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Polizeigewalt, -willkür und Repression
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#1417140) Verfasst am: 14.01.2010, 01:45    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Sticky hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Kenne mich da juristisch leider nicht so genau aus. Haben die Demonstranten auch das Recht, die Bullen mit Flaschen zu bewerfen?


Wenn Polizisten selbst zu Straftätern werden, ja!




Nach welchem Recht? Dem Faustrecht? Mit den Augen rollen


Mit dem Recht der Notwehr gegen Gewalttäter.

Wikipedia hat folgendes geschrieben:
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 Strafgesetzbuch, § 15 Abs. 2 OwiG).


Ein rechtswidriger Angriff wird nicht automatisch rechtens, weil der Angreifer eine Polizeiuniform trägt. Gerade dieser Irrtum zu denken, dass eine Polizeiuniform auch jede rechtswidrige Handlung legitimiert, führt den sog. "Rechtstaat" ad absurdum. Richtig: Ich lehne den bürgerlichen Rechtstaat in dieser Form kategorisch ab! Aber wenn auch die Staatsmacht damit Fussball spielt: Wer soll ihn dann überhaupt noch ernst nehmen?
_________________
Gruss: Sticky

Die staatliche Ordnung basiert auf Recht und Gesetz.
Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.

Schwarzer Block

„Wenn Du ein Problem erkannt hast und nichts zur Lösung beiträgst, wirst Du selbst ein Teil des Problems!“ (Alte Indianerweisheit)

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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1417226) Verfasst am: 14.01.2010, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Sticky hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Kenne mich da juristisch leider nicht so genau aus. Haben die Demonstranten auch das Recht, die Bullen mit Flaschen zu bewerfen?


Wenn Polizisten selbst zu Straftätern werden, ja!




Nach welchem Recht? Dem Faustrecht? Mit den Augen rollen


Mit dem Recht der Notwehr gegen Gewalttäter.

Wikipedia hat folgendes geschrieben:
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 Strafgesetzbuch, § 15 Abs. 2 OwiG).


Ein rechtswidriger Angriff wird nicht automatisch rechtens, weil der Angreifer eine Polizeiuniform trägt. Gerade dieser Irrtum zu denken, dass eine Polizeiuniform auch jede rechtswidrige Handlung legitimiert, führt den sog. "Rechtstaat" ad absurdum. Richtig: Ich lehne den bürgerlichen Rechtstaat in dieser Form kategorisch ab! Aber wenn auch die Staatsmacht damit Fussball spielt: Wer soll ihn dann überhaupt noch ernst nehmen?


Naja, es kommt ganz auf den "Angriff" an. Wenn ein Polizist mit einem Schlagstock auf dich zugerannt kommt, musst du natürlich nicht stumm stehen, und die Schläge erdulden.
Was anderes hingegen ist, wenn die Polizei eine Handlung durchführt, welche nicht rechtens ist, etwa eine friedliche Demonstration blockiert. In dem Fall muss man dem Befehl zunächst Folge leisten, kann aber später natürlich gegen diese illegitme Handlung der Polizei klagen.
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vrolijke
Bekennender Pantheist
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46331
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1417233) Verfasst am: 14.01.2010, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Im übrigen:

Wikipedia hat folgendes geschrieben:
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 Strafgesetzbuch, § 15 Abs. 2 OwiG).
Alles darüber hinausgehende ist kaum "Notwehr".
_________________
Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1417394) Verfasst am: 14.01.2010, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke und Ilmor haben hier voellig recht.
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Defund the gender police!! Let's Rock
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1417401) Verfasst am: 14.01.2010, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
vrolijke und Ilmor haben hier voellig recht.

Keine Ahnung. Das kommt nicht so klar rüber.

Tatsache ist: Wenn eine Notwehrsituation vorliegt, dann muss ich nicht weglaufen, wenn das möglich ist, sondern darf mich sehr wohl unter Anwendung von Gewalt verteidigen. Alles andere ist falsch, egal, wie oft das hier noch wiederholt wird.

Ich darf mich unter Anwendung von Gewalt genau so weit verteidigen, wie es zur Abwendung der unmittelbaren Gefahr nötig ist. Dabei hat man das leichteste Mittel zu wählen, das den Angriff unter Minimierung eigener Gefährdung sicher abwehrt.

