemmelnden Idioten irgendwann mal beschlossen als sie 'ne Mehrheit hatten. Seitdem steht das so da drin, wird nie angewandt und man ist einfach bloss zu faul das wieder aufzuheben.

Auch, wenn ich mich wiederhole: Es gibt kein Gesetz zur Todesstrafe in Hessen, es gibt nur eine Verfassung, die sie zulässt.

Verfassungen sind keine Gesetze, sondern stecken den Raum ab, in denen die Gesetze sich zu bewegen haben.
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zelig
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Beiträge: 25404

Beitrag(#2095728) Verfasst am: 19.05.2017, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nach einem gewaltsamen Vorfall vor der türkischen Botschaft in Washington fordern US-Politiker eine konsequente Antwort an die Türkei. Die Regierung unter US-Präsident Donald Trump solle den türkischen Botschafter aus dem Land werfen, forderte der republikanische Senator John McCain am Donnerstag im TV-Sender MSNBC. "Das ist nicht die Türkei. Das ist kein Dritte-Welt-Land", sagte McCain.

Das Sicherheitsteam des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan war am Dienstag mit Gewalt gegen Demonstranten vorgegangen, die vor der türkischen Botschaft protestiert hatten.


http://www.zeit.de/politik/ausland/2017-05/usa-john-mccain-botschafter-tuerkei-ausweisen-donald-trump

Prügel-Perser reloaded.
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Beitrag(#2095783) Verfasst am: 19.05.2017, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Nach einem gewaltsamen Vorfall vor der türkischen Botschaft in Washington fordern US-Politiker eine konsequente Antwort an die Türkei. Die Regierung unter US-Präsident Donald Trump solle den türkischen Botschafter aus dem Land werfen, forderte der republikanische Senator John McCain am Donnerstag im TV-Sender MSNBC. "Das ist nicht die Türkei. Das ist kein Dritte-Welt-Land", sagte McCain.

Das Sicherheitsteam des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan war am Dienstag mit Gewalt gegen Demonstranten vorgegangen, die vor der türkischen Botschaft protestiert hatten.


http://www.zeit.de/politik/ausland/2017-05/usa-john-mccain-botschafter-tuerkei-ausweisen-donald-trump

Prügel-Perser reloaded.


Trump und seine Baggage ist doch mit dem Erdogan-Gesoxe auf du-und-du, so wie damals die deutsche Regierung mit den Jubelpersern.

Insofern sind die USA ein *Dritte-Welt-Land*, darauf weisen auch etliche weitere Indikatoren hin, wie etwa der GINI-Index.
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