Wenn der Angreifer aufgrund der Gegenwehr dann flieht, darf ich ihm nicht nachsetzen, um ihm noch aus Rache eins mitzugeben. Das ist mit „Abwendung unmittelbarer Gefahr“ gemeint.

Die Frage, welche Maßnahmen zur Notwehr legal sind, braucht man hier gar nicht so im luftleeren Raum abzuhandeln. Damit können Juristen viele, viele dicke Bände füllen und haben das im Verlauf der letzten 50 Jahre auch getan. In dem Bereich ist man überhaupt nicht auf Vermutungen angewiesen, was da erlaubt ist, ist sehr genau umrissen.

Die Frage ist, ob in den hier diskutierten Fällen eine Notwehrsituation vorliegt, nicht was in einer solchen erlaubt ist.
_________________
In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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vrolijke
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Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46331
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1417405) Verfasst am: 14.01.2010, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
vrolijke und Ilmor haben hier voellig recht.

Keine Ahnung. Das kommt nicht so klar rüber.

Tatsache ist: Wenn eine Notwehrsituation vorliegt, dann muss ich nicht weglaufen, wenn das möglich ist, sondern darf mich sehr wohl unter Anwendung von Gewalt verteidigen. Alles andere ist falsch, egal, wie oft das hier noch wiederholt wird.

Ich darf mich unter Anwendung von Gewalt genau so weit verteidigen, wie es zur Abwendung der unmittelbaren Gefahr nötig ist. Dabei hat man das leichteste Mittel zu wählen, das den Angriff unter Minimierung eigener Gefährdung sicher abwehrt.

Wenn der Angreifer aufgrund der Gegenwehr dann flieht, darf ich ihm nicht nachsetzen, um ihm noch aus Rache eins mitzugeben. Das ist mit „Abwendung unmittelbarer Gefahr“ gemeint.

Die Frage, welche Maßnahmen zur Notwehr legal sind, braucht man hier gar nicht so im luftleeren Raum abzuhandeln. Damit können Juristen viele, viele dicke Bände füllen und haben das im Verlauf der letzten 50 Jahre auch getan. In dem Bereich ist man überhaupt nicht auf Vermutungen angewiesen, was da erlaubt ist, ist sehr genau umrissen.

Die Frage ist, ob in den hier diskutierten Fällen eine Notwehrsituation vorliegt, nicht was in einer solchen erlaubt ist.


So kenne ich das auch.
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nocquae
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1417700) Verfasst am: 15.01.2010, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

welt.de hat folgendes geschrieben:
Polizisten werden nach Todesschüssen angeklagt
Dem wegen Totschlags Hauptbeschuldigten wird zur Last gelegt, Dennis J. beim Versuch der Festnahme erschossen zu haben. Nach dem ersten tödlichen Schuss in den Oberkörper wurden sieben weitere auf den Mann abgegeben. Dieser hatte in seinem Wagen in einer Parkbucht gesessen, auf seine Freundin gewartet und war noch nicht losgefahren.
[…]
Die beiden anderen Polizisten sollen durch unwahre Angaben versucht haben, eine Bestrafung ihres Kollegen zu verhindern. Hier geht es um versuchte Strafvereitelung im Amt. Als Zeugen hatten sie zunächst ausgesagt, vom Tatablauf nichts mitbekommen zu haben, obwohl sie nur wenige Meter von ihrem Kollegen entfernt standen.

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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
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Beitrag(#1420056) Verfasst am: 20.01.2010, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Polizei geht gegen Dresden-Plakat vor

Zitat:
“Gemeinsam blockieren”, heißt es auf den Protest-Plakaten gegen den größten Naziaufmarsch Europas in Dresden am 13. Februar. Darunter die Logos von Grünen, Attac, Piratenpartei, der Linken, Gewerkschaften und anderen Gruppen. Doch was für Nazi-Gegner eine Selbstverständlichkeit ist, klingt nach Ansicht der Sicherheitsbehörden nach einem Aufruf zu Straftaten. Am Dienstagmittag durchsuchten die Polizei daraufhin in Dresden die Landesgeschäftsstelle der Partei die Linke, in Berlin traf es ein Ladengeschäft linker Gruppen. Tausende Plakate, Flyer und Sticker wurden beschlagnahmt. Aber auch Computer nahmen die Beamten mit.

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Gruss: Sticky

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immanuela
total südlich



Anmeldungsdatum: 20.05.2009
Beiträge: 1846

Beitrag(#1421889) Verfasst am: 24.01.2010, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

Autsch

Tja, was soll man dazu noch sagen, außer:
Bis dann in Dresden!
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Felix, qui potuit rerum cognoscere causas...
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Miach
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 853

Beitrag(#1422100) Verfasst am: 25.01.2010, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

immanuela hat folgendes geschrieben:
Autsch

Tja, was soll man dazu noch sagen, außer:
Bis dann in Dresden!


... und nicht vergessen... ziviler Ungehorsam ist keine Straftat, das Blockieren von Strassen, und wildes Plakatieren sind Ordnungswidrigkeiten wie falsches Parken...

http://www.dresden-nazifrei.com/?p=635#more-635

Plakat zum Download und weiterbearbeiten:
http://www.dresden-nazifrei.com/wp-content/uploads/plakat.tif
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VT_340
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Anmeldungsdatum: 08.06.2006
Beiträge: 621
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Beitrag(#1422280) Verfasst am: 25.01.2010, 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig, aber laut Versammlungsgesetzt macht sich derjenige Strafbar der eine genehmigte Veranstaltung zu blockieren versucht!
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nocquae
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1422350) Verfasst am: 26.01.2010, 04:22    Titel: Antworten mit Zitat

fr-online.de hat folgendes geschrieben:
Internetsperre für Anti-Nazi-Bündnis
Erst ließ die Dresdner Staatsanwaltschaft vor einer Woche Plakate und Computer der Initiative beschlagnahmen, die zum Protest gegen den am 13. Februar geplanten Neonazi-Aufmarsch in der sächsischen Landeshauptstadt aufruft. Und nun hat der zuständige Provider nach Intervention von Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt auch noch die Homepage des Bündnisses gesperrt.

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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#1422353) Verfasst am: 26.01.2010, 05:38    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
fr-online.de hat folgendes geschrieben:
Internetsperre für Anti-Nazi-Bündnis
Erst ließ die Dresdner Staatsanwaltschaft vor einer Woche Plakate und Computer der Initiative beschlagnahmen, die zum Protest gegen den am 13. Februar geplanten Neonazi-Aufmarsch in der sächsischen Landeshauptstadt aufruft. Und nun hat der zuständige Provider nach Intervention von Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt auch noch die Homepage des Bündnisses gesperrt.


Na, das zeigt doch mal wieder deutlich, wie unsere Staatsorgane bemüht sind, uns Bürgern vor falschen Ideologien zu schützen! Danke, mein besorgter Staat...

Vllt sollte man mal zur Abwechselung den Staatsanwalt mal über mögliche Kontakte in rechtsextremen Kreisen überprüfen...
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Gruss: Sticky

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Miach
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 853

Beitrag(#1422427) Verfasst am: 26.01.2010, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

VT_340 hat folgendes geschrieben:
Richtig, aber laut Versammlungsgesetzt macht sich derjenige Strafbar der eine genehmigte Veranstaltung zu blockieren versucht!


Quark.
Es sei denn, Du möchtest ernsthaft passives Blockieren
durch Hinsetzen als Gewalttätigkeit bezeichnen oder die Ankündigung
einer Blockade als Ankündigung einer Gewalttat. Mit den Augen rollen

Edit:
Das Grundgesetz ist der konsequente Gegenentwurf zu den herrschenden Zuständen zur Zeit des Hitlerfaschismus.
Der von Dir zitierte Paragraph des Versammlungsgesetzes entstand als Konsequenz aus der Erfahrung in der Weimarer Republik,
als SA-Horden gewaltsam Veranstaltungen, Versammlungen und Demonstrationen unliebsamer Gegner sprengte und verhinderte.

Wenn Du nun diesen Paragraphen anführst, um die Gegner von (Neo-)Faschisten als Straftäter zu diskreditieren, obwohl sie sich Mitteln
des gewaltlosen, zivilen Ungehorsams bedienen, setzt Du "Links" und "Rechts" in einer nicht hinnehmbaren Art und Weise gleich.
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1422495) Verfasst am: 26.01.2010, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe dazu heute einen Newsletter erhalten. Darin wird dazu aufgerufen, die Plakate am 28.01. massenhaft zu verkleben.

Zitat:
*//1.* Aktuelles zur Mobilisierung gegen den Nazi-Aufmarsch in Dresden am 13.02.10*//*

Am 19. Januar wurden verschiedene Objekte in Berlin und Dresden von der Polizei durchsucht und die Plakate des Bündnisses beschlagnahmt. Der Vorwurf lautet, der Aufruf zu Blockaden sei ein Aufruf zu Straftaten. Daraufhin rief Die Linke.SDS zu einer Plakatierung der kriminalisierten Plakate am 20.01. in Berlin auf. Dabei wurden vier jugendliche PlakatiererInnen und die Bundestagsabgeordnete Dorotheé Menzner festgenommen. Jetzt hat die Polizei die Homepage des Bündnisses sperren lassen. Die Linke.SDS verurteilt die Kriminalisierung und Zensur antifaschistischen Protestes aufs Schärste. Blockaden von Naziaufmärschen sind unser Recht und unsere demokratische Pflicht! Wir rufen daher weiterhin zur Blockade des Naziaufmarsches in Dresden und zum Verkleben der kriminalisierten Plakate auf.

Konkret rufen wir bundesweit zu öffentlich angekündigten Plakatierungen am Donnerstag, den 28.01., auf.

Zu der Aktion rufen neben Die Linke.SDS auch Franziska Drohsel (Bundesvorsitzende der Jusos), Gesine Agena (Sprecherin Grüne Jugend), Pedram Shahyar (attac-Kokreis), Kontstantin Wecker und andere auf. Die Plakatierungen sollen von Prominenten aus Politik, Kultur und Gewerkschaften begleitet werden.

Den Aufruf findet ihr hier: http://www.dresden-nazifrei.com/?p=635 .

Der LINKE-Parteivorstand hat am Samstag beschlossen, ebenfalls zu der Aktion aufzurufen. Mit dem Vorgehen der Dresdener Staatsanwaltschaft geht es nicht mehr nur um den Naziaufmarsch in Dresden. Es geht jetzt um die prinzipielle Verteidigung der Legitimität der Aktionsformen des zivilen Ungehorsams. Dies eröffnet uns die Möglichkeit, über den Kreis der bisher in die Dresden-Mobilisierung involvierten hinaus Bündnispartner zur Verteidigung des Demonstrationsrechtes sowie zur Verhinderung des Naziaufmarsches in Dresden zu gewinnen.

Im Folgenden ein Konzept für die Aktion am Donnerstag:

Aktionskonzept für die Plakatierungen der „Dresden Nazifrei"-Plakate am Do., 28.01.

Wir rufen dazu auf, am 28.01. bundesweit an möglichst vielen Orten öffentlich angekündigt die kriminalisierten Dresden-Nazifrei-Plakate zu verkleben. Für die Aktionen sollten wir vor Ort Prominente aus LINKE, SPD, Grünen, Gewerkschaften, KünsterInnen etc. gewinnen, da sie einen gewissen Schutz vor polizeilicher Repression bieten. Mit dieser Aktion wollen wir

1. Ein deutliches Zeichen setzen, dass wir die Kriminalisierung antifaschistischen Protestes durch Polizei und Justiz nicht hinnehmen! Der Aufruf zur Blockade von Nazi-Aufmärschen ist keine Straftat, sondern eine Aktionsform des zivilen Ungehorsams, deren Legitimität wir unbedingt verteidigen werden!

2. Die Mobilisierung nach Dresden intensivieren und an vielen Orten sichtbar machen.

Um die Aktion zu einem Erfolg zu machen, solltet ihr im Vorfeld folgende Schritte beachten:

1. Sprecht Antifa-Gruppen, Jusos, solid, Grüne Jugend, Gewerkschaftsgliederungen ... aus euren Orten an und fragt sie, ob sie die Aktion mitmachen würden.

2. Legt einen Ort und eine Zeit fest (16.00 Uhr bietet sich an, weil die Aktion dann noch in die Presse kommen könnte).

3. Sprecht lokale Abgeordnete, Gewerkschaftsfunktionäre, bekannte Kulturschaffende etc. an und fragt sie, ob sie sich an der Aktion beteiligen würden. Die Teilnahme lokaler Prominenz kann einen Schutz vor polizeilicher Repression bedeuten. Zwar dürfte in der Regel die Plakatierung von der Polizei unbehelligt bleiben – die Erfahrung aus Berlin (vier Plakatierer und eine Bundestagsabgeordnete festgenommen) zeigt aber, dass es auch anders sein kann.

4. Macht im Vorfeld eine Presseerklärung für die lokale Presse und ladet sie ein, die Plakatierung zu begleiten (oder zumindest, zum Treffpunkt zu kommen und Fotos zu machen)

5. Habt bei der Aktion genügend Eimer, Kleister, Quäste, Plakate, Klebeband, evtl. Pappen zum aufhängen … und Personalausweise dabei. In Orten, in denen „wildes" Plakatieren nicht so angesagt ist, könnten die Plakate auch nur mit Klebeband befestigt werden. Sinnvoll sind auch Kneipentouren: In Berlin waren viele Kneipen bereit, die Plakate auszuhängen.

6. Macht anschließend noch eine Pressemitteilung und informiert über den Verlauf der Aktion, wer sich beteiligt (Promis…).

Bitte schickt Ankündigungen der Aktion, Fotos und Berichte an: dresdenplakate@gmx.de !!!

So können wir versuchen, die Aktionen gesammelt anzukündigen und zu dokumentieren. Die Plakate könnt ihr über infobuero@dresden-nazifrei.com bestellen oder über die zahlreichen Verteilerpunkte, die sich bundesweit gefunden haben und die sich den Anordnungen der Staatsanwaltschaft widersetzten wollen, beziehen. Eine Liste der Verteilerpunkte findet ihr auf www.dresden-nazifrei.com .

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Nikolaus
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Anmeldungsdatum: 04.12.2009
Beiträge: 769

Beitrag(#1422520) Verfasst am: 26.01.2010, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
fr-online.de hat folgendes geschrieben:
Internetsperre für Anti-Nazi-Bündnis
Erst ließ die Dresdner Staatsanwaltschaft vor einer Woche Plakate und Computer der Initiative beschlagnahmen, die zum Protest gegen den am 13. Februar geplanten Neonazi-Aufmarsch in der sächsischen Landeshauptstadt aufruft. Und nun hat der zuständige Provider nach Intervention von Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt auch noch die Homepage des Bündnisses gesperrt.


Der derzeitige sächsiche Justizminister Jürgen Martens(FDP) war laut Wikipedia 1990 Unterstützer der Gründung der Jungliberalen Aktion(JuliA) in Dresden.

JuliA Sachsen: Vorgehen der Staatsanwaltschaft Dresden kontraproduktiv und rechtlich zweifelhaft

Zitat:
Am Donnerstag verfügte die Staatsanwaltschaft Dresden die Sperrung der Webseite des Aktionsbündnisses „Nazifrei! Dresden stellt sich quer“. Die Jungliberale Aktion Sachsen wendet sich gegen die Sperrung der Internetseite www.dresden-nazifrei.de.
[..]
Die Jungliberalen haben seit der Verabschiedung des von ihnen kritisierten Versammlungsgesetzes die Befürchtung, dass durch gewalttätige Auseinandersetzungen verschiedene Kundgebungsorte für zukünftige Demonstrationen „verbrannt“ werden.


Wo hat dieses extrem restriktive Verhalten der Sicherheitsbehörden gegenüber linken Protestaktionen letztlich seine Ursache? Es ist nicht der Macht- oder Autoritätswahn, das alleine würde ja nicht nur die Linken treffen. Es ist einer Angst geschuldet, im Sinne von "Wehret den Anfängen!". Anders kann ich es mir kaum erklären.
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nocquae
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1422525) Verfasst am: 26.01.2010, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Miach hat folgendes geschrieben:
VT_340 hat folgendes geschrieben:
Richtig, aber laut Versammlungsgesetzt macht sich derjenige Strafbar der eine genehmigte Veranstaltung zu blockieren versucht!


Quark.
Es sei denn, Du möchtest ernsthaft passives Blockieren
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einer Blockade als Ankündigung einer Gewalttat. :roll


VersammlG hat folgendes geschrieben:
§ 2 (2) Bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen hat jedermann Störungen zu unterlassen, die bezwecken, die ordnungsgemäße Durchführung zu verhindern.
[…]
§ 21 Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Schulterzucken
Da besteht allenfalls noch Interpretationsspielraum, was genau eine „ordnungsgemäße Durchführung“ und was „grobe Störung“ ist, und inwiefern es sich ggf. um behindern oder verhindern handelt …

In umgekehrten Fällen, wo sowas von Nazis ausgeht, halten die Staatsanwaltschaften allerdings bemerkenswert oft die Füße still. Ein gewisses … Ungleichgewicht in der Behandlung gibt es da definitiv.
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Ragmaanir
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
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Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1422550) Verfasst am: 26.01.2010, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Auf Gulli gibt es gerade zum Thema ein Interview:
Teil 1
Teil 2
Teil 3
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Dieser Post enthält die unumstößliche, objektive Wahrheit.
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beefy
Be Vieh



Anmeldungsdatum: 24.09.2008
Beiträge: 5590
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Beitrag(#1423576) Verfasst am: 28.01.2010, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Freispruch für Berliner Schüler

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Mai-Krawalle;art126,3014629



Schuljahr wiederholen,Knast im Lebenslauf - dafür die fürstliche Summe von 11€ für jeden Hafttag.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1423589) Verfasst am: 28.01.2010, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

beefy hat folgendes geschrieben:
Freispruch für Berliner Schüler

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Mai-Krawalle;art126,3014629



Schuljahr wiederholen,Knast im Lebenslauf - dafür die fürstliche Summe von 11€ für jeden Hafttag.


25 €, steht in der Quelle. Ist natürlich trotzdem nicht angemessen.
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beefy
Be Vieh



Anmeldungsdatum: 24.09.2008
Beiträge: 5590
Wohnort: Land der abgehärteten Seelen

Beitrag(#1423749) Verfasst am: 28.01.2010, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie komme ich dann auf 11€ ? Verlegen
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1423760) Verfasst am: 28.01.2010, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

beefy hat folgendes geschrieben:
Und wie komme ich dann auf 11€ ? Verlegen


Weil das in der Tat bis vor kurzem der normale, pauschale Satz war, dem die Bundesrepublik einem spendiert, den sie unschuldig inhaftiert hat. Hat sich aber geändert.


Zitat:

Die Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft soll nach dem Willen der Landesjustizminister von derzeit elf auf künftig 25 Euro pro Hafttag steigen. Die Minister fassten diesen Beschluss mit großer Mehrheit am Donnerstag in Berlin, wie ihr derzeitiger Konferenzvorsitzender, der niedersächsische Ressortchef Bernd Busemann (CDU), mitteilte. „Wir setzen damit ein Zeichen, ohne aber zu überziehen“, erklärte er. Der Vorschlag des Landes Berlin, die Entschädigung auf 100 Euro pro Tag zu erhöhen, fand keine Mehrheit.


Focus online, 20.11.2008
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Religionskritik-Wiesbaden
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Anmeldungsdatum: 04.11.2008
Beiträge: 10333
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag(#1424023) Verfasst am: 29.01.2010, 02:29    Titel: Wo es keine Polizisten gibt, gibt es auch keine untersuchten Verbrechen Antworten mit Zitat

Mich würde zum Thema Polizei interessieren, ob sich denn die Abwesenheit von Polizei positiv auf ein Gemeinwesen auswirkt oder eher viele Straftaten unentdeckt bleiben.

Hierzu nun die folgende Beobachtung: Auf dem Land gibt es fast keine Polizei,
Beispiel Taunusstein. Taunusstein (10 Stadtteile bzw. Dörfer und Kleinststädte) hat 30.000 Einwohner und eine Fläche von 67 km².
Die Polizeistation ist besetzt:

Zitat:
Der Polizeiposten ist nur von Montags bis Donnerstags in der Zeit von 07.30 bis 16.00 Uhr und Freitags von 07.30 bis 15.00 Uhr besetzt, Ansonsten ist die Polizeistation Bad Schwalbach zuständig.

Polizeistation Taunusstein
Bad Schwalbach ist vom Stadtteil Niederlibach 15km entfernt. Laut google – maps 19min, bei derzeitigem Wetter und Straßenbedingungen eher 30 – 45min.
Wen es interessiert, hier der Link zu Google-Maps
Google Maps Link Taunusstein Niederlibach - Bad Schwalbach
(Das ist jedoch der noch nicht einmal am weitesten entfernte Weiler von der Bad Schwalbacher Polizeistation)

Achso, wer nun denkt, das auf dem Land und in Kleinstädten sowieso nichts passiert sei auf das ja wohl allgemein bekannte Ereignis in dem bayerischen Dorf Eschenau (200 Einwohner) hingewiesen, in dem über Jahrzehnte Mädchen und Frauen vergewaltigt wurden.

Quelle
Zum Beispiel Stern:

Vergewaltigt und verachtet

- Führt nicht eine gesteigerte Präsens von Polizei in den Städten (Ü 100 Tausend Einwohner) nicht eher beim Volk zu dem Eindruck, das Städte viel gefährlicher sind als ländliche Regionen. Kurz: Land friedlich vs. Stadt gewaltsam.

- Wo es keine Polizisten gibt, gibt es auch keine untersuchten Verbrechen

Links repariert. - jdf

(Du hattest die Slashes "/" an den falschen Stellen.)

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Religionskritik-Wiesbaden
homo est creator Dei



Anmeldungsdatum: 04.11.2008
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Beitrag(#1424025) Verfasst am: 29.01.2010, 02:32    Titel: Antworten mit Zitat

ups,
die Url hat es leider wie auch in der Vorschau nicht als Link umgeformt,
hoffe auf den Moderator Schulterzucken
Nachtrag:
Danke jdf
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Miach
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 853

Beitrag(#1429777) Verfasst am: 10.02.2010, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Einsatz einer neuen Anti-Riot-Waffe am 13.Februar in Dresden?

http://euro-police.noblogs.org/
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Uriziel
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Anmeldungsdatum: 22.12.2007
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Beitrag(#1431722) Verfasst am: 14.02.2010, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Realitätsflüchtling hat folgendes geschrieben:
Junge Polizistin packt aus

Vor dem Pinneberger Amtsgericht sagt eine Polizistin gegen ihren prügelnden Kollegen aus. Der ältere Beamte hatte einen Jugendlichen geschlagen. Später drohte er: "Sag bloß nichts Falsches".



Falsch wäre es, "nichts" zu sagen... ... finde ich.
Verzeiht den kurzen Post, aber diese simple Antwort muss reichen.
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Miach
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Beiträge: 853

Beitrag(#1439385) Verfasst am: 03.03.2010, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wiederbelebung missglückt
32-Jähriger stirbt nach Polizeieinsatz
Montag, 1. März 2010 07:39

Es begann als Familienstreit und endete mit dem Tod. Am Sonntag ist ein 32-Jähriger gestorben, nachdem er von der Polizei einen Platzverweis für die Wohnung der Familie erhalten hatte.


http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article1266508/32-Jaehriger-stirbt-nach-Polizeieinsatz.html

Zitat:
Mögliche Wechselwirkung mit Drogen
Todesfälle nach Pfefferspray-Einsatz

Wie gefährlich ist Pfefferspray? In einem halben Jahr sind nach SPIEGEL-Informationen drei Menschen gestorben, nachdem die Polizei den Chili-Wirkstoff gegen sie eingesetzt hat. Alle standen unter Drogen oder Psychopharmaka - womöglich gibt es eine gefährliche Wechselwirkung.


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,668996,00.html
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1439386) Verfasst am: 03.03.2010, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Miach hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Wiederbelebung missglückt
32-Jähriger stirbt nach Polizeieinsatz
Montag, 1. März 2010 07:39

Es begann als Familienstreit und endete mit dem Tod. Am Sonntag ist ein 32-Jähriger gestorben, nachdem er von der Polizei einen Platzverweis für die Wohnung der Familie erhalten hatte.


http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article1266508/32-Jaehriger-stirbt-nach-Polizeieinsatz.html

Zitat:
Mögliche Wechselwirkung mit Drogen
Todesfälle nach Pfefferspray-Einsatz

Wie gefährlich ist Pfefferspray? In einem halben Jahr sind nach SPIEGEL-Informationen drei Menschen gestorben, nachdem die Polizei den Chili-Wirkstoff gegen sie eingesetzt hat. Alle standen unter Drogen oder Psychopharmaka - womöglich gibt es eine gefährliche Wechselwirkung.


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,668996,00.html

Das ist zwar bedauerlich, aber m.E. beides kein Beleg für Polizeigewalt, -willkür und Repression.
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Miach
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Beiträge: 853

Beitrag(#1439392) Verfasst am: 03.03.2010, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Der Einsatz einer Waffe, hier Reizgas, ist der Einsatz von polizeilicher Gewalt. Schulterzucken
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1439395) Verfasst am: 03.03.2010, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Miach hat folgendes geschrieben:
Der Einsatz einer Waffe, hier Reizgas, ist der Einsatz von polizeilicher Gewalt. Schulterzucken

Ja und? Aber nicht willkürlich, sondern aus guten Grund und in der Intensität dem Grund nicht unangemessen.
